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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alpha 65V - tot?! - Lässt sich nicht mehr einschalten...


commanderkeen
29.08.2013, 15:40
Hallo Gemeinde,

ich habe eine Alpha 65V (1 Jahr und 4 Monate alt). Dummerweise habe ich die Markenmehrwert-Registrierung übersehen und bin prompt dafür bestraft worden. Leider räumt Sony mir keinerlei Kulanz ein und ich muss die Reparatur selber tragen.

Nun zum Problem, die Kamera wurde im Urlaub ganz normal benutzt und nach dem letzten Foto, welches auch ordentlich auf der SD-Karte zu finden ist, war die Kamera aus und lässt sich seit diesem Moment nicht mehr einschalten. Ich habe zusätzlich noch einen Akku aus dem Zubehör, welcher bis jetzt auch immer funktionierte zum testen hergenommen. Doch weder der Originale noch der aus dem Zubehör bringen Änderung.

Die Kamera schein tot zu sein, hatte jemand evtl. mal ein ähnliches Problem oder eine Vermutung?

Bin auch bereit die Kamera zu zerlegen, habe ich bereits zur Hälfte getan aber keinerlei Hinweise gefunden...

Oder bleibt mir doch nur der Gang zu Geissler?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Paul

suali
29.08.2013, 15:52
Warum zerlegst du diese wenn du dich noch in der Gewährleistung befindest?
Ab damit zu Geissler.

commanderkeen
29.08.2013, 16:31
Warum zerlegst du diese wenn du dich noch in der Gewährleistung befindest?
Ab damit zu Geissler.

Naja wie gesagt, Sony gibt mir nur das erste Jahr, da ich keine Registrierung bei Markenmehrwert durchgeführt habe. :(

joergW
29.08.2013, 16:35
Naja wie gesagt, Sony gibt mir nur das erste Jahr, da ich keine Registrierung bei Markenmehrwert durchgeführt habe. :(

Moin,

Du hast 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung ... bei registrierung hättest Du 2 Jahre Garantie gehabt.

mein Tipp: Finger weg von der Kamera und erstmal zum Service.

bis denn

joergW

suali
29.08.2013, 16:35
Naja wie gesagt, Sony gibt mir nur das erste Jahr, da ich keine Registrierung bei Markenmehrwert durchgeführt habe. :(

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.

Deutschland:
24 Monate Gewährleistung laut Gesetz.

Schraub das Ding zusammen und zwar so, das es nicht offensichtlich ist das du selbst Hand angelegt hast. Und ab zu Geissler.

Ich hoff mal das das kein Mecker gibt. Die können nämlich jetzt theoretisch behaupten "Du hast die Kamera selber zerlegt, selber schuld, musst zahlen"

commanderkeen
29.08.2013, 16:47
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.

Deutschland:
24 Monate Gewährleistung laut Gesetz.

Schraub das Ding zusammen und zwar so, das es nicht offensichtlich ist das du selbst Hand angelegt hast. Und ab zu Geissler.

Ich hoff mal das das kein Mecker gibt. Die können nämlich jetzt theoretisch behaupten "Du hast die Kamera selber zerlegt, selber schuld, musst zahlen"

Frage mich dann, was die Antwort hier soll... Zitat von Sony...

vielen Dank, dass Sie den Sony Support kontaktiert haben.

Den Defekt Ihrer SLT-A65V bedauern wir sehr, weshalb wir selbstverständlich Verständnis für Ihr Anliegen haben.

Als Sony-Kunde erwarten Sie zu Recht Produkte, die über viele Jahre einwandfrei funktionieren. Leider kann es trotz hoher Qualität und unserem Anspruch diese bei jedem einzelnen Gerät zu erreichen, vereinzelt zu Ausnahmefällen kommen.

Für solche greift unsere Garantie, während der wir für alle Schäden, die auf Material- oder Verarbeitungsschäden beruhen, aufkommen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Zeitraum bei Ihrer SLT-A65V bereits deutlich überschritten und eine kostenfreie Reparatur daher nicht mehr möglich ist.

Alternativ können wir Sie zumindest auf die Reparaturmöglichkeit in unseren Servicecentern aufmerksam machen.

Unter folgendem Link finden Sie nach Auswahl der Produktgruppe unsere zuständigen Servicepartner:

http://www.sony.de/support/de/repair/asc

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

commanderkeen
29.08.2013, 16:49
Moin,

Du hast 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung ... bei registrierung hättest Du 2 Jahre Garantie gehabt.

mein Tipp: Finger weg von der Kamera und erstmal zum Service.

bis denn

joergW

Danke erstmal für die schnellen Antworten, werde die Kamera mal heute wegschicken und schauen was passiert, werde auf jeden Fall berichten. :top:

suali
29.08.2013, 16:53
Die sprechen von Garantie, wir hier von Gewähleistung.
Garantie ist 6 Monate auf Elektronikgeräte Pflicht in Deutschland, alles weitere ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist ein ganz ein anderes Thema.

Google doch einfach mal, z.B. http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Ich bin immer wieder erstaunt wie man sowas nicht wissen kann, sry das ich das so grob sagen muss. Ich hoff wirklich du hast dich nicht ins eigenen Fleisch geschnitten mit dem selbst rumdoktoren an dem Body.

usch
29.08.2013, 16:57
werde die Kamera mal heute wegschicken
Aber nicht zu Geissler. Wenn du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, dann mußt du das bei dem Händler geltend machen, bei dem du die Kamera gekauft hast.

Hast du auch überprüft, ob das Ladegerät noch funktioniert? Nicht daß einfach nur beide Akkus leer sind.

commanderkeen
29.08.2013, 17:11
Aber nicht zu Geissler. Wenn du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, dann mußt du das bei dem Händler geltend machen, bei dem du die Kamera gekauft hast.

Hast du auch überprüft, ob das Ladegerät noch funktioniert? Nicht daß einfach nur beide Akkus leer sind.

Mit dem Händler hatte ich bereits telefoniert, er hat mir auch versichert, dass ohne die zusätzliche Registrierung ich keinen Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur habe.

Ladegerät schließe ich aus, ich hatte beide Akkus voll geladen im Urlaub dabei und sofort nach dem ausgehen der Kamera hatte ich den zweiten versucht und es brachte nichts. Zumindest das Lämpchen am Ladegerät leuchtet beim laden und erlischt wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist, ist natürlich kein Beweis aber ich frage mich ob es wirklich sein kann und ob es sich lohnt ein neues Ladegerät bzw. Akku zu kaufen...bin da etwas skeptisch...

commanderkeen
29.08.2013, 18:00
Danke noch einmal für die Hinweise mit der Garantie und Gewährleistung, eigentlich war mir das Thema nicht unbekannt aber die Reaktion des Händlers hat mich irgendwie verunsichert. Jetzt habe ich schriftlich nach einer Reparatur verlangt und die Kamera wird nun morgen abgeholt und und überprüft/repariert...Hoffe es klappt.

mrieglhofer
29.08.2013, 18:36
Sonst wurden ich mal beim Verbraucherachutz vorbeischauen. Es gibt immer Händler, die Konsumentenrechte verweigern. Letztes wollte ein Verkäufer einen Austausch meines Pavillons verweigern, weil der Wind zu heftig gewesen sein soll. Nur im Angebot und Prospekt stand nicht davon, dassder nur Windstille verträgt. Daweil ziehen diemChinesen die Schrauben so an, dass das Plastik schon bei der Lieferung gebrochen ist.

Dein Verkäufer war halt ein wenig dumm. Eleganter ist, auf Beweislastumkehr zu gehen und von dir zu verlangen, den Beweis anzutreten, dass der Fehler bei der Übergabe vorhanden war. Das kannst du nicht und der Händler ist völlig legal aus dem Schneider. Daher hast defacto nur 6 Mo Gewährleistung, der Rest ist eh schon Kulanz ;-)

freechair
29.08.2013, 18:44
Die sprechen von Garantie, wir hier von Gewähleistung.
Garantie ist 6 Monate auf Elektronikgeräte Pflicht in Deutschland, alles weitere ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist ein ganz ein anderes Thema.


