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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechte am eigenen Bild bei nationalen/internationalen Veranstaltungen


Günni
22.03.2012, 17:18
Hallo Zusammen,

ich habe mich schon durch einige Berichte im I-net eingelesen aber keiner hat meine ????
Fragezeichen beantwortet.

Folgende Fragestellung: Bei Veranstaltungen, wie deutsche Meisterschaften (z.Bsp. Kanu, Motorradrennen, Schlittenhunderennen...) oder Bayerrundfahrt beim Rennradeln mit Zeitfahren,
wo die Sportler bei der Ausübung der Sportart gezeigt werde, auch oft Einzeln, muessen die
Fotografierten Sportler um Einverständnis gefragt werden, wenn die Bilder veröffentlicht werden
oder an Wettbewerben teilnehmen?
Auf Grund der Teilnahme an nationalen und internationalen
Meisterschaften trifft dann die Aussage zu :Personen der Zeitgeschichte zu oder wie verhält sich das.
Eine 2te Frage betrifft Fotos von maskierten Personen, zBsp. Karneval in Venedig oder sonstigen
Faschingsmasken/oder Kostümen, wo bis auf die Augen und eventuel der Mund nichts zu erkennen
ist, oder wie ist die rechtliche Lage bei Personen, die von hinten aufgenommen worden sind.

Ich weiss, das das Thema schon oft behandelt wurde, aber ich konnte keine Antwort auf die o.g.
Fragen finden. Ich habe zwar ein Gefühl, aber das kann ja täuschen.
Vielen Dank Güntrr

Anaxaboras
22.03.2012, 18:03
Folgende Fragestellung: Bei Veranstaltungen, wie deutsche Meisterschaften (z.Bsp. Kanu, Motorradrennen, Schlittenhunderennen...) oder Bayerrundfahrt beim Rennradeln mit Zeitfahren,
wo die Sportler bei der Ausübung der Sportart gezeigt werde, auch oft Einzeln, muessen die
Fotografierten Sportler um Einverständnis gefragt werden, wenn die Bilder veröffentlicht werden
oder an Wettbewerben teilnehmen?
Auf Grund der Teilnahme an nationalen und internationalen
Meisterschaften trifft dann die Aussage zu :Personen der Zeitgeschichte zu oder wie verhält sich das.

Nicht unbedingt. Die Sportler werden damit zur relativen Person der Zeitgeschichte. Damit dürfen Fotos, die die Teilnehmer zeigen zumindest im Rahmen redaktioneller Berichterstattung veröffentlicht werden. Ein Werbeplakat darfst du natürlich dennoch nicht draus machen.
Problem allerdings: Wenn die Sportveranstaltung nicht auf öffentlichem Grund stattfindet, kann dir der Veranstalter das Fotografieren untersagen bzw. die Veröffentlichung.

Eine 2te Frage betrifft Fotos von maskierten Personen, zBsp. Karneval in Venedig oder sonstigen
Faschingsmasken/oder Kostümen, wo bis auf die Augen und eventuel der Mund nichts zu erkennen
ist, oder wie ist die rechtliche Lage bei Personen, die von hinten aufgenommen worden sind.

Das ist schon komplizierter. Die Persönlichkeitsrechte beziehen sich ja nicht nur auf das Gesicht, sondern können auch durch andere Körpermerkmale berührt werden ("Kumma, dat sind doch eindeutich dem Schorsch seine krummen Beine"). Prinzipiell halte dich an die Regel, dass du niemanden ohne dessen Einverständnis überhaupt fotografieren darfst. (wie es sich verhält, wenn dein Modell gegen das Vermummungsverbot verstößt, weiß ich allerdings nicht :mrgreen:). Natürlich gibt es Ausnahmen wie "Person der Zeitgeschichte" oder "Beiwerk". Wenn die Bilder veröffentlicht werden sollen, begibst du dich damit aber schnell auf dünnes Eis.

