Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (wieder)einfuhr aus USA, ohne Rechnung
hardcontroller
03.06.2012, 08:54
Guten morgen miteinander,
da bei mir demnächst ein USA Urlaub ansteht, stellt sich mir eine Frage. mein Zeiss 16-80 habe ich via ebay in Österreich gebraucht gekauft, ohne originalrechnung.
komme ich da beim Zoll durch? Werde vermutlich vorab dort vorbeischaun, ohne Rechnung hab ich halt nicht viel vorzuweisen.
Jemand Erfahrung hiermit?
Grüße, Klaus
Metalspotter
03.06.2012, 09:09
Du kannst Dir da vom Zoll eine Bescheinigung holen.
Wo hast Du das denn gebraucht gekauft? Gibt es doch bestimmt Mails zum Verkauf? Die sollten dann auch noch reichen und anhand der Seriennummer sollte auch herauszufinden sein, für welchen Markt das Zeiss gebaut wurde.
fhaferkamp
03.06.2012, 09:11
Ich habe damit zwar keine eigene Erfahrung, aber ich vermute mal folgendes:
Die Transaktionsdaten der ebay-Auktion hast Du ja bestimmt. Eventuell kannst Du Dir damit am Flughafen beim Zoll ein paar Tage vor dem Abflug eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr ausstellen lassen, die den rechtmäßigen Erwerb in der EU dokumentiert. Ob dafür immer eine Originalrechnung erforderlich ist, weiß ich allerdings nicht. Normalerweise solltest Du eine Liste aller mitgeführten Fotogegenstände mit Seriennummern und Kaufbelegen mitbringen, dann kannst Du die Originalrechnungen später zu Hause lassen und brauchst nur die Nämlichkeitsbescheinigung bei der Wiedereinreise vorlegen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren.html
hardcontroller
03.06.2012, 09:14
So werd ichs machen, ist vermutlich die sicherste VAriante, ich sehe dann ohnehin gleich, ob ich sofort zum Zoll zahlen verdonnert werde :D
fhaferkamp
03.06.2012, 09:17
* Da die Frage sich nicht speziell auf Objektive bezieht, gibt es noch einen Schubs ins Café. *
Guten morgen miteinander,
da bei mir demnächst ein USA Urlaub ansteht, stellt sich mir eine Frage. mein Zeiss 16-80 habe ich via ebay in Österreich gebraucht gekauft, ohne originalrechnung.
komme ich da beim Zoll durch? Werde vermutlich vorab dort vorbeischaun, ohne Rechnung hab ich halt nicht viel vorzuweisen.
Jemand Erfahrung hiermit?
Grüße, Klaus
Ich denke, Kameraausruestung und Laptop / iPad sind heute Reisestandard. Ich reise oefter nach USA und hatte nie ein Problem oder eine Frage. Letztens hatte ich einen ganzen Fotorucksack prall voll dabei, diverse Objektive, zwei Kameras. Niemand hat gefragt.
Schau doch mal auf den Internetseiten des Zolls nach, da steht meines Wissens was frei ist. persoenliche Gegenstaende allemal.
Und nebenbei: Sowohl bei Enreisen ueber FRA, MUC oder auch letztens ZRH (Israel, USA) war nix los. In FRA musste ich (wegen Vorlage der Bescheinigung ueber Warenmuster) den Zoll erst heranklingeln.
Guten Flug! PS: Ich fliege am liebsten Swiss ueber Zuerich - alles etwas gemuetlicher.
Metalspotter
03.06.2012, 17:35
Ich denke, Kameraausruestung und Laptop / iPad sind heute Reisestandard. Ich reise oefter nach USA und hatte nie ein Problem oder eine Frage. Letztens hatte ich einen ganzen Fotorucksack prall voll dabei, diverse Objektive, zwei Kameras. Niemand hat gefragt.
Bist Du da auch kontrolliert worden oder einfach so durchmaschiert?
Denn wenn der Zoll nicht speziell kontrolliert, dann weiß er auch nix von der Ausrüstung ;)
grayscale
05.06.2012, 09:30
ich war letztes Jahr in USA...
Beim heimkommen mit umgehängter Kameratasche durch den Zoll (grün, nothing to declare) marschiert, keine Fragen, keine Stops.
Kopien von Rechnungen und ebay Kaufbelegen hatte ich mit....
Schööööönen Urlaub!!
Liebe Grüße,
Georg
Mir leuchtet die Frage nicht ein: Warum sollte man für Reisegepäck Rechnungen mitführen? Das ist vollkommen unüblich. Ich kann doch nicht für meine auch teure Armbanduhr, die ein Geschenk war, eine Rechnung bei mir führen, für die Unterhosen schon gar nicht.
Dazu fällt mir ein flapsiger Spruch ein: "Wenn in Deutschland die Revolution beginnt, kaufen zunächst mal alle eine Bahnsteigkarte." :top:
steve.hatton
05.06.2012, 11:19
Arthur, da magst DU ja Recht haben, aber es gitb immer wieder Menschen die mit nigelnagelneuen Sachen aus dem Ausland einreisen und der Zoll dann schon die Kontrollfunktion hat, sprich stichprobenartig zu überprüfen hat.
