Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sparen gesetzlich verboten!?
duncan.blues
16.06.2013, 16:28
Wahrscheinlich ist keinem von euch bisher in den Sinn gekommen, dass es jemandem gesetzlich verboten sein könnte, zu sparen. Man sollte sich vielleicht von dem Gedanken verabschieden, dass Vater Staat das Hirn einschaltet, bevor irgendwelche Gesetze und Bestimmungen erlassen werden. :flop:
"Wie viel Geld darf ich sparen?" Diese Frage werden sich wohl die wenigsten Menschen bisher gestellt haben. Warum auch?
Für Menschen mit Behinderungen ist das anders. Wer trotz Behinderung erfolgreich einer Arbeit nachgeht und gar beruflich Karriere machen möchte, hat in Deutschland dazu eigentlich keinen Grund. Die Anstrengungen, die eine höher qualifizierte Berufsausbildung und Erwerbsarbeit mit sich bringen, zahlen sich selbst dann nicht aus, wenn der Karriereerfolg sich tatsächlich einstellt.
In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert.
Anlegen einer Altersvorsorge? Unmöglich.
Rücklagen für Reparaturen, Ausfälle und Notfälle bilden? Nicht erlaubt.
Geld für einen Autokauf ansparen? Fehlanzeige.
Eine Erbschaft annehmen? Wozu?
Die große Liebe heiraten? Besser nicht.
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf intensive Unterstützung durch z.B. persönliche Assistenz angewiesen sind, werden dadurch arm gehalten. Ein weitestgehend “normales” Leben und gesellschaftliche Teilhabe wird so unterbunden.
Falls ihr das genauso unerhört findet wie ich, vielleicht lest ihr euch auch mal die folgende Petition durch und überlegt euch, sie auch zu unterstützen...
http://www.change.org/petitions/recht-auf-sparen-und-gleiches-einkommen-auch-f%C3%BCr-menschen-mit-behinderungen-2600
Wie krank ist das denn! :flop::flop::flop:
cookie98
16.06.2013, 18:11
Leider höre und lese ich Das nicht zum ersten.
Meine Freundin arbeitet in so einer Einrichtung und hat mir davon erzählt und ich konnte mir es nicht vorstellen.Habe mich da eingelesen und muss sagen es ist einfach nur Schwachsinn.Ich bin der Meinung das dieses Gesetz aus einer Zeit stammt in der die Leute mit Schlägen und Medis ruhig gestellt wurden:flop::flop:
Was noch schlimmer ist wir reden hier von Zeiten die noch nichtmal 20 Jahre her sind...:flop:
duncan.blues
16.06.2013, 18:23
Egal aus welcher Zeit und aus welchem kranken Hirn diese Regelung kommt... Vater Staat täte doch im Gegenteil gut daran, dass die Betroffenen ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben führen können. Wie der Petitionsstarter schon angeführt hat: Auch die Betroffenen zahlen Steuern und Sozialabgaben und je erfolgreicher die in ihrem Leben sind, umso mehr nimmt auch der Staat ein. Die Logik hinter dieser Regelung entzieht sich mir völlig, vom Umstand das sie unverschämt und unsozial ist mal ganz zu schweigen.
Das schlägt dem Fass den Boden aus. Systematische und automatische Enteignung. :shock:
Ich halte es für angemessen, wenn sich alle (!) an den Sozialkosten (z. B. Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen) beteiligen. Das geschieht in der Regel über Steuern.
Einen Eigenbeitrag von 100% (für Einkommen ab 2.600,00 EUR) für Bezieher solcher Leistungen halte ich aber für nicht akzeptarbel.
Vermutlich gelte ich damit als herzlos, aber eine angemessene und am Einkommen angepasste Eigenbeteilígung halte ich durchaus für sinnvoll - das könnte ja ähnlich wie bei der Einkommensteuer geregelt werden: ein Grundbetrag (z. B. 2.600,00 EUR je Monat?) ist frei, darüber hinausgehende Beträge werden um so höher belastet, je höher sie sind - höchstens aber mit 50%. Eine Belastung von Vermögen lehne ich ab, da diese (hoffentlich) eh aus bereits belastetem (und so ganz nebenbei auch versteuertem) Einkommen entstanden ist.
