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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kreditkarte


Dimagier_Horst
10.05.2012, 13:28
Seit etwa 30 Jahren nutze ich Kreditkarten. Dabei sind mir insgesamt 3 mal kleinere Beträge nicht belastet worden. Die ungerechtfertigt belasteten Beträge in dieser Zeit sind anstandslos gutgeschrieben worden. Da meckert man ja nicht. Aber jetzt habe ich eine nicht unerhebliche Gutschrift :shock: . Die hinterlegten Kautionen, die ich per Karte geleistet hatte, sind alle ab- und rückgebucht worden, Saldo 0.
Ich liebe Spanien! Ich liebe spanische Unternehmen! Ich glaube, ich liebe spanische Verrechnungsstellen :cool: .

Mal schauen, wann es die belastete Stelle merkt...

rudluc
10.05.2012, 13:44
Veileicht gehört die dir aus heiterem Himmel gutgeschriebene Summe einem Phishing-Opfer und du wirst demnächst dazu aufgefordert, das Geld abzuheben und jemandem zu übergeben, der sich mit dir treffen will. Ich wäre an deiner Stelle erstmal auf der Hut!

Rudolf

Jan
10.05.2012, 14:30
Bei der Finanzkriese wollten die sicher sein, dass es auch tatsächlich echtes Geld hinter der Kreditkarte gibt, also abbuchen, abheben, nachzählen, einzahlen, gutschreiben.
Jan

mrieglhofer
10.05.2012, 15:07
Dir ist aber schon klar, dass ein Verrechnungsfehler, den du erkennst und nicht draufhinweist, dir eine Vorstrafen einbringen kann. Genauso wie die Geldtasche auf der Strasse oder die falsche Herausgabe, die man als Geschenk auffasst.

Dimagier_Horst
10.05.2012, 18:10
Vielleicht in Österreich. In Deutschland nicht. Der Anspruch meines Vertragspartners verjährt nach drei Jahren. Geldtasche und Geschenk sind eine andere Baustelle ;).

alberich
10.05.2012, 18:20
Meldepflicht hin oder her. Das Geld gehört Dir nicht.
Moralisch unter aller Sau.

eac
10.05.2012, 18:43
Tja, so ist das in Deutschland. Der Schäuble hat 30 Milliarden auf seinem Konto gefunden und denkt auch nicht dran, es zurückzugeben. :cool:

Dimagier_Horst
10.05.2012, 19:19
Du meinst, ich hätte beste Aussichten auf den Posten? Schade, mit 40 hätte ich ihn genommen. Aber im Moment habe ich besseres :D .


Moralisch unter aller Sau.
Ethisch aber korrekt. Ein Gebiss hätte ich selbstverständlich sofort gemeldet ;) .

eiq
10.05.2012, 19:42
Das Geld gehört Dir nicht.
Welches Geld eigentlich? Ich lese von einer Kaution, die zu früh zurückgezahlt wurde. Wobei Kautionen normalerweise eigentlich nur geblockt und nicht von der Kreditkarte abgebucht werden.

Dimagier_Horst
10.05.2012, 21:30
Die Buchen tatsächlich hin und her. Ist auch in Ordnung.
Es könnte durchaus sein, daß ein Rückzahlung schon erfolgte, und eine Belastung noch nicht erfolgt ist. Von den Beträgen passt es halt nicht. Was aber nichts besonderes ist. Für den Mietwagen hatte ich vor Ort eine geringere Kaution gestellt, als in D vereinbart war.

Offen ist auch, ob es überhaupt in einem Zusammenhang mit meiner letzten Reise steht. Die Buchungsdaten führen zu keiner Firma, die mir bekannt ist.

GerdS
10.05.2012, 23:14
---------- Post added 10.05.2012 at 23:14 ----------


Offen ist auch, ob es überhaupt in einem Zusammenhang mit meiner letzten Reise steht. Die Buchungsdaten führen zu keiner Firma, die mir bekannt ist.

Das muss nichts bedeuten, mir ist mal Geld abgebucht worden, worauf ich die Karte sperren ließ.
Wochen später kam ein schreiben, mit dem doppelt so hohen Betrag. Es war ein Strafzettel in den USA, den die Autovermietung kassiert hatte. Dadurch dass ich den Wagen in Deutschland bezahlt hatte, ist mir das nicht auf/eingefallen.

Viele Grüße und alles Gute
Gerd
P.S. Falsch parken in Hollywood kostet dann übrigens 330€:evil:

whz
10.05.2012, 23:44
Vielleicht in Österreich. In Deutschland nicht. Der Anspruch meines Vertragspartners verjährt nach drei Jahren. Geldtasche und Geschenk sind eine andere Baustelle ;).

Junge, das ist eine Frage des Strafrechts, nicht des Zivilrechts. Und da wird sich die deutsche Rechtslage nicht wirklich von der österreichischen unterscheiden. Stichwort: Beihilfe zum Betrug durch Unterlassung ( §§12, 146 StGB)...

Nur mal so aus dem (öst.) Nähkästchen geplaudert.

Gute Nacht Maxl :cool:

Sofian
11.05.2012, 00:21
Zivilrechtlich könnte eine Kondiktion drohen, also schnell verprassen, das entreichert! :lol:

Dimagier_Horst
11.05.2012, 08:00
Junge, das ist eine Frage des Strafrechts, nicht des Zivilrechts.
Bubi, das ist hier in D ausschließlich eine Frage des Zivilrechts. "So ähnlich" ist hier seit dem 6. August 1806 auch offiziell nicht mehr "das gleiche" ;) .

whz
11.05.2012, 08:41
Bubi, das ist hier in D ausschließlich eine Frage des Zivilrechts. "So ähnlich" ist hier seit dem 6. August 1806 auch offiziell nicht mehr "das gleiche" ;) .

Lieber Freund und Kollege,
Du sdürfest da nur oberflächlich gegoogelt haben, die Niederlegung einer (ohnehin inhaltsleeren) Kaiserkrone mit grundsätzlichen gewachsenen rechtswissenschaftlichen Strukturen zu vermengen, zeigt nicht gerade von fundiertem (akademischen) Wissen...;)

In der gebotenen Kürze: am 3.7.1866 erreichte die Frage des deutsche Dualismus seinen letzten entscheidenden Höhepunkt bzw. Abschluss, als die österreichisch-bayrische Allianz gegen Preussen untergegangen ist - Stichwort Königgrätz.

Und es ist in D wie in Ö (und ich behaupte mal in anderen EU Staaten ebenso), dass die Nichtrückgabe einer offensichtlich nicht gehörigen Sache (wozu selbstredend auch ein Geldbetrag gehört) neben zivilrechtlichen Überlegungen (Stichwort: Bereicherung - Kondiktion; hier schon genannt) auch strafrechtliche relevant sein kann.

Näheres frag mal Deinen Anwalt oder schau ins Gesetz (wenn Du sowas zu Hause hast).

Es grüßt Dich herzlichst
Dein Bubi :cool:

Itscha
11.05.2012, 09:25
Was ihr jungen Leute alles wisst! ;)
Tief beeindruckt zieh ich meinen Hut... :mrgreen:

whz
11.05.2012, 09:39
Was ihr jungen Leute alles wisst! ;)
Tief beeindruckt zieh ich meinen Hut... :mrgreen:

Danke für das Kompliment "jung" - meine Söhne sehen das anders :D :D

Zitat Loriot: "Eltern sind nicht von Natur aus alt...."

Dimagier_Horst
11.05.2012, 09:46
Lieber Freund und Kollege,
Wir sind keine Freunde. Diesen Sachverhalt hast Du übersehen. Wir sind auch keine Kollegen. Also schon in der Anrede zweimal daneben gegriffen :lol:

...dass die Nichtrückgabe einer offensichtlich nicht gehörigen Sache (wozu selbstredend auch ein Geldbetrag gehört) neben zivilrechtlichen Überlegungen (Stichwort: Bereicherung - Kondiktion; hier schon genannt) auch strafrechtliche relevant sein kann...
Du schreibst von einem möglichen, erdachten Sachverhalt. Dass es in einem Sachverhalt relevant sein "kann" bestreite ich nicht. Ich beziehe mich auf einen geschilderten Sachverhalt. In dem ist es HIER strafrechtlich irrelevant.

Näheres frag mal Deinen Anwalt oder schau ins Gesetz (wenn Du sowas zu Hause hast).
Wozu? Ich habe keine Eitelkeiten, ein fundiertes (akademisches) Wissen mit aller Gewalt ausbreiten zu müssen :P ;) . Hier geht es um einen einfachen, durch Kommentare und Urteile leicht einzuschätzenden Sachverhalt. Nicht um einen akademischen Erguss, mit dem man vielleicht Erstsemester beeindrucken kann.

Es grüßt Dich herzlichst
DAS tut mir jetzt wirklich leid, soweit wollte ich es nicht kommen lassen. Du kannst den Gruß innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab jetzt abholen, ich gebe ihn selbstverständlich innerhalb dieser Frist heraus :top: . Danach werde ich ihn entsorgen.

Kerstin
11.05.2012, 12:01
Lieber Horst (und ich darf das so sagen):
Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir diese kleine, unerhebliche Gutschrift in einen nicht ganz so kleinen Vorrat an gutem spanischen San Miguel anlegen und diesen dann gemeinsam vernichten - und zwar möglichst jenseits der 3-Meilen-Zone auf einem kleinen Boot, was wir zu diesem Zweck von dem Geld angeschafft haben?
Du kannst mir innerhalb von 4 Wochen Bescheid sagen (ich geh erst aufs Meer, wenn es endlich wärmer wird) - ansonsten verlängert sich dieses Angebot automatisch um weitere 3 Jahre :)

Dimagier_Horst
11.05.2012, 12:13
Das wäre denkbar, nein, angesichts der Aussicht auf eine charmante, attraktive Begegnung mit Dir äußerst begehrenswert. Über Fristen werden wir uns einigen können. Dann ziehe ich jetzt nicht los, um eine dicke 4 zu ergattern, sondern schaue mal unverbindlich bei diesem kleinen, schnuckeligen Yachtbauer am Ballindamm vorbei...:D

mrieglhofer
11.05.2012, 12:39
Ich verstehe eigentlich nicht, warum man über das Thema streiten muß. Fakt ist, wenn du weißt, dass du Geld unrechtmässig auf deinem Konto erhalten hast und nichts unternimmst, ist das überall strafrechtlich relevant. Beispielsweise, du würdest dich über eine Fehlbuchung über 1000de Euro auf deinem Konto freuen und diese ohne Meldung verbrauchen. Ob das in dem FAll zutrifft, lässt sich ja nicht beuteilen.

HeinS
11.05.2012, 12:48
Neulich wurde über einen Fall berichtet. Es wurden jemanden versehentlich einige Millionen aufs Konto überwiesen.
Der Empfänger war schnell und hat sich die höchstmögliche Summe, auch ein Millionenbetrag, abgehoben.
Der Mann wurde angezeigt, das Geld am nächsten Tag zurückgebucht.
Er muss jetzt Zinsen für den abgehobenen Betrag bezahlen. Nicht so viel, wie die Bank gerne hätte, aber immerhin.
Rein strafrechtlich kann er angeblich nicht belangt werden. Er hätte sich keiner Straftat schuldig gemacht.

whz
11.05.2012, 13:02
Neulich wurde über einen Fall berichtet. Es wurden jemanden versehentlich einige Millionen aufs Konto überwiesen.
Der Empfänger war schnell und hat sich die höchstmögliche Summe, auch ein Millionenbetrag, abgehoben.
Der Mann wurde angezeigt, das Geld am nächsten Tag zurückgebucht.
Er muss jetzt Zinsen für den abgehobenen Betrag bezahlen. Nicht so viel, wie die Bank gerne hätte, aber immerhin.
Rein strafrechtlich kann er angeblich nicht belangt werden. Er hätte sich keiner Straftat schuldig gemacht.

Ist halt immer die Frage des festgestellten Sachverhaltes - und im Strafrecht gilt halt immer noch "in dubio pro reo", also im Zweifel für den Angeklagten.

Es gehört schon was dazu, hier im Forum öffentlich den Erhalt einer offenkundigen (und somit nicht rechtmäßigen) Fehlbuchung auszubreiten und zu bestreiten, dass das auch strafrechtliche Folgen haben kann - wenn man angezeigt wird. Und auf Gutgläubigkeit kann sich der TO wohl nicht ernsthaft berufen. Aber jeder wie er glaubt...

erich_k
11.05.2012, 13:07
Es gehört schon was dazu, hier im Forum öffentlich den Erhalt einer offenkundigen (und somit nicht rechtmäßigen) Fehlbuchung auszubreiten und zu bestreiten, dass das auch strafrechtliche Folgen haben kann - wenn man angezeigt wird. Und auf Gutgläubigkeit kann sich der TO wohl nicht ernsthaft berufen. Aber jeder wie er glaubt...

Schon mal daran gedacht, dass die Realität von dem hier geschilderten auch möglicherweise anders gelagert sein kann.

Seniora
11.05.2012, 13:18
Amüsant .....

whz
11.05.2012, 13:23
Schon mal daran gedacht, dass die Realität von dem hier geschilderten auch möglicherweise anders gelagert sein kann.

Naja ich gehe mal davon aus, dass uns der TO keinen grundsätzlichen Bären aufbindet. Es kann natürlich auch sein, dass uns ein Troll am Tipseln hält....

Wissen tu ich es natürlich nicht....;)

HeinS
11.05.2012, 13:29
Das schöne ist, wir brauchen keinen Rechtsanwalt und keine Gerichte. Uns reicht ein Internetforum mit den dort postenden Fachleuten....:top: ;)

whz
11.05.2012, 13:41
Das schöne ist, wir brauchen keinen Rechtsanwalt und keine Gerichte. Uns reicht ein Internetforum mit den dort postenden Fachleuten....:top: ;)

(Laut lachend) und das ganze ohne Kosten :top: ist das nicht schön (*gggr*)

Dimagier_Horst
11.05.2012, 14:12
Fakt ist, wenn du weißt, dass du Geld unrechtmässig auf deinem Konto erhalten hast und nichts unternimmst, ist das überall strafrechtlich relevant.

Ist halt immer die Frage des festgestellten Sachverhaltes...

Der war in dem von HeinS angesprochenen Urteil unstrittig. Der Schuldner wusste, dass es eine Fehlbuchung seiner Bank in Höhe von 120 Mio. war. Daraufhin hat er 10 Millionen auf ein anderes Konto überwiesen, einfach so - VORSÄTZLICH. Die Bank hatte die Fehlbuchung irgendwann gemerkt, wurde nicht vom Schuldner darauf aufmerksam gemacht. In der Höhe dieses Betrages stand sein Konto nach Rückbuchung durch die Bank (nicht Überweisung durch den Schuldner) im Soll. Um die Zinsen auf diesen Betrag ging es. Davon muss er einen kleinen Teil tragen. Ansonsten strafrechtlich irrelevant. Das ganze wurde vor dem BGH ausgetragen.

Das reiht sich ein in eine Reihe von ähnlichen Urteilen, wo Banken immer wieder versucht haben, eigene Buchungsfehler auf Kosten anderer zu bereinigen. Das entspricht meiner Erfahrung in Prozessen und Vergleichen mit Schuldnern. Das habe ich im Studium in den Anfängerkursen so beigebracht bekommen.

Hat jetzt noch irgendeiner der Besserwisser oder Trolluntersteller eine Frage? Dann klärt das bitte woanders, für mich ist es durch :P

@ alle anderen: Ich entschuldige mich für den Ton, manchmal scheint es nicht anders zu gehen in diesem Forum. Diesmal hat es mich getroffen, ist nicht weiter schlimm! Ich kann mich ja auf die 3-Meilen-Zone freuen :D.

erwinkfoto
11.05.2012, 14:15
Gibts da Platz für mich? Ihr trinkt wein und genießt die Sonne und ich gehe Tauchen ;)

Dimagier_Horst
11.05.2012, 14:18
Wir trinken zusammen Wein, genießen zusammen die Sonne, und gehen dann gemeinsam tauchen....:D

Kerstin
11.05.2012, 14:28
Ich freu mich schon drauf, wenn wir mit Stil abtauchen hahaha