Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sony Pannenschutz
Daniel0524
06.07.2013, 22:42
Hallo,
ich habe irgendwo gelesen, daß Sony einen sogenannten Pannenschutz anbietet. Gegen Aufpreis kann man auf diese Weise die Garantie wohl auf 5 Jahre verlänger ?!?
Auf der Sony-Seite kann ich darüber aber leider nichts finden - vielleicht weiß jemand darüber Bescheid ?
Danke
Daniel
siehe hier (http://www.sony.de/hub/warranties-dime)
Hab gerade gesehen, dass die Alphas und NEXen hier nicht dabei sind, vielleicht ist es eine andere Seite.
Einfach im Sony-Store in Berlin anrufen oder zum Händler Deines Vertrauens.
Ich hatte für die A99 so einen Vertrag abgeschlossen.
Viele Grüße
Gerd
Beim Kauf meiner a77 wurde dieser Service mir auch angeboten.
Es gibt verschiedene Stufen dieser Versicherung. Die teuerste ist die 5-Jahres Garantie. Dabei ist allerdings auch eine Versicherung inklusive die selbstverschulden einschließt! Ich habe es gelassen! Der Aufpreis war mir doch zu hoch.
Solltest du die Versicherung wählen hat der Pannenschutz eine "Wartezeit" von 6 Wochen um zu vermeiden, dass du den Schutz in Anspruch nimmst wenn du schon eine kaputte Kamera hast.
Für genaue Infos einfach mal den Store in Berlin kontaktieren!
;)
combonattor
06.07.2013, 23:34
Ja, die Internet Seite von Sony ist halt wie immer ...
Ruf in Sony Store an und da kannst dich erkundigen. Habe für meine A580 es auch abgeschloßen. Bezahlt habe ich 148€ für die 5 Jahre inklusive Pannenschutz.
Gruß,Alex
Solche "Versicherungen" sind eigentlich nur für eine Seite ein gutes Geschäft: den Hersteller. Im Ernstfall wird behauptet, man habe fahrlässig gehandelt oder der Schaden ist in irgendeiner Klausel ausgeschlossen. Die eigene Dummheit muß man mit entsprechenden Prämienaufschlägen teuer bezahlen.
Man muß sich ehrlich fragen: Wie oft ist ein Objektiv kaputt gegangen? Eben. Entweder bemerkt man den Fehler innerhalb der ersten Monate (Gewährleistung) oder man hat viele Jahre lang Freude ("Badewannenkurve").
Grüße, meshua
mrieglhofer
07.07.2013, 11:13
Solche "Versicherungen" sind eigentlich nur für eine Seite ein gutes Geschäft: den Hersteller. Im Ernstfall wird behauptet, man habe fahrlässig gehandelt oder der Schaden ist in irgendeiner Klausel ausgeschlossen. Die eigene Dummheit muß man mit entsprechenden Prämienaufschlägen teuer bezahlen.
Man muß sich ehrlich fragen: Wie oft ist ein Objektiv kaputt gegangen? Eben. Entweder bemerkt man den Fehler innerhalb der ersten Monate (Gewährleistung) oder man hat viele Jahre lang Freude ("Badewannenkurve").
Grüße, meshua
Das ist genau der Punkt. Du zahlst dir deine Schäden selbst zuzüglich Verkaufsprovision, Verwaltungsaufwand, Risiko Zuschlag und Gewinn. Sollten bei dir Zustände vorliegen, dass ein Schadensfall öfters als eingerechnet eintritt, so hast unter Garantie gegen eine Bestimmung verstoßen und er hältst entweder nichts oder mit Pech eine Betrugsanklage ;-)
Sinnvoll ist es dann, wenn du finanziell nicht in der Lage bist, den Verlust zu stemmen.
