Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf und bezahlen von Bildrechten
MatthiasPhuong
07.06.2013, 23:59
Hi ihr alle,
verkauft habe ich schon einige Fotos. Aber immer entweder Cash auf die Hand oder es war Vertrauen da zur Angabe von Adresse und Kontonummer.
Jemand im Netz hat angefragt nach einem Bild von mir aus der FC. Aber der jemand hat zwar einen Account in der FC, jdoch weder Profil angelegt noch Bilder eingestellt.
Nun möchte ich nicht unbedingt Adresse und Kontodaten an eine unbekannte EMail Adresse schicken.
Welche relativ sicheren Wege gibt es, um eine einmalige Zahlung von einem Absender zu bekommen?
PayPal? Diese Karten mit einer Nummer von der Tankstelle?
MfG
Matthias
Seriös arbeitet man mit dem Austausch der Kontaktdaten, Verträgen und ausstellen von Rechnungen. Unter "Cash auf die Hand" gehe ich einmal davon aus, dass du deine Einnahmen dann irgendwie anders als Einnahme verbuchst und versteuerst; wie da der Rechtenachweis geführt wird verschließt sich mir leider. Das solltest du uns vielleicht noch einmal erklären, denn da bin sicherlich nicht nur ich unsicher.
Grundsätzlich verkaufe ich nicht die Bildrechte, denn die bleiben bei mir. Der Kunde erhält von mir ein klar vertraglich definiertes und geregeltes Recht zur Nutzung des, bzw. der Bilder.
Nachdem ich deine Frage jedoch mehrmals gelesen habe, beschleicht mich leider irgendwie der Verdacht, dass du nicht wirklich weißt was du uns da gefragt hast. Kann das sein? :zuck:
MatthiasPhuong
08.06.2013, 05:57
Es war schon relativ spät, als ich meine Frage stellte. Cash auf die Hand waren Abzüge und ähnliches für jemanden den ich persönlich kenne.
Jetzt hat jemand eine EMail geschickt, er möchte Nutzungsrechte an einem meiner Bilder aus der FC. Jedoch ist da nur eine EMail Adresse, kein Profil, keine eingestellten Bilder.
Mein Plan ist Bild und Vertrag als PDF per EMail schicken. Aber wie kommt man an sein Geld?
Zum Thema Steuern: Wenn jemand regelmässig Bilder verkauft und relativ viel dafür bekommt ist das ja OK mit anmelden und Steuer. Wenn jemand aber einmal im Jahr ein Bild abgibt für sagen wir 25 €, dann sehe ich das so wie wenn jemand sein Auto verkauft. Da zahle ich auch keine Steuern. Verkaufe ich 10 Autos jeden Monat bin ich Händler und muss zahlen.
Ein Auto hast du aber nicht selbst hergestellt sondern selbst mal gekauft ^^
SanGerman
08.06.2013, 09:40
PayPal ist die Wahl. Versteuern nur bei gewerbsmäßigen Handelns - also wenn Du zB 2 Bilder im Monat verkaufst.
Mein Plan ist Bild und Vertrag als PDF per EMail schicken. Aber wie kommt man an sein Geld?
Grundsätzlich funktioniert es so wie bei vielen anderen Wirtschaftsgütern. Ihr werdet euch via Vertrag hinsichtlich der Nutzung handelseinig. Die vereinbarte Vergütung wird innerhalb der Zahlungsfrist auf dein Bankkonto überweisen. Das ist bei Transaktionen innerhalb des EWR kostenneutral. Ich transferiere auch Geld an's Ende der Welt (SWIFT oder auch nicht) bzw. erhalte von dort welches (IBAN/BIC) - alles kein Problem. Paypal mag bei kleineren Summen günstiger sein - das muss man sich einmal durchrechnen.
Geliefert wird das Bild zum vereinbarten Liefertermin (mit Vertrag, in 10 Tagen, nach Geldeingang...).
Vielleicht kennt jemand aus diesem Forum passende Templates für Nutzungsverträge (gern auch international)...
meshua
MatthiasPhuong
10.06.2013, 15:54
Nachdem die bezahlerei hier durch ist, fiel mir heute folgendes ein:
Die beiden Bilder um die es geht zeigen alte OPEL. Baujahr vielleicht 1925 oder in der Richtung.
Ich als derjenige der die Bilder gemacht hat, habe das Urheberrecht. Das berechtigt mich auch zum zeigen der Bilder in der FC z.B.
Verkaufe ich jetzt die Bilder, dann ist das ja komerziell. Ich bekomme ja Geld dafür.
Jetzt ist das ja aber nicht mein OPEL auf dem Bild. Brauche ich eine Art Vertrag mit dem Besitzer des Oldtimers?
Weil ich verdiene ja praktisch mit Fotos von seinem Eigentum Geld.
Gemacht wurden die Bilder auf öffentlichen Veranstaltungen wo kein Eintritt und auch keine Fotoerlaubniss zu bezahlen war.
Gibts eigentlich Bücher die zu empfehlen sind zum Thema Fotorecht?
Weil was wäre im Museum/ Kirche? Ich mache Fotos, stelle die in die FC jemand sieht die Bilder und sagt ich will kaufen.
Darf ich oder darf ich nicht?
Alles was ich bis jetzt verkauft habe waren Landschaftsbilder oder Portraits/ Bilder vom Eigentum des Auftraggebers.
MfG
Matthias
mrieglhofer
10.06.2013, 17:51
Nachdem die bezahlerei hier durch ist, fiel mir heute folgendes ein:
Die beiden Bilder um die es geht zeigen alte OPEL. Baujahr vielleicht 1925 oder in der Richtung.
Ich als derjenige der die Bilder gemacht hat, habe das Urheberrecht. Das berechtigt mich auch zum zeigen der Bilder in der FC z.B.
Verkaufe ich jetzt die Bilder, dann ist das ja komerziell. Ich bekomme ja Geld dafür.
Jetzt ist das ja aber nicht mein OPEL auf dem Bild. Brauche ich eine Art Vertrag mit dem Besitzer des Oldtimers?
Weil ich verdiene ja praktisch mit Fotos von seinem Eigentum Geld.
Gemacht wurden die Bilder auf öffentlichen Veranstaltungen wo kein Eintritt und auch keine Fotoerlaubniss zu bezahlen war.
Gibts eigentlich Bücher die zu empfehlen sind zum Thema Fotorecht?
Weil was wäre im Museum/ Kirche? Ich mache Fotos, stelle die in die FC jemand sieht die Bilder und sagt ich will kaufen.
Darf ich oder darf ich nicht?
Alles was ich bis jetzt verkauft habe waren Landschaftsbilder oder Portraits/ Bilder vom Eigentum des Auftraggebers.
MfG
Matthias
Fangen wir mit dem einfachsten an, du hast ein Gewerbe und darfst verkaufen, dafür haftest du mal dem Käufer gegenüber, dass es frei von Rechten Dritter ist. Sonst hast gleich mal das Finanzamt, wenn das öfters vorkommt.
Auto:
Kann je nach Verwendung ein Markenrechtsthema sein. Du kannst z.B. nicht einfach ein Auto werblich z.B. einen Mercedes für ein Puff verwenden. Wenn dein Auto ist eher, wenn du es verkaufst klar, aber nicht für andere Zwecke.
Das Auto kann ein Kunstwerk sein, das sich nicht permanent auf ordentlichen Grund befindet wie die Verhüllungen von Christo.
Öffentliche Veranstaltung berechtigt dich zu gar nichts. Du darfst die Veranstaltung fotografieren und veröffentlichen aber weder das Auto noch das nasenbohrende Kind, ausser es wäre repräsentativ für dir Veranstaltung. Das aber auch nicht kommerziell, sondern für die aktuelle Berichterstattung.
Museum, Kirche: selbstverständlich braucht die Einwilligung zum kommerziell er Nutzung. Bei neueren Kunstwerken sogar vom Künstler.Hat ein Kolleg mal gemacht, Foto von Gemälde mit Einwilligung des Künstlers und danach bei einer Agentur eingestellt. Agentur geklagt, Regessnan Kollege, war nicht billig.
Google mal nach Fotorecht, da gibts 3-4 recht aktuelle Broschüren über Fotorecht frei verfügbar im Internet. Danach machst nur mehr Selbstporträts. Und dann solltest nach Markenrecht anschauen, das ist tlw. Mit abgehandelt.
DasnHundertwasserhaus, fotografiert von öffrntlichem Grund, dann entzerrt und als Postkartenführtenzur Verurteilung, weil der Richter, dass da so nachbearbeiten so wäre, wie wenn er eine Leiter benutzt hatte. Aber gerade Hundertwasserhaus ist recht er baulich zum lesen.
Fangen wir mit dem einfachsten an, du hast ein Gewerbe und darfst verkaufen, dafür haftest du mal dem Käufer gegenüber, dass es frei von Rechten Dritter ist. Sonst hast gleich mal das Finanzamt, wenn das öfters vorkommt.
Etwas viel durcheinander gebracht beim einfachsten. ;)
Verkaufen darf auch, wer kein Gewerbe hat und haften gleich mit. Das Finanzamt hat mit Bildrechten nix, aber auch absolut nix zu tun. Den Rest nach dem Zitat spare ich mir. ;)
mrieglhofer
10.06.2013, 18:58
Etwas viel durcheinander gebracht beim einfachsten. ;)
Verkaufen darf auch, wer kein Gewerbe hat und haften gleich mit. Das Finanzamt hat mit Bildrechten nix, aber auch absolut nix zu tun. Den Rest nach dem Zitat spare ich mir. ;)
Nicht durcheinander gebracht, aber am Tablett verkürzt. Ist eh so zäh beim Schreiben. Klar, das Finanzamt kommt natürlich auch ohne Bildrechte, aber das ist oft schneller da als ein Kläger. Darauf wollte ich nur hinweisen.
Aber du darfst das gerne ergänzen, wenn du was knackig kompakt und richtig beitragen willst ;-)