Wenn es sich um Neuware aus dem Ausland handelt, ist eben oft Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
Da einige Leute hier im Forum ihre Kamerautensilien so bahendeln, dass sie nach 5 Jahren wie eben ausgepackt aussehen, macht es durchaus Sinn Kaufbelege mitzuführen - als PDF auf einem USB-Stick und fertig ist die Laube. (Das ist übrigens auch eine gute Möglichkeit seine Reisedokumente immer als Kopie für den Notfall dabei zu haben !)
Der Nachweis, dass es sich nicht um einen "Import" handelt muss vom "Importeur" erbracht werden!
(...) Da einige Leute hier im Forum ihre Kamerautensilien so bahendeln, dass sie nach 5 Jahren wie eben ausgepackt aussehen, macht es durchaus Sinn Kaufbelege mitzuführen (...)
Na ja, nach 5 Jahren geht der Zoll auch nicht mehr zwangsläufig von USA-Neukauf aus. Zum einen kennen die sich auch ein wenig aus da es deren Tagesgeschäft ist, zum anderen gehen sie im Zweweifel ins WWW (ja, das haben sie!), auch, um ggfls Kaufpreise festzulegen wenn der Verdacht bestädigt ist "wurde in nonEU gekauft".
Die Voraberklärung scheint mir bei aktueller Hw die sicherste Vorbereitung.
Gruß
Dirk
aber für die Reisegepäckversicherung sollte man eh alles dokumentieren, also zuhause mit Zeitdokument (Tageszeitung) kurz vor der Reise abfotografieren und eine Liste anfertigen. Am besten im Beisein eines nicht verwandten Zeugen. So kann man dem Zoll auch darlegen, dass alles von Anfang an Teil des Reisegepäcks war.
Ich hatte mal das Vergnügen gegen meine Reisegepäckversicherung klagen zu müssen. Es ging um einen beschädigten Fahrradkoffer im Wert von 1.000 DM, den ich mir für die Reise geliehen hatte. Mein Freund der mich und meine Frau zum Flughafen fuhr musste als Zeuge aussagen, dasss er bei Reisebeginn noch ganz war, obwohl ich am Zielflughafen den Koffer aus dem Flugzeug aufs Rollfeld fallen sah und den Schaden sofort protokollieren lies.
Da es ein Leihkoffer war wurde mir der Schaden nur ersetzt, weil ich den schriftlichen Vermerk des Reisebüromitarbeiters auf der Police hatte, dass der Koffer laut Auskunft eines Versicherungsmitarbeiters (namentlich aufgeführt) mitversichert ist. Vor Gericht wendete die Versicherung ein der benannte Mitarbeiter wäre zu einer solchen Auskunft nicht bevollmächtigt gewesen. Der Richter war so lebensnah, dass er nur meinte, dann dürften sie ihn nicht an die Hotline für Rückfragen setzen.
Ich hatte das Glück schon früh von einer großen Versicherung mit A ganz vorne erklärt bekommen zu habe, dass es nicht die Aufgabe einer Versicherung ist Schäden zu ersetzen, sondern Ansprüche gegen ihre Versicherten abzuwehren. D.h. was man nicht sauber dokumentiert hat macht einem in der Regel im Schadensfall große Probleme.
Hans
scout1980
05.06.2012, 18:27
Ich führe auf Reisen immer Schnellhefter in dem ich die wichtigsten rechnungskopien immer parat habe.
Somit kann ich jederzeit nachweisen wo ich die Sachen gekauft habe und zu welchen wert. Nicht jeder Seriennummer verrät das Land für das es bestimmt war.
Auch nach 3 jahren erregt eine Armbanduhr immernoch interesse.
Und wenn man dann dochmal rausgepickt wird, weil man beispielsweise einen Fotorucksack oder eine dicke Laptoptasche hat, dann hole ich als erstes die Dokumente raus und meistens sind die beantem recht angetan und prüfen nur kurz die seriennummern.
Wenn man gebrauchte Artkel hat, dann ist diese Vorabbescheinigung eine gute Sache.
zum Schluss:
Es gibt nichts entspannteres als nach einem Transatlantikflug am deutschen Zoll zu verweilen, weil erstmal alles recherchiert werden muss:D
deranonyme
06.06.2012, 14:16
Also definitiv ist es sinnvoll sich die Nämlichkeit auf dem Formular 0330 bestätigen zu lassen, insbesondere bei wirklich hochwertiger Ausrüstung.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0330
Das Formular ist aber nur für private Zwecke. Wer Berufsausrüstung mitführt braucht was anderes, aber das auf Nachfrage...
Da trägt man seine Fotoausrüstung mit Seriennummer ein. Viele Rechnungen, Kassenbons beinhalten die Nummer leider nicht. Und dann wir des schwierig nachzuweisen, dass es die selbe Kamera ist. Ihr werde es nicht glauben, aber es gibt extrem clevere Menschen, die versuchen doch mit einer deutschen Quittung in Drittländern erworbene Waren einzuführen. Und wenn der Zöllner dann die Quittung ohne Seriennummer nicht anerkennt ist das Geschrei groß. Und jeder extrem clevere macht mal einen Fehler....
Woher ich das weiß, dreimal dürft ihr raten. Ja genau.
Quittungen sind immer eine Möglichkeit, aber das NPU (non plus ultra) ist auf einem Amt ein amtliches Formular. :top::top:
Lg
Frank