Solche "Versicherungen" sind eigentlich nur für eine Seite ein gutes Geschäft: den Hersteller. Im Ernstfall wird behauptet, man habe fahrlässig gehandelt oder der Schaden ist in irgendeiner Klausel ausgeschlossen. Die eigene Dummheit muß man mit entsprechenden Prämienaufschlägen teuer bezahlen.
Man muß sich ehrlich fragen: Wie oft ist ein Objektiv kaputt gegangen? Eben. Entweder bemerkt man den Fehler innerhalb der ersten Monate (Gewährleistung) oder man hat viele Jahre lang Freude ("Badewannenkurve").
Grüße, meshua
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber dieser Pannenservice verspricht - den Schadensfall habe ich nicht gehabt - wirklich Rundumschutz (inkl. Runterfallen etc.).
Ich hatte ihn mit gekauft, da ich von Anfang an geplant hatte meine A99 wieder zu verkaufen (und es auch tat) und mir mit dem Schutz einen besseren Verkaufswert versprach.
Viele Grüße
Gerd
... der nur "Elementarschäden" versichert, und da gehört die Kamera sicherlich nicht dazu:)
combonattor
07.07.2013, 11:23
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber dieser Pannenservice verspricht - den Schadensfall habe ich nicht gehabt - wirklich Rundumschutz (inkl. Runterfallen etc.).
Wenn ich mich gut errinere hatte Dana solch einen Fall ( A99 runtergefallen) und dank Pannenschutz wurde es innerhalb einer Woche errledigt.
Gruß,Alex
Eberhard123
07.07.2013, 11:29
Guten Tag,
Ich denke es kommt auf die Umstände und den Anbieter eines solchen Schutzes an.
Als meine Tochter anfing zu studieren haben wir ihr ein Laptop gekauft (den Hersteller laß ich mal außen vor). Mit dem Product haben ich ihr auch eine Versicherung erworben die alles Einschließt was die normale Garantie (4x Jahre Herstellergarantie) nicht abdeckt. Darunter auch Eigenverschulden.
Ich war froh das ich dies gemacht hat. Während ihrer 4 Jahre Studium mußte der Laptop 5x mal repariert werden (Sturzschäden, abgebroche Teile etc.).
All dies war ganz klar auf falschem Umgang zurück zu führen. Jedesmal wurde der Laptop schnell und professionell repariert.
Gruß,
Eberhard
(...) dieser Pannenservice verspricht - (...)
Hierbei bin ich sehr vorsichtig. So "berühmt" wie der SONY Kundenservice im Consumerbereich ist würde ich nicht allzuviel auf diese 'Versprechen' geben. Am Ende zählen die Fakten der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die PR-Abteilung hat sich aber auch alle Mühe gegeben, blumige Werbefloskeln zu finden. Zu Minoltazeiten hätte ich noch Vertrauen gehabt...
Seltsam: Bei Klick auf http://www.sony.de/product/dcc-warranty > Allgemeine Geschäftsbedinugnen (Pannenschutz) erhalte ich einen 404 Error :roll: Da will wohl jemand keine informierten Kunden? Aber wenn User schon von erfolgreichen Inanspruchnahmen des Pannenschutzes berichten können...
Ich hatte mir vor ein paar Jahren als Student einen ThinkCare Vor-Ort-Service für 89 Euro gegönnt. Damals benötigte ich das Thinkpad jeden Tag zum arbeiten (Dissertation). Das Thinkpad läuft heute noch wie am ersten Tag - es will einfach nichts kaputt gehen. Damit ich von den 89 Euro aber noch etwas habe, bestellte ich einen IBM Servicetechniker und liess diesen bei mir zu Hause die Scharniere austauschen (waren mir etwas zu locker).
Wer tatsächlich den Verlust der Kamera nicht stemmen kann, hat wohl eher ein ganz anderes Problem. Wenn man damit nicht sein Brot verdient, ist so eine Kamera eher Luxusgut und somit für bestimmte Zeit (Ansparzeit) verzichtbar.
Das steht nirgendwo schwarz auf weiß geschrieben - das ist eher so eine Lebenserfahrung. Meine Single-Versicherungen beschränken sich auf das sinnvolle Minimum (Kranken-V, Reise-KV, Privat-HP, BUF). Viele lassen sich aber immer noch gern RV, Glas-, Reparatur-, Brillen-, Handyversicherung u.s.w. andrehen... :roll:
Meine Vermieter wollten mir zuletzt eine Glasversicherung andrehen (Wohnzimmerwand ist ein großes Fenster). Den Zahn konnte ich denen aber gleich ziehen. ;)
Am Ende gewinnt immer die Bank!
meshua
combonattor
07.07.2013, 12:19
Bei Kauf der Garantieverlängerung für Ihre Alpha DSLR haben Sie zugestimmt, dass Sony Sie via Post, E-Mail oder Telefon ausschließlich zu vertragsrelevanten Themen kontaktieren darf. Sie werden von Sony nicht zu Marketingzwecken kontaktiert, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen. Bei Interesse können Sie Ihr Produkt einfach bei My Sony (www.sony.de/mysony) registrieren. Als Mitglied erfahren Sie alles über neue und aufregende Sony Produkte sowie exklusive Neuigkeiten, Support-Informationen und vieles mehr.
Im Garantiefall sowie bei Fragen zu Ihrer Garantieverlängerung erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 01805252586* oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.sony.de .
*0,14 EUR / Min. aus dem deutschen Festnetz. Maximal 0,42 EUR / Min. aus Mobilfunknetzen.
Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland Kemperplatz 1 – 10785 Berlin
Registergericht: Berlin-Charlottenburg HRB 129332 B Hauptniederlassung:
Sony Europe Limited, Sitz: The Heights, Brooklands, Weybridge, Surrey, KT13 0XW, Großbritannien
Companies House Cardiff 2422874 Geschäftsführung: Fujio Nishida, Serge Foucher, Kazuhiko Takeda, Gildas Pelliet
Sony digitale Foto- und Video Produkte (Alpha Gehäuse oder Objektiv)
Bedingungen der Sony Garantieverlängerung
Garantieverlängerung für das 3., 4. und 5. Jahr mit 5 Jahren Pannenschutz
A. Geltungsbereich
Für den Fall, dass Ihr Produkt innerhalb des verlängerten Garantiezeitraums mit Pannenschutz wider Erwarten einen Defekt aufweist, wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder unsere beauftragten und autorisierten Fachbetriebe (nachfolgend „Fachbetrieb“ genannt) im europäischen Wirtschaftsraum oder in anderen in dieser Garantiekarte oder den Begleitbroschüren aufgeführten Ländern (Geltungsbereich der Garantie). Einzelheiten zu unseren Fachbetrieben finden Sie beispielsweise im Telefonbuch, in unseren Produktkatalogen und auf unserer Webseite www.sony.de unter dem Link „Support/Service“.
B. Umfang und Voraussetzungen
1. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz stellt eine Erweiterung der Sony Standardgarantie für das 3. Bis 5. Jahr nach dem Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg sowie einen fünfjährigen Pannenschutz dar. “Panne” ist ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis, das durch einen physikalischen oder elektronischen Defekt hervorgerufen wird. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz gilt nur für das Sony Produkt, für das die Garantieverlängerung mit Pannenschutz erworben wurde, soweit dem Produkt eine Garantie-Informationsbroschüre beilag, das Produkt im Geltungsbereich der Garantieverlängerung mit Pannenschutz erworben wurde und das Datum des Ersterwerbs des Produktes gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg zum Zeitpunkt des Erwerbs der Garantieverlängerung mit Pannenschutz nicht länger als 180 Tage zurück lag.
Zudem gilt die Garantieverlängerung mit Pannenschutz nur, wenn das Produkt bei der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland bzw. einem Handelspartner der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland (Sony Deutschland Partner) käuflich erworben wurde. Ferner gilt die Garantieverlängerung mit Pannenschutz nur, wenn Sie das Produkt innerhalb von 2 Monaten bzw. der Handelspartner das Produkt innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf unter dem Weblink www.sony.de/Garantie registrieren/t haben/hat, soweit das Produkt in der Garantiezeitentabelle 1 der Sony Standardgarantiebedingungen aufgeführt ist. Wurde die Garantieverlängerung mit Pannenschutz nach dem Produktkauf erworben, kann der Pannenschutz frühestens 30 Tage nach dem Erwerb der Garantieverlängerung mit Pannenschutz in Anspruch genommen werden. Mit dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz gewährleistet Sony für das 3. bis 5. Jahr nach dem Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Ersterwerbs keine Material- und/oder Verarbeitungsfehler aufweist. Das Sony-Unternehmen, das die Garantieleistung erbringt, ist in dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz bzw. in der dem Produkt beiliegenden Garantie-Informationsbroschüre für das Land angegeben, in dem Sie Ihren Garantieanspruch geltend machen.
2. Sollte sich das Produkt während des verlängerten Garantiezeitraums (3. bis 5. Jahr) auf Grund von Material und/oder Verarbeitungsfehlern als defekt (zum Zeitpunkt des Ersterwerbs) erweisen oder während des gesamten Garantiezeitraumes (1. bis 5. Jahr) aufgrund einer Panne ausfallen, wird Sony bzw. ein Fachbetrieb das Produkt bzw. dessen defekte Teile im Geltungsbereich der Garantieverlängerung mit Pannenschutz unter Übernahme der Arbeits- und Materialkosten nach eigenem Ermessen und entsprechend der nachfolgenden Bedingungen reparieren oder austauschen. Sony bzw. der Fachbetrieb können defekte Produkte oder Teile durch neue oder neuwertige Produkte oder Teile ersetzen, wobei die ersetzten Produkte oder Teile in das Eigentum von Sony übergehen.
3. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz deckt nicht:
a) die regelmäßige Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen bedingt durch normalen Verschleiß;
b) Verbrauchsmaterialien (Komponenten, die erwartungsgemäß im Laufe des Produktlebens regelmäßig ersetzt werden müssen, z.B. nicht aufladbare Batterien, Druckerpatronen, Nadeln, Lampen, usw.);
c) Schäden oder Defekte, die durch Gebrauch, Betrieb oder Behandlung des Produktes verursacht wurden, die nicht dem normalen privaten Gebrauch entsprechen; und d) Schäden oder Veränderung am Produkt verursacht durch:
I. unsachgemäßen Gebrauch, einschließlich:
- einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Behandlung, die physische oder Oberflächen-Schäden oder Schönheitsfehler des Produkts oder Schäden an Flüssigkristallen zur Folge hat;
- Schäden durch Anschluss oder Nutzung des Produktes für einen anderen als seinen vorgesehenen Zweck oder Nichtbeachtung unserer Bedienungs- und Installationsanleitungen;
- Schäden durch Nichtbeachtung der Pflege- und Wartungsanleitungen bei Wartung und Pflege des Produktes;
- Installation oder Nutzung des Produkts entgegen den geltenden technischen Standards oder Sicherheitsvorschriften im Land, in dem das Produkt installiert oder verwendet wird;
II. Schäden durch Viren oder durch Einsatz von Software, die nicht im Lieferumfang enthalten war oder unsachgemäß installiert wurde;
III. Schäden durch Verwendung des Produkts mit anderen Systemen oder Geräten als Sony-Produkten, die nicht auf den Einsatz mit diesem Produkt ausgelegt sind;
IV. Verwendung des Produkts mit Zubehörteilen, Peripheriegeräten und/oder Komponenten anderen Typs, nach anderer Norm oder unter anderen Bedingungen als von Sony zugelassen;
V. Reparaturen bzw. Reparaturversuchen durch andere als Sony bzw. Fachbetriebe;
VI. Anpassungen oder Änderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sony, einschließlich
- Upgrades des Produkts über die Spezifikationen oder Merkmale hinaus, die in der Bedienungsanleitung beschrieben sind;
- Modifikationen des Produkts, um es an nationale oder örtliche technische Normen oder Sicherheitsstandards in Ländern anzupassen, für die das Produkt nicht ausdrücklich vorgesehen und hergestellt wurde;
VII. vorsätzliche oder grob fahrlässige Unfälle;
VIII. Höhere Gewalt wie beispielsweise Überflutungen, Erschütterungen, übermäßige Hitze, ungenügende Belüftung, Spannungsschwankungen, übermäßige oder nicht vorschriftsmäßige Versorgungs- oder Netzspannungen, Strahlung, elektrostatische Entladungen wie Blitze; und
IX. Schäden oder Veränderungen am Produkt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht durch Flüssigkeiten, Chemikalien, andere Substanzen, externe Kraft- und Stoßeinwirkungen."
4. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz erstreckt sich nur auf die Hardware-Komponenten des Produkts. Sie erstreckt sich nicht auf Software (weder von Sony noch Dritten) für die Endverbraucher-Lizenzvereinbarungen beigelegt oder gesonderte Garantiedokumente oder –ausschlüsse vorgesehen sind.
5. Für VAIO Produkte gilt überdies folgendes: Die zulässige Anzahl fehlerhafter Pixel bei Flachbildschirmen, die den Anforderungen von ISO 13406-2 genügen, beläuft sich auf weniger als 0,0005% der Gesamtanzahl. Auf der Webseite www.vaio-link.com finden Sie unter dem Link hotnews/data/pixels die „Richtlinie für fehlerhafte Pixel“, in der Sie die für Ihren VAIO-Computer zulässige Pixelfehleranzahl überprüfen können.
C. Bedingungen der Inanspruchnahme
1. Garantieleistungen mit Pannenschutz werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb des verlängerten Garantiezeitraums (3. bis 5. Jahr) bzw. im Falle einer Panne während des gesamten Garantiezeitraumes (1. bis 5 Jahr) zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Händlernamen) sowie dem Garantieverlängerungsvertrag mit Pannenschutz vorgelegt werden. Die Garantieverlängerung mit Pannenschutz endet fünf (5) Jahre nach dem Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg. Sony und der Fachbetrieb behalten sich das Recht vor, die kostenfreie Garantieleistung mit Pannenschutz abzulehnen, wenn der Kaufbeleg oder der Garantieverlängerungsvertrag mit Pannenschutz nicht oder nur unvollständig bzw. unleserlich vorgelegt werden. Ferner besteht kein Garantieanspruch, wenn die Modellbezeichnung oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht worden ist.
2. Um Schäden an abnehmbaren Datenspeichermedien oder Zubehörteilen oder den Verlust bzw. die Löschung von Daten zu vermeiden, müssen Sie diese entfernen, bevor Sie das Produkt zur Durchführung von Garantieleistungen mit Pannenschutz übersenden.
3. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz deckt nicht die Transportkosten und –risiken für den Transport Ihres Produkts zu und von Sony bzw. einem Fachbetrieb.
4. Sony bzw. der Fachbetrieb stellt Ihnen eine pauschale Untersuchungsgebühr in Rechnung,
- wenn die Untersuchung Ihres Produkts durch Sony bzw. den Fachbetrieb ergibt, dass Ihnen, gleich aus welchem Grund, kein Garantieanspruch bzw. Pannenschutz zusteht; oder
- bei der Untersuchung Ihres Produkts kein Fehler gefunden wurde und Ihr Gerät fehlerfrei funktioniert.
D. Garantieausschlüsse und Einschränkungen
1. Mit Ausnahme der oben erwähnten Punkte übernimmt Sony keine Garantie (weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) für die Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder sonstige Eigenschaften des Produkts oder der dem Produkt beiliegenden bzw. damit verbundenen Software.
2. Sony verpflichtet sich unter dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz nur zur Reparatur oder zum Austausch von Produkten, die diesen Garantiebedingungen mit Pannenschutz unterliegen. Sony ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden materieller oder immaterieller Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahmeverlust, Datenverlust, Verlust von Lebensfreude oder Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, die direkt, indirekt oder als Folge von Produkten bzw. Dienstleistungen dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz oder anderweitig erwachsen können. Das gilt für Verluste oder Schäden durch:
I. Beeinträchtigung oder Ausfall der Funktion des Produkts oder damit verbundener Geräte durch Defekte bzw. durch die Nichtverfügbarkeit des Produkts, während es sich bei Sony oder einem Fachbetrieb befindet, Ausfallzeiten und geschäftliche Beeinträchtigungen;
II. Ungenauigkeiten beim Leistungsergebnis des Produkts oder der damit verbundenen Produkte;
III. Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen oder wechselbaren Datenträgern; oder
IV. Virusbefall und anderen Ursachen.
3. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Verluste und Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Grund von Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, ausdrückliche oder stillschweigende Garantien und Gefährdungshaftung (selbst wenn Sony oder ein Fachbetrieb auf die Möglichkeiten solcher Schäden hingewiesen wurden).
4. Falls diese Haftungsausschlüsse geltendem Recht ganz oder teilweise widersprechen, begrenzt Sony die Garantieleistung mit Pannenschutz bzw. die Haftung soweit dies nach geltenden Vorschriften zulässig ist. Beispielsweise untersagen einige Ländergesetze den Ausschluss oder die Einschränkung der Schadenersatzhaftung wegen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Betrug und ähnlichen Handlungen. Jede Haftung, die nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, wird auf die Dauer dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz begrenzt, sofern das geltende Recht dies zulässt. Die Haftung im Rahmen dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des Produkts beschränkt.
Sieht das geltende Recht nur höhere Haftungsgrenzen vor, gilt diese höhere Haftungsbeschränkung.
E. Vorbehalt des gesetzlichen Verbraucherrechts
Verbrauchern können nach den nationalen Gesetzen betreffend den Verkauf von Konsumgütern gesetzliche Rechte zustehen. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz beschränkt weder Ihre möglichen gesetzlichen Rechtsansprüche noch Ihre vertraglichen Rechte gegenüber dem Händler, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Diese Rechte können Sie nach eigenem Ermessen geltend machen.
F. Garantiegeber
Die Garantieverlängerung mit Pannenschutz für Ihr Produkt – außer Sony VAIO Produkte – wird Ihnen von der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin eingeräumt und erfüllt. Die Garantieverlängerung mit Pannenschutz für Sony VAIO Produkte wird Ihnen von Sony Belgium, bijkantoor van Sony Europe Limited, The Corporate Village, Da Vincilaan 7 – D1, B-1935 Zaventem – Belgien eingeräumt und erfüllt. Sie können Sony bzw. Sony VAIO auch über das Kontaktformular auf www.sony.de und dem Link Service/Support sowie.
Zitat aus dem Garantievertrag
Gruß,Alex
Am Ende gewinnt immer die Bank!
meshua
so ein Müll:roll:
ich hab 5 Brillen und bei jeder war um 5 Euro eine Brillenversicherung dabei
2 meiner Brillen haben selbsttönende Rodenstock Gläser drinnen und die kosten pro Glas >250€
auf eine bin ich drauf gestiegen und das Glas war im Eimer und die Fassung total verbogen, 3 Tage später hatte icheine Brille die wie neu war;)
wo hat da die Bank jetzt gewonnen:?:
...
so ein Müll....
wo hat da die Bank jetzt gewonnen:?:
Global betrachtet gewinnt die Bank/Versicherung tatsächlich immer, sonst würde sie keine Glastürme bauen können und auch keine Mitarbeiter beschäftigen.
Die großen AGs können sogar Gewinne an die Aktionäre ausschütten, da kann man durchaus kritisch diesen Banken/Versicherungen gesinnt sein.
Siehe z.Bsp. hier, Seite 3 (https://www.allianz.com/v_1372421306000/media/investor_relations/de/berichte_und_finanzdaten/geschaeftsbericht/gb2012/gb2012_gruppe.pdf), 5.1 Milliarden an die Anteilseigner!
Das ist per se nichts schlechtes, es ist "nur" das Geschäft mit der Angst (zweitältestes Gewerbe, das älteste kennt man ja, und ich vermute es war die "Ausbildungsversicherung" für den/die Kleine/n die Grundlage für Versicherungen :lol::lol:).
Ich versichere "nur" elementare Schäden, da gehört eine Kamera, eine Brille etc. sicherlich nicht dazu.
Ist ein Herstellerfehler -> da gibt es eine Lösungen (von Gewährleistung bis zur Kulanz)
War ich dappisch -> muss ich halt wieder kaufen! So einfach halte ich es.
Für den Einzelnen kann sich das schon mal Rechnen, insofern ist Deine Aussage für Dich betrachtet schon richtig.
Viele Grüße
Gerd
Daniel0524
07.07.2013, 13:16
Hallo,
vielen Dank für die vielen Stellungnahmen, welche ich mit Interesse lesen werde. Da ich etwas ängstlich bin mit teuren Geräten, neige ich zu solchen "Absicherungen".
Danke fürs Erste
Gruß
Daniel
(...) kosten pro Glas >250€
(...)
wo hat da die Bank jetzt gewonnen:?:
Ich kenne die Preisgestaltung deines Optikers nicht, aber in den 250 EUR/Glas ist sicherlich ein erklecklicher Restteil deiner "5-Euro-Versicherung" enthalten. Sieht doch auf dem Tresen so viel besser aus wie 150 EUR/Glas + 100 EURO für die Versicherung. Kein normaler Mensch würde eine Versicherung kaufen, deren Prämie 2/3 des zu versicherten Objektes beträgt.
Am Ende macht's immer die Masse. Der Optiker wäre längst pleite, würde er für großzügige 5 Euro dir nach jedem Fehltritt zu einer neuen Brille verhelfen. Das macht doch keinen Sinn :roll:
meshua
steffenl
07.07.2013, 14:15
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber dieser Pannenservice verspricht - den Schadensfall habe ich nicht gehabt - wirklich Rundumschutz (inkl. Runterfallen etc.).
Ich hatte ihn mit gekauft, da ich von Anfang an geplant hatte meine A99 wieder zu verkaufen (und es auch tat) und mir mit dem Schutz einen besseren Verkaufswert versprach.
Ich stimme GerdS zu
Außerdem:
Versicherungen per se schlecht zu reden hilft nicht, was aber hilft, sich die AGB's durchzulesen und auch danach zu handeln, sprich, wenn das Angebot passt abschließen und wenn nicht, nicht. Wenn Wasserunfälle nicht abgesichert sind, die Kamera eben nicht ins Wasser fallen lassen (haben werden).
vg
Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen – ich schätze, ihr meint das hier:
http://www.sony.de/product/dsa-waranty
Die zukaufbare Garantieverlängerung findet man nicht unter "Garantie", sondern unter "Zubehör". ;) :roll:
Der Schutz bei Missgeschicken, d.h. gegen eigene Dummheit wird aber anscheinend nur für Objektive angeboten, nicht für Kameras. Da gibt es nur die Verlängerung der normalen Garantie auf 5 Jahre.
mrieglhofer
07.07.2013, 14:52
Irgendwo erstaunt mich immer, das einzelne Poster aus ihrer individuellen Situation ableiten, dass Versicherungen Wohltäter sind und mehr zahlen als eingezahlt wird. Es wird sehr genau der Schadensverlauf analysiert und wenn sichs nicht mehr rechnet, dann wir die Versicherung einfach gekündigt. Oder es wird einfach nicht gezahlt. Dann kann man wegen ein paar hundert Euro eine Deckungklage zivilrechtlich durchfechten.
Aber gut, sei ihnen gegönnt. Irgendwer muß ja die Ausschüttungen finanzieren. Wirtschaftlich gibt es nur einen Gewinner, und das ist die Versicherung. Alles andere würde zur Pleite führen.
Versicherungen per se schlecht zu reden hilft nicht, was aber hilft, sich die AGB's durchzulesen
Ging auch nicht ums Schlechtreden. Aber einen Gegenstand zu versichern, den man sich relativ leicht wieder leisten kann, ist schlichtweg Förderung der Glaspaläste und der Aktionäre.
Letztlich war und ist der Sinn der Versicherung, Risken abzudecken, die der einzelne nicht tragen kann (Haus, ev. Autoschaden,..). Das ist auch der Aufpreis für das Risiko dann nicht das Thema. Und das ist dann auch die einzige Möglichkeit, etwas abzusichern, was man sicher definitiv nicht finanzieren könnte.
Ich stimme GerdS zu
Außerdem:
Versicherungen per se schlecht zu reden hilft nicht,
Das macht auch niemand. Es wurde von sinnvollen und weniger sinnvollen Versicherungen geredet.
was aber hilft, sich die AGB's durchzulesen und auch danach zu handeln, sprich, wenn das Angebot passt abschließen und wenn nicht, nicht.
Besser noch die AVBs vor dem Abschluß durchzulesen. Nur ist es gerade bei solchen Pannenversicherungen erfahrungsgemäß so, daß mich das Studieren und Bewerten der Versicherungsbedingungen mehr Zeit kostet, als mein persönliches Risiko einzuschätzen und einen Sparplan für Rücklagen aufzustellen.
Wenn Wasserunfälle nicht abgesichert sind, die Kamera eben nicht ins Wasser fallen lassen (haben werden).
Und mit den Versicherungsbedingungen im Kopf bist du immer unterwegs? Als ob so etwas vorausbestimmt wäre. Wenn die Tochter am Bootssteg winkt und lächelt sagst du sicherlich nicht "Kann dich hier nicht fotografieren - meine Versicherung deckt Wasserunfälle nicht ab. Geh' mal besser auf den Betonspielplatz, da habe ich Versicherungsschutz." ;) Die Versicherungen sind ja auch nicht ganz so blöd und haben riesige Abteilungen, welche sich mit Risikobewertungen für ihre Produkte beschäftigen. Da wird bei einer Consumerkamera eben alles ausgeschlossen, was lt. Zielgruppenstudie mit Wahrscheinlichkeit "mittel & hoch" eintreten könnte.
Nochmals: Wenige Versicherungen sind durchaus sehr sinnvoll. Schau dir ab und an mal die Werbung an: Da wird entweder um Neukunden gebuhlt (KFZ-Versicherung) oder die CashCow schmackhaft gemacht (Mietkautionen, Rechtsschutz, Unfall...). Privat-HP oder KV sieht/liest man eher selten. Warum wohl!?
meshua
Vielleicht hilft bei der Betrachtung auch, dass z.B. der Mediamarkt zur Zeit alles finanziert.
Ich (ich betone ICH) wüsste nicht, was ich z.B. aus dem Mediamarkt benötige (oder möchte) was man finanzieren müsste.
Wenn man dann natürlich für z.B. eine Kamera einen Kredit abschließt, dann ist man natürlich auch für Versicherungen empfänglich, wenn sie nicht der MM direkt mit verkauft.
Ja, verkauft ist das richtige Verb.
Versicherung ist ein Geschäft, und eine GmbH oder eine AG darf man nur gründen, wenn man "Gewinnerzielungsabsicht" nachweisen kann (schöne Grüße vom Finanzamt :lol:).
"Elementarschäden" sind eben auch sehr individuell:?.
Viele Grüße
Gerd