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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnungen wegen 360° Panoramen


HoSt
18.07.2013, 11:07
Es gibt hier ja einige, die 360° Panoramen online haben... die sollten hier mal nachlesen! :!::!:
Panorama-Forum (http://www.panorama-forum.net/wbb/index.php?page=Thread&threadID=8829)
Heise-Foto (http://www.heise.de/foto/foren/S-Hilfe-Patentschutzverletzung-wegen-360-Fotografie/forum-134010/msg-23811906/read/)

BeHo
18.07.2013, 11:23
Sieht mir sehr verdächtig nach Abzock-Versuch aus.

rosenheimer
18.07.2013, 12:19
Hier gibt es einiges Wissenswertes...
Angst, wegen "Patentansprüchen" braucht niemand zu haben. Denn, so geht es aus dem ganzen (verlinkten) Tread (http://www.panorama-community.net/wbb/index.php?page=Thread&postID=76856) und anderen Postings auf andern Webseiten hervor, handelt sich sich um KEIN Patent. Sondern erstmal "nur" um ein Gebrauchsmuster.
Anscheinend ist das eine schon sehr große ANgelegenheit, mit der sich einige ANwälte auseinander setzen. Bleibt also abzuwarten was daraus wird...

Sollte die abmahnende Firma hier stehen.,....
http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html
is klar wie man darüber denken kann.

Ansonsten gibt es hier noch die Möglickheit selbst zu recherchieren
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/einsteiger

Im "European Patent Register" wird die Eintragung kaum zu finden sein, da die Eintragungen dort alle mit EP beginnen. Somit beginnen auch alle Patent-/xxxx-Musternummern etc mit EP (Europaen Patent....(Nummer)) (Auskunft des DPMA)

der_knipser
18.07.2013, 20:22
Im Schreiben ist von einem Gebrauchsmuster die Rede, dessen Eintragung im April 2013 veröffentlicht wurde. Die beschriebene Technologie ist aber schon viel länger in der Panorama-Präsentation bekannt und wird seit einigen Jahren von vielen Kollegen so angewendet. Mir sind mehrere Programme bekannt, mit denen solche Ergebnisse auf einfache Weise erzeugt werden können. Und plötzlich will jemand dafür kassieren?

Ich krieg das beim besten Willen nicht in Einklang.

Als nächstes gibt es dann ein Patent auf das tägliche Zähneputzen.
Muss nur mal kurz nachschauen, wann ich das erfunden habe... :twisted:

Porty
18.07.2013, 20:34
Solange man eine viereckige Kiste mit abgerundeten Ecken sich schützen lassen kann und von einem deutsche Gericht auch noch °Recht° bekommt wundert mich nichts mehr.
Abmahnanwälte sollten mit lebenslangen Berufsverbot belegt werden :twisted::twisted::twisted:

Michael

P.s. ein Gebrauchsmuster kann nicht in ein Patent umgewandelt werden, da eine vorherige Veröffentlichung der Forderung nach Neuheit zwingend entgegen steht.

a1000
18.07.2013, 21:07
Sollte die abmahnende Firma hier stehen.,....
http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html
is klar wie man darüber denken kann.

Hier stehen nur Firmen die sich als "Markenregister" ausgeben.


Ansonsten gibt es hier noch die Möglickheit selbst zu recherchieren
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/einsteiger

Ja ,und hier ist die Firma:
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=2020070195087
Schutzrechtsart ist nur Gebrauchsmuster, abzumahnen ist nicht so einfach, evtl. auch nicht so klug. Siehe hier http://www.advotec.de/?a_m_id=1547

Gruss

tino79
18.07.2013, 21:14
Ich glaub ich hätte dem Anwalt einfach lapidar geantwortet er solle mit so nem Firlefanz nicht meine Zeit stehlen und solle mir einen rechtsgültigen Mahnbescheid schicken indem er den Betrag einfordert der er meint zu bekommen damit wir das auf offiziellem Wege klären können...

BeHo
18.07.2013, 21:19
Das beste wird wohl die Ablage P sein.

SteffDA
18.07.2013, 21:39
Mhmm... Adressat der Abmahnung sollte doch der Softwarehersteller der Abspielsoftware für die Endgeräte sein.

Wenn ich ein Handy kaufe werde ich doch nicht für Patentrechtsverletzungen der Hersteller belangt.

rosenheimer
18.07.2013, 22:51
Mhmm... Adressat der Abmahnung sollte doch der Softwarehersteller der Abspielsoftware für die Endgeräte sein.

