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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie: Was nun? 1 oder 2 Jahr(e)?


holgerr1
17.12.2004, 00:17
Hallo,
bei meiner Dimage A2 war eine Garantiekarte dabei mit einer Garantiedauer von einem Jahr. Ich dachte immer, dass seit einiger Zeit die Garantie zwei Jahre beträgt, oder hab ich da was nicht mitbekommen?

PeterHadTrapp
17.12.2004, 00:28
Hi Holger

ich bin sicherlich kein Spezialist auf diesem Gebiet....aber meines Wissens verhält es sich so:

- im ersten Jahr hast Du Garantie, für muss der Hersteller einstehen
- im zweiten Jahr hast Du Gewährleistung, die muss der Händler leisten.

Das ist für viele der Grund beim niedergelassenen Händler zu kaufen, auch wenn es ein bisschen mehr kostet, denn da kann man davon ausgehen, dass der auch nach einem Jahr noch da ist.
Ist der nämlich sang- und klanglos verschwunden, was bei reinen Internet-Versandhändlern durchaus vorkommt wie der Fall Foto-Brinker gezeigt hat, kuckst Du als Kunde in die Röhre....

agm
17.12.2004, 00:46
...Das ist für viele der Grund beim niedergelassenen Händler zu kaufen, auch wenn es ein bisschen mehr kostet, denn da kann man davon ausgehen, dass der auch nach einem Jahr noch da ist.
....
...hm, bei mir in der Umgebung sind fast alle verschwunden, und die noch da sind geben kein 14-Tägigiges Rückgaberecht. :(

1 Jahr Garantie ist besser als gar keine.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich Gewährleisung vor. Daß zwar 2 Jahre, heißt aber: nur Fehler die auf die Herstellung zurückzuführen sind oder vor dem Kauf da waren, müssen vom Händler beseitigt werden.
Gruß
Andreas

PeterHadTrapp
17.12.2004, 00:48
Hi agm

ja bei mir in der Nähe auch....oder sind völlig indiskutabel, aber einen gibt es in ca. 40 km Entfernung, der ist wirklich gut und ich bin mir sicher, dass es den deswegen auch in fünf Jahren noch gibt.

Ich dachte aber eher an größere Hausnummern wie Foto Gregor in Köln oder so...

Peanuts
17.12.2004, 03:59
Hallo,
bei meiner Dimage A2 war eine Garantiekarte dabei mit einer Garantiedauer von einem Jahr. Ich dachte immer, dass seit einiger Zeit die Garantie zwei Jahre beträgt, oder hab ich da was nicht mitbekommen?

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (BGB, Sachmängelhaftung) und die Frist beträgt 2 Jahre bei Neuwaren, die vom Händler an Endkunden verkauft werden. In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war, danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Bedingungen individuell geregelt sein können.

Generell ist der Verkäufer dein Vertragspartner und er kann sich auch nicht durch Verweis auf die Herstellergarantie vor seinen Pflichten drücken.

Es kann allerdings Sinn machen, eine Kamera während der Garantiezeit direkt an den Hersteller zu schicken, weil die Reparatur idR schneller und unbürokratischer abläuft.

Ingolf
17.12.2004, 08:13
Moin,
war vor 2 Wochen direkt bei Minolta hier in Bremen wg. einer Überprüfung meiner A2 und habe dabei gleich nach der Garantie gefragt: diese beträgt 1 Jahr.

Gruß
Ingolf

holgerr1
17.12.2004, 13:35
Vielen Dank für Eure Antworten. Nun habe ich es auch verstanden :)

Echidna
17.12.2004, 14:50
...hm, bei mir in der Umgebung sind fast alle verschwunden, und die noch da sind geben kein 14-Tägigiges Rückgaberecht. :(
... das brauchen sie auch nicht, da das Rückgaberecht nur für sogenannte Fernabsatzverträge gilt. Das sind in der Regel Käufe, bei denen Du nicht sofort die Qualität und Beschaffenheit der Ware prüfen kannst. Typischer Fall: Katalog- oder Internetbestellung.

Bei einem Kauf im Laden steht Dir ohne besonderen Grund keine Rückgaberecht zu. Du kannst die Ware ja sofort prüfen. Andernfalls könntest Du nämlich Deinem Bäcker nach 10 Tagen die Brötchen zurückbringen, die Du nicht aufgegessen hast. ;)

Gruß

Echidna

SDT
17.12.2004, 19:04
Moin,
war vor 2 Wochen direkt bei Minolta hier in Bremen wg. einer Überprüfung meiner A2 und habe dabei gleich nach der Garantie gefragt: diese beträgt 1 Jahr.

So steht's ja auch auch der Garantiekarte: 1 Jahr ab Kaufdatum (welches zweckmäßigerweise der Händler da einträgt... ;))

Was hast Du denn überprüfen lassen? Nur so aus Spaß oder gab's 'n Problem?

Ingolf
18.12.2004, 12:07
Was hast Du denn überprüfen lassen? Nur so aus Spaß oder gab's 'n Problem?

