Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberufler, Gewerbeschein, Nebenjob, Steuernummer?
Hallo Leute
ich stehe vor einem kleinen Problem.
Da ich nun schon lang arbeitslos bin und nun auch im Januar von Harz 4 gepackt werde bleibt mir nicht viel übrig um zu Geld zu kommen. Ich habe daher überlegt mich selbstständig zu machen. Vorgestern habe ich auch auf eine Anzeige von einer Regionalzeitung (Suche nach Fotografen) geantwortet. Leider noch keine Rückmeldung. Weiss jemand ob ich mich da selbstständig machen muss oder das auch als Nebenjob laufen kann? Brauch ich für den Nebenjob einen Gewerbeschein oder nur eine Steuernummer? Kommt außer den Kosten für Gewerbeschein oder Steuernummern noch was auf mich zu? Das Arbeitsamt hilft mir da nicht viel weiter. Die wollen mich immer in eine Ich - AG "drängen". Weil das nur noch dieses Jahr geht. Leider ist das a) nicht mehr zu schaffen und b) wohl auch ein zu großes Unterfangen für mich.
Hat jemand von euch einen Gewerbeschein und fotografiert nebenbei oder verkauft seine Bilder?
Hoffe auf ein paar Tipps weil ich mich damit nicht wirklich auskenne.
Danke im Voraus Tobias
Hallo !
Ich war selbst freiberuflich tätig, allerdings nicht als Fotograf. Einen Gewerbeschein benötigst Du m. E. nicht, aber natürlich eine Steuernummer. Die bekommst Du vom Finanzamt automatisch, wenn Du dort Deine Einkünfte anmeldest. Bei kleinerem Jahreseinkoommen aus selbst. Tätigkeit genügt eine einfache Einnahme/Überschuß-Aufstellung. Die Ausgaben müssen natürlich belegt seinn ! (Fahrtkosten, Equipment, FachbücherTelefonkosten anteilig usw.) Den Überschuß trägst Du dann in die entsprechenden Formulare ein. U. U. mußt auch Umsatzsteuer abführen, sobald diese auf einer von Dir erstellten Rechnung erscheinen. Es genügt der Satz "Der Betrag enthält 16% Umsatzsteuer". Dann mußt Du diese 16% abführen. Diese ist gesondert in einer Umsatzsteuererklärung abzuführen und natürlich von den Einnahmen abzuziehen. Die Steuernummer kostet nichts, es müßte auch Deine alte Steuernummer gelten. Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast, sind zusätzl. Einnahmen bis zu 400 Euro steuerfrei. Auch hier mußt Du aber "Einkünfte aus gewerblicher/freiberuflicher Tätigkeit" anmelden und sofern Kosten entstehen, diese in einer Einnahme-Überschuß-Rechnung aufstellen.
Soweit in aller Kürze,
Thomas
Es hat nach meiner Meinung keinen Zweck, einen Gewerbeschein für etwas zu beantragen, von dem noch gar nix sicher ist.
Natürlich sollte man erwägen, mal mit dem Finanzamt zu reden, um sicherzustellen, daß es eine Steuernummer für Dich gibt, unter welcher ggf. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gebucht werden können. Die Zeitung wäre damit sicher zu beruhigen. Drück beim Finanzamt ggf. aus, das alles noch sehr vage ist, damit sie Dich nicht für einen Millionär halten. :P
Umsatz-bzw. MehrwertSteuer: Kleinere Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind nicht automatisch Umsatzsteuerpflichtig. Nur wenn Du dich so angemeldet hast, bist Du berechtigt, 16 % MwSt in Rechnung zu stellen. Diese müssen dann auch periodisch berechnet und abgeführt werden. Wenn Du berechtigt bist, kannst Du allerdings auch die Vorsteuer abrechnen, was Neuanschaffungen 16 % billiger macht. Sprich mit dem Finanzbeamten mal drüber, bevor Du das unterschreibst, frag nach der Freigrenze.
Gewerbeschein: erstmal nicht !
Ein verfühter Schritt kann böse sein, weil man sich damit evtl. alle späteren Fördermöglichkeiten verbaut, welche Existenzgründer evtl. bekommen können. In der Regel muß das Vorhaben nämlich erst mit den Geldgebern abgesprochen sein, und die Förderung muß bewilligt sein, bevor man mit den offiziellen Schritten beginnt. Also denk erstmal an eine gründliche Vorbereitung, bevor Du was Großes unternimmst.
Die Idee mit der Ich-AG ist nicht so schlecht. Dann muß und wird sich nämlich das Arbeitamt reinhängen, Dich ausquetschen nach Deinen Vorstellungen, was Du tun möchtst und könntest, und Dir in jeder Art helfen. Ich hab noch keine Ich-AG kennengelernt, wäre aber sehr gespannt auf das, was die alles vorschlagen, und was sie für Dich tun können. Also geht lieber hin zum AA, und tu, was sie Dir sagen.
PS: Ich schätze, daß z.Zt. 80 % der Ich-AG's chancenlos sind, und nur die leicht zu bekommenden Fördermittel mitgenommen werden. Nach ein bis zwei Jahren droht dann die Pleite. Wer sich selbständig macht, der muß ganz schnell lernen zu kämpfen. Der Kampf dauert jahrelang, und ist nicht nach 8 Stunden abends zu Ende. :roll:
Ein Nebenjob ist viel einfacher.
Tobi, mach bloß nicht den Fehler, Dich durch Steuerbürokratie bremsen zu lassen. Konzentriere Dich darauf, verkaufbare Leistung zu produzieren und an den Mann zu bringen. Das kannst Du locker freiberuflich anfangen, Rechnungen (ohne MwSt) erstellen und in der Jahressteuererklärung angeben. Dieses Verfahren wird bis zu einem gewissen Volumen (ich weiss nicht mehr wieviel, aber es war über 10.000 EUR im Jahr) vom Finanzamt akzeptiert. Wenn's mehr wird, kann man die Buchhaltung immer noch einem Steuerberater übergeben.
Deine Energie muss in den Job gehen, nicht in die Besteuerung. Klar gibt es Mindestanforderungen (Rechnungen mit Datum und Nr, Belege aufbewahren, Einnahme/Überschussrechnung machen) aber deren Einhaltung werden Dich beim Geldverdienen nicht bremsen.
Wegen Ich-AG würde ich auch beim AA mal nachfragen zwecks Förderung. Wenn die Wahl aber ist "gehe ich nun zum AA um das Formular zu verstehen oder mache ich einen Termin mit einem potentiellen Kunden".... Du weisst schon, was ich meine.
Bon Dimage,
Kay
Dimagier_Horst
18.12.2004, 19:26
Das kannst Du locker freiberuflich anfangen, Rechnungen (ohne MwSt) erstellen und in der Jahressteuererklärung angeben.
Und beim Bescheid im nächsten Jahr kommt dann das große Jammern, die Krankenkasse, die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.....grundsätzlich ist das erst einmal im Ermessensspielraum des Beamten: das sind die vom Finanzamt und die vom Ordnungsamt. Beide werden sich informieren, was Du denn genau machst. Danach erfolgt von diesen die Einordnung in eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit.
Da Du weder eine Qualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekt oder Arzt hast, wirst Du erst einmal als gewerblich Tätiger eingestuft. Du musst Dir also vorher überlegen, was Deine "freiberufliche" Tätigkeit gegenüber einer gewerblichen abgrenzt bzw. begründet. Das könnte z.B. eine künstlerische Tätigkeit sein. Ein Künstler arbeitet frei von Vorgaben und ist grundsätzlich Freiberufler. Er bedient sich der Fotografie als Ausdrucksmittel. Jetzt musst Du nur noch überzeugend darstellen, dass Du eine zum Künstler befähigende Vorbildung hast.
Gelingt Dir das nicht, wirst Du als gewerblich selbständig Tätiger eingestuft. Das ist auch kein Beinbruch, halt nur ein bisschen mehr Bürokratie und, wenn Du Erträge erwirtschaftest, mehr Steuern. Aber immer noch besser als gar kein Einkommen.
Wann musst Du das geklärt haben? In der Praxis spätestens dann, wenn Du die erste Rechnung schreibst. Ansonsten kannst Du keine gültigen Rechnungen schreiben, die bei Deinem Kunden als Aufwand gelten gemacht werden können. Rechnungen unterliegen seit Mitte diesen Jahres strengen Formerfordernissen, zu denen auch eine Steuernummer gehört.
Noch ein Tipp: Viele um freie Fotografen werbende versprechen erst einmal viel, ohne dass was an Verdienstmöglichkeiten dahinter steckt. In dem Moment, wo die irgendetwas von Beiträgen, Kostenbeteiligungen oder ähnlichem faseln und Geld von Dir haben wollen, würden bei mir die Alarmglocken losgehen und ich bekäme den Begriff "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" nicht mehr aus dem Kopf.
Such Dir einen Steuerberater der Dir das ganze finanziell und rechtlich mal durchcheckt. So hast Du jemanden in der Haftung und di Brüder kennen das Finanzamt/Sachbearbeiter auch in der Regel ganz gut.
Wenn Du da als "ich bin klein und ich habe da mal ne Frage" reinschneist hast Du schon schlechte Karten. Zu den Nebeneinkünften muss! Dir das Arbeitsamt was sagen können...
Nein, nicht groß aufschneiden, sondern exakt so klein machen, wie Dein Anliegen wirklich ist.
Nicht Steuerberater, sondern Arbeitsamt :!:
Und schau mal, was ich oben zum Finanzbeamten geschrieben hatte.
So hab ich auch angefragt, aber vor 18 Jahren !
Ein Künstler arbeitet frei von Vorgaben und ist grundsätzlich Freiberufler. Er bedient sich der Fotografie als Ausdrucksmittel. Jetzt musst Du nur noch überzeugend darstellen, dass Du eine zum Künstler befähigende Vorbildung hast. Das ist ein guter Tip. Obs klappt ist aber ungewiß.
Und beim Bescheid im nächsten Jahr kommt dann das große Jammern, die Krankenkasse, die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft...Das Thema sollte vom AA ausgeräumt werden. Für Dich sind solte Themen erstmal nix.
Die wichtigste Frage finde ich, wer inzwischen Deine Krankenkasse zahlt. Kein Harz IV, keine Sozialhilfe ... --> ?
Bist Du irgendwo Anschluß-versichert ?