Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Preisanpassung der Strompreise in 2013
bjoern.mai@gmx.de
20.12.2012, 11:17
Hallo,
mal ne Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus damit.
Ich habe ein Paketpreis an 1.6.2012 für ein Jahr Laufzeit bei einem Stromanbieter erhalten mit einer monatlichen Abschlagszahlung zu 100.-, der einen Jahresverbrauch von 5700 kWh beinhaltet.
Der Deal: Verbrauch nicht mehr als 5700 kWh = 100.- monatlich = Paketpreis
Jahresverbrauch unter 5700 kWh wird nicht gutgeschrieben,d.h wenn ich nur 5000 kWh verbrauche zahle ich trotzdem den ausgehandelten Preis, Verbrauch drüber mit 35ct / kwH berechnet.
Durch die Geschichte mit den erneuerbaren Energien etc. gibt es von oben ( der ReGIERung ) ja kWh/ Preis Erhöhungen.
Ist man bei Paketpreisen auch davon betroffen, in meinem Fall soll ich jetzt 11.- mehr monatlich bezahlen also 111.- ???:flop::shock:
GRüße Björn
Betroffen von dem neuen Strompreis/den Abgaben ist mit Sicherheit auch dein Lieferant.
Schau in deinen Vertrag ob, und unter welchen Bedingungen Anpassungen möglich sind.
Das der Lieferant die höheren Kosten weitergeben will ist verständlich, sonst muss er auf Gewinn verzichten, die Lieferanten "quälen" oder die Gehälter der Mitarbeiter kürzen.
Viele Grüße
Gerd
...
Ist man bei Paketpreisen auch davon betroffen, in meinem Fall soll ich jetzt 11.- mehr monatlich bezahlen also 111.- ???:flop::shock:
GRüße Björn
Ich kenne keinen Anbieter, der diese Erhöhungen (Steuern, EEG usw.) nicht auch bei Paketpreisen weitergibt. Sollte auch in den AGB des Anbieters stehen.
Allerdings muss diese Erhöhung dem Kunden 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt werden und eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Kunden beinhalten.
Knapp 50% des vom Verbraucher zu zahlenden Strompreises ist für die Stromherstellung zu zahlen, gut 50% sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben.
Gängig sind 3 Arten von Preisgarantien:
1) keine Preisgarantie
2) Preisgarantie für den reinen Strom(erzeugungs)preis, keine Preisgarantie für Netzentgelte, Steuern, Abgaben
3) Preisgarantie für alle Bestandteile des Strompreises - ausgenommen zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht existente (zusätzliche) Entgelte/Steuern/Abgaben (z. B. die vermutlich neue Steuer für Absicherung der Stromaverfügbarkeit wegen verstärkter nutzuung neuer Energien - das ist derzeit im Aufbau).
Sieh in deinen Vertrag. Wenn darin keine Preisgarantie vereinbart ist, dann hast du auch keine.
Im Falle einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht - aber Achtung: häufig wird in den AGB der Zeitraum, innerhalb dessen dieses Sobderkündigungsrecht ausgenutzt werden kann, auf 2 Wochen (!) begrenzt.
Sprichst du in diesem Fall z. B. erst 3 Wochen nach Kenntnis über die Preiserhöhung deine Kündigung aus, kann (und wird) das vom Vertragspartner abgelehnt werden.
vlG
Manfred
Was sagt ihr dazu, dass wir mittlerweile 30 Mrd. Euro zahlen müssen :flop::flop::flop:
Edit: Link entfernt by Joe
Das kann doch wohl nicht denen ihr ernst sein
alberich
03.01.2013, 00:13
Das kann doch wohl nicht denen ihr ernst sein
Sich für so einen Beitrag hier anmelden, um klebrig Werbung zu machen ist auch nicht ernster.
Zudem heißt es "deren Ernst".
Für die nächste Spam einfach mal notieren.
Ach, ich habe natürlich nicht auf den wohlfeilen Link geklickt.