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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kulanz und Verständnis von Sony nicht hinnehmbar


Chris|K
30.05.2013, 20:07
Hallo Liebe Foren Nutzer


Ich mein Herz für die Fotografie ist letztes Jahr im Juni aufgegangen als ich mir die A57 gekauft habe und seit dem bin ich fast schon täglich unterwegs und auf der Suche nach geeigneten Motiven.
Meine Grosse Leidenschaft ist die Windhundfotografie, da ich auch 2 Windhunde (Salukis) besitze.
Leider habe ich gemerkt, dass ich mich nicht mehr mit der A57 zufriedenstellen konnte und deswegen mir dann die A77 am 25. März 2013 gekauft hatte.

Die A77 harmonierte mit meinem Sigma 70-200mm 2.9 HSM und Tamron 17-50mm 2.8 so, wie ich es mir vorgestellt hatte und ich war begeistert von der Qualität der A77 doch nach 5 Wochen wurde mir wohl die Realität in den Schoß gelegt :cry:

Die A77 gab den Geist auf nach nicht mal 5 Wochen und ich musste mich erstmal ungern davon trennen und diese zu Geissler senden.
Ich sendete die Kamera an einem Montag zu Geissler und bekam diese dann auch schon in derselben Woche trotz Feiertag in der Woche zurück. Anfangs war ich total begeistert von dem schnellen Service doch diese Begeisterung hielt leider nur 2 Stunden bis ich festgestellt hatte, dass der USB Anschluss nicht mehr funktionierte.
Bei Geissler wurde die Platine gewechselt, doch wurde kein Update auf die Kamera gespielt, was ich dann gleich machen wollte und da fiel mir auf, dass der USB Anschluss ohne Funktion ist.

Also, die Kamera wieder verpackt und gleich wieder zu Geissler gesendet.
Die Kamera kam nach 4 Tagen wieder zurück und siehe da, der USB Anschluss funktionierte wieder und es wurde sogar das Update durchgeführt :)

Ich war wieder Glücklich meine Kamera wiederzuhaben doch das Glücklichsein wurde gleich wieder ausgebremst nach den ersten Schnappschüssen.
Nicht ein Bild wurde Scharf geschossen, der Autofokus hatte einen Riesen Back-Focus und alles was man anfokussiert hatte, war schlussendlich unscharf.
Ich habe beide Objektive von mir getestet, beide hatten das Problem mit dem Back-Focus, zum vergleich habe ich die Objektive an meiner A57 noch getestet und dort funktionierten beide Objektive so wie diese es sollten. Darauf habe ich dann das Metermaß genommen und in Blende 2.8 im tiefsten Winkel die 100cm anfokussiert und da wurde ich mit meinem Gefühl das die Kamera einen Back-Focus hatte bestätigt.

Also die Kamera zum dritten mal wieder verpackt und wieder zu Geissler gesendet..

Ich habe auch gleich den Sony Support eine E-Mail geschrieben, dass ich es nicht mehr akzeptabel finde, diese Kamera weiterhin zu behalten, da diese jetzt schon zwei mal aufgemacht wurde, dinge ausgetauscht / repariert wurden und das an einer Kamera, die nicht mal 3 Monate alt war und nun schon wieder auf dem Wege ist zur Reparatur.

Darauf bekam ich dann schnell eine Antwort von Sony, dass ich alle Belege (Kaufbeleg, Reparaturbelege) denen senden sollte.
Das tat ich dann auch und bis zur Entscheidung wurde ich zwei mal angeschrieben, dass mein Fall von Abteilung zu nächsten Abteilung gewandert ist.

Am Montag den 27. Mai kam die Kamera wieder aus der dritten Reparatur und sie scheint nun wohl zu funktionieren.

Gestern erhielt ich dann die Entscheidung von Sony:


Sehr geehrter Herr ******,

Ich habe nochmals bei der zuständigen Stelle nachgefragt wegen einer möglichen Kulanzreparatur, diese ist aber leider abgelehnt worden. Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.

Ich bedauere die Ablehnung zutiefst und hoffe, Sie auch in Zukunft als Kunden wieder begrüßen zu können.



Nach dieser Nachricht habe ich gleich den Kundenservice von Sony angerufen und den genauen Grund der Ablehnung hinterfragt, darauf (ein netter Herr) Rücksprache gehalten und mir dann sehr kleinlaut die Entscheidung nochmals erklärt. Ich merkte, dass es Ihm unangenehm war, dies mir noch mal zu erklären und er räumte sogar Verständnis ein, dass er dies so auch nicht hinnehmen würde.
Es sind halt die Bestimmungen von SONY!

Sprich, Sony wäre erst kulant, wenn an Ihrem Produkt 3-Mal das gleiche defekt geht, vorher interessiert es diese nicht!


Da ja meine Kamera nun wieder funktioniert, werde ich diese nun auch weiterhin benutzen aber ich werde mir in Zukunft genau überlegen, wenn ich eine neue Kamera kaufen möchte, ob diese wohl wieder von SONY sein wird.
So kann man nicht mit Kunden umgehen und die Gleichgültigkeit von SONY finde ich in dem Preissortiment nicht angemessen.
Wie gesagt, ich werde wohl nachdenken in naher Zukunft zu wechseln, für mich ist das nicht so hinnehmbar.

masquerade
30.05.2013, 20:23
Hallo,
das ist natürlich ärgerlich, aber ob der Pfusch außer beim ersten Defekt an Sony lag? Evtl. Sollte man eine reparierte Kamera vor dem Rückversand testen. Und ich bezweifle außerdem dass es bei einem anderen Kamerahersteller anders gelaufen wäre mit der Kulanz.

...GRuß Michael...

mick232
30.05.2013, 20:29
Mich wundert die Aussage nicht, denn dein Begehren war schwer zu rechtfertigen bzw. unbegründet. Deine Kamera wurde ja schlussendlich ordnungsgemäß repariert und funktioniert wieder - ein Tausch aus Kulanz hätte dir nichts genützt.

Chris|K
30.05.2013, 20:40
Mich wundert die Aussage nicht, denn dein Begehren war schwer zu rechtfertigen bzw. unbegründet. Deine Kamera wurde ja schlussendlich ordnungsgemäß repariert und funktioniert wieder - ein Tausch aus Kulanz hätte dir nichts genützt.

Das ist so nicht hinnehmbar!!!

1. Die Kamera wurde mehrmals aufgeschraubt und ist daher nicht mehr neuwertig
2. Wenn das in zwei Jahren passiert, OK aber nicht innerhalb 2 Monate
3. War die Kamera nun 4 Wochen dauernd unterwegs und somit ein Monat nicht zur Nutzung geeignet.

Bei einem 50€ Artikel kann man dies so hinnehmen aber nicht bei einem Artikel der 1000 EUR kostet. Sony mag es wohl Kunden zu verärgern, denn denen ist das wurscht.
Hier geht es um Kundenfreundlichkeit, nicht um "Du hast gekauft und nun leck uns am Ar***!".

Es mag sein, das es Leute gibt, die das so hinnehmen, ich nicht! Ich arbeite für mein Geld und weiss, was ich gearbeitet habe um mir diese Kamera zu leisen.

meshua
30.05.2013, 21:12
Hier geht es um Kundenfreundlichkeit, nicht um "Du hast gekauft und nun leck uns am Ar***!".


Es tut mir leid, deine Hoffnung zu zerstreuen, aber SONY + Kundenfreundlichkeit gibt es schon seit Jahren (oder Jahrzehnten) nicht mehr. Das ist ein offenes Geheimnis und betrifft so zienlich alle (Consumer-)Produkte. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel - bleiben aber Ausnahmen. Dein Kampf ist einer gegen japanische Windmühlen!

Aufgrund dieses "Rufs" von SONY meide ich deren Produkte wo es geht. Als einstiger Minoltaner hatte ich mit der Alpha-Serie jedoch keine große Wahl... :?

meshua

Erebos
30.05.2013, 22:02
Also ich kenne keine Firma die das so macht wie du das gerne hättest. Lassen wir mal den schwammigen Bereich der Garantie ausser acht und schauen mal an was deine Rechte sind.

Das ganze geht schon mal damit los, dass Sony überhaupt nicht dein Vertragspartner ist, sondern der Händler bei dem du die Kamera gekauft hast. Bei ihm musst du reklamieren. Dann hat dieser erstmal zwei Versuche nachzubessern und hier gilt zwei Versuche pro Fehler. Bei dir war es jedes mal ein anderer. Da deine Kamera jetzt wieder 100% funktioniert, hat er seine Pflicht, dir ein Mangel freies Exemplar zu liefern erfüllt. Das die Kamera geöffnet wurde stellt keinen Mangel dar!

Es gibt soweit ich weiß noch irgendwo einen Passus, nachdem man bei Dingen von geringem Wert keine Nachbesserung hin nehmen muss, aber den kenne ich nicht genau und der trifft hier wahrscheinlich auch nicht zu.

Insofern hat Sony alles formal richtig gemacht.
Geh mal in ein Handy Forum, da liest man quer durch alle Hersteller die selben Forderungen wie deine und alle verhalten sich so wie Sony.
Nicht dass du jetzt denkst ich kann deine Gefühle nicht verstehen, das kann ich sehr gut, aber rechtlich ist alles in Ordnung. Und ich wette mit dir, du brauchst nicht lange um fast identische threads über canon und Nikon zu finden wie deinen.

BodenseeTroll
30.05.2013, 22:22
Die A77 gab den Geist auf nach nicht mal 5 Wochen und ich musste mich erstmal ungern davon trennen und diese zu Geissler senden.


Das verstehe ich nicht. Nach 5 Wochen besteht Gewährleistungspflicht durch den Verkäufer. Der Hersteller, also Sony, hat mit der Sache erst mal gar nichts zu schaffen und Du solltest nirgendwo etwas hinschicken. Der Verkäufer(!) ist zur Nacherfüllung verpflichtet (§437 BGB), die entweder in einer Nachbesserung, also einer Reparatur, oder einer Nachlieferung, also einem Austausch des Gerätes besteht. Die Wahl, was zu machen ist, hat prinzipiell der Käufer (auch, wenn die Verkäufer gerne etwas anderes erzählen...)

Wenn Du also nach den 5 Wochen zu Deinem Fachhändler marschiert wärst, hättest Du jetzt vermutlich eine neue Kamera.


Sprich, Sony wäre erst kulant, wenn an Ihrem Produkt 3-Mal das gleiche defekt geht, vorher interessiert es diese nicht!


Genau. Denn Sony gibt Garantie. Das ist eine freiwillige Sache, deren Ausgestaltung der Garantiegeber bestimmen kann. Das hat auch nix mit Kulanz zu tun, denn sonst könnte der Hersteller ja gleich alle Regeln über Bord werfen.


Wie gesagt, ich werde wohl nachdenken in naher Zukunft zu wechseln, für mich ist das nicht so hinnehmbar.

Nachdenken ist eine gute Idee. Allerdings glaube ich, Du bellst im Moment den falschen Baum an. Wenn Du auf Dein Gewährleistungsrecht verzichtest und Dich einem für Dich schlechteren Verfahren unterwirfst, kann Sony als Letztes was dafür. An der Stelle hilft ein Blick z.B. in Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung) oder auch in das (http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html) hier.

Viele Grüsse,

Michael

Schranzie
30.05.2013, 22:40
BGB § 437 demnach musst du dem Hersteller 3x das Recht zur Nachbesserung geben.
Danach kannst du eine Minderung des Kaufpreises verlangen, bzw. vom Kaufvertrag gänzlich zurücktreten.

Leider habe ich auch schon die Erfahrung gemacht das sich selbst grosse Konzerne sehr gerne Quer stellen und so tuen als ob es nicht anders möglich wäre, wenn du dort jedoch anrufst und nicht mit dem Setzling sondern gleich mit dem Gärtner zu sprechen verlangst und ihnen § 437 und dazugehörige verbundene Paragraphen um den Latz knallst ist plötzlich sehr viel mehr drin.

In deinem Fall besteht darauf noch kein Anspruch, erst wenn wieder irgendetwas mit der Kamera sein sollte, kannst du eine Kaufpreisminderung oder eine Neue Kamera bzw. den Kaufpreis zurück verlangen.

mick232
30.05.2013, 23:20
Das ist so nicht hinnehmbar!!!
1. Die Kamera wurde mehrmals aufgeschraubt und ist daher nicht mehr neuwertig


Wenn du konkrete Schäden durch das Aufschrauben nachweisen kannst, dann mach sie geltend. Ansonsten ist der Vorwurf haltlos.


2. Wenn das in zwei Jahren passiert, OK aber nicht innerhalb 2 Monate


Das lässt sich nachträglich nicht mehr ändern, auch nicht durch ein neues Gerät.

Das ist so nicht hinnehmbar!!!
3. War die Kamera nun 4 Wochen dauernd unterwegs und somit ein Monat nicht zur Nutzung geeignet.


Auch das würde durch einen Tausch der Kamera nicht anders. Im Gegenteil: jetzt hast du eine funktionierende Kamera. Bei einem Austausch durch ein Neugerät hast du erneut das Risiko, daß etwas nicht passt.

MarieS.
30.05.2013, 23:31
BGB § 437 demnach musst du dem Hersteller 3x das Recht zur Nachbesserung geben.
Danach kannst du eine Minderung des Kaufpreises verlangen, bzw. vom Kaufvertrag gänzlich zurücktreten.


Sorry, aber das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Wenn du die von dir zitierte Norm mal gelesen hättest, wüsstest du, dass das Schmarrn ist. Der Verkäufer muss genau ein Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen. Ist die Sache dann nicht mangelfrei, kann man zurücktreten, mindern, Schadensersatz verlangen etc. Ich würde gerne mal wissen, wo dieser hartnäckige Irrglaube herkommt, dass man den Verkäufer mehr als einmal an seine Kaufsache ranlassen muss, du bist ja nicht der einzige, der das vertritt :rolleyes:

So der Grundsatz, hier liegt das ganze vielleicht ein bisschen komplizierter, das soll aber jetzt nicht weiter ausgeführt werden.

Tschuldigung fürs OT, aber ich hatte das Bedürfnis, das richtigzustellen.

Schranzie, nicht übelnehmen, ist ja im Grunde auch für dich positiv.

zoowilli
30.05.2013, 23:44
Laut BGB § 439 ist der VERKÄUFER zur Nachbesserung und weiteren Folgen verpflichtet, nicht der Hersteller. Das sichert dem Käufer die leichtere Duchsetzung seiner Rechte, denn der Hersteller kann seinen Gerichtsstand im Ausland haben und da wird es nicht leicht sein ein deutsches Gesetz gerichtlich geltend zu machen.
Dann gilt auch noch die AGB des Verkäufers, der kann durch aus verlangen, dass ihm der Mangel angezeigt wird, denn nur dann kann er den Mangel auch erkennen und beseitigen.
Hier ist also durchaus einiges schiefgelaufen.
Erst wenn der Hersteller eine längere Garantie als die gesetzliche verspricht, kann dieser durch seinen Service herangezogen werden. (Soweit mir bekannt ist) In wie weit, das tatsächlich schon ausgeklagt ist, weiß ich nicht genau.
Ich würde es immer über den Verkäufer laufen lassen.

Chris|K
31.05.2013, 00:47
Wenn Du also nach den 5 Wochen zu Deinem Fachhändler marschiert wärst, hättest Du jetzt vermutlich eine neue Kamera.

Wenn Du auf Dein Gewährleistungsrecht verzichtest und Dich einem für Dich schlechteren Verfahren unterwirfst, kann Sony als Letztes was dafür.



Ich habe mich zuerst mit dem Verkäufer in Kontakt gesetzt, dieser hat mir ganz klar Dargestellt, dass er genau das gleichen macht, was ich auch gemacht hätte.
Er hätte es zu Geissler gesendet. Dies wäre mit mehr Aufwand verbunden gewesen, daher habe ich mich entschieden die Kamera direkt selber einzusenden.

Ich hätte nie gedacht, dass sich das noch zwei mal wiederholen würde, sonst hätte ich diese natürlich gleich getauscht.
Ich bin keinesfalls pingelig und renne wie andere wegen jedem kleinen "sch..." zum Händler und versuche gleich zu profitieren von Gutschriften, Geldrückgabe oder Austausch.
Jedes Gerät kann defekte haben und diese auch bekommen aber wie oben schon geschrieben, konnte ich nicht vorhersehen, dass die Kamera nach dem einen Fehler gleich noch zwei mal eingeschickt werden muss.

Jemand der das hier so locker sieht und die Meinung vertritt, das wäre alles so OK wie das abgelaufen ist, der hat Entweder zuviel Geld in der Tasche oder man weiß etwas teures nicht zu schätzen.

seven of9
31.05.2013, 07:47
Ich denke mir, dass du da zu viel erwartest. Dein Gerät war defekt. Drei mal - was ein wenig viel ist, aber manchmal hat man eben Pech... Und es wurde jedesmal repariert. Kostenlos, weils ja in der Garantie war. Jetzt funktioniert dein Gerät wieder und du hast das, was du wolltest.

Es ist mir schon klar, dass es für dein Gefühl netter wäre, du hättest ein "unberührtes" Gerät. - Aber das ist eben nicht mehr der Fall. (Manchmal hat man Pech...). Jetzt vom Hersteller ein neues Gerät zu fordern, finde ich überzogen. Warum auch... Du hast ein Gerät, das funktioniert! Vergiss nicht, ein neues könnte auch einen Schaden haben (was zwar sehr unwahrscheinlich ist, aber möglich)...

Ich kenne da den Falle eines Freundes, der leider auch so ein Pech mit seinem Auto hat: Nagelneu gekauft. Und von Abeginn an, macht das Auto massive Probleme! Solche, wo du dann Tage wieder auf das Auto warten mußt. - Wo du im Winter auf den Allradantrieb verzichten mußt, weil er nicht funktioniert... Sämtliche Reparaturen wurden auf Garantie durchgeführt, trotzdem ist prognostieziert, dass er sich mit dem Auto noch viele Jahre ärgern wird - bis er es verkauft... Auch ihm wurde, trotz Ansuchen, das Auto nicht komplett getauscht - machmal hast einfach ein Pech!

Freu dich an deiner Kamera und mach viele schöne Bilder!

LG
seven

cee
31.05.2013, 08:05
Ich würde gerne mal wissen, wo dieser hartnäckige Irrglaube herkommt, dass man den Verkäufer mehr als einmal an seine Kaufsache ranlassen muss, du bist ja nicht der einzige, der das vertritt :rolleyes:

Hier her: § 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
[...] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Chris

MarieS.
31.05.2013, 08:14
Gnaaa ich wusste, dass das kommt. Das ist aber nur eine Fiktion, das heißt nicht, dass die Nacherfüllung nicht schon vorher fehlgeschlagen sein kann. Außerdem regelt das nur das Erfordernis der Fristsetzung nach § 323 BGB, das dann entfällt. Mit Fristsetzung kann man aber schon nach dem ersten Nacherfüllungsversuch zurücktreten. Es ist schlichtweg falsch, dass der Verkäufer drei Nacherfüllungsversuche hat. Denn auch in der von dir zitierten norm heißt es ja "gilt nach dem 2. Versuch...", dann muss es ja schon denklogisch kein drittes Mal geben.

frigo75
31.05.2013, 08:47
Also bevor wir in juristische Feinheiten versuchen das nicht vorhandene Ei des Kolumbus zu finden...
Geniesse deine nunmehr heile Kamera und verbuchte den Rest unter dumm gelaufen...

cdan
31.05.2013, 09:01
Also bevor wir in juristische Feinheiten versuchen das nicht vorhandene Ei des Kolumbus zu finden...
Geniesse deine..

Also ich genieße da lieber die Ausführungen einer Juristin.

About Schmidt
31.05.2013, 09:28
Also bevor wir in juristische Feinheiten versuchen das nicht vorhandene Ei des Kolumbus zu finden...
Geniesse deine nunmehr heile Kamera und verbuchte den Rest unter dumm gelaufen...

Es ist nur leider immer wieder zu lesen, dass bei Geissler kaputt repariert wird. Da wird eine Kamera mit defektem Verschluss eingeschickt und anschließend funktioniert dies oder das nicht mehr, wie hier der USB Anschluss. Mir wäre das möglicherweise gar nicht aufgefallen, weil ich diesen so gut wie nie nutze.
Wenn dann nach einer gewissen Zeit nach der Reparatur der USB Anschluss gebraucht würde und er nicht ginge, würde ich das als Defekt und nicht als gescheiterten Reparaturversuch verbuchen und müsste für eine Reparatur zahlen, die gar nicht nötig wäre.
Man bringt doch auch nicht sein Auto in die Werkstatt, lässt die Bremsen erneuern und danach funktioniert die Klimaanlage nicht mehr, was ich aber erst im Sommer feststelle, da ich diese momentan nicht brauche. :flop:

Sicher ist eine Kamera ein überaus komplexes Gerät und schnell ist mal beim Zusammenbau der Stecker des USB Anschlusses an die Hauptplatine vergessen. Allein das gehäufte Auftreten solcher Fehler nach Reparatur durch Geissler macht mir das Reparaturverhalten überaus suspekt.

Gruß Wolfgang

Dana
31.05.2013, 09:39
Man bringt doch auch nicht sein Auto in die Werkstatt, lässt die Bremsen erneuern und danach funktioniert die Klimaanlage nicht mehr

Oh doch, genau sowas passiert auch - mir schon zweimal. Und dann kann man hingehen und allen möglichen Leuten Absicht oder Unfähigkeit unterstellen oder man kann es als "war halt so - doof, aber passiert halt mal" abbuchen.

Es kann sein, dass Geissler Fehler gemacht hat beim Reparieren. Die kriegen unglaublich viele Kameras pro Tag und da ALLE einen schnellen Service haben wollen, sind die Mitarbeiter drauf getrimmt, so schnell wie möglich zu arbeiten. Wer weiß, was da passiert ist. Deine Kamera hatte auch mit Sicherheit nicht immer denselben Reparateur. So ein Gerät ist unglaublich komplex und schwubbs hat mal ein Finger was ausgelöst, was der Techniker übersieht, während er das andere Problem zügig für dich löst oder ein Teilchen wurde vergessen.

Ja, es ist blöd, dass die Kamera mehrfach bei der Reparatur war. Ja, es ist blöd, dass du sie immer wieder hergeben musstest und immer wieder was nicht ok war. ABER Geissler hat es ohne Murren jedesmal repariert, schnell repariert und gut repariert und Sony hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun.

Als so ein riesen Konzern musst du klare Richtlinien haben. Und wenn diese Richtlinien besagen: "Wir nehmen eine Kamera dann aus Kulanz zurück, wenn sie einen Fehler mehrfach aufweist", dann ist das eine klare Aussage, die auch logisch ist. Denn auch Sony muss sich schützen. Man muss immer überlegen, dass man ja nicht alleine mit einer Sonykamera ist und dass es sicher auch andere Problemfälle gibt, die Sony sonst die Türe einrennen.

Wenn man eine Kamera beim Händler kauft, sollten meiner Meinung nach ALLE Reklamationen über diesen laufen, denn bei Alleingängen erlischt wahrscheinlich dann auch sofort jegliche Verpflichtung für ihn. "Ja, Sie haben die Kamera ja nicht durch mich reparieren lassen, da kann ich jetzt auch nichts mehr machen"...wäre jedenfalls für mich so absolut nachvollziehbar und verständlich.

Man
31.05.2013, 09:40
Wenn man versucht, es sachlich zu betrachten, dann hat der Hersteller zweimal die Chance, den Fehler zu reparieren. Erst dann steht dem Käufer ein Recht auf Rückgabe, Wandelung, Austausch usw. zu.
Hier musste die Kamera dreimal repariert werden - den dritten Reparaturversuch hätte der Käufer meiner Meinung nach also nicht zulassen müssen, sondern er hätte z. B. sein Geld (was macht er dann mit seinen Objektiven mit Sony-Anschluss?) zurückverlangen oder ein Neugerät als Ersatz (dann könnte er die Objektive weiter verwenden) fordern können.

Ein solcher Wunsch wurde aber nicht nach dem erfolglosen 2. Reparaturversuch geäußert, sondern die Kamera wurde ausdrücklich mit der Bitte um Reparatur (und nicht mit der Bitte um Erstattung des Kaufpreises oder Austausch gegen ein Neugerät) an den Hersteller bzw. dessen Vertreter (Geissler) geschickt.
Erst nachdem die Kamera repariert dem Käufer vorlag, wurde der Wunsch nach Austausch gegen ein Neugerät laut. Zu diesem Zeitpunkt lag meiner Meinung dafür kein zwingender Grund vor: die Kamera war (und ist es wohl immer noch) zu diesem Zeitpunkt voll funktionstüchtig, mit dem 3. (geglückten) Reparaturversuch war der Käufer einverstanden, die Kamera wurde seitdem benutzt (sonst hätte man ja kaum feststellen können, dass sie funktionstüchtig ist).
Einen durchsetzbaren Anspruch auf Wandlung hat der Käufer meiner Meinung nach deshalb nicht (mehr).

Die Rückantwort von Sony bzw. deren Begründung, weshalb eine Rücknahme des Geraätes nicht möglich ist (es muss 3 x derselbe Feher auftauchen) ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar. Der Käufer hat Anspruch auf ein funktionstüchtiges Gerät. Während der Garantiezeit kann (und wird) er verlangen, dass das Gerät vom Hersteller ohne Kosten für den Käufer repariert wird - ausgenommen davon sind natürlich Mängel wegen falschem Gebrauch oder mutwillig Zerstörung usw.
Die Argumentation von Sony würde dazu führen, dass eine Rückgabe des Gerätes nur dann möglich ist, wenn derselbe Kondensator/Transistor usw. defekt wäre. Eine solche Argumentation halte ich für nicht sinnvoll.

Meiner Meinung nach muss Sony das Gerät nicht zurücknehmen. Da dies wohl der aktuellen Gesetzgebung entspricht, muss man das wohl oder übel hinnehmen (oder die entsprechenden Gesetze entsprechend ändern oder ändern lassen).
Insofern halte ich den Titel "....nicht hinnehmbar" für etwas zu reißerisch (müssen wir jetzt mit was auch immer bewaffnet einen Sternmarsch auf das Sonycenter in Berlin vornehmen?) und würde ihn eher in "...ist völlig unverständlich" oder "...ist nicht vorhanden" oder ähnlichem umbenennen.

Geschickter wäre es von Sony gewesen, neben einer Ablehnung des Kundenwunsches mit Blick auf den zwischenzeitlich auch vom Kunden geleisteten Aufwand (3 x zur Post wegen Kamreaversand und 3 x für jew. rd. 1 Woche nicht mit der Kamera arbeiten können) ein Trostpflaster zu verteilen, z. B. zeitlich befristete Einkaufsmöglichkeitn im Sonycenter (auch online) mit 20% Rabatt (wie ihn die Besucher vom Alphafestival ja auch haben) o.ä. Das tut Sony nicht wirklich weh und den Käufer hätte es gefreut.
Aus einem "Sony ist doof Beitrag" wäre dann vielleicht ein "Sony ist klasse Beitrag" geworden (naja, vermutlich wäre eher gar kein Beitrag dazu gechrieben worden).

Auch wenn die Nichtrücknahme des Gerätes seitens Sony rechtlich korrekt sein sollte, kann ich die Verärgerung des Kunden über die "etwas pampige" Antwort von Sony gut nachvollziehen.

vlG

Manfred

Dana
31.05.2013, 09:43
kann ich die Verärgerung des Kunden über die "etwas pampige" Antwort von Sony gut nachvollziehen.


Welche pampige Antwort?? :shock:

Sehr geehrter Herr ******,

Ich habe nochmals bei der zuständigen Stelle nachgefragt wegen einer möglichen Kulanzreparatur, diese ist aber leider abgelehnt worden. Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.

Ich bedauere die Ablehnung zutiefst und hoffe, Sie auch in Zukunft als Kunden wieder begrüßen zu können.

MarieS.
31.05.2013, 09:44
Zur juristischen Bewertung der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht sag ich jetzt nichts mehr... Nur soviel: "Wandelung" gibt es seit 2002 nicht mehr...

Man
31.05.2013, 10:48
Welche pampige Antwort?? :shock:

Gemeint war dieser Teil:

....Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.....,

da ich ihn für sachlich nicht korrekt halte.

Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen.
Vermutlich ist mein Begriff "pampig" (i.S.v.unfreundlich) falsch und ich sollte eher "frech" oder "sehr selbstbewusst" oder so ähnlich verwenden.
Der Text selber ist durchaus freundlich (also nicht pampig) verfasst - insofern also ein begrifflicher Fehler von mir.

vlG

Manfred

usch
31.05.2013, 16:02
Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen.
Du wirfst wieder einiges durcheinander.

a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge.

b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht.

c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz ;)


(Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)

cee
31.05.2013, 16:03
Gnaaa ich wusste, dass das kommt. Das ist aber nur eine Fiktion, das heißt nicht, dass die Nacherfüllung nicht schon vorher fehlgeschlagen sein kann.

Na siehste, dann weisst du doch, woher dieser Glaube kommt ;)

Chris

MarieS.
31.05.2013, 16:42
Aha, du wolltest mich wohl necken ;) Ist dir gelungen.

fotogen
31.05.2013, 17:22
Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr?
Also solange reparieren lassen, bis (...) und dann hat man den Anspruch, das Geld zurückzufordern?

Wie lange bzw. oft muss man denn reparieren lassen?

Man
31.05.2013, 17:40
Du wirfst wieder einiges durcheinander.

a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge.

b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht.

c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz ;)


(Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)

Alles korrekt, Danke für die Korrketur (da habe ich in der Tat Sony für einen Vertragspartner gehalten = leider falsch, hier geht es ja "nur" um den Kaufvertrag). Ich habe aber nie behauptet, dass es einen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt.

Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll. (und die Überschrift finde ich immer noch falsch).

vlG

Manfred

Erster
31.05.2013, 20:01
Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr?
Ja, seitdem heißt das "Rücktritt". Zumindest in Deutschland.

DonFredo
31.05.2013, 20:10
...Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll...
Da muss ich meinem Namensvetter zustimmen, denn das Thema hat mit dem Technik-Bereich wenig zu tun.

About Schmidt
01.06.2013, 08:58
Oh doch, genau sowas passiert auch - mir schon zweimal. Und dann kann man hingehen und allen möglichen Leuten Absicht oder Unfähigkeit unterstellen oder man kann es als "war halt so - doof, aber passiert halt mal" abbuchen.


Also ich betreue bei uns ein Fuhrpark von 35 Autos, da kommt es mal vor, dass nach einem Lampenwechsel eine Klappe nicht wieder geschlossen wurde oder mal ein Schraubenzieher im Auto lag. Aber dass zwei Dinge (Spiegelkasten / USB Anschluss) die gar nichts miteinander zu tun haben, nach der Reparatur des einen anschließend kaputt waren, hatte ich in 8 Jahren noch nicht. Das liegt schlicht und ergreifend an mangelnder Endkontrolle und da brauche ich auch nicht nach einer Entschuldigung zu suchen.

Gruß Wolfgang

Pollux58
01.06.2013, 10:47
Hallo,

persönlich bin ich auch der Ansicht, so etwas kann passieren aber jetzt so ein Faß aufmachen?

Bei mir war es ja so ähnlich und ist für den einzelen sehr ärgerlich, geben wir uns mal einen Ruck und sehen ein das wir alle nur Menschen sind und durchaus Fehler machen.


Gruß, Maik

Neonsquare
01.06.2013, 11:12
Also ich betreue bei uns ein Fuhrpark...

Es ist immer leicht mit dem Finger auf andere Leute zu zeigen. Fehler geschehen - und wenn sie passieren ist es gut wenn sie nach bester Möglichkeit behoben werden. Das scheint in diesem Fall ja so gewesen zu sein. Da muss man nicht unbedingt ins Unbekannte nachtreten - vor allem weil die Details nunmal nicht bekannt sind. Wer sagt denn, dass der USB-Anschluss wirklich bei der Reparatur beschädigt wurde? Wir sind es mittlerweile schon so gewohnt immer nach Schuldigen statt nach Lösungen zu suchen; offenbar ist die Lösung nur zweitrangig solange man einen Schuldigen ausmachen kann.

Ich kann den Ärger nachvollziehen - aber leider ist der TO selbst Schuld wenn er grundsätzlich ein Tauschgerät vorzieht, dann aber statt seinen Gewährleistungsansprüchen auf eine Herstellergarantie setzt.

Gruß,
[neon]

DonFredo
01.06.2013, 11:14
Vielleicht sollte man sich mal ein paar andere Fragen stellen.

Wieviele Sony-Kameras werden jeden Tag bei Geissler zur Reparatur eingehen :?:

Sagen wir mal 50 Stk., vielleicht auch 100 Stk., davon werden bis auf eine hier beschriebene Fallgestaltung alle anderen Kameras zur Zufriedenheit der Kunden in Ordnung gebracht.

Wo ist denn jetzt das Problem :?: Fehlerquote demnach zwischen 1 und 2 %.

Welcher Service bietet garantierte 100% Fehlerfreiheit :?:

Es ist zugegebenermaßen hier mit 3 verschiedenen Fehlern schon heftig, nur wenn die Marge für die Werkstatt so knapp bemessen ist, dann kann es halt passieren.

Ich kenne eine Autofirma, die für Garantie-Arbeiten und Rückfrufaktions-Arbeiten nicht mal die vollen Kosten für die Werkstattarbeiten übernimmt/erstattet. Da zahlt der Händler drauf.

Geissler wird sicherlich durch Garantiearbeiten reich werden und an der Verbesserung der Endkontrolle (weiter) arbeiten.


Außerdem wissen wir hier alle, dass auch nur die "unzufriedenen" Kunden hier schreiben.

Meine A700 wurde bei Geissler mit den Einstellrädern auch zu meiner vollsten Zufriedenheit repariert. ...und nein, bei Geissler wusste keiner, dass ich hier auch Moderator bin.... Jedenfalls kam die Kamera vollständig gereinigt wieder bei mir an und sah wie neu aus.

Nummer-6
01.06.2013, 11:55
Hallo,
persönlich bin ich auch der Ansicht, so etwas kann passieren aber jetzt so ein Faß aufmachen?
Bei mir war es ja so ähnlich und ist für den einzelen sehr ärgerlich, geben wir uns mal einen Ruck und sehen ein das wir alle nur Menschen sind und durchaus Fehler machen.
....

Hallo ???
(Polemikmodus eingeschaltet)
Das Fass ist nicht nur aufgemacht, es schlägt ihm auch den Boden aus!
(Polemikmodus ausgeschaltet)

Nach den vielen Beiträgen hier zum Thema in der Bandbreite von "Weichspülen" bis "hartem Juristendeutsch", übrigens beide Endpunkte von unseren Moderatorinnen, möchte ich mal rekapitulieren:

Da ist ein relativ neuer Fan von unserem Hobby bereit sich,
1.) eine teure Kamera zu kaufen,
2.) diese dann durch eine hochwertigere Kamera zu ersetzen,
3.) dafür noch einmal Geld auszugeben.

Dann fällt dieses neue Produkt nach nur 5 Wochen aus. Verkäufer schlägt die Nutzung des Herstellerservice (Geissler) vor um Zeit zu sparen. Kunde geht auf den Vorschlag ein und nun beginnt das Desaster:

a) Erste Reparatur durch den Herstellerservice endet mit der Beseitigung des Fehlers, aber ein neuer Fehler in einem anderen Bereich wurde eingebaut oder provoziert.
b) Zweite Reparatur beseitigte den neuen Fehler, produzierte aber erneut eine Fehlfunktion des Produktes.
c) Erst die dritte Reparatur brachte ein (hoffentlich) fehlerfreies Produkt endlich mal zustande!

Wenn dieser Ablauf (a bis c) auf dem Werktisch bei der Endkontrolle gelaufen wäre, hätte ich im Rahmen der Qualitätskontrolle (Geissler ist DIN-EN 9001 zertifiziert) ja noch alles verstanden. Techniker habe auch mal einen schlechten Tag.

Aber der Ablauf (a bis c) ist jeweils nach jedem Schritt mit der Rücksendung der Kamera zum Kunden abgeschlossen worden! Mir unverständlich, so eine Handlungsweise!

Leider aber (siehe anderes Thema >Sammelthread Rückmeldungen über Geissler-Service< ist das wohl nicht sehr selten bei dem Reparaturservice. Eigene Erfahrungen kann ich da auch vorweisen, vier Monate Reparaturzeit trotz vorheriger Anfrage der Verfügbarkeit des Ersatzteils mit Zusage, wurden mir nach Zusendung der Kamera angekündigt. Ein Schreiben vom Rechtsanwalt nach mehrmaliger erfolgloser Kommunikation mit der Firma beendete dann die "Geschäftsbedingungen" mit dieser Firma.

Also m.E. sollte der Ruck nicht im Bereich "ist ja nicht so schlimm und alles wird gut" gehen, dieser Thread würde besser in die Rubrik Sammeltread Rückmeldung über Geissler-Service passen als weiteres Negativbeispiel der Kundenunfreundlichkeit von Sony im Allgemeinen, und der Unfähigkeit des deutschen Garantieservice für Sony im Speziellen.

Ich kann Christoph in seinem Frust sehr gut verstehen, er hat ja die gekauften Sonyprodukte mit ehrlich erworbenem Geld bezahlt und erwartet mindestens mal eine Nutzungsdauer oberhalb der Garantiefristen! Ja und noch etwas, Zeit ist auch ein Wirtschaftsfaktor und kann in Geldwert gemessen werden. Die durch Ausfall gegebene Nichtnutzungsmöglichkeit der Kamera ist durchaus ein erwähnenswerter Nachteil.

Ausgehend von meinen Erfahrungen mit dem Hersteller SONY in den Bereichen TV-Kamera (Studiobereich), Videoaufzeichnungsgeräte (Studiobereich), TV-Geräte (Endkundenbereich und als Händler), Medizintechnikbereich, und hier im Fotohobbybereich kann ich sagen:

SONY ist ein Weltkonzern mit innovativen Produkten.
SONY-Produkte sind meistens "einen Schritt voraus" in Sachen Neuerungen.
SONY-Produkte haben ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
SONY-Produkte sind kundenfreundlich wenn sie nicht ausfallen.
SONY Kundenservice ist in Deutschland eine "Servicewüste".
SONY kennt die Wörter Bestandskundenpflege und Kulanz nur aus dem Wörterbuch, deren Bedeutung geht in dem Streben der Neukundengewinnung und Kostenminimierung komplett unter!

Sorry für den langen Textbeitrag, aber irgendwie könnte es ja doch jemanden hier interessieren.

Grüße von Günter aus Mittelhessen.

DonFredo
01.06.2013, 12:04
Anderes Beispiel:

Ein Auto des größten deutschen Automobilkonzerns musste während der Garantiezeit (1 Jahr) 14 mal in die Werkstatt um Mängel zu beseitigen....


Was hier mit der Kamera passiert ist, ist ärgerlich, aber nochmal zur Erinnerung, dass es hier im Forum über gelungene Reparaturen und zufriedene Kunden von Geissler so gut wie keine Beiträge gibt.

Es ist nicht verwunderlich, dass sich halt -fast- nur die unzufriedenen Kunden zu Wort melden.

Neonsquare
01.06.2013, 12:11
@Günther
Niemand hat bezweifelt, dass dies ein - vor allem für Christoph sehr ärgerlicher Vorfall war. Er ist nun im Forum dokumentiert und trägt dazu bei, dass Mitleser eine reparierte Kamera sicherlich erstmal skeptischer und genauer überprüfen. Hoffentlich trägt er auch dazu bei, dass man intern bei Geissler überprüft inwiefern dies ein Einzelfall war oder ob es systemische Mängel gibt. Ein Hinweis an Geissler auf diesen Thread wäre dazu sinnvoll.

Wenig sinnvoll finde ich jedoch irgendwelche "Forderungen auf Kulanz" (schräges Konzept) zu stellen oder von vermeintlichen Einzelfällen auf die Gesamtleistung des Unternehmens zu extrapolieren. Wie DonFredo bereits gesagt hat - selbst bei kleinen Prozentzahlen an Fehlern sind das immer wieder mal welche, die dann natürlich eher als "Aufschrei" im Forum landen als ein völlig normal und langweilig, dafür aber erfolgreich ablaufender Service.

Deine Antwort klingt eher so, als ob Du empfehlen würdest die Fackeln und Sensen zu holen und auf die Barrikaden zu steigen. Ich finde das ein wenig übertrieben.

Ditmar
01.06.2013, 12:18
Hallo,
Und ich bezweifle außerdem dass es bei einem anderen Kamerahersteller anders gelaufen wäre mit der Kulanz.

...GRuß Michael...

Das mag durchaus sein, nur hat man da eher vor Ort jemanden hat, den man auch direkt ansprechen kann (Fachhändler etc.), und was die Kulanz angeht müßte man dann erst einmal schauen wie das bei anderen funktioniert, ansonsten sind das nur Vermutungen.

Nummer-6
01.06.2013, 12:29
@Neosquare:
Nee, nix Fackeln und Sensen. Auch kein Aufstand in Schwaben! Ich bin halt durch meine berufliche Tätigkeit im Qualitätskontrollbereich erheblich vorbelastet.

Und ich bin ein energischer Verfechter der Kundenzufriedenheitspolitik! Die Kunden halten ein Unternehmen am Fressen, nicht das Management!

@DonFredo:
exakt das Drehradproblem war auch bei meiner Kamera angesagt. Vier Monate Lieferzeit für das Ersatzteil Kamera-Oberkappe! in Deinem Fall hat es wohl besser geklappt, selektiver Glücksfall? :)
Wenige positive Beiträge zu Geissler, eventuell durch mangelnden Anlass? Auch in meinem privaten Umfeld ist der Negativmakel dieser Firma bekannt und nachweisbar. Ich habe bis jetzt nichts in Sachen dieser Firma hier groß eingestellt, meinen Fall habe ich damals dem Christian in Berlin als PN geschildert aber nie veröffentlicht.

Nach wie vor bin ich von Produkten der Firma Sony begeistert. Als Kunde muss man halt die Risiken beim Ausfall abwägen, mein Beitrag sollte da eine Hilfestellung geben, eventuell ist mir das aber nicht gelungen.:(

Grüße von Günter aus Mittelhessen.

Neonsquare
01.06.2013, 12:47
Und ich bin ein energischer Verfechter der Kundenzufriedenheitspolitik! Die Kunden halten ein Unternehmen am Fressen, nicht das Management!


Das bin ich auch - aber ich bin auch Realist. Im Elektronikbereich gibt es nur wenige Ausnahmen wo Service wirklich gut ist. Allen Unkenrufen zum Trotz zählt z. B. Apple dazu, aber auch z. B. Bose und Sennheiser. Da ich mich nicht darauf verlassen will, Nutze ich persönlich lieber meine Gewährleistungsrechte beim Händler. Auch hier wieder: Allen Unkenrufen zum Trotz ist Amazon bei sowas absolut Vorbildlich. Bei unserem Nähmaschinen-Fuhrpark setzen wir wiederrum auf guten persönlichen Kontakt zu einzelnen Fachhändlern.

mk53
01.06.2013, 14:15
......... snip

Geissler wird sicherlich durch Garantiearbeiten reich werden und an der Verbesserung der Endkontrolle (weiter) arbeiten.

Außerdem wissen wir hier alle, dass auch nur die "unzufriedenen" Kunden hier schreiben.

Meine A700 wurde bei Geissler mit den Einstellrädern auch zu meiner vollsten Zufriedenheit repariert. ...und nein, bei Geissler wusste keiner, dass ich hier auch Moderator bin.... Jedenfalls kam die Kamera vollständig gereinigt wieder bei mir an und sah wie neu aus.

Also dann mal ein Beitrag von einem zufriedenen Kunden:
Im Jahre 2005, Panasonic FZ30.
Fehler: von einem Bild zum nächsten "alles nur noch schwarz"
Anruf bei Panasonic. Antwort es kommt einer und holt die Kamera ab. Bringt die zu Geissler und wenn die repariert ist, wird die wieder bei mir zu Hause abgeliefert.
Genauso war es. Hat 'ne Woche gedauert.
Auch das "Auftragstracking" hat funktioniert. D.h. ich konnte den Stand der Arbeiten immer verfolgen.
Die Kamera hat in den Folgejahren problemlos ihren Dienst verrichtet, bis ich sie verkauft habe (was ich immer noch ein bißchen bedauere) und auf a300 hochgerüstet habe.