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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kurze und knappe frage


scout1980
22.04.2012, 19:16
Ein Polizeifahrzeug (egal ob auto oder motorrad) welches auf der Autobahn ohne SoSi (blaulicht/martinshorn) untwergs ist, muss sich doch genauso an die verkehrsregeln halten, wie wir normal sterblichen?
Ja oder Nein?

Byronimus
22.04.2012, 19:18
Ja, selbst bei Blaulichtfahrt darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Dana
22.04.2012, 19:24
Polizeiwagen dürfen auch nicht einfach so Vorfahrten nehmen, wenn sie keinen Notfall haben...ich wurde letztens aber böse geschnitten und ausgebremst...gibt es also alles. ;)

Sind auch nur Menschen. :D
Wenn es dir ZU schnell war, kannst du es ja so halten, wie du das mit allen Fahrzeugen halten dürftest: Kennzeichen durchgeben und böse schimpfen. *g*

Hopser
22.04.2012, 19:35
Ja, selbst bei Blaulichtfahrt darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Entschuldige bitte, aber das ist ausgemachter Blödsinn. Wenn die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, darf die Polizei von den Vorschriften der StVO abweichen und die sogenannten "Sonderrechte" in Anspruch nehmen. Dazu gehört natürlich auch die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Selbst die Verwendung der Sondersignale (Blaulicht/Horn) ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben. Man denke nur an die Situation, wenn die Polizei des Nachts zu einem Einbruch gerufen wird und dabei das Martinshorn einschaltet und mit 30 km/h an der Schule vorbeifährt...

Nachzulesen ist das im § 35 StVO.

scout1980
22.04.2012, 20:10
Ich dachte das zumindest das Blaulicht ansein muss.
ABER wenn ein Polizeifahrzeug auf der Autobahn mich überholt und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet und dabei kein SoSi an hat, dann wäre das nicht zulässig.
mmh also dürfen die doch machen was sie wollen????
ich muss bei jedem mist das blaue oder gelbe licht aufs dach stellen und selbst das muss 1000mal abgesegnet sein und haste nicht gesehen

x100
22.04.2012, 20:23
Ja, selbst bei Blaulichtfahrt darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Auweh, woher nimmst du diese Weisheit?

Man unterscheidet zwischen Sonder- und Wegerecht. Sonderrechte kann ein Rettungsfahrzeug im Einsatz immer in Anspruch nehmen, sogar OHNE eingeschaltetes Sondersignal. Ich bin selbst Mitglied der Feuerwehr und wenn ich zu einem Einsatz gerufen werde, darf ich diese Sonderrechte sogar mit meinem privaten (!) PKW in Anspruch nehmen. Das geht von Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (im angemessenen Rahmen) bis hin zum Überfahren von roten Ampeln. (Ob man es in der Praxis auch so umsetzt, ist fraglich, man ist am Ende selbst verantwortlich, das steht aber auf einem anderen Blatt)

Davon abweichend gibt es noch das Wegerecht, d.h. die anderen Verkehrsteilnehmer müssen den Weg freimachen, auch wenn sie dafür z.b. bei rot mit VORSICHT (!) in eine Kreuzung einfahren müssen. Dieses Wegerecht muss allerdings mit Sondersignal (=Blautlicht UND Horn) angezeigt werden. (Auf das Horn wird nachts zu Gunsten der Anwohner aber gerne verzichtet.)

Es gibt auch Einsätze, bei denen eine Anfahrt mit Sondersignal strikt vermieden wird, um z.B. einen Einbrecher nicht zu warnen oder auch wenn jemand droht, von einem Haus zu springen, kann es oft besser sein, ihn nicht vor den Rettungskräften zu "warnen".

Mit diesem Hintergrund ist deine Ausgangsfrage, ob ein Polizeifahrzeug ohne Sondersignal die Verkehrsregeln brechen darf, nicht eindeutig zu beantworten. Weßt du, ob die Einsatzkräfte gerade auf einem Einsatz waren, aber die Anweisung "ohne Sondersignal" lautete? Ohne Einsatz und nur "aus Spaß" muss sich allerdings auch die Polizei an die Verkehrsregeln halten.

scout1980
22.04.2012, 20:26
Nein das weiss ich nicht ob das Polizei-Motorrad einen entsprechenden Auftrag hatte.
Ich hatte mich nur geärgert, weil ich mich immer an die Tempolimits halten muss (selbst wenn mein auftrag SoSi vorschreibt)

x100
23.04.2012, 17:35
Interessant, darf man fragen, was für eine Art von Aufträgen du hast, dass du dafür SoSi nutzen musst/darfst. Normalerweise ist es ja so, wenn du Sonderrechte in Anspruch nehmen darfst, dass du auch die Geschwindigkeitslimits überschreiten darfst. Natürlich kann der Chef das je nachdem auch einschränken und einzelne Teile der Sonderrechte als nicht angemessen ansehen und damit verbieten.

Irmi
23.04.2012, 20:47
Bei uns in der Straße beim Büro ist Parkscheibenzone. Üblicher Weise fahren Polizisten ja immer zu zweit, wenn sie dienstlich unterwegs sind. Neulich parkte in der Mittagspause ein einzelner Polizist seinen "Dienstwagen" um sich gemütlich auf den Weg in die Fußgängerzone zu machen, um einen Imbiss zu nehmen. Ich hab´s gesehen. Aber glaubt Ihr allen Ernstes, er hätte ´ne PArkscheibe ins Auto gelegt? :evil:

Zu schnell fahrende Polizisten sehe ich öfters, und immer ohne Blaulicht.:flop:

Dimagier_Horst
23.04.2012, 21:25
Ich hab´s gesehen. Aber glaubt Ihr allen Ernstes, er hätte ´ne PArkscheibe ins Auto gelegt? :evil:
Es gibt eine deutsche Stadt, da lief gerade ein Prozeß zwischen Polizei (einem betroffenen Polizeibeamten) und Ordnungsamt. Ein Polizist hat wegen einer Zeugenbefragung sein Einsatzfahrzeug im Halteverbot geparkt. Das Ordnungsamt hat ein Knöllchen ausgestellt :D. Die Polizei (der Polizist als Fahrer) hat nicht bezahlt. Das Ordnungsamt hat geklagt und der Klage wurde stattgegeben. Seit dem suchen sie, außerhalb von Sondereinsätzen, immer brav einen Parkplatz oder zahlen im Zweifel aus eigener Tasche.

scout1980
23.04.2012, 22:12
ich arbeite für eine firma und wir warten u.a. netzleitungen und kommunikative anlagen und wenn diese ausfallen darf ich SoSi nutzen