PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildrechte bei Fotografenauftrag


romeotango81
10.02.2013, 10:16
Hallo zusammen,

ich weiss zwar selbst, dass ich jetzt hier keine rechtsverbindliche Beratung erwarten kann, aber es interessiert mich mal was ihr ueber folgende Frage denkt und ob meine Frau und ich da mit unserer Meinung so allein stehen.

Meine Schwester hat vor einiger Zeit eine Fotografin engagiert um fuer ihre Firma Fotos zu machen, die anschliessend auf ihrer Webseite veroeffentlicht werden sollten (als Hintergrundbilder, Mitarbeiterfotos und aehnliches...).
Bis auf eine Ausnahme wurden nur sie oder ihre Mitarbeiterinnen abgelichtet.

Vor der Veroeffentlichung der Fotos haben wir nochmal darueber gesprochen, ob sie denn die Bildrechte besitzt. Und nun kam sie ins Zweifeln.

Deshalb unsere Fragen, wenn man einen professionellen Fotografen beauftragt Webseitenfotos zu machen, sollte sich dann nicht dieser um die Absprachen mit den "Models" kuemmern. Das Ziel der Veroeffentlichung auf der Internetseite war schon bei der Auftragsvergabe klar, sind die Bildrechte dann nicht Gegenstand der Bezahlung und nicht ausschliesslich das Honorar fuer das "blosse" Fotografieren?

Wuerde uns sehr interessieren was ihr zu diesem Thema sagt, bzw was fuer Erfahrungen ihr damit gemacht habt.

Gruss
RT

Shooty
10.02.2013, 10:29
Vor der Veroeffentlichung der Fotos haben wir nochmal darueber gesprochen, ob sie denn die Bildrechte besitzt.

1. weis ICH hier leider nicht wer "sie" ist
2. Bildrechte gibts IMMER bei Bildern ... die Abgebildete Person hat da "Rechte" und der Urheber hat zwangsweise "Rechte"
3. Was verkauft oder weitergegeben werden kann sind Lizensen um irgendetwas mit den Bildern zu machen.

Wenn im vorhinein vereinbart wurde das Bilder für die Homepage gebraucht werden und der Fotograf sacht das kostet komplett x€ dann kostet das komplett auch X€ ^^
Wenn der Fotograf sagt das erstellen der aufnahmen kostet y€ und jedes Bild was verwendet wird soll z€ kosten dann ist das eben so.

Und was du mit der Absprache der Models meinst weis ich gerade auch nicht.
Is alles etwas "schwammig" formuliert.

romeotango81
10.02.2013, 10:35
Hallo,

hab befuerchtet, dass das noch nicht eindeutig genug war.

Etwas konkreter: Mit den Mitarbeiterinnen war alles abgesprochen und klar, die sind mit einer Veroeffentlichung also einverstanden.
Mehrere Fotos wurden mit einem Nachbarn gemacht und deshalb haben wir (meine Frau und ich) sie (meine Schwester) darauf hingewiesen, ob dieser denn mit der Veroeffentlichung einverstanden war.

Um Aerger zu vermeiden, wird meine Schwester dieses Einverstaendnis nun einholen, aber uns wundert, dass der Fotograf Bilder macht und meiner Schwester verkauft ohne selbst die Einwilligung des Models einzuholen spaeter auf einer Internetseite zu erscheinen.

Ich hoffe das macht meine Frage klarer.

fotomartin
10.02.2013, 10:55
Also auf der Internetseite veröffentlichen will die Bilder ja deine Schwester und nicht der Fotograf, daher ist deine Schwester auch in der Pflicht, wenn nix anderes vereinbart wurde. Aus dem schwammigen mündlichen Vertrag, der offenbar zwischen deiner Schwester und dem Fotografen getroffen wurde, lässt sich kaum ableiten, dass der Fotograf die Einwilligungen der Fotografierten für die später geplante Verwendung einholen muss, sondern eher nur, dass er die Fotos erstellt und von SEINER Seite aus mit einer Veröffentlichung auf der Website deiner Schwester einverstanden ist.

Daher ist deine Schwester sicher gut beraten, wenn sie die Einwilligung von dem Nachbarn selbst einholt (am besten schriftlich, reicht auch formlos, alà "Ich, Achim Mustermann, wohnhaft Bahnhofstr. 1a, 12345 Musterstadt, bin einverstanden, dass fotografische Aufnahmen von meiner Person auf der Internetpräsenz der Firma Schwester & Co. GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden. Datum,Ort,Unterschrift" und dann ist doch alles in Butter, wenn ich dich richtig verstanden habe.

Gruß,
Martin

konzertpix.de
10.02.2013, 11:01
Ich denke da genauso und gehe mal davon aus, daß der Fotograf nicht wusste, daß der Nachbar anders als die Mitarbeiter nicht im Vorfeld gefragt wurde und es für den Fotografen auch nicht ersichtlich war, daß der Nachbar gar kein Mitarbeiter der Firma war.

Der Fotograf wird daher zurecht beim Shooting davon ausgegangen sein, daß alle fotografierten Leute vorab informiert gewesen sind und ihr Einverständnis für die Aufnahmen gegeben hatten - das Versäumnis liegt daher meiner Meinung nach beim Auftraggeber und nicht beim Ausführenden des Auftrags.

Aber es gilt auch der Spruch "nicht wissen schützt vor Strafe nicht", doch in diesem Fall hätte der Fotograf über den Nicht-Mitarbeiterstatus des Nachbarn aufgeklärt werden müssen, bevor es zu den Aufnahmen gekommen ist. Dieses Versäumnis liegt aber ganz klar weder am Fotografen noch an wem auch immer, sondern beim Auftraggeber.

Das ganze ließe sich auf diese Weise aber auch ganz einfach während des Shootings durch gesunden Menschenverstand ableiten, es braucht hier keine Rechtsprechung dazu. Aber im Eifer des Gefechts vergisst man schon mal, daß jemand gar nicht gefragt wurde ;)

Dimagier_Horst
10.02.2013, 11:10
Meine laienhafte Meinung ist schnell erläutert: Deine Fragestellung ist klar, nur die Ausgangslage ist diffus. Nach Deiner Schilderung im ersten Post ist zu vermuten, dass mit der Fotografin ein Dienstvertrag geschlossen wurde. Danach musste sie sich um gar nichts kümmern, sofern nicht anderes vereinbart war. Im Rahmen eines Werkvertrags kommt es darauf an, was konkret vereinbart wurde. Falls Du mit "professionell" gewerblich meinst, schliesst sich die Frage nach AGBs an. Daraus ergeben sich dann die Pfichten des Auftragnehmers.
Die Frage der "Bildrechte" ist dann wieder eine ganz andere. Die Urheberrechte an den Fotografien sind bei der Fotografin. Nutzungsrechte müssen explizit an Auftraggeber abgetreten werden. Aus Deiner Schilderung kann gefolgert werden, dass die Auftraggeberin nur die Nutzungsrechte an der Veröffentlichung auf DIESER, ihrer Internetsite hat. Aber nicht für andere Nutzungen wie Zeitungswerbung oder Prospekte usw. Nehmen wir mal an, dass sie das Nutzungsrecht für ihre Internetsite hat. Dann muss sie nur noch klären, ob sie von allen abgebildeten Personen die Erlaubnis zur Veröffentlichung hat. Die sind ihr entweder von der Fotografin übertragen worden ( so die Fotografin diese denn hatte), oder von den abgebildeten Personen.
Nehmen wir einmal an, diese Personen wären mit einer Veröffentlichung einverstanden. Dann könnten diese Personen dieser Veröffentlichung jederzeit widersprechen. Denn aus Deiner Schilderung geht nicht hervor, dass diese Personen eine angemessenes Entgelt dafür bekamen. Ohne angemessenes Entgelt gibt es nämlich kein endlos währendes "Veröffentlichungsrecht" im o.g. Sinne. Soweit meine private Meinung als Laie.

Bist Du jetzt immer noch der Meinung, diese Fotografin arbeite professionell? ;)

P.S.: Falls man an eine nachträgliche Entlohnung der Models denkt, mache man sich auch Gedanken zu den abzuführenden Beiträgen an die sogenannte "Künstlerkasse". Dafür haftet der Auftraggeber. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung kümmert sich dann eventuell das Finanzamt darum.

Shooty
10.02.2013, 11:43
Ah ich habs nun nach mehrfachem lesen auch durchblickt glaub ich.
Fotos wurden gemacht, Bilder wurden in Homepage eingebaut.
Alle Mittarbeiter wurden vorher gefragt und es ist ja auch klar wenn ein Fotograf kommt um da Bilder zu machen das die so oder so benutzt werden.

Dann brauchte man quasi einen Statisten z.B. beim Friseur zum Haare schneiden, der wurde mitgeknipst aber da wurde nicht explizit gefragt.

Dann auch nochmal meine Meinung dazu:
Einfach den Nachbarn fragen und darauf hinweisen das die Bilder so oder so gerne verwendet würden. Villeicht noch ein kleiens dankeschön mitbringen und wenn er auch so schon beim shooting mitgemacht hat wird er nicht ablehnen.

Der Fotograf geht hier in erster Linie mal davon aus das alle Leute die anwesend sind und sich "vor die Kamera stellen" auch Fotografiert werden sollen. Je nachdem was es für ein Betrieb ist ist natürlich noch die Frage ob dort Publikumsverkehr ist und ob der Fotograf da quasi beim Arbeiten einfach "dazwischengeknipst" hat.
Ich handhabe es dann immer so das ich eben nicht gerade unbeteiligte so ablichte das man sie groß und Breit in der Mitte des Bildes frontal findet *G*

Aber sonst ... vorgehen wie oben vorgeschlagen und käs is gegesse. :top:

romeotango81
10.02.2013, 17:51
Hallo zusammen,

dankeschoen fuer eure Meinungen und die umfangreichen Antworten.

Wie ich merke, ist das Feld noch viel unuebersichtlicher als ich vorher dachte. Aber meine Schwester hatte eh vor, freundlich auf Nummer Sicher zu gehen bevor die Bilder auf der Homepage benutzt werden.

Wir (meine Frau und ich) waren nur etwas erstaunt, dass solche Angelegenheiten nicht vorher von dem Fotografen abgeklaert wurden. Eure Ausfuehrungen sind aber schluessig- wieder was gelernt :top: und dafuer fragt man ja hier!

Also danke nochmal und Gruss

RT

gpo
10.02.2013, 19:02
Wie ich merke, ist das Feld noch viel unuebersichtlicher als ich vorher dachte.
RT

ja richtig und zwar weil ständig Hobbyisten sich in Bereiche begeben...
die ihnen nicht zustehen :P....

die Folge ist dann>>>
# man hat mal was von Rechten gehört...
# nur jeder biegt sich sein Recht, wie er es gerne hätte
# die Sprachlosigkeit aller Beteiligten...biegen das Recht weiterhin
# die Beratung in Foren....erzeugt dann Viertelwissen um...eine eigentlich einfache Sache ;)

die Folge aus den Folgen sieht heute so aus,
das praktisch alle um ihre Rechte Pokern...aber keiner den Mund aufbekommt weil>>> es mit Geld zu tun hat :top:
und ja...genau DAS macht es zum Hobbyistentum :cool: für beide Seiten.

also
# Auftraggeber will Firmen und Mitarbeiten ablichten...und dafür Fotografen bezahlen.
# der Auftraggeber hat hier die Pflicht >>> mit seinen Mitarbeitern Absprachen(Vertrag) zu treffen
# Fotograf macht Bilder...hier immer Werkvertrag weil>>>
er diese Bilder nirgends anders "verkaufen kann"...
# alle vereinbarten Bilder werden ausgeliefert....
# in der Regel gegen> einfache Nutzungsregeln....also für alles, was sich logisch im Honorar niederschlägt

dann....
# die "Bildrechte" liegen beim Fotografen...der damit aber nix anfangen kann, es sei denn...
man vereinbart "irgendeine Nutzung" z.B Fotografenwebsite nur....
da heute alles im Netz kopierbar ist und geklaut wird, würde ich als Auftraggeber das mir verbieten :top:

# die Nutzungsrechte an den Firmenbildern, obliegt der Firma....
es ist reine Phantasie zu glauben das man(Fotograf) da noch irgendeine Kontrolle hat,
oder vorher einbauen kann.... ;)
anders gesagt....Leute die das versuchen, werden schnell aussortiert, weil der Kunde "es ja bezahlt hat"

Kunden sind ind er Tat dann häufig auch recht blauäugig....immerhin ist es häufig die gleiche "leanring by doing" Fraktion wie ungelernte Fotografen...
man weiß meist nicht, wie weit man das ausdehenen kann, man weiß nicht wie lange es laufen soll,
ob Mitarbeiter z.B später "neue Rechte einklagen" usw....

ich sage es ganz krass>>> so ein Kinderkram gabs früher NICHT....
und zwar deshalb nicht, weil bei Firmenkunden meist Berater in Form von Marketing-oder PR- oder Agenturenleuten zur Vrefügung standen dei....
man sich heute aus Kostengründen spart :P

auf der anderen seit der Medaille stehen dann>>> die gleichen hemmungslosen Nutzungen....
z.B auf facebook oder Xing oder sonstigen Netzeinrichtungen, im Klartext: weltweite Nutzung :top:

das aber einzufordern...steht dann wieder im krassen Gegenteil zum Honorar eines Jobs...
wenn dann noch der Hobbyfotograf diese Firmenbilder auf seiner HP präsentiert...
ist dann der Kuddelmuddel perfekt...denn danach wird meist auch nicht gefragt und abgestimmt...
als "Fotograf hat man ja Rechte an seinen Bildern :flop::shock::P (automatisch)

Nutzungsrechte...im Detail
offenbar lege sich heute Fotografen das auch so zurecht wie sie wollen...
immerhin "hat man das mal im Internet gelesen" :shock: und es gibt so schöne Tabellen
die von irgendwelchen Phantasie-Verbänden(presse) mal vor urlanger Zeit rausgegeben wurden....

nur spiegeln diese Tabellen eben nicht > das reale (wirtschafts-)Leben wieder :roll:

wer also bei " den großen Jungs mitspielen will"...sollte dann nicht nur Muskeln haben(zeigen in Form von dicken DSLRs)...
sondern auch einen guten Anwalt, denn die Theaterstückchen die hier so präsentiert werden...
können ein böses Erwachen zur Folge haben :P

-------------------
warum nun dieser lange Text....
ich wurde letztes Jahr von einem Kunden den ich 5 Jahre lang erfolgreich betreute :top:...
von seinem Anwalt malträtiert, der 5K Piepen haben wollte>>> auf MEIN URHEBERECHT :shock::lol::cool:

und ich könnte noch weitere schöne Geschichten erzählen :top:
Mfg gpo