Wenn ich ein Handy kaufe werde ich doch nicht für Patentrechtsverletzungen der Hersteller belangt.

:top::top::top: An den Aspekt hat wohl noch garkeiner (auch ich nicht) gedacht.
Du hast Recht. Als Fotograf ist man nicht dafür verantwortlich, mit was für Mitteln die Bilder betrachtet werden. Ergo: auch nicht für die Einhaltung von Rechten bei der Herstellung/Entwicklung dieser.

rosenheimer
18.07.2013, 23:04
Hier stehen nur Firmen die sich als "Markenregister" ausgeben.


..............
Gruss

Wenn Sie zu einem empfangenen Schreiben Fragen haben oder ein Unternehmen melden möchten, das möglicherweise irreführende Zahlungsaufforderungen versendet und hier noch nicht genannt ist, nehmen Sie bitte mit dem DPMA Kontakt auf!
Dieser Hinweis bezieht sich auch auf die Schreiben die derzeit in Massen von Anwälten aus Gütersloh verschickt werden.

der_knipser
18.07.2013, 23:59
... Als Fotograf ist man nicht dafür verantwortlich, mit was für Mitteln die Bilder betrachtet werden...Als Webseitenersteller hat man aber einen gewissen Einfluss darauf.

SanGerman
19.07.2013, 09:00
wohnt nicht einer von uns in Gütersloh? Vielleicht hilft auch hier ein Spaziergang?

cicollus
19.07.2013, 10:05
Mhmm... Adressat der Abmahnung sollte doch der Softwarehersteller der Abspielsoftware für die Endgeräte sein.

Wenn ich ein Handy kaufe werde ich doch nicht für Patentrechtsverletzungen der Hersteller belangt.

Gutes Beispiel und nicht so weit hergeholt: Die Adroid-Handy-Hersteller bezahlen Patentgegühren an Microsoft :?

"Microsoft behauptet schon seit Jahren, dass Linux mehrere nicht näher genannte Microsoft-Patente verletze."
http://www.zdnet.de/41557831/microsoft-fordert-von-huawei-patentgebuehren-fuer-android/

Und es traut niemand sich gegen finanzstarke Lügner zu widersetzen.

a1000
19.07.2013, 10:37
Gutes Beispiel und nicht so weit hergeholt: Die Adroid-Handy-Hersteller bezahlen Patentgegühren an Microsoft :?

"Microsoft behauptet schon seit Jahren, dass Linux mehrere nicht näher genannte Microsoft-Patente verletze."
http://www.zdnet.de/41557831/microsoft-fordert-von-huawei-patentgebuehren-fuer-android/
Und es traut niemand sich gegen finanzstarke Lügner zu widersetzen.
Schlechtes Beispiel...
Sonst würde HTC keine Lizenzgebühren an Microsoft zahlen, oder?
Deshalb denke ich, dass du sicher "Gegner" statt "Lügner" schreiben wolltest....

Dat Ei
19.07.2013, 10:40
Moin, moin,

Microsoft hat durchaus auch Teile zu Unix beigesteuert, aber auch einiges an Patenten eingekauft.


Dat Ei

cicollus
19.07.2013, 12:00
Sonst würde HTC keine Lizenzgebühren an Microsoft zahlen, oder?
Bei Google hatten sie keinen Erfolg.

Microsoft hat durchaus auch Teile zu Unix beigesteuert, aber auch einiges an Patenten eingekauft.
Android beruht auf Linux und Linux ist frei von Ansprüchen Dritter.
"Nicht näher genannte Patente mit Anspruch Dritter." Wonach klingt das denn wohl?

Ähnlichen Versuch gab es schon von SCO Group, die konnten dann auch vor Gericht ihre Ansprüche nicht näher nennen :D Jetzt kennen sie die Börse nur noch von außen.

Dat Ei
19.07.2013, 13:05
Die Wellen schlagen höher...
heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Foto-Panoramen-im-Internet-Post-von-Patentanwaelten-1920308.html) hat das Thema aufgegriffen.


Dat Ei

Anaxaboras
19.07.2013, 13:09
Und ausführlicher direkt bei heise Foto (http://www.heise.de/foto/meldung/Post-von-Patentanwaelten-wegen-Panoramas-im-Internet-1919870.html).

LG
Martin