Martin

Günni
22.03.2012, 22:36
Hallo Martin,

erstmal vielen Dank für deine Ausführungen.
Die beschriebenen Bilder der Sportler hier zur Bildbesprechung zeigen, sollte somit
kein Problem sein, zu einem Wettbewerb schicken, eventuell sogar einen Preis gewinnen, so dass das Bild in irgendeiner Art und Weise als platziertes Bild abgedruckt wird, aber nicht weiter vermarktet wird, ist auch unproblematisch, aber die Bildrechte abtreten auf jeden Fall ein NoGo, da ich nicht weiß, was das jeweilige
Unternehmen damit anstellt. - Stimmt meine Annahme oder liege ich völlig daneben?

Ok, das mit den Maschkelern habe ich verstanden, nur ein ? habe ich noch z.Bsp. bei
einer Veranstaltung wie den Karneval in Venedig. Dort sind ja einige hunderte Masken und tausende Fotografen. Und die verkleideten Personen posieren ja auch regelrecht vor den Fotografen. Liegt da nicht ein stillschweigendes Einverständnis vor, da es ja offensichtlich ist, dass fotografiert wird? - Wie verhält es sich in einem solche Fall?

Nochmals herzlichen Dank für Deine Ausführungen
Viele Grüsse Günter





Nicht unbedingt. Die Sportler werden damit zur relativen Person der Zeitgeschichte. Damit dürfen Fotos, die die Teilnehmer zeigen zumindest im Rahmen redaktioneller Berichterstattung veröffentlicht werden. Ein Werbeplakat darfst du natürlich dennoch nicht draus machen.
Problem allerdings: Wenn die Sportveranstaltung nicht auf öffentlichem Grund stattfindet, kann dir der Veranstalter das Fotografieren untersagen bzw. die Veröffentlichung.


Das ist schon komplizierter. Die Persönlichkeitsrechte beziehen sich ja nicht nur auf das Gesicht, sondern können auch durch andere Körpermerkmale berührt werden ("Kumma, dat sind doch eindeutich dem Schorsch seine krummen Beine"). Prinzipiell halte dich an die Regel, dass du niemanden ohne dessen Einverständnis überhaupt fotografieren darfst. (wie es sich verhält, wenn dein Modell gegen das Vermummungsverbot verstößt, weiß ich allerdings nicht :mrgreen:). Natürlich gibt es Ausnahmen wie "Person der Zeitgeschichte" oder "Beiwerk". Wenn die Bilder veröffentlicht werden sollen, begibst du dich damit aber schnell auf dünnes Eis.

Martin

abc
22.03.2012, 22:56
aber die Bildrechte abtreten auf jeden Fall ein NoGo, da ich nicht weiß, was das jeweilige
Unternehmen damit anstellt. - Stimmt meine Annahme oder liege ich völlig daneben?


Soweit mir bekannt musst du zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht unterscheiden.
Das Urheberrecht kannst du gar nicht hergeben da du ja der Urheber bist.
Nutzungsrechte kann man uneingeschränkt überlassen, der neue Rechteinhaber kann dann
mit dem Bild machen was er will (fast).
Oder du kannst das Nutzungsrecht auch einschränken, z.B. zeitlich oder auf eine bestimmte
Auflagenhöhe einer Drucksache usw.

Gruß Thomas

twolf
22.03.2012, 23:13
Ein ganz schwieriges und heikles Thema.

In Bereich des DFB ist es ganz klar geregelt was du mit den bildern darfst und nicht.
Wenn es intressiert kann ich mal schauen ob ich auf die schnelle einem link finde.

Bei den meisten sportevents gibt es regeln beim zuständigen Sportverband oderveranstaltern.
In der Regel ist eine Verwendung im Bereich der Presse gewünscht, alle anderen gewerblichen, teilweise sogar die rechte am Bild stark eingeschränkt.

Das gilt meistens auch nur dann wenn du dich als Foto akretieren hast beim veranstalter.
Als Privatmann bei einer Veranstaltung fotografieren ist nur eine private Verwendung gestattet. Selbst eine Verwendung öffentlich ausgeschlossen.

Also theoretisch kann es auch bei Wettbewerben schon zu problemmen kommen, wenn du mit teilnnahme eine Nutzung ( gewerblich ) zustimmst, ein graubereich.

Im zweifelfall lieber denn Sportler, Verein oder verband Anfragen!
Im American Football zum Bsp ist eine Einverständnisse zur Verwertung zur Pressearbeit, verband und Verein geregelt über die Bundes Spiel Ordnung.

Sobald es um Geld, Werbung, negative Berichterstattung geht, wird es schwierig ohne Zulassung vom jeweiligen Rechteinhaber.

Anaxaboras
22.03.2012, 23:19
Die beschriebenen Bilder der Sportler hier zur Bildbesprechung zeigen, sollte somit
kein Problem sein, zu einem Wettbewerb schicken, eventuell sogar einen Preis gewinnen, so dass das Bild in irgendeiner Art und Weise als platziertes Bild abgedruckt wird, aber nicht weiter vermarktet wird, ist auch unproblematisch,
Da ich nicht weiß, unter welchen Umständen deine Sportbilder entstanden sind, kannst nur du diese Frage beantworten :roll:.
Nochmals: Foto von einer Person der Zeitgeschichte ist nur im Rahmen zeitnaher redaktioneller Berichterstattung völlig unproblematisch.



aber die Bildrechte abtreten auf jeden Fall ein NoGo, da ich nicht weiß, was das jeweilige Unternehmen damit anstellt.
"Bildrechte" in dem Sinne gibt es nicht. Du kannst das Nutzungsrecht der Werke ganz oder teilweise abtreten (auch gegen Entgelt), deren Urheber du bist. Unberührt davon bleiben die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person. Wenn diese einer Veröffentlichung widerspricht (auch noch nachträglich!!!), kannst du nix machen.


Ok, das mit den Maschkelern habe ich verstanden ,
Hoffentlich :D.


nur ein ? habe ich noch z.Bsp. bei
einer Veranstaltung wie den Karneval in Venedig. Dort sind ja einige hunderte Masken und tausende Fotografen. Und die verkleideten Personen posieren ja auch regelrecht vor den Fotografen. Liegt da nicht ein stillschweigendes Einverständnis vor, da es ja offensichtlich ist, dass fotografiert wird? - Wie verhält es sich in einem solche Fall?
Wenn Venedig in Deutschland wäre, gälte das gleiche wie oben. Die Teilnehmer an einem Karnevalsumzug können unter Umständen zur Person der Zeitgeschichte werden. Dann könnten sie die Veröffentlichung ihres Bildnisses im Rahmen aktueller Berichterstattung nicht mit Verweis auf ihre Persönlichkeitsrechte verhindern. Alles andere ist pure Spekulation.
Wie das mit dem Persönlichkeitsrecht in Italien ist, weiß ich nicht. Ich denke, aber dass inzwischen EU-weit angeglichen sein dürfte.

Daher: Wenn du Menschen fotografierst und eventuell vorhast, die Bilder zu veröffentlichen, immer schriftliches Einverständnis einholen. Andernfalls kann es teuer für dich werden.



Soweit mir bekannt musst du zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht unterscheiden.
Das Urheberrecht kannst du gar nicht hergeben da du ja der Urheber bist.
Nutzungsrechte kann man uneingeschränkt überlassen, der neue Rechteinhaber kann dann
mit dem Bild machen was er will (fast).
Oder du kannst das Nutzungsrecht auch einschränken, z.B. zeitlich oder auf eine bestimmte
Auflagenhöhe einer Drucksache usw.

Gruß Thomas
Das ist zwar im Prinzip richtig - hilft hier aber nicht weiter. Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Übrigens lässt sich heute jeder Verlag etc. ausdrücklich davon freistellen, wenn du Bilder verkaufst.

Martin

twolf
22.03.2012, 23:19
Hier das Formular des DFB für foto, mit den bediegungen der Verwertung und Nutzung von spielbildern http://www.fcn.de/fileadmin/fcn/red/downloads/PDF-Dateien/Anlage1b_AkkreditierungsformularFOTO_1112_V1.pdf

mrieglhofer
23.03.2012, 00:09
Als Privatmann bei einer Veranstaltung fotografieren ist nur eine private Verwendung gestattet. Selbst eine Verwendung öffentlich ausgeschlossen.
Das gilt natürlich nur solange, solange du eine Eintrittskarte hast und/oder am entsprechenden Gelände bist und dich damit den Richtlinien unterwerfen mußt. Sonst gelten natürlich die Regelung von relativer Person der Zeitgeschichte.