Naja, nur so aus Spaß... Hatte Probleme mit sehr starkem Rauschen und bin daher hin zu Minolta. Es gab einen neuen CCD-Sensor, Elektronik wurde justiert und überprüft, ebenso das Display. Bin jetzt zufrieden und bleibe bei der A2.

Gruß
Ingolf

Irmi
18.12.2004, 13:29
...Das ist für viele der Grund beim niedergelassenen Händler zu kaufen, auch wenn es ein bisschen mehr kostet, denn da kann man davon ausgehen, dass der auch nach einem Jahr noch da ist.
....
...hm, bei mir in der Umgebung sind fast alle verschwunden, und die noch da sind geben kein 14-Tägigiges Rückgaberecht. :(

1 Jahr Garantie ist besser als gar keine.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich Gewährleisung vor. Daß zwar 2 Jahre, heißt aber: nur Fehler die auf die Herstellung zurückzuführen sind oder vor dem Kauf da waren, müssen vom Händler beseitigt werden.
Gruß
Andreas

War auf der Suche nach ner richtig guten Videokamera. Habe mich für einen Panasonic Camcorder entschieden, Preis im örtlichen Fachhandel wie die Preisempfehlung des Hersteller, 1999 Euro. Nach Aussage des nicht kleinen Fachhandels mußte die Ware bestellt werden, da solch hochpreisige Dinge nicht laufen. Es ist ja auch kein Wunder, denn ich habe die Kamera jetzt für 1360 Euro im Internet gekauft. Das sind immerhin 639 Euro Unterschied, die man dann auch mal in eine evtl. anfallende Reparatur stecken kann, die nicht unter die Garantie bzw. Gewährleistung fällt, falls der Händler mal den Bach runter gegangen seinsollte. Was natürlich dem örtlichen Fachhandel bei den Preisen, die er bietet auch passieren könnte. Wenn ich also Pech hätte, hätte ich bei ihm den hohen Preis bezahlt und die evtl. anfallenden Reparaturkosten zusätzlich.
Das muß jetzt halt jeder mit sich selbst ausmachen, was ihm besser gefällt.
Natürlich schaufeln wir uns und dem Einzelhandel ein Grab!

agm
18.12.2004, 16:35
also im meinen augen ist die gesetzliche gewährleistung, die in unserem fal im zweiten Jahr greifen würde, - humbuk.
Denn, fehler die vor dem kauf da wahren, im ersten Jahr nicht zu entdecken, hieße ja das gerät wird nicht, oder nur teilweise genutzt.
In meinem fal, habe ich die A2 in dem ersten halben jahr in allen erdenklichen situationen, mit allen erdenklichen funktionen ausprobiert.
Wenn im zweiten jahr nun ein fehler auftritt, wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren. Da bleibt nur noch die hoffnung auf kulanz seiens KM.
Gruß
Andreas

Peanuts
18.12.2004, 19:32
also im meinen augen ist die gesetzliche gewährleistung, die in unserem fal im zweiten Jahr greifen würde, - humbuk.
Denn, fehler die vor dem kauf da wahren, im ersten Jahr nicht zu entdecken, hieße ja das gerät wird nicht, oder nur teilweise genutzt.
In meinem fal, habe ich die A2 in dem ersten halben jahr in allen erdenklichen situationen, mit allen erdenklichen funktionen ausprobiert.
Wenn im zweiten jahr nun ein fehler auftritt, wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren. Da bleibt nur noch die hoffnung auf kulanz seiens KM.
Gruß
Andreas

Vor 2002 betrug die Gewährleistungspflicht 6 Monate und die Beweislast lag von Anfang an beim Käufer. Was ist besser?

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an alle möglichen und unmöglichen Bedingungen geknüpft sein sein. Sich darauf im Notfall verlassen zu müssen, bedeutet Nervenkitzel pur.

Wenn der Hersteller deinen Garantiefall mit dem Argument "Fallschaden" abbügelt, was machst du dann?

Dimagier_Horst
18.12.2004, 19:46
wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren.
Risse im Gehäuse, abgefallene Schalter, Wackelkontakte, abgefackelte Kondensatoren...alles normale Gewährleistungsfälle, die beim normalen Gebrauch der Kamera auch durchsetzbar sind.

agm
18.12.2004, 21:35
Ich möchte nochmal betonen:
Die gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht ist keine Garantie.
Zugegeben oft ist die vom Hersteller gewährte Garantie auch nicht mehr wert. (es gilt das Kleingedruckte) und daran muß sich der Hersteller aber auch halten! Also meistens mehr als nur die bloße gesetzliche Gewährleistugspflicht.

Wenn die Letzte greift muß der Händler nur reparieren, oder ersätzen wenn der Käufer(OK, nach 6 Monaten) ihm nachweist der Schaden ist durch einen Fehler enstanden, der vor dem Kauf da war, sprich bei der Herstellung.

der Händler darf aber auch mehr, wenn man ihm schöne Augen macht :) , oder auf die Nerven geht :mad: .
LG
Andreas