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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Veröffentlichung von Konzertfotos


Zaar
16.09.2013, 21:44
Hallo zusammen,

dies ist definitv kein Ersuchen um Rechtsberatung sondern die Frage, wie Ihr im folgenden Fall nach Eurem persönlichen Empfinden verfahren würdet:



Ich habe von einem Ticketshop A ein Konzertticket einer Band B, ausgerichtet von Veranstalter C, erworben.
In den AGB von A steht nur ein schmaler Hinweis, dass die AGBs des jeweiligen Veranstalters (ohne namentliche Benennung desselben) gelten. Ein Verweis auf die jeweiligen AGB ist nicht zu finden.
Der Veranstalter wird bis zum Abschluss der Bestellung nicht benannt.
Erworbene Tickets unterliegen nicht dem Rückgaberecht.
Auf dem Ticket steht ebenso der Hinweis, dass die AGBs des Veranstalters gelten. Jedoch steht auch dort nicht, wer das ist (es gibt ein paar Logos von mehreren Firmen). Auf dem Ticket steht auch nicht, wo die AGB zu finden sind.
Ich besuche das Konzert und mache Fotos, nachdem die Security meine Kamera abgesgnet hat und am Eingang auch keine AGBs aushängen (zumindest nicht für mich sichtbar).
Diese sind ganz offensichtlich Fotos von Künstlern bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit vor teilweise mehr als 10000 Leuten. Ich unterstelle einfach mal öffentliches Interesse ;)
Ich glaube auch ohne explizite Hinweise Veranstalter C ausfindig gemacht zu haben und frage zwei mal via Email wegen der Veröffentlichung im nicht gewinnorientierten Kontext an und erhalte inhalb von zwei Wochen exakt null Antworten.


Würdet Ihr die Fotos "veröffentlichen" oder nicht?


Viele Grüße,
Markus

Traumtraegerin
16.09.2013, 21:49
Kurz und knapp: Ja
Warum nicht. Wenn sie sogar die Kamera absegnen, ist ihnen schon bewusst, dass du die nicht in Ermangelung von sexy Dessous auf die Bühne wirfst, sondern damit fotografierst. ;)

mekbat
16.09.2013, 21:59
... defenitiv: JA

Allein aus dem selben Grunde, wie ihn meine Vorposterin beschrieb.

Ich selbst habe dieses Prozedere mit der "KameraAbsegung" in Leipzig erleben dürfen.
Da ging alles durch, was nicht nach SLR aussah.
Auch hab ich bisher noch von keinem gehört, der nach der Veröffentlichung der Bilder von diesem Konzert, eine Abmahnung bekommen hat.

UND da waren richtig gute Bilder dabei :crazy:

Nachtrag

Jedoch - ich bin kein Anwalt in solchen Rechtsfragen.
Unsere Meinung allein zählt ja nun leider nicht, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.
Vielleicht findet sich aber hier jemand, der darauf auch eine rechtssichere Antwort geben kann?

meshua
16.09.2013, 22:56
Hallo,

Ich wäre sehr vorsichtig mit Veröffentlichungen der Bilder. Solange dies keine Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Interesses sind, verhindert deren Recht am eigenen Bild eine mögliche Veröffentlichung. Auch wenn die AGBs nicht im Eingangsbereich präsent waren, gibt es im vernetzten Heute auch andere Möglichkeiten für mündige Bürger, diese in Erfahrung zu bringen. Auch wenn ich auch gern PLADNOK-Emails an manche Zeitgenossen versenden muß -hattest du eine Antwortfrist gesetzt? Möglicherweise ist deren Mailsupport vorübergehend "überfordert". Und falls die Veranstaltung in einem nicht-öffentlichen Bereich stattfand gibt es auch soetwas wie ein Hausrecht. Die Security muß die Masse auf sicherheits-kritische Gegenstände oder Stimmungen durchfilzen - oder glaubst du ernsthaft, das sind studierte Juristen und kennen sich im Bildrecht aus? Nur weil sie deine Nicht-DSLR durchgelassen haben hat man dir nicht automatisch ein Recht auf Veröffentlichung eingeräumt...

Ich würde es mir genau überlegen und zumindest ein schriftliches Statement von A, B und C einfangen.

meshua

Zaar
16.09.2013, 23:15
Hallo,

ich denke, wenn jemand vor mehr als 10000 Leuten spielt, besteht ein öffentliches Interesse und hätte auch nicht die Befürchtung, dass mich jemand wegen des "Rechtes am eigenen Bild" belangt. Ich habe auch kein juristisches Fachwissen, aber mein Bauchgefühl sagt mir eigentlich, dass ich, wenn ich vor dem Kauf eines Tickets nicht die Möglichkeit habe, die AGBs zu lesen, diese auch nicht akzeptieren kann. Die Security ist sicher kein Gradmesser bzgl. der rechtmäßigen Veröffentlichung, aber zumindest ein Indiz, dass die Anfertigung von Fotos grundsätzlich erlaubt war.

Aber ich will jetzt nicht mit Haarspaltereien anfangen, denn es geht - wie gesagt - nicht um eine juristische Beratung und für eine solche Diskussion bin ich auch nicht qualifiziert, deshalb die Frage nach Eurem Bauchgefühl (ich gebe zu, ich bin auch etwas verärgert, dass ich einfach ignoriert worden bin).

Danke für Eure Einschätzungen bis hierhin.

Viele Grüße,
Markus

Anaxaboras
16.09.2013, 23:34
Diese sind ganz offensichtlich Fotos von Künstlern bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit vor teilweise mehr als 10000 Leuten. Ich unterstelle einfach mal öffentliches Interesse ;)


Das öffentliche Interesse mag ja groß sein. Aber es gilt immer noch das Hausrecht des Veranstalters. Und wenn das eine Veröffentlichung der Fotos untersagt, stehst du nicht gut da. Ich wäre vorsichtig.

LG
Martin

meshua
16.09.2013, 23:50
Die Security geht davon aus, daß du die Fotos für den Privatgebrauch machst und vielleicht noch Tante Olga und Enkelkindern zeigst. Nicht aber ein Auftauchen bei Flickr, Facebook oder sonstigen öffentlich zugänglichen Websites. Im Web gibt es genügend Gesprächsstoff (http://www.meinanzeiger.de/jena/ratgeber/veranstaltungsfotos-vor-veroeffentlichung-besser-nachfragen-d10913.html), welche das Thema zudem differenziert betrachten. Dabei ist es so ziemlich egal, ob 10 oder 10'000 Besucher vor Ort waren...also nochmals Vorsicht!

meshua

mrieglhofer
17.09.2013, 00:59
Öffentliches Interesse ist zwar nett und gut, aber sehr eingeschränkt. Bei einer Veranstaltung würde ich das mal verneinen, sonst brauchst ja keine Akkreditierung. Aber selbst wenn das vor Gericht durchgehen würde, dann darfst sicher zeitnah über die Veranstaltung berichten und dazu entsprechend Fotos machen. Aber damit hat sichs. Eine Veröffentlichung für einen anderen Zweck ist damit nie gedeckt. Genauso darfst nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung jemand beim Nasenbohren fotografieren und als Werbung für eine Nasenspray verwenden oder so. Da muss schon der Bezug zur Veranstaltung klar sein.

twolf
17.09.2013, 09:28
Alles schön und gut, aber ein Restrisiko bleibt, das ganze ist für mich im Graubereich, im Fall das du die Bilder veröfentlichts, und der Rechteinhaber bekommt das mit.
Kostet es immer Geld und Zeit, von einer Unterlassungsklage bis zum schadensersatz ist alles Möglich.
Ich persöhnlich mache nichts mehr im Sportbereich ohne Zulassung !
Das kann Verdammt teuer und Schmerzvoll sein, solch eine Geschichte!

Kann aber natürlich auch niemend Intressieren!

mrieglhofer
17.09.2013, 10:23
Alles schön und gut, aber ein Restrisiko bleibt, das ganze ist für mich im Graubereich, im Fall das du die Bilder veröfentlichts, und der Rechteinhaber bekommt das mit.
Kostet es immer Geld und Zeit, von einer Unterlassungsklage bis zum schadensersatz ist alles Möglich.
Ich persöhnlich mache nichts mehr im Sportbereich ohne Zulassung !
Das kann Verdammt teuer und Schmerzvoll sein, solch eine Geschichte!

Kann aber natürlich auch niemend Intressieren!

am einfachsten ist immer die Ausnahme im Kunstbereich. Solange du künstlerisch arbeitest und im Kunstumfeld veröffentlichst, sind die Probleme überschaubar.
Gleiches gilt im Umfeld Tagespresse.Alles andere bleibt ein Restrisiko.
Und ehrlich, wennst damit Geld verdienen willst, kennst eh die Regeln und alles andere ist eh künstlerisch, was wir tun ;-)

Anaxaboras
18.09.2013, 12:53
am einfachsten ist immer die Ausnahme im Kunstbereich. Solange du künstlerisch arbeitest und im Kunstumfeld veröffentlichst, sind die Probleme überschaubar.
Gleiches gilt im Umfeld Tagespresse.

NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen.

LG
Martin

der_knipser
18.09.2013, 13:22
NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen. Wie ich das im Thread herauslese, hat er das hier nicht getan.
Deshalb hätte ich keine Scheu, die Bilder zu zeigen.

Projekt5
18.09.2013, 13:58
Ich kann nur jedem an Herz legen:
Hast du nichts schriftliches, dann keine Veröffentlichung.

Selbst wenn du im Recht sein solltest, schützt das nicht vor lästigen Abmahnungen und das kostet Geld, Zeit und Nerven.
Hast du eine schriftliche Bestätigung, ist alles sehr schnell abgeklärt.

Zaar
18.09.2013, 18:06
Der Veranstalter hat einen Passus in seinen AGB, dass Veranstaltungsfotos ohne Erlaubnis nur im privaten Kontext gezeigt werden dürfen. Ich bin aber immer noch nicht überzeugt, dass - wenn ich vor einem Vertragsabschluss, von dem ich nicht zurücktreten kann, keine Chance habe, die AGBs auch zu finden - diese überhaupt gültig respektive durchsetzbar sind.

*schulterzuck*

Es wäre alles viel einfacher, wenn überhaupt mal eine Reaktion erfolgen würde.

Viele Grüße,
Markus

steve.hatton
18.09.2013, 19:32
Am Schluss werden sich dann wohl zwei oder mehr Juristen streiten und die Soße kostet wieder mehr als der Braten !

meshua
18.09.2013, 20:09
Der Veranstalter hat einen Passus in seinen AGB, dass Veranstaltungsfotos ohne Erlaubnis nur im privaten Kontext gezeigt werden dürfen. Ich bin aber immer noch nicht überzeugt, dass - wenn ich vor einem Vertragsabschluss, von dem ich nicht zurücktreten kann, keine Chance habe, die AGBs auch zu finden - diese überhaupt gültig respektive durchsetzbar sind.


Hausrecht => BGB. Im übrigen hast du vor dem Konzertbesuch § 22 KunstUrhG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html) studiert, wonach "Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (dürfen)"!? Das Eintrittsgeld gilt dabei nicht als Einverständnis des/der Künstler, da es nicht dem Zwecke der Erstellung von Fotoaufnahmen entrichtet wurde. AGB hin oder her.

meshua

Zaar
18.09.2013, 23:00
Für mich abschließend: ich habe über eine Nachfrage auf der Facebook-Seite des "Main-Acts" und in der Folge eine formlose Anfrage via Email die Genehmigung bekommen :)

*note to self* Ich muss dringend einen Plan entwickeln, wie ich in Zukunft zu einer Akkreditierung komme.

Vielen Dank für Eure Meinungen und Anregungen.

Viele Grüße,
Markus

mrieglhofer
18.09.2013, 23:25
NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen.

LG
Martin

Klar, war vielleicht missverständlich. Für alle Bereiche ist die Freiheit der Kunst relativ unbestritten, also z.B. Personen ohne ihre Einverständnis. Bei Konzerten gibts natürlich die Leistungsschutzrechte und das Hausrecht.