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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dummer aber ärgerlicher Fehler, Mahnung dennoch korrekt?


About Schmidt
29.03.2013, 19:36
Hallo,
mir ist der Fehler unterlaufen, dass ich vergaß, eine Rechnung zu überweisen. Doppelt ärgerlich ist, dass ich nun zusätzlich 3,70 Euro Mahngebühren zahlen soll.
Der Ablauf wie folgt.

Bestellt am 01.03.13, ein Bild bei Fotofox, da Gutschein vorhanden.
Rechnungsstellung am 04.03.13
Mahnung kam am 28.03.13

Mir ist klar, dass der Fehler bei mir liegt, weil ich es einfach vergaß. Allerdings finde ich 3,70 Euro bei einem Warenwert von 18,90 Euro schon heftig, denn das sind fast 20%! Eine Zahlungserinnerung hätte zudem schnell für Abhilfe und einen zufriedeneren Kunden gesorgt.

Nachdem ich nun noch dies hier (http://www.mahngebuehren.net/hoehe/) gelesen habe, bin ich mir sicher, dass ich dort nicht mehr bestellen werde. Dort ist von von 30 Tagen die Rede, diese Frist hatte ich noch nicht überschritten und trotzdem soll ich Mahngebühren zahlen.

Eine Erinnerung hätte ein Kunden erhalten, so hat man wegen 3,70 Euro ein Kunden vergrault, der schon für einige 100 Euro dort bestellt hat und auch weiterhin hätte.

Gruß und frohe Ostern
Wolfgang

frame
29.03.2013, 19:40
Mahngebühren bei der ersten Mahnung? Unüblich.

Ich überweise in solchen Fällen einfach nur den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühren - und habe noch in keinem Fall davon wieder was gehört. NUR die Mahngebühren nochmal einzutreiben wäre ganz schön aufwendig ...

About Schmidt
29.03.2013, 19:49
Hallo,
das ist nicht nur unüblich, sondern auch unrechtens, wie hier (http://www.mahngebuehren.net/bezahlen/) nachzulesen!

Doch ich habe keine Lust, mich wegen der 3,70 Euro zu streiten, vor allem weil das ganze über BillSAFE lief. Dann muss ich mich auch noch mit denen (sitz in Luxemburg) auseinander setzen, das ist mir zu dumm!

Dann war mein Gutschein halt für die Katz, aber FotoFox hat einen Kunden weniger. ;) Mit etwas gutem Willen hätte man das auch anders (Zahlungserinnerung) lösen können.

Gruß Wolfgang

looser
29.03.2013, 19:50
Üblich schon, aber es besteht kein Anspruch darauf. Ich meine rechtlich können erst Mahngebühren erhoben werden, wenn einem bewusst sein sollte das man im Verzug ist. Das ist erst bei der 2. Mahnung der Fall.

Einfach den regulären Rechnungsbetrag überweisen und alles ist gut. Hab ich auch schon gemacht und nie Probleme bekommen.

MFG Michael

daso
29.03.2013, 19:50
Na da würd ich sagen 1x fotofox und nie wieder.

Tom D
29.03.2013, 19:52
Na, das solltest du denen aber doch mal freundlich schreiben, damit die auch wissen, was sie falsch gemacht haben. Vielleicht sehen sie es ja ein und es gibt einen weiteren Gutschein als Wiedergutmachung.

TaPeete
29.03.2013, 19:58
Ich habe auch schon 3 mal den Betrag ohne die Mahngebühr überwiesen. Es kam danach keine weitere Forderung.

About Schmidt
29.03.2013, 20:04
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
Der Fehler liegt klar bei mir, weil ich in Verzug bin. Doch wie schon gesagt, hätte eine Zahlungserinnerung seine Wirkung bei mir jedenfalls nicht verfehlt und ein Kunde weniger verprellt.

Und natürlich habe ich es ihnen auch so geschrieben. Auch mit dem Link zu Mahngebühren.net

Schade, mit der Qualität ihrer Leinwände war ich sehr zufrieden. :(

Gruß Wolfgang

Sofian
29.03.2013, 20:23
Hallo,
das ist nicht nur unüblich, sondern auch unrechtens, wie hier (http://www.mahngebuehren.net/bezahlen/) nachzulesen!


Üblich schon, aber es besteht kein Anspruch darauf. Ich meine rechtlich können erst Mahngebühren erhoben werden, wenn einem bewusst sein sollte das man im Verzug ist. Das ist erst bei der 2. Mahnung der Fall.

Das stimmt nicht so. (auch nicht auf der Seite!) Bitte niemals pauschale Mahngebühren bezahlen, diese sind in 99% aller Fällen unberechtigt und nicht zu verwechseln mit gesetzlich geregelten Verzugszinsen.

Mahngebühren sind nur in konkreten Ausnahmefällen berechtigt, z.B. wenn es sich um eindeutig zurechenbare Aufwendungen handelt. Klar, man kann streiten, ob das Porto und der betriebliche Vorgang des Mahnens dazu zählt, aber das muss der Gläubiger dann erstmal verargumentieren.

Unterm Strich (und das sage ich mit eigener Erfahrung in der Debitorenbuchhaltung) sollte man bei einer Mahnung:
1. Auf jeden Fall Kontakt aufnehmen und Status berichten
2.bezahlen bzw. Klärung vorantreiben
3.keine Mahngebühren zahlen

Die Mahngebühren werden auf gut Glück erhoben, ich kenne auch kein Unternehmen,welches diese dann noch weiter verfolgt/ eintreiben möchte (lohnt sich nicht).

Liebe Grüß
Sofian

daso
29.03.2013, 20:23
Gibt doch genug andere anbieter mit ähnlichen leistungen... Würd da gar nicht groß drüber nachdenken und die sache abhaken...

fornie
29.03.2013, 20:26
Na, das solltest du denen aber doch mal freundlich schreiben, damit die auch wissen, was sie falsch gemacht haben. Vielleicht sehen sie es ja ein und es gibt einen weiteren Gutschein als Wiedergutmachung.

Die wissen ganz genau, dass sie keinen Anspruch auf Gebühren bei der ersten Mahnung haben! Sie wissen aber auch, dass die Mehrheit der Kunden sie trotzdem bezahlt ;)

Sofian
29.03.2013, 20:27
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.

Ein Kaufvertrag kommt immer durch Antrag und Annahme zu stande. Wenn in den AGB geregelt ist, dass dies der Ausdruck der Willenserklärung seitens Verkäufer (in diesem Fall dann die Annahme) durch Zugang der Rechnung zu stande kommt, ist das eine individuelle Regel.

6 Tage zwischen Rechnungsstellung und Mahnung ist auch schon arg eng. Spricht nicht für den Service des Unternehmens. Dann doch lieber mit Lastschrift oder Vorkasse anbieten, das spart auch die Verärgerung des Kunden (siehe jetzt bei dir)

jhagman
29.03.2013, 21:30
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
Der Fehler liegt klar bei mir, weil ich in Verzug bin. Doch wie schon gesagt, hätte eine Zahlungserinnerung seine Wirkung bei mir jedenfalls nicht verfehlt und ein Kunde weniger verprellt.

Und natürlich habe ich es ihnen auch so geschrieben. Auch mit dem Link zu Mahngebühren.net

Schade, mit der Qualität ihrer Leinwände war ich sehr zufrieden. :(

Gruß Wolfgang

Dann schreib sie doch einfach an. Und versuche das zu klären. Vielleicht lässt sich das ja auch ohne Mahngebühr regeln.
Die haben ihren Sitz in Luxenburg?? Vielleicht wird dort gleich ne Mahngebühr fällig? Oder es ist einfach denen ihre Art säumige Schuldner ans Schienbein zu treten. Wirklich begeistert wäre ich aber auch net von dem Laden.Denn die müßten ja auch sehen das du als Kunde seither keine schwierigkeiten gemacht hast.

steve.hatton
29.03.2013, 21:37
Das läuft doch alles via Computer ohne, dass irgendjemand etwas eintippt oder gar eintütet und eine Briefmarke draufklebt.

Also entwerder zahlen und vergessen, oder ohne Mahngebühr zahlen und abwarten.

Ernst-Dieter aus Apelern
29.03.2013, 21:48
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
Der Fehler liegt klar bei mir, weil ich in Verzug bin. Doch wie schon gesagt, hätte eine Zahlungserinnerung seine Wirkung bei mir jedenfalls nicht verfehlt und ein Kunde weniger verprellt.

Und natürlich habe ich es ihnen auch so geschrieben. Auch mit dem Link zu Mahngebühren.net

Schade, mit der Qualität ihrer Leinwände war ich sehr zufrieden. :(

Gruß Wolfgang
Versuche noch einmal die Wogen zu glätten, wenn nicht abhaken! Andere Mütter haben auch schöne Töchter.Mache Dir Luft, was Du ja nun schon gemacht hast und Frohe Ostern!Es lohnt sich nicht Kräfte zu vergeuden!Die Konsequenz Dich als Kunde zu verlieren ist genug!Sch.............laden!
Entspanne Dich bei guter Music!;)

fhaferkamp
29.03.2013, 21:59
Ohne Mahngebühr den ausstehenden Betrag zahlen und gut ist. Nicht weiter drüber nachdenken.

chefboss
29.03.2013, 22:10
Das ist aber eine moderate Mahngebühr.
Ich verlange 10 SFr pro Mahnstufe und erwähne dies in den AGB, welche der Kunde unterschreibt.

Was mich jedoch ärgert, sind Doppelzahlungen nach erster Mahnung mit dem Mehraufwand der Rückzahlung.
Zahl doch doppelt, Du hast ja zwei Rechnungen mit zwei verschiedenen Endbeträgen :cool:

Gruss, frank

About Schmidt
30.03.2013, 06:57
Die haben ihren Sitz in Luxemburg?? Vielleicht wird dort gleich ne Mahngebühr fällig?

Nein, das Unternehmen selbst nicht, aber BillSAFE, über die die Zahlung läuft, hat den Sitz in LX.

Das ist aber eine moderate Mahngebühr.
Ich verlange 10 SFr pro Mahnstufe und erwähne dies in den AGB, welche der Kunde unterschreibt.

Was mich jedoch ärgert, sind Doppelzahlungen nach erster Mahnung mit dem Mehraufwand der Rückzahlung.
Zahl doch doppelt, Du hast ja zwei Rechnungen mit zwei verschiedenen Endbeträgen :cool:

Gruss, frank

:lol: mit den besten Ostergrüßen :lol:

Porty
30.03.2013, 19:53
Mahngebühren bei der ersten Mahnung? Unüblich.

Ich überweise in solchen Fällen einfach nur den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühren - und habe noch in keinem Fall davon wieder was gehört. NUR die Mahngebühren nochmal einzutreiben wäre ganz schön aufwendig ...

Mein unfreundlicher Gasversorger sah das anders- der hat die Mahngebühr dann bei der Jahresabrechnung draufgeschlagen- und hatte einen Kunden weniger......

Viele Grüße

Michael

Shooty
01.04.2013, 22:42
Wad es alles gibt ... :flop:

Ich zahl immer gleich und hatte noch nie eine Mahngebühr. Einmal weil jemand nicht bemerkt hat das ich bezahlt hatte ^^ das war aber schnell durchs Telefon geklärt.

Aber interessant das Mahngebühren nicht "wirklich" bezahlt werden "brauchen" .... villeicht braucht man die Info mal *G*

fornie
01.04.2013, 23:34
Aber interessant das Mahngebühren nicht "wirklich" bezahlt werden "brauchen" .... villeicht braucht man die Info mal *G*

Ja und nein.

Soweit mir bekannt ist, ist das erste Schreiben zu einem Zahlungsrückstand eine "Zahlungserinnerung" (Kenntnis des Verzuges), bei der keine Gebühr erhoben werden darf.
Ab dem zweiten Schreiben dürfen Gebühren erhoben werden.
Ausnahme: In den AGB wurde bereits für die erste Mahnung eine Mahngebühr vereinbart.

Vielleicht kann ein Profi mal was dazu schreiben.

Shooty
01.04.2013, 23:37
Okay ... ne Zahlungserinnerung hab ich auch noch nie bekommen :D

fornie
01.04.2013, 23:54
Das ehrt dich!

ViewPix
02.04.2013, 08:28
Vor einiger Zeit gab es mal eine Gesetzesänderung, die besagt das ein Verkäufer keine Zahlungsaufforderung mehr senden muss, viel mehr darf der Verkäufer gleich Mahnen. Und bei einer Mahnung darf auch eine Mahngebühr dabei sein, nur wollen viele Dienstleister nicht gleich Mahnen um den Kunden nicht zu verlieren.

Deshalb sind wohl viele nicht ganz korrekte Forderungen in der Welt unterwegs, man bastelt sich z.B. eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühr… :P

Dimagier_Horst
02.04.2013, 08:59
"BGB § 286 Verzug des Schuldners"

XG1
02.04.2013, 16:56
Manchmal weiß man nicht mehr, ob das auf Rechnung war oder nicht oder schon via Paypal oder nicht,... wenn dann schon die erste Zahlungserinnerng eine Mahngebühr enthält, wird sie komplett ignoriert und der wirklich fällige Betrag ordnungsgemäß überwiesen.

ViewPix
02.04.2013, 17:06
Manchmal weiß man nicht mehr, ob das auf Rechnung war oder nicht oder schon via Paypal oder nicht,... wenn dann schon die erste Zahlungserinnerng eine Mahngebühr enthält, wird sie komplett ignoriert und der wirklich fällige Betrag ordnungsgemäß überwiesen.

Bei PayPal ist da aber Vorsicht geboten, die treten das gleich an ein Inkassounternehmen ab und da bezahlt man schnell mal mehr als einem lieb ist :shock:

dieliebeschlange
02.04.2013, 17:26
Ist mir auch schon passiert. Wenn ich vorab keine Zahlungserinnerung erhalten habe überweise ich den Betrag ohne Mahngebühren. Bisher hat noch nie jemand wegen der Mahngebühren gemahnt ;)

MarkusA
02.04.2013, 18:59
Verstehe deine Aufregung nicht. Du schuldest jemanden Geld und hast es nicht bezahlt. Da sehe ich es als gutes Recht Spesen von dir zu verlangen...


Hallo,
mir ist der Fehler unterlaufen, dass ich vergaß, eine Rechnung zu überweisen. Doppelt ärgerlich ist, dass ich nun zusätzlich 3,70 Euro Mahngebühren zahlen soll.
Der Ablauf wie folgt.

Bestellt am 01.03.13, ein Bild bei Fotofox, da Gutschein vorhanden.
Rechnungsstellung am 04.03.13
Mahnung kam am 28.03.13

Mir ist klar, dass der Fehler bei mir liegt, weil ich es einfach vergaß. Allerdings finde ich 3,70 Euro bei einem Warenwert von 18,90 Euro schon heftig, denn das sind fast 20%! Eine Zahlungserinnerung hätte zudem schnell für Abhilfe und einen zufriedeneren Kunden gesorgt.

Nachdem ich nun noch dies hier (http://www.mahngebuehren.net/hoehe/) gelesen habe, bin ich mir sicher, dass ich dort nicht mehr bestellen werde. Dort ist von von 30 Tagen die Rede, diese Frist hatte ich noch nicht überschritten und trotzdem soll ich Mahngebühren zahlen.

Eine Erinnerung hätte ein Kunden erhalten, so hat man wegen 3,70 Euro ein Kunden vergrault, der schon für einige 100 Euro dort bestellt hat und auch weiterhin hätte.

Gruß und frohe Ostern
Wolfgang

Hopser
03.04.2013, 09:16
Verstehe deine Aufregung nicht. Du schuldest jemanden Geld und hast es nicht bezahlt. Da sehe ich es als gutes Recht Spesen von dir zu verlangen...

Sehe ich genauso. Für mich unbegreiflich, wie man wegen der paar Cent ein solches Fass aufmachen muss, wenn man das ganze auch noch selbst verursacht hat.