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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Definition "Fotograf" ?


Dyas1251
06.10.2012, 15:27
Hallo zusammen,

in der älteren Diskussion "Vom Modelscouting zum Modelshooting" wurde am 08.06.11 unter http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=41438&page=8 die Aussage, Zitat:

Fotografen (filtern)....
bekanntlich kann sich seit 2004 JEDER Gestörte "Fotograf" nennen...es wird nicht mehr geprüft

gemacht.
Mir war bzw. ist bis dato bekannt, daß die Bezeichnung "Fotograf" eine geschützte Berufsbezeichnung ist die nur von ausgebildeten Fotografen mit abgeschlossener (natürlich erfolgreich) Lehre geführt werden darf.

Hat sich da wirklich etwas geändert ?

Hier lesende Berufsfotografen und / oder Mitarbeiter der IHK bitte kurzes Feedback geben.

Danke, Gruß Dyas1251

klaga
06.10.2012, 15:51
Vielleicht hilft dir das weiter http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfotografie

Hansevogel
06.10.2012, 15:57
Moin moin!

In http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf ist zu lesen:


Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich zwar als Fotograf bezeichnen, dürfen aber nicht ausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen Bildermacher unberührt.


Gruß: Joachim

Dyas1251
06.10.2012, 18:52
Hallo Klaus und Joachim,

vielen Dank für die Info.

Damals, ca. 1985 als wegen einer wirtschaftlichen Krise der Verlust des Arbeitsplatzes drohte hatte ich mal mit dem Gedanken Fotograf als Job gespielt.
Das kam dann zum Glück nicht soweit. Damals wurde auf die Einhaltung der Regularien strengstens geachtet.

Heute ist das kein Thema mehr
Sicherer Arbeitsplatz in der Öl- und Gas-Branche, auch für die nächsten 10 Jahre.

Gruß Dyas1251.

hobbyfotograf1978
06.10.2012, 19:45
Moin moin!

In http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf ist zu lesen:


Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich zwar als Fotograf bezeichnen, dürfen aber nicht ausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen Bildermacher unberührt.


Gruß: Joachim

Ich hoffe ja das die Bundesregierung noch lange brauchen wird, um nicht die Arbeitslosenzahlen weiterhin damit zu verschleiern und zu senken ^^ Sonst hat bald jeder Harz4'er ne Kamera zu Weihnachten unterm Baum :top: