tino79
12.05.2012, 23:42
Überall wo es um das Fotorecht geht, geht es um die Veröffentlichung, was veröffentlicht werden darf, und was nicht.
Vor kurzem war ich in einer Situation, wo ich das Fotografieren "verboten" bekommen habe und es dann auch gelassen habe, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Zum zweiten war davon auszugehen, dass diejenigen, die mir das Fotografieren verboten haben, das Fotorecht in der Situation sicher besser kannten als ich.
Konkrete Situation war: Nach dem Frankfurtstammtisch hat mich mein Kumpel auf einem Pendlerparkplatz bei meinem Auto rausgelassen. Kurz vor uns sind 2 Autos auf den Parkplatz gefahren, eines davon ein sog. Erlkönig. Ich hab dann die Scheinwerfer von meinem Auto angeworfen um vorfokussieren zu können, da er genau vor mir herfahren würde wenn er wegfährt, und ich ihn so von vorne und von hinten hätte ablichten können. Nun schien das aber doch länger zu dauern, da sich einer von den 3 Begleitern mit dem Laptop im Auto breit gemacht hat. Ich hab mir also den Blitz auf die Kamera geschnallt, ab hinters Auto und mein Kumpel hat mir mit der Taschenlampe Fokushilfslicht gegeben. Zwei Bilder konnte ich machen, dann stand schon einer bei mir und es wurde das "Fotografierverbot" ausgesprochen.
Ich hätte ja nun gerne noch Bilder von vorne gemacht, aber da standen 2 von denen eh die ganze Zeit vorm Auto und die hätten sich dann sicher vor die Scheinwerfer und sonstige markante Stellen gestellt. Also habe ich es mit dem Bildermachen sein gelassen. Zumal mir nicht klar war, ob sie mir verbieten können Bilder zu machen, auf denen sie mit drauf sind.
Die nicht gemachten Bilder haben mich dann doch noch ein wenig geärgert, so dass ich mir jetzt Klarheit über das
RECHT DER BILDANFERTIGUNG
verschaffen möchte. Sinn und Zweck soll sein sich in solch einem Moment Zeit zu verschaffen nicht sekundenschnell über die erlaubte Veröffentlichung entscheiden zu müssen. Dies ist ja bekanntermaßen ein sehr komplexes Recht, weil viele verschiedene Dinge beachtet werden müssen die einem entweder als Fotograf in die Karten spielen oder eben auch nicht.
So hoffe ich, dass die Rechtslage bezgl. der reinen Bildanfertigung einfach ist und schnell zu entscheiden ist. So hat man dann anschließend in Ruhe Zeit sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob das Bild nun veröffentlicht werden darf oder nicht.
Nachdem was ich dazu gefunden habe, scheint es so zu sein.
Hier bei Wikipedia - Recht am eigenen Bild (http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild) steht unter dem Abschnitt "Erstellen von Bildern", dass dies bis 2004 in der Öffentlichkeit immer erlaubt war, nun durch den §201a StGB eingeschränkt wurde. Kurz gesagt: Es ist nicht erlaubt von einem öffentlichen Bereich aus jemandem in einem nicht öffentlichen Bereich zu fotografieren.
Kann man also folgenden Satz so gelten lassen?
IMMER WENN SICH FOTOGRAF UND MOTIV IN DER ÖFFENTLICHKEIT BEFINDEN IST DAS FOTOGRAFIEREN ERLAUBT.
Oder gibt es wiederum Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte, die dem entgegenstehen? Um es mal ganz hart darzustellen: Ich fotografiere jemanden, derjenige merkt das und sagt, hey, ich mag das nicht, hör auf. Wenn ich dann weiter mache wäre das dann immer noch mein Recht?
Das hört sich jetzt vielleicht so an, als wenn ich ein Paragraphenreiter wäre und immer und überall auf mein Recht pochen würde. Dem ist gewiss nicht so. Wenn ich irgendwo jemanden fotografiere und derjenige das nicht möchte, dann akzeptiere ich das und lösche ggf. auch wieder die Bilder.
Aber die eingangs genannte Situation mal weitergedacht. Ich will also Bilder machen und die Leute die den Erlkönig durch die Gegend fahren, stellen sich davor. Dann wären mir deren "Wünsche" gerade mal egal, dann interessiert mich wirklich nur noch das "Recht".
Genauso wenn es irgendwo nen Wichtigtuer gibt, der meint mir vorschreiben zu müssen was ich fotografieren darf und was nicht, obwohl es ihn persönlich nicht mal was angeht. Dann könnte es auch mal passieren dass ich die Kamera auf ihn richte und ihn fotografiere und mir dann erklären lasse welche Gesetzesgrundlage mir das verbieten sollte.
Es wäre schön wenn es hier eine einfachere Antwort gäbe, wie beim Thema Veröffentlichung. In der nächsten ähnlichen Situation wäre ich gerne rechtssicherer (auch wenn mir dies in der Situation wohl auch kein zusätzliches brauchbares Bild gebracht hätte).
Vor kurzem war ich in einer Situation, wo ich das Fotografieren "verboten" bekommen habe und es dann auch gelassen habe, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Zum zweiten war davon auszugehen, dass diejenigen, die mir das Fotografieren verboten haben, das Fotorecht in der Situation sicher besser kannten als ich.
Konkrete Situation war: Nach dem Frankfurtstammtisch hat mich mein Kumpel auf einem Pendlerparkplatz bei meinem Auto rausgelassen. Kurz vor uns sind 2 Autos auf den Parkplatz gefahren, eines davon ein sog. Erlkönig. Ich hab dann die Scheinwerfer von meinem Auto angeworfen um vorfokussieren zu können, da er genau vor mir herfahren würde wenn er wegfährt, und ich ihn so von vorne und von hinten hätte ablichten können. Nun schien das aber doch länger zu dauern, da sich einer von den 3 Begleitern mit dem Laptop im Auto breit gemacht hat. Ich hab mir also den Blitz auf die Kamera geschnallt, ab hinters Auto und mein Kumpel hat mir mit der Taschenlampe Fokushilfslicht gegeben. Zwei Bilder konnte ich machen, dann stand schon einer bei mir und es wurde das "Fotografierverbot" ausgesprochen.
Ich hätte ja nun gerne noch Bilder von vorne gemacht, aber da standen 2 von denen eh die ganze Zeit vorm Auto und die hätten sich dann sicher vor die Scheinwerfer und sonstige markante Stellen gestellt. Also habe ich es mit dem Bildermachen sein gelassen. Zumal mir nicht klar war, ob sie mir verbieten können Bilder zu machen, auf denen sie mit drauf sind.
Die nicht gemachten Bilder haben mich dann doch noch ein wenig geärgert, so dass ich mir jetzt Klarheit über das
RECHT DER BILDANFERTIGUNG
verschaffen möchte. Sinn und Zweck soll sein sich in solch einem Moment Zeit zu verschaffen nicht sekundenschnell über die erlaubte Veröffentlichung entscheiden zu müssen. Dies ist ja bekanntermaßen ein sehr komplexes Recht, weil viele verschiedene Dinge beachtet werden müssen die einem entweder als Fotograf in die Karten spielen oder eben auch nicht.
So hoffe ich, dass die Rechtslage bezgl. der reinen Bildanfertigung einfach ist und schnell zu entscheiden ist. So hat man dann anschließend in Ruhe Zeit sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob das Bild nun veröffentlicht werden darf oder nicht.
Nachdem was ich dazu gefunden habe, scheint es so zu sein.
Hier bei Wikipedia - Recht am eigenen Bild (http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild) steht unter dem Abschnitt "Erstellen von Bildern", dass dies bis 2004 in der Öffentlichkeit immer erlaubt war, nun durch den §201a StGB eingeschränkt wurde. Kurz gesagt: Es ist nicht erlaubt von einem öffentlichen Bereich aus jemandem in einem nicht öffentlichen Bereich zu fotografieren.
Kann man also folgenden Satz so gelten lassen?
IMMER WENN SICH FOTOGRAF UND MOTIV IN DER ÖFFENTLICHKEIT BEFINDEN IST DAS FOTOGRAFIEREN ERLAUBT.
Oder gibt es wiederum Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte, die dem entgegenstehen? Um es mal ganz hart darzustellen: Ich fotografiere jemanden, derjenige merkt das und sagt, hey, ich mag das nicht, hör auf. Wenn ich dann weiter mache wäre das dann immer noch mein Recht?
Das hört sich jetzt vielleicht so an, als wenn ich ein Paragraphenreiter wäre und immer und überall auf mein Recht pochen würde. Dem ist gewiss nicht so. Wenn ich irgendwo jemanden fotografiere und derjenige das nicht möchte, dann akzeptiere ich das und lösche ggf. auch wieder die Bilder.
Aber die eingangs genannte Situation mal weitergedacht. Ich will also Bilder machen und die Leute die den Erlkönig durch die Gegend fahren, stellen sich davor. Dann wären mir deren "Wünsche" gerade mal egal, dann interessiert mich wirklich nur noch das "Recht".
Genauso wenn es irgendwo nen Wichtigtuer gibt, der meint mir vorschreiben zu müssen was ich fotografieren darf und was nicht, obwohl es ihn persönlich nicht mal was angeht. Dann könnte es auch mal passieren dass ich die Kamera auf ihn richte und ihn fotografiere und mir dann erklären lasse welche Gesetzesgrundlage mir das verbieten sollte.
Es wäre schön wenn es hier eine einfachere Antwort gäbe, wie beim Thema Veröffentlichung. In der nächsten ähnlichen Situation wäre ich gerne rechtssicherer (auch wenn mir dies in der Situation wohl auch kein zusätzliches brauchbares Bild gebracht hätte).