Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bild von einem Sänger
André 69
31.05.2012, 14:55
Hallo,
ich habe ein Bild von einem Sänger, der gerade in der Öffentlichkeit ein Straßenkonzert gibt.
Das Bild ist auch genau als solches zu erkennen, er singt.
Ich kenne ihn ansonsten aus dem Fernsehen, war vor ein paar Wochen erst in einer Talkshow.
Darf ich unter Bezug auf "Personen der Zeitgeschichte" solch ein Bild einfach veröffentlichen?
Ich weiß, daß es hier keine Rechtsberatung gibt ...
Gruß André
doc_snyder
31.05.2012, 14:57
Ist es nicht so, dass Personen, die sich öffentlich zur Schau stellen (Straßenmusiker, Karnevalisten etc.) ja quasi damit rechnen müssen (öffentliches Interesse) fotografiert zu werden, fotografiert werden dürfen und das auch veröffentlicht werden darf? Vorraussetzung ist, dass Sie genau das tun, wofür sie da sind.
Um sicher zu gehen, würde ich aber vorher fragen ;)
Ansonsten noch interessantes hier:
http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf
mrieglhofer
31.05.2012, 15:21
Auch hier kann ich nur darauf hinweisen, dass es darauf ankommt. Nämlich was du fotografierst und wie du's veröffentlichst.
Leider ist nicht so einfach.
Verbreitung:
A) künstlerische Verbreitung in Ausstellungen, entsprechenden Foren, Blogs -> kein Problem
B) Zeitung -> kein Problem
C) Werbung für Zahnpaste -> schon bist fällig.
Was fotografierst du?
A) Den Event -> kein Problem
B) enges Porträt, Mimik, Gesichtsausdruck -> hat nichts mit Event zu tun
C) ein Tattoo von ihm -> Verwertung eines Kunstwerkes -> Urheberrecht.
Und jetzt mach aus den beiden eine Matrix und du hast die Bandbreite des Problems ;-)
André 69
31.05.2012, 15:27
Hallo mrieglhofer,
bei mir wäre es A / B ... also besser sein Management anschreiben oder lassen ...
Gruß André
Ich weiß, daß es hier keine Rechtsberatung gibt ...
Hallo André,
da frag ich mich doch, was du hier hören willst? Ohne das Bild zu sehen, ist jedwede Beurteilung, selbst wenn man das nötige Wissen hat, Rätselraterei. Die Vorschriften des KUrhG sind hochkomplex und bedürfen in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung. Dazu kommt, dass die Antworten hier im günstigsten Fall von juristischen Laien kommen, die sich dazu was angelesen haben, im schlechtesten Fall aber veraltetes Halbwissen sind. Aber selbst wenn dir hier ein Jurist, der von dem Gebiet Ahnung hat, Rede und Antwort stehen würde, könnte er keine endgültige Aussage treffen, eben weil er das Bild nicht kennt. Da kann dann nur Allgemeines zur stillschweigenden Einwilligung, zu den Ausnahmen des § 23 KUrhG und überhaupt zum Recht am eigenen Bild kommen.
Damit stellt sich mir die Frage: Was bringt es dir, hier nachzufragen? Das allgemeine wird im Internet von seriösen Anwälten zum Teil in kostenlosen Veröffentlichungen auch für Laien sehr gut erklärt. Oder geht es dir nur darum, zu hören, dass das schon in Ordnung ist? Ich erkenne den Sinn nicht, vielleicht klärst du mich auf?
P.S. Das geht jetzt absolut nicht gegen dich, du kriegst es jetzt nur ab, weil in letzter Zeit hier so viele dieser Threads hochgekommen sind und mich nun jeden Morgen das Murmeltier grüßt. Also nimm meine Kritik bitte nicht persönlich!!!
Bild zeigen, warten .... :D
Und wenn ne Unterlassung oder sowas kommt Bild rausnehmen und bezahlen *G*
Ich will das Bild sehen :D
Ob man diese Person überhaupt kennen würde ....
Weil Talkshow und Fernsehn sind nun nicht unbedingt Medien die ich mor antue ^^
André 69
31.05.2012, 15:43
Hallo Marie
... mache den Thread einfach zu und gut ist.
Wie soll man ein Bild zeigen, wenn das alleine das Problem ist, es zu zeigen.
Ich persönlich bin der Meinung, daß es kein Problem wäre, da es eben genau das zeigt was einen Sänger in der Öffentlichkeit ausmacht, er singt, und das unverkennbar, es ist ein Portrait.
Ich lasse es einfach sein und Ende, so wichtig ist es mir nicht - und Fußangeln gibt es genug, die ich evtl. nicht sehe, aber andere Fotografen, nicht Juristen evtl. kennen und darauf hinweisen können.
Gruß André