Leistung muss sich immer lohnen (nein, ich gehöre keiner politischen Partei an), ganz besonders für Personen, denen man ein solches Einkommen vielleicht nicht zutrauen würde.
Dazu kommt bei der aktuellen Rechtslage noch die Sippenhaft (Ehepartner), alleine schon deshalb muss der Blödsinn (alles über 2.600,00 EUR Einkommen p. M. wird zu 100% vom Staat und damit von uns kassiert) aufhören.
Ja, ich unterstüzte die Petition (auch wenn es nicht genau meine Meinung ist).
vlG
Manfred
Die beste Bank dürfte wohl wieder die alte Wollsocke sein... Das Sparen in die Wollsocke hat, mal von der fehlenden Verzinsung abgesehen, eigentlich nur Vorteile. Wer blind einer Bank und ihren "Produkten" vertraut, der soll sich evtl. nicht wundern
Vera aus K.
17.06.2013, 00:54
Auf den ersten Blick entsteht hier der Eindruck, dass behinderte Menschen in Deutschland generell nicht mehr als 2600,-€ Barvermögen haben dürfen. Das ist natürlich nicht zutreffend. Es geht um Menschen mit Behinderung, die staatliche Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Für diese gelten festgelegte Freibeträge, von denen das Barvermögen nur einer ist. Für nicht voll erwerbsgeminderte Sozialhilfeempfänger unter 60J. beträgt der Freibetrag übrigens 1600,-€
In Frage steht hier meines Erachtens vielmehr, welche Hilfen der Sozialhilfe zuzuordnen sind; - es sei denn man stellt das System der Nachrangigkeit von Sozialhilfe komplett in Frage. Konsequenterweise müssten dann jedoch neben Assistenzleistungen auch Leistungen der teil- und vollstationären Eingliederungshilfe einbezogen werden.
Viele Grüße,
Vera
Die Reaktionen auf das erste Lesen dieser "Petition" finde ich -vorsichtig formuliert- unreflektiert.
Warum sollte jemand, der erhebliche staatliche Leistungen bezieht, nicht erst das eigene Vermögen einsetzen müssen, bevor die "solidargemeinschaft der Steuerzahler" herangezogen wird? Das ist ein Grundsatz, der in unserem ganzen Sozialsystem gilt. Und so natürlich auch hier.
Darüber hinaus bin ich auch sicher, dass die Darstellung der tatsächlichen Umstände im Petitionstext reichlich verkürzt ist.
mrieglhofer
17.06.2013, 09:25
Das ist halt eine Frage der Sichtweise. Davon ausgehend, dass Behinderte nicht selbst schuld an ihrer Situation sind, wäre natürlich denkbar, dass die daraus resultierende notwendige Unterstützung der Staat zu tragen hat, auch wenn der Betroffene auch Vermögen hat oder erwirbt. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre das sinnvoll.
Das derzeitige Prinzip ist hält, dass jeder für sein Schicksal selbst verantwortlich ist und nachrangig der Staat einspringt. Das wäre sicher in bestimmten Fällen zu hinterfragen ( Behinderte, Unfälle, Krankheit,...)
Das wäre sicher in bestimmten Fällen zu hinterfragen ( Behinderte, Unfälle, Krankheit,...)
Zu ergänzen wären:
Millionenverschwendungen durch unfähige Politiker, Bankenrettungen, Subventionen aller Art, Steuergeschenke für Besserverdienende und Unternehmer, Wahlgeschenke a la Merkel etc.
:itchy:
Franco44
17.06.2013, 12:20
Sparen?
Aus einer Spareinlage von € 2.000,- darf/kann die Bank einen Kredit von € 100.000,- kreieren.
Erinnerung: Die Bank braucht dafür nur 2% Sicherheit nachweisen.
Das ist halt eine Frage der Sichtweise. Davon ausgehend, dass Behinderte nicht selbst schuld an ihrer Situation sind, wäre natürlich denkbar, dass die daraus resultierende notwendige Unterstützung der Staat zu tragen hat, auch wenn der Betroffene auch Vermögen hat oder erwirbt. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre das sinnvoll.
Leider ist die Sichtweise, die im Moment Grundlage unserer Sozialgesetzgebung ist, nicht diskutabel, weil wir es uns schlicht und ergreifend nicht leisten könne, dass im Allgemeinen zu hinterfragen.
Sicherlich mag es manche Einzelfälle geben, wo man auch bei unvoreingenommener Betrachtung zu der Überzeugung gelangt, dass da was nicht fair läuft.
Das Problem ist aber doch, dass die Gesetzgebung auf ALLE Eventualitäten abgestellt ist (oder sein sollte).
Und der (stark vereinfachte) Grundsatz, dass jeder sein Leben selbst finanzieren muss, bevor die Allgemeinheit einspringt, dürfte über alles gesehen, der gerechteste sein.
Ich persönlich kann keine überzeugende Begründung dafür erkennen, dass jemand, der Lesitungen vom Staat bezieht, sein Geld behalten können muss. Warum sollte das so sein?
Natürlich darf man darüber streiten, ob es angemessen und fair wäre, wenn jemand der trotz einer Behinderung, die ihn unverschuldet zum Bezieher staatlicher Leistungen macht, eventuell ein höheres Schonvermögen als 2.600,00 € haben soll, weil er immerhin arbeitet und Steuern zahlt, anstatt nur Leistungen zu beziehen.
Die grundsätzliche Empörung über die Tatsache, dass Vermögensbildung kaum möglich ist, wenn man gleichzeitig staatliche Leistungen in erheblicher Höhe bezieht, kann ich nicht teilen.
Und das hat nichts damit zu tun, dass ich herzlos wäre oder Sozialdarwinist. Sicher nicht.
duncan.blues
17.06.2013, 13:03
Warum sollte jemand, der erhebliche staatliche Leistungen bezieht, nicht erst das eigene Vermögen einsetzen müssen, bevor die "solidargemeinschaft der Steuerzahler" herangezogen wird? Das ist ein Grundsatz, der in unserem ganzen Sozialsystem gilt. Und so natürlich auch hier.
Und der (stark vereinfachte) Grundsatz, dass jeder sein Leben selbst finanzieren muss, bevor die Allgemeinheit einspringt, dürfte über alles gesehen, der gerechteste sein.
Ich persönlich kann keine überzeugende Begründung dafür erkennen, dass jemand, der Lesitungen vom Staat bezieht, sein Geld behalten können muss. Warum sollte das so sein?
Natürlich darf man darüber streiten, ob es angemessen und fair wäre, wenn jemand der trotz einer Behinderung, die ihn unverschuldet zum Bezieher staatlicher Leistungen macht, eventuell ein höheres Schonvermögen als 2.600,00 € haben soll, weil er immerhin arbeitet und Steuern zahlt, anstatt nur Leistungen zu beziehen.
Genau das ist hier ja der Punkt: Der Betroffene bezieht eben nicht "nur" Leistungen, sondern es geht ihm darum, dass er ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben führen möchte. Wenn man allerdings schon von Kindheit an unverschuldet Leistungen vom Staat in Höhe von mehreren Tausend Euro in Anspruch nehmen muss, um überhaupt leben zu können, dann hat man gar keine Chance, einen vernünftigen Einstieg ins Berufsleben zu schaffen. Der Betroffene will ja arbeiten und Geld verdienen und dann auch wie jeder andere Berufstätige seine Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Wenn du aber als Schwerstbehinderter nicht einmal die Chance hast, auf ein Auto (nebst teurem Umbau) zu sparen, dann sag mir bitte mal, wie man da einen vernünftigen Job kriegen will?
Kann ich selbst aus meinem unmittelbarem Bekanntenkreis ein Liedchen von singen. Ein guter Freund von mir ist von Geburt an gehbehindert und sucht jetzt seit Monaten eine Arbeit, ohne Erfolg. Immer wieder ein Problem: Mangelnde Beweglichkeit weil er kein Auto hat. Es gäbe einen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau eines Autos - aber nur für Neufahrzeuge. Und einen Neuwagen kann er nicht finanzieren.
Es gibt im deutschen Sozialrecht zahlreiche solche Loopholes. Hängt man in einer solchen Schleife drin, dann hat man effektiv verloren.
mrieglhofer
17.06.2013, 13:13
Leider ist die Sichtweise, die im Moment Grundlage unserer Sozialgesetzgebung ist, nicht diskutabel, weil wir es uns schlicht und ergreifend nicht leisten könne, dass im Allgemeinen zu hinterfragen.
Sicherlich mag es manche Einzelfälle geben, wo man auch bei unvoreingenommener Betrachtung zu der Überzeugung gelangt, dass da was nicht fair läuft.
Das Problem ist aber doch, dass die Gesetzgebung auf ALLE Eventualitäten abgestellt ist (oder sein sollte).
Und der (stark vereinfachte) Grundsatz, dass jeder sein Leben selbst finanzieren muss, bevor die Allgemeinheit einspringt, dürfte über alles gesehen, der gerechteste sein.
Ich persönlich kann keine überzeugende Begründung dafür erkennen, dass jemand, der Lesitungen vom Staat bezieht, sein Geld behalten können muss. Warum sollte das so sein?
Natürlich darf man darüber streiten, ob es angemessen und fair wäre, wenn jemand der trotz einer Behinderung, die ihn unverschuldet zum Bezieher staatlicher Leistungen macht, eventuell ein höheres Schonvermögen als 2.600,00 € haben soll, weil er immerhin arbeitet und Steuern zahlt, anstatt nur Leistungen zu beziehen.
Die grundsätzliche Empörung über die Tatsache, dass Vermögensbildung kaum möglich ist, wenn man gleichzeitig staatliche Leistungen in erheblicher Höhe bezieht, kann ich nicht teilen.
Und das hat nichts damit zu tun, dass ich herzlos wäre oder Sozialdarwinist. Sicher nicht.
Meine. persönliche, leider irrelevante Meinung dazu ist, dass für solche Leute die gleichen Chancen gelten sollen und daher alle besonderen Bedürfnisse von der Öffentlichkeit abzugelten sind.
Gleiches findet ja letztlich für Frauen und Familien auch statt. Die könnten ja mit der Argumentation ihre Gschrappen auch auf eigene Kosten großziehen;-)
Das ist halt eine Frage der Sichtweise. Davon ausgehend, dass Behinderte nicht selbst schuld an ihrer Situation sind, wäre natürlich denkbar, dass die daraus resultierende notwendige Unterstützung der Staat zu tragen hat, auch wenn der Betroffene auch Vermögen hat oder erwirbt. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre das sinnvoll.
Aus meiner Sicht nicht nur sinnvoll, sondern auch geboten.
Grundgesetz, Artikel 3: "[...]Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die beste Bank dürfte wohl wieder die alte Wollsocke sein... Das Sparen in die Wollsocke hat, mal von der fehlenden Verzinsung abgesehen, eigentlich nur Vorteile. Wer blind einer Bank und ihren "Produkten" vertraut, der soll sich evtl. nicht wundern
Ohne die Details bis in's Letzte zu kennen kann ich mir gut vorstellen, daß derartige Restriktionen zu mehr oder weniger legalen Aktionen führen:
Vermögen wird an nächste Verwandte ausgelagert, welche nicht vom Gesetz betroffen sind
Das Geld fliest auf ausländische Konten (Konten kann man häufig im Rahmen eines Urlaubs eröffnen) und bleibt somit unter dem Radar der deutschen Behörden
...
Schlitzohrigkeit wird dank solcher Gesetze gefördert. Die Dummen sind wieder die Naiven bzw. Ehrlichen. Da bekommt man schon Gewissenskonflikte...
meshua
steve.hatton
17.06.2013, 21:04
Behinderte sind halt nicht systemrelevant!
Behinderte sind halt nicht systemrelevant!
Doch! Wenn Artikel 1 gilt, dann ist der Mensch systemrelevant, ob mit oder ohne Behinderung.
duncan.blues
18.06.2013, 00:07
Anspruch <-> Wirklichkeit
:flop:
orangeat
18.06.2013, 11:10
Sparen?
Aus einer Spareinlage von € 2.000,- darf/kann die Bank einen Kredit von € 100.000,- kreieren.
Erinnerung: Die Bank braucht dafür nur 2% Sicherheit nachweisen.
das nennt sich "Buchgeld" = FIAT Money-System
-> daher kommt auch der (Zauber-)-Spruch "wir lassen unser Geld arbeiten"....:twisted: