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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Magicstor 2GB (=2,2GB) endgültig defekt!


Tom
15.11.2004, 13:47
Hallo,
gestern ist mein Magicstor 2GB (=2,2GB) nach 8 Monaten sporadischen Gebrauchs endgültig gestorben. :cry:
Nach anfänglichen Problemen (wurde weder im PC noch in der Kamera richtig erkannt, ungeeignete Versandverpackung ohne wirksamen Stoßschutz...) lief das Teil ja eine Weile ohne Probleme (daß es deutlich langsamer ist, wie in der Spec. angegeben hätte ich noch akzeptiert).

Gestern allerdings gab es plötzlich beim Fotografieren eine "nicht darstellbare" Bilddatei, die sich wieder löschen ließ.
Dann, nach etlichen weiteren Bildern, klackerte das Laufwerk vor sich hin und produzierte scheinbar nur noch erfolglose Zugriffsversuche.

Nach Herausnehmen aus der Kamera und dem Versuch am PC das Magicstor auszulesen, war kein Zugriff mehr möglich (weder am PC noch in der Kamera. Es ließ sich auch weder am PC noch in der Kamera formatieren....
Die D7i zeigt im Bildzählwerk nur ein XXX und beim Formatierungsversuch "Speicherkarte nicht verwendbar".

Hat jemand schon mal ähnliche Probleme gehabt?

Gibt es eine Möglichkeit das Magicstor-Laufwerk irgendwie zu testen oder zu retten?

Hat jemand schon mal ein Magicstor-Laufwerk auf Garantie/Gewährleitung ausgetauscht bekommen und lief das problemlos?

Gruß
Tom

astronautix
15.11.2004, 15:13
Hallo Tom,
leider kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen. Aber vielleicht solltest Du dich mit dem defekten Magicstore vertrauensvoll an Deinen Händler wenden. Nach 8 Monaten solltest Du noch Garantie haben.

Sunny
15.11.2004, 16:06
Hallo Tom,

nach Deiner Beschreibung ist das Magicstor defekt,

da bin ich mir eigentlich sicher.

Wenn Du noch Windows 98SE oder ME hast dann kannst Du mal in einer DosBox mit fdisk versuchen ob es sich ansprechen läßt

Tom
15.11.2004, 16:46
Wenn Du noch Windows 98SE oder ME hast dann kannst Du mal in einer DosBox mit fdisk versuchen ob es sich ansprechen läßt
Hallo Sunny,

kann ich denn von der DOS-Box über USB/Kartenlesegerät auf das Magicstor zugreifen?
Ich werde es auf jeden Fall nicht unversucht lassen.

Die Mail an den Händler ist schon raus, mal sehen, was der sagt (auf seiner Website rät er neuerdings von Magicstor ab und hat nur noch Hitachi-Microdrives im Programm).

Gruß
Tom

Sunny
15.11.2004, 17:25
Wenn Du unter Windows (in meinem Fall mit ME wiederholt für Forumsuser erfolgreich praktiziert) unter Start/Ausführen fdisk startest
(in ME ist ja das Dos noch drinn) dann erkennt fdisk Deinen Reader, direkt von der Dosebene nicht, da Windows den Reader ja erst einbindet.

Viel Glück :top:

sixtyeight
15.11.2004, 22:22
Hi Tom,

das hört sich aber sch... an, denke du solltest da auf Garantie bzw. Gewärleistung pochen. Was nützt es das LW für unbestimmte Zeit wieder flott zu machen. Ich hab echt schlechte Erfahrungen mit Magnetspeichern gemacht, wenn sie einmal ne Macke haben geben sie früher oder später den Geist auf. Und das nicht nur von NoName Herstellern ala MagicStore!

MfG Klaus

Tom
16.11.2004, 01:49
Hi Tom,
das hört sich aber sch... an, denke du solltest da auf Garantie bzw. Gewärleistung pochen. Was nützt es das LW für unbestimmte Zeit wieder flott zu machen. Ich hab echt schlechte Erfahrungen mit Magnetspeichern gemacht, wenn sie einmal ne Macke haben geben sie früher oder später den Geist auf. Und das nicht nur von NoName Herstellern ala MagicStore!
MfG Klaus
Hi Klaus,
Du hast ja so Recht.
Aber die bestehen darauf, daß ich beweise, daß das Ding von Anfang an den Fehler bereits hatte. Wie soll ich das denn beweisen?
Gesponnen hat es ja anfangs, aber dann lieft es wieder eine Weile ohne Probleme...
Mist, daß ich das Ding nur benutzt habe, wenn wirklich große Datenmengen zu erwarten waren, und das war nicht so oft...

Tom :?

Jornada
16.11.2004, 19:54
Ich dachte, die Umkehr der Beweislast tritt eerst nach 12 Monaten in Kraft.
Soll heissen, nach 8 Monaten muss doch der Händler beweisen, dass es nicht schon beim Kauf defekt war.

Peanuts
16.11.2004, 20:04
Ich dachte, die Umkehr der Beweislast tritt eerst nach 12 Monaten in Kraft.
Soll heissen, nach 8 Monaten muss doch der Händler beweisen, dass es nicht schon beim Kauf defekt war.

Sind 6 Monate. Und früher lag die Beweislast von Anfang an beim Käufer.

Jornada
16.11.2004, 20:08
Ich dachte, die Umkehr der Beweislast tritt eerst nach 12 Monaten in Kraft.
Soll heissen, nach 8 Monaten muss doch der Händler beweisen, dass es nicht schon beim Kauf defekt war.

Sind 6 Monate. Und früher lag die Beweislast von Anfang an beim Käufer.
Aha :shock:
Wieder was gelernt, Danke :top:

Tom
17.11.2004, 15:55
Ich dachte, die Umkehr der Beweislast tritt eerst nach 12 Monaten in Kraft.
Soll heissen, nach 8 Monaten muss doch der Händler beweisen, dass es nicht schon beim Kauf defekt war.

Sind 6 Monate. Und früher lag die Beweislast von Anfang an beim Käufer.
Kann gut sein.

Allerdings erinnere ich mich an keinen Fall (als noch die 6 Monate gesetzliche Garantie galten), bei dem jemand mit einem Auto oder ähnlichem, das damals schon länger als die 6 Monate Garantie hatte, jemals irgend etwas beweisen mußte.

Kann es sein, daß die EU-Neuregelung von 2002(?) die Sache für den Käufer verschlechtert hat?

Tom