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14.02.2012, 22:04
Mal eine vielleicht "dumme" Frage:
Bei uns in D gibt es ja nun das "Recht am eigenen Bild" nach §22 KUG etc.
Konsequenz für mich ist eigentlich dass ich keine Bilder irgendwo öffentlich (im Web oder so) zeige auf denen Personen abgebildet sind wenn ich nicht deren Einverständnis eingeholt habe oder der festen Überzeugung bin das zu haben. Wenn diese Bilder in Deutschland aufgenommen sind.
Nun gilt aber z.B. in den USA ein völlig anderes Recht. Bilder die in der Öffentlichkeit und mit Einwilligung des Aufgenommenen (d.h nicht heimlich) gemacht wurden dürfen prinzipiell veröffentlicht werden. Ausser wenn die "privacy verletzt wurde, das ist aber im Regelfall nur bei Werbung oder sonstigen kommerziellen Zwecken möglich.
Ein (etwas längerer Text der am Rande das Thema berührt): http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf
Ich würde nun davon ausgehen dass ich Bilder die ich in den USA aufgenommen habe und auf denen Menschen zu sehen sind (die z.B. in die Kamera lächeln) zeigen darf ohne deren Einverständnis erfragt zu haben - auch auf einer deutsche Website die deutschem Recht unterliegt.
D.h. meiner Meinung nach sollte bei einem Foto das Recht des Landes gelten in dem das Foto aufgenommen wurde. Oder liege ich da falsch?
Bei uns in D gibt es ja nun das "Recht am eigenen Bild" nach §22 KUG etc.
Konsequenz für mich ist eigentlich dass ich keine Bilder irgendwo öffentlich (im Web oder so) zeige auf denen Personen abgebildet sind wenn ich nicht deren Einverständnis eingeholt habe oder der festen Überzeugung bin das zu haben. Wenn diese Bilder in Deutschland aufgenommen sind.
Nun gilt aber z.B. in den USA ein völlig anderes Recht. Bilder die in der Öffentlichkeit und mit Einwilligung des Aufgenommenen (d.h nicht heimlich) gemacht wurden dürfen prