Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sony 70-300 G SSM Problem
Ich hab folgendes Problem:
- Sony 70-300 G SSM am 27.5.2010 gekauft (damals 807 Euro bezahlt, bei einem deutschen Internethändler gekauft)
- Das Objektiv funktioniert noch, allerdings wenn man den Fokussierungsring dreht, fühlt es sich so an als ob etwas auf Schleifpapier gezogen wird, als ob es "Sand im Getriebe" gäbe. (ist mir heute aufgefallen)
- Ich tippe darauf, dass der Fokussierungsmotor im manuellen Modus nicht mehr ausrastet und beim Drehen des Fokussierungsringes mitgezogen wird.
- Andererseits funktioniert der AF noch. Nur gelegentlich weigert sich das Objektiv zu fokussieren (ist mir das erste Mal Ende 2010 aufgefallen, aber damals gab dieses Schleifproblem nicht und ich wusste nicht, ob es an der Kamera oder am Objektiv lag).
Die Garantie dauert wohl zwei Jahre (also bis zum 27.5.2012), somit könnte ich das Teil zur Reparatur/Beobachtung an das Foto Geissler Sony-Center senden. Das Problem ist aber, dass das Objektiv dann einige Wochen weg wäre. Ich mache eine Reise zwischen dem 25.5 und dem 10.6 und brauche das Objektiv.
Andererseits, wenn ich das Objektiv nach meiner Reise, am 11.6 zur Reparatur sende, ist die Garantie wahrscheinlich schon verfallen.
Jetzt wäre die Frage was ich machen könnte, da ich das Objektiv demnächst brauche. Gibt es bspw. eine Möglichkeit sich mit Sony abzustimmen, dass die die Reparatur nach dem 11.6 noch unter Garantie machen? Immerhin sollte ein teures Objektiv nicht schon nach zwei Jahren kaputtgehen.
Oder kann man ggf. für die Dauer der Reparatur ein Ersatzobjektiv erhalten?
Die dritte Option wäre wohl nichts zu machen, das Objektiv weiter nutzen und warten bis der AF richtig kaputt ist (und dann die 200-300 Euro für die Reparatur aus eigener Tasche zu bezahlen).
DerKruemel
17.05.2012, 16:40
Nach der Garantiezeit kannst Du eigentlich nur auf Kulanz tippen. Du kannst höchstens probieren während der Garantiezeit einen Reparaturtermin zu machen, so dass jetzt schon klar ist das etwas mit dem Objektiv nicht stimmt, aber auch das ist wohl nur mit viel Kulanz machbar.
So wie Du das beschreibst hat sich wohl eine Schraube oder ähnliches gelöst. Du kannst das Objektiv zwar "jetzt" noch nutzen aber es wird nur schlimmer und je länger Du es nutzt geht entsprechend mehr kaputt. Klar es geht vermutlich auf Garantie und muß die daher nicht groß belasten. Aber wer weiß ob nachher alles getauscht wird was getauscht werden muß oder ob nur ausgebessert wird.
soligarus
17.05.2012, 17:34
Das ist ja interessant.
Das gleiche beschriebene Problem habe ich auch bei meinem Sony 18-250, als ich das vor gut einem halben Jahr meinem Händler vorgeführt habe, da meinte er das sein normal. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht. Da denke ich, kauf das Ding beim Händler wegen Beratung und was weiß ich, und dann so ein Spruch.
Ei,ei da muß ich schnellstens was unternehmen.
Das 18-250 hat kein SSM wenn es von Sony ist.... also nicht vergleichbar.
Das G SSM würde ich einschicken.
Steffen
Ich habe jetzt Sony angeschrieben und im Prinzip um Kulanz gebeten. Mal gucken wie die antworten.
soligarus
17.05.2012, 20:24
Das 18-250 hat kein SSM wenn es von Sony ist.... also nicht vergleichbar.
Aha, dann hatte mein Händler wohl recht und ich sollte wohl dazulernen das es ein vergleichbares schleifendes Geräusch beim Drehen des manuellen Fokusringes nur bei einem Objektiv mit SSM gibt.
Und der Mond ist eine Liegewiese, alles klar.
Bis zum 25.5. ist nicht mehr viel Zeit. Ob da in so kurzer Zeit mit Sony eine verbindliche Vereinbarung möglich ist? Ich bezweifle es. Einschicken. Möglichst schnell.
Mal eine andere Frage: die Reparatur wird wohl nicht bis zum 28.5 abgeschlossen sein. Die Garantie müsste aber trotzdem gelten, solange das Objektiv an das Reparaturzentrum vor Ablauf der Garantie eingesendet wurde, oder irre ich mich da?
DerKruemel
17.05.2012, 22:21
Das siehst Du richtig aber was nützt es dir? Du brauchst das Objektiv bei deiner Reise, also schick es jetzt los und hoffe auf eine zügige reparatur. Dann hast Du es evtl. Rechtzeitig wieder, wenn Du es erst kurz vor Garantieende einschickst ist es garantiert nicht mehr bis zu deinem Urlaub bei dir.
Das siehst Du richtig aber was nützt es dir? Du brauchst das Objektiv bei deiner Reise, also schick es jetzt los und hoffe auf eine zügige reparatur. Dann hast Du es evtl. Rechtzeitig wieder, wenn Du es erst kurz vor Garantieende einschickst ist es garantiert nicht mehr bis zu deinem Urlaub bei dir.
Ich habe schon mal Objektive bei Foto Geissler reparieren lassen und es hat immer Wochen gedauert. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich es morgen einschicke und es bis nächsten Freitag wieder habe, ist so gut wie 0 - kannst vergessen.
Antwort des Händlers: Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es 1 Jahr Garantie.
Somit hat sich das Thema erübrigt, d.h. ich werde das Objektiv erstmal weiternutzen, bis das AF nicht mehr funktioniert. In Zukunft kaufe ich keine Objektive von Sony mehr. Auch mit dem CZ16-80 habe ich Probleme mit dem AF bekommen (festgefahrener AF).
DocBrauni
18.05.2012, 09:28
Antwort des Händlers: Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es 1 Jahr Garantie.
Moooment. Du sagtest DEUTSCHER Internethändler? 2 Jahre Gewährleistung! (Beweislastumkehr jetzt erstmal aussen vor gelassen).
Lass Dich nicht abwimmeln!
Gruss
Stefan
Ja, deutscher (M&M Discount). Und schreibt auch noch, dass wahrscheinlich Sand ins Objektiv gelangt ist und das deswegen die Garantie eh nicht gültig ist. Was Schwachsinn ist, da das Objektiv nie mit Sand in Berührung gekommen ist oder in einem Sandsturm genutzt wurde.
Korrekt. Du darfst den Händler nicht nach der Garantie fragen sondern nach der gesetzlichen Gewährleistung. Angesichts der Bände sprechenden Haltung und der Aussagen des Händlers, empfehle ich nochmal dringendst, auf das Objektiv für die Reise zu verzichten und schnellstmöglich eine hochoffizielle Gewährleistungsfallbearbeitungsanforderung einzuleiten. Auch der Versand ist nicht in 0 Zeit möglich...
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Normalerweise würde ich das Objektiv mit Kopie der Rechnung direkt an das Sony-Reparaturcenter senden (Foto Geissler), d.h. den Händler gar nicht mehr einbeziehen. Warum meinst mit Gewährleistungsfallbearbeitungsanforderung?
combonattor
18.05.2012, 12:52
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Im Garantiefall ist der Hersteller dein Anschprechspartner und im Gewährleistungsfall , der Händler.Mehr kannst du nach googeln erfahren.Gruß,Alex
DocBrauni
18.05.2012, 13:23
Normalerweise würde ich das Objektiv mit Kopie der Rechnung direkt an das Sony-Reparaturcenter senden (Foto Geissler), d.h. den Händler gar nicht mehr einbeziehen.
Mach es genau so. Auch wenn der Händler der eigentliche Ansprechpartner ist, wickelt das Geissler in aller Regel geräuscharm ab. Auf deren Hompage ist eine Art "Einreicherformular", ausgefüllt, beigelegt, Kopie der Rechnung dazu und ab die Post per versichertem Paket. Alles andere wird Dir eher Kummer bescheren...
Gruss
Stefan
badenbiker
18.05.2012, 13:25
Einschicken an Geisler über den Abholservice auf der sony Seite und für die reise ein anderes Tele von Freunden Ausleihen....
Einschicken an Geisler über den Abholservice auf der sony Seite und für die reise ein anderes Tele von Freunden Ausleihen....
Ich habe als Ersatz nur ein altes Minolta 100-200 Objektiv und auf der A65 produziert das grauenhafte Ergebnisse (kann eben nicht mit der hohen Pixelzahl mithalten).
Auf Kulanz ist wohl auch nicht zu hoffen (weder von Sony, noch vom Händler).
Jetzt muss ich nur überlegen, wie wichtig der Brennweitenbereich jenseits der 80mm für meine Reise ist...
mrieglhofer
18.05.2012, 14:28
Ich habe als Ersatz nur ein altes Minolta 100-200 Objektiv und auf der A65 produziert das grauenhafte Ergebnisse (kann eben nicht mit der hohen Pixelzahl mithalten).
Klar, dass 100-200 ist bekannt schlecht. Auf welche Größe willst denn ausbelichten?
Bis A3 wirst bei normaler Abblendung keinen Unterschied merken. Für die normalen Urlaubsgrößen oder für den Beamer sollte das locker reichen.
DocBrauni
18.05.2012, 14:46
Auf Kulanz ist wohl auch nicht zu hoffen (weder von Sony, noch vom Händler).
...was meinst Du damit? Du bist doch noch innerhalb der Gewährleistung? Dann kann dir Kulanz schnuppe sein.
Aber ich würde nicht riskieren, "nur" wegen der Verfügbarkeit im Urlaub die Gewährleistungfrist verstreichen zu lassen. Denn, ja, dann steht zu befürchten, dass Dir keiner mehr "kulant" weiterhilft...
Gruss
Stefan
...was meinst Du damit? Du bist doch noch innerhalb der Gewährleistung? Dann kann dir Kulanz schnuppe sein.
Sony erweitert die Garantie auf 2 Jahre, wenn man das Produkt registriert hat. Habe ich aber damals versäumt, da ich damals nicht von dieser Registrierung wusste. Somit bin ich bei Sony schon aus der Kulanzperiode raus. Und vom Händler werde ich wohl eher keine Kulanz bekommen.
Aber ich würde nicht riskieren, "nur" wegen der Verfügbarkeit im Urlaub die Gewährleistungfrist verstreichen zu lassen. Denn, ja, dann steht zu befürchten, dass Dir keiner mehr "kulant" weiterhilft...
Bin noch am Nachdenken, wie dringend ich das Objektiv auf der Reise brauche, ob die extra Fotos die Kosten der Reparatur wert sind. Das Objektiv funktioniert noch fast einwandfrei, solange man nicht am Fokussierungsring dreht. Es könnte ja sein, dass es noch ein Jahr lang nutzbar ist, bevor der AF den Geist aufgibt, d.h. die Kosten für die Reparatur könnten auch erst in einem Jahr oder vielleicht noch später anfallen.
DocBrauni
18.05.2012, 17:54
Und vom Händler werde ich wohl eher keine Kulanz bekommen.
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Vom Händler sollst Du auch keine Kulanz bekommen. Sondern Gewährleistung. Wenn Du innerhalb der zwei Jahre bist. Das ist gesetzlich geregelt und hat mit der Sony-Garantie (wenn registriert) NICHTS zu tun.
Und Abwicklen würde ich genau das über Geissler. Und nicht den Händler. Dass das normalerweise gut funktionert, ist um so erfreulicher. Der Händler würde im besten Fall ja auch nur einschicken zur Reparatur...
Gruss
Stefan
Hansevogel
18.05.2012, 20:04
Vom Händler sollst Du auch keine Kulanz bekommen. Sondern Gewährleistung. Wenn Du innerhalb der zwei Jahre bist.
Ich erinnere an die Beweislastumkehr nach 6 Monaten!
Gruß: Joachim
TorstenG
19.05.2012, 00:59
Wenn man den Anspruch nicht über den Händler abwickelt (also an diesen das Objektiv verschickt), ist der dann nicht raus aus der Gewährleistung? Es gab hier schon mal so einen Fall wo dann genau das das Ergebnis war. Ausnahme, der Händler gibt einem das schriftliche OK das man das so machen kann.
Blitz Blank
19.05.2012, 08:58
Für die sonst absehbaren Reparaturkosten kann man sich für die Verwendung im Urlaub vermutlich locker ein Ersatzobjektiv wie etwa das bekannte Tamron 70-300 USD beschaffen. Ich kann nicht verstehen, wieso man hier weiter Zeit verstreichen läßt und das Objektiv evtl. nicht vorher einschicken will.
Frank
Wenn man den Anspruch nicht über den Händler abwickelt (also an diesen das Objektiv verschickt), ist der dann nicht raus aus der Gewährleistung? Es gab hier schon mal so einen Fall wo dann genau das das Ergebnis war. Ausnahme, der Händler gibt einem das schriftliche OK das man das so machen kann.
Ja was nun...? Ich habe das Objektiv schon verpackt mit Reparatur-Begleitschreiben und würde es direkt an Foto Geissler senden. Soll ich die Aktion unterbrechen und das Objektiv an den Händler senden?
Ja was nun...? Ich habe das Objektiv schon verpackt mit Reparatur-Begleitschreiben und würde es direkt an Foto Geissler senden. Soll ich die Aktion unterbrechen und das Objektiv an den Händler senden?
Und noch eine Frage: ich hab etwas im Web über Gewährleistung recherchiert. Wenn ich das recht verstanden habe, muss 6 Monate nach dem Kauf der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.
Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch?
Neonsquare
19.05.2012, 10:50
Und noch eine Frage: ich hab etwas im Web über Gewährleistung recherchiert. Wenn ich das recht verstanden habe, muss 6 Monate nach dem Kauf der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.
Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch?
Wenn es etwas wie eine "lose Schraube" ist, die sich innerhalb der Gewährleistungsfrist irgendwann löst - dann wäre der Mangel, dass von Anfang an mit der Schraube bzw. dem Gewinde oder eben dem Verbau nicht stimmte und sich die Schraube deshalb irgendwann löste. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Händler Dir beweisen, dass dem nicht so ist: z. B. indem er aufzeigen kann, dass Du selbst das Ding auseinandergeschraubt hättest und den Fehler selbst verursacht hättest. Oder dass ein Schaden aufgrund Unsachgemäßer Behandlung (Sturz, Wasserschaden...) entstanden ist. Nach den ersten 6 Monaten geht die Beweispflicht auf Dich über. Du müsstest also beweisen, dass der Mangel "lockere Schraube" von Anfang an vorlag. Das kann man selbst normalerweise nur schwer feststellen, weil erst ein Fachmann die genaue Ursache prüfen und eine wahrscheinliche Ursache dafür benennen müsste. Das kann z. B. Geissler. Im Idealfall bewertet dann Geissler, dass es tatsächlich ein Mangel sei oder sein könnte und der Händler akzeptiert das.
Also du meinst wenn so ein Fehler innerhalb von zwei Jahren bei normaler Nutzung auftritt (und das Objektiv habe ich tatsächlich relativ wenig genutzt), müsste der Fachmann zum Schluss kommen, dass von Anfang an irgendwas mit dem Objektiv nicht in Ordnung war?
Spielt es eine Rolle, ob ich das Objektiv direkt an Foto Geissler sende oder irgendwie auf die "Erlaubnis" des Händlers warte?
TorstenG
19.05.2012, 15:43
Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
DocBrauni
19.05.2012, 20:22
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
Das ist richtig. Und dennoch funktioniert ist in den meisten (meine eigene Erfahrung: drei) Fällen direkt über Geissler ohne Händlereinbindung problemlos. War dreimal (jeweils verschiedene Dinge, einmal auch ein Objektiv) keinerlei Diskussion...
Gruss
Stefan
Ich werde am Montag bei Foto Geissler anrufen und denen den Fall schildern. Mal sehen was die mir sagen.
mrieglhofer
19.05.2012, 20:41
Wenn dir Geissler bestätigt, dass sie das akzeptieren, ist es sicher kein Problem. Sonst lässt dich danach der Händler möglicherweise bei der Rechnung im Regen stehen.
Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
Das Problem ist die Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss nachweisen, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Es reicht also nicht, das Objektiv an den Händler zu senden und ihn bitten es sich anzuschauen.
Wenn man es dagegen an einen unabhängigen Fachmann sendet (d.h. Foto Geissler), kann der Fachmann beurteilen, ob das ein Gewährleistungsfall ist und somit den Beweis erbringen.
Trotzdem muss man wohl den Händler vor Ablauf der Gewährleistungsperiode über den Fall in Kenntnis setzen, d.h. irgenwie den Gewährleistungsfall initiieren. Wie geht das?
Gerade mit Foto Geissler telefoniert. Nochmals genau erklärt, dass dies kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall ist. Foto Geissler meint, ich soll das mit dem Händler abklären.
Jetzt stellt sich die Frage, wie ich so den Beweis erbringen soll, dass der Fehler schon von Anfang an im Objektiv war... Ich habe den Eindruck, dass ich so oder so auf den Kosten sitzen bleibe.
Zwerg009
21.05.2012, 10:21
Du gehst zum Händler, sagst du hast das Problem das der AF schleift, du aber ausschließen kannst das es Fremdkörper sind und er möge es bitte zur Überprüfung einschicken weil du davon ausgehst das im Objektiv eventuell ein Schräubchen lose ist o.ä.
Dann hast du im allerschlimmsten Fall wenn Geisler das auf Garantie/Gwährleistung ablehnt nen Kostenvoranschlag und im besten Falle ein funktionierendes Objektiv.
Nur lass dich nit abwimmeln! Einschicken müssen die und wenn das auf Gewährleistung repariert wird kosts dich sogar garnix.
Klar kann ich die Aussage machen, aber wie soll ich den Beweis erbringen? Der kann ja nur von einem unabhängigen Fachmann kommen.
Würde mich sehr wundern, wenn der Händler mir glaubt und auf seine Kosten das Objektiv reparieren lässt. Warum würde er das machen? Ist ein Internethändler, bei dem ich bisher ein einziges Mal eingekauft habe.
Aber was meinst du mit "einschicken müssen die"? Ist der Händler gesetzlich verpflichtet das Objektiv an Foto Geissler zu versenden?
DerKruemel
21.05.2012, 12:07
Ist doch ganz simple, Du gehst zum Händler schilderst dein anliegen und er schickt das Objektiv erstmal auf deine Kosten zu Geissler. Die schauen sich das an und entscheiden ob es ein Gewährleistungsfall ist oder nicht. Ist es einer zahlt der Händler alles, Versand und Reparatur. Ist es kein Gewährleistungsfall bekommst Du erstmal einen Kostenvoranschlag und kannst entscheiden ob die reparieren sollen oder nicht.
Im letzteren Fall zahlst Du natürlich den Versand und den KV bzw. die Reparatur selbst.
Also, es handelt sich hier wahrscheinlich um einen Gewährleistungsfall. Dann ist ausschließlich der Verkäufer als Vertragspartner und Gewähleistungspflichtiger der Ansprechpartner.
Der Verkäufer seinerseits ist auch Käufer. Sein Vertragspartner ist im Regelfall der Hersteller, also in diesem Falle Sony. Sony ist also gegenüber dem Händler der Verkäufer, d.h., diesem gegenüber auch Gewährleistungspflichtiger. Es ist also eine Kette. Dein Händler wird also in seiner Eigenschaft als Käufer seinem Vertragspartner gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen, d.h., er wird das Objektiv zur Prüfung einschicken.
Also: Objektiv an Verkäufer. Keine anderen Wege einschlagen.
Der Verkäufer seinerseits ist auch Käufer. Sein Vertragspartner ist im Regelfall der Hersteller, also in diesem Falle Sony. Sony ist also gegenüber dem Händler der Verkäufer, d.h., diesem gegenüber auch Gewährleistungspflichtiger. Es ist also eine Kette. Dein Händler wird also in seiner Eigenschaft als Käufer seinem Vertragspartner gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen, d.h., er wird das Objektiv zur Prüfung einschicken.
Hat auch der Händler (gegenüber Sony) 2 Jahre Gewährleistung oder wie lange dauert die Gewährleistung von Sony für Händler?
TorstenG
22.05.2012, 13:42
Da wird es sich wohl um geheime Absprachen handeln, genau wie der Rabatt auf die Listenpreise etc.