Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benutzernamen ändern möglich?
eblenafets
19.11.2012, 11:24
Hallo,
kann man eigentlich irgendwie seinen Benutzernamen ändern?
Habe keine Funktion gefunden und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.
und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.
warum?
bydey
eblenafets
19.11.2012, 11:32
Ich möchte einfach meinen Namen ändern da dieser nicht mehr passend ist.
Hallo,
kann man eigentlich irgendwie seinen Benutzernamen ändern?
Habe keine Funktion gefunden und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.
In begründeten Ausnahmefällen können die Moderatoren einen Benutzernamen ändern. Dafür muss es aber gute Gründe geben (Gefällt mir nicht mehr, oder hab nen besseren gefunden sind keine guten Gründe ;)). Der Nutzer selbst kann das nicht. Du solltest also das Userteam anschreiben und deine Gründe schildern.
Den zweiten Account solltest du nicht anlegen, dass ist nämlich nach den Forenregeln nicht erlaubt und wird mit Sperre geahndet.
Hallo,
kann man eigentlich irgendwie seinen Benutzernamen ändern?
Habe keine Funktion gefunden und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.
Wieso liest eigentlich niemand die Forenregeln? http://www.sonyuserforum.de/forum/misc.php?do=cfrules#a4
Der Wechsel des Benutzernamens ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Und ein Zweitaccount ist nicht zulässig.
Rainer
Edit: Marie war mal wieder schneller.
Ich möchte einfach meinen Namen ändern da dieser nicht mehr passend ist.
du hast meine Frage, bzw. mein quote nicht gut studiert.
Warum ist es bei 42 Beiträgen und 3 Bildern ein zu großer Aufwand den Account zu löschen und dann einen neuen anzulegen?
bydey
...
Warum ist es bei 42 Beiträgen und 3 Bildern ein zu großer Aufwand den Account zu löschen und dann einen neuen anzulegen?
...
Bitte stifte niemanden an, etwas zu machen, was schlicht nicht zulässig ist.
Diese beiden Regeln haben durchaus ihren Grund. Wer wirklich einen guten Grund zur Änderung seines Namens hat, kann mit uns darüber reden. Gute Gründe für einen "Zweitaccount" gibt es nicht, auch der Versuch der Umgehung einer anderen Regel ist kein guter Grund.
Rainer
eblenafets
19.11.2012, 11:58
Bitte stifte niemanden an, etwas zu machen, was schlicht nicht zulässig ist.
Also laut Forenregeln dürfen nur keine zwei Accounts zeitgleich existieren.
Wenn ich also es vor hätte, was aber nicht der Fall ist, kann ich meinen aktuellen Account löschen/auflösen und einen neuen anlegen.
Gute Gründe für einen "Zweitaccount" gibt es nicht,
Es war nie die Rede von zwei zeitgleichen Accounts. Wäre ja auch Blödsinn!
Begründung für den Namenswechsel:
Der Name "elbedesign" wurde geschützt. Habe dazu ein Schreiben erhalten das ich dies nicht in Verbindung mit Design oder Fotos verwenden dürfe.
Und um jeglichen Streit aus dem Weg zu gehen wäre eine Änderung angebracht.
Dein Benutzername darf nicht die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber- und Markenrechte), zu Verwechslungen mit anderen Personen führen oder verletzenden Charakter haben.
Damals war dies nicht ersichtlich.
Lasse uns bitte nicht spitzfindig werden:
Es ist nicht gestattet, sich mit mehr als einem Account im Forum zu registrieren.
Da steht nichts von gleichzeitig.
Aber Du wolltest ja eh keinen Zweitaccount anlegen, und damit brauchen wir uns da auch nicht "streiten".
Rechtliche Gründe sind natürlich stichhaltige Gründe, kein Zweifel. Ich werde Deine Begründung intern zur Kenntnis bringen. Wir sollten das Weitere aber per PN diskutieren, das ist kein Thema für die Öffentlichkeit.
Du hörst dann von uns.
Rainer
Bitte stifte niemanden an, etwas zu machen, was schlicht nicht zulässig ist.
Es war mir nicht klar, dass man seinen Account nicht selbst löschen:
Du hast keinen Anspruch auf Löschung Deines Accounts und Deiner Beiträge.
Sorry
bydey
roseblood11
10.07.2018, 01:24
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.
Du hast schon gesehen, wann die Beiträge sind?
roseblood11
10.07.2018, 01:30
Sicher, aber wo ist denn die Löschfunktion?
Ich kann da kein Recht auf eine Löschfunktion auf Knopfdruck erkennen. Lediglich "das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass … personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden". Also E-Mail an die in der Datenschutzerklärung angegebene Adresse.
Personenbezogene Daten wären hier die benutzte Mailadresse, Passwort, Geburtsdatum und ggf. die Angaben im Benutzerprofil. Nach deren Löschung kann sich der Benutzer dann halt nicht mehr anmelden. Das ist hier auch vor der DSGVO schon mehrfach praktiziert worden.
In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;)
In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;)
Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG (https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html) handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.
Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung (http://www.sonyuserforum.de/forum/misc.php?do=page&template=Datenschutz)).
Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht.
guenter_w
10.07.2018, 10:59
Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG (https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html) handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.
Und genau das kann und darf man nicht! Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG! Das gilt analog zu den Passbildern aus dem Fotoautomaten...
HikerandBiker
10.07.2018, 11:06
Nur gut, dass es keine anderen Sorgen gibt
Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht
Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht
Sowas gibt es heute nicht mehr
Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... ;)
fhaferkamp
10.07.2018, 11:50
Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG!
Eben nicht zwingend. Nur wenn eine eigene geistige Schöpfung mit einer gewissen "Schöpfungshöhe" nachzuweisen ist, gilt ein Text als Werk im Sinne des UrhG. Das wurde von Gerichten für Forenbeiträge auch schon verneint, weil der Urheber eben diese Schöpfungshöhe nicht genügend darlegen konnte. Das Amtsgericht Ratingen (Az. 8 C 4 86/10) hat z. B. entschieden, dass ein Nutzer nicht verlangen kann, dass alle seine Texte gelöscht werden.
Ansonsten hier mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht)
Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht
Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht
Sowas gibt es heute nicht mehr
Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... ;)
Jetzt hast du Kunst erschaffen. :shock:
Unlöschbar...ohmann...
Obwohl...klingt nach nem üblen Plagiat. :mrgreen:
@guenter_w: Wenn das so wäre, dann wäre dein Zitat eine Urheberrechtsverletzung, weil du ohne mein ausdrückliches Einverständnis mein "Werk" genommen und sogar noch verändert hast. :crazy:
Moin, moin,
wer ist denn der Urheber bei den Bildern aus dem Fotoautomaten? Sicherlich nicht der Abgelichtete, denn der hat die Bilder nicht erschaffen. Ist der Betreiber des Fotoautomaten dann der Urheber? So oder so hat der Abgelichtete die Rechte am eigenen Bild, aber das ist eine ganz andere Geschichte.
Mal abgesehen davon, dass die schöpferische Höhe von Postings anzuzweifeln ist, bleibt der Schreiberling der Urheber des Textes. Dieses Urheberrecht ist nicht veräußer- oder übertragbar. Was der Urheber übergeben, einräumen oder auch veräußern kann, ist ein Nutzungsrecht, das eingeschränkt oder auch vollkommen exklusiv sein kann. Dieses zeitlich unbefristete Nutzungsrecht lässt sich üblicherweise ein Forenbetreiber von seinen Nutzern im Rahmen des Beitritts und des Akzeptierens der Forenregeln einräumen. Damit ist auch dem Löschanspruch des Urhebers ein Riegel vorgeschoben, um Threads nicht zu Fragmenten verkommen zu lassen.
Dat Ei
*thomasD*
10.07.2018, 13:56
Da kann man an dieser Stelle nur mal wieder den Forenbetreibern und Mods danken dass sie sich damit ehrenamtlich auseiandersetzen :top:
Da kann man an dieser Stelle nur mal wieder den Forenbetreibern und Mods danken dass sie sich damit ehrenamtlich aus ei andersetzen :top:
Da ist dir, vermutlich weil du dich gedanklich noch mit deinem Vorposter beschäftigt hast,
ein lapsus linguae unterlaufen. :mrgreen:
Jetzt hast du Kunst erschaffen. :shock:
Unlöschbar...ohmann...
Obwohl...klingt nach nem üblen Plagiat. :mrgreen:
WB-Joe und die Erben von Lonzo haben mich autorisiert. ;)
guenter_w
10.07.2018, 16:35
Moin, moin,
wer ist denn der Urheber bei den Bildern aus dem Fotoautomaten? Sicherlich nicht der Abgelichtete, denn der hat die Bilder nicht erschaffen. Ist der Betreiber des Fotoautomaten dann der Urheber? So oder so hat der Abgelichtete die Rechte am eigenen Bild, aber das ist eine ganz andere Geschichte.
UnterschiedUrhberrecht -Lichtbild:
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=Foto__Fotoautomat,-Luftaufnahmen
Und wer ist die handelnde Person bei einem Fotoautomaten? Wer ist es, wenn zwei in der Kabine sind? Und wenn wir den Automaten durch "Mr. Minit" austauschen, ist nicht er dann der Urheber?
Dat Ei
Der berühmte Affe war es final jedenfalls nicht...