Und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt?

erich_k
29.08.2013, 18:57
Und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt?

Na ganz einfach, weil die Kamera noch keine 2 Jahre alt ist und ein Defekt vorliegt ...

combonattor
29.08.2013, 19:03
Hallo,
mach mal das Objektiv ab und klapp den Spiegel und schau ob den Sensor zu sehen ist oder ob der Verschluß zu sehen ist.
Gruß,Alex

freechair
29.08.2013, 19:25
Na ganz einfach, weil die Kamera noch keine 2 Jahre alt ist und ein Defekt vorliegt ...

Gewährleistung bedeutet aber, dass bereits beim Verkauf ein Defekt vorlag, der innerhalb der zwei Jahre entdeckt wurde.

commanderkeen
29.08.2013, 20:08
Hallo,
mach mal das Objektiv ab und klapp den Spiegel und schau ob den Sensor zu sehen ist oder ob der Verschluß zu sehen ist.
Gruß,Alex

Hi Alex,

der Sensor ist zu sehen...
Ist das gut oder schlecht?

Grüße
Paul

combonattor
29.08.2013, 20:14
Hi Alex,

der Sensor ist zu sehen...
Ist das gut oder schlecht?

Grüße
Paul
Wenn der Sensor zu sehen ist dann ist vielleicht der Verschluß nicht defekt.
Gruß,Alex

KleineBlende
29.08.2013, 20:36
Mit meiner Alpha 55 hatte ich nahezu ein gleiches oder ein selbiges Problem. Keine Möglichkeit die Kamera einzuschalten.

Bitte prüfen:
Akku herausnehmen, in das Ladegerät einsetzen. Kurz laden (bei mir reichten millisekunden), zuvor am besten das Objektiv komplett abnehmen. Sollte ein einfaches Objektiv vorhanden sein, kann dieses aufgesetzt werden (Kit Objektiv, oder altes Minolta Objektiv).
Nach diesem Kurzladevorgang genau diesen Akku einsetzen und dann erst die Kamera einschalten. Sollte es funktionieren, haben Sie gewonnen, bis sie das Objektiv vom letzten Bild aufsetzen.

Unerklärlich, bitte probieren.

Gruß
Frank-Werner

commanderkeen
29.08.2013, 21:06
Mit meiner Alpha 55 hatte ich nahezu ein gleiches oder ein selbiges Problem. Keine Möglichkeit die Kamera einzuschalten.

Bitte prüfen:
Akku herausnehmen, in das Ladegerät einsetzen. Kurz laden (bei mir reichten millisekunden), zuvor am besten das Objektiv komplett abnehmen. Sollte ein einfaches Objektiv vorhanden sein, kann dieses aufgesetzt werden (Kit Objektiv, oder altes Minolta Objektiv).
Nach diesem Kurzladevorgang genau diesen Akku einsetzen und dann erst die Kamera einschalten. Sollte es funktionieren, haben Sie gewonnen, bis sie das Objektiv vom letzten Bild aufsetzen.

Unerklärlich, bitte probieren.

Gruß
Frank-Werner

Hi Frank,

hab leider nur mein Sigma-Objektiv, hab es jetzt einfach mal ohne versucht aber das selbes Verhalten wie immer...

Trotzdem danke!
Grüße
Paul

mrieglhofer
30.08.2013, 00:17
Und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt?

Na, wenn es zu einem Ausfall kommt ist es naheliegend, dassnda geschlampt wurde und der Fehler im Ansatz bereits vorhanden war. Das Problem ist, dass du das bei Pech nach 6 Mo beweisen musst. Und das gelingt am ehesten bei Serienfehlern. In den ersten 6 Mo muss Fernhändler beweisen, dass kein Fehler vorhanden war, was ihm so auch im m Regelfall nicht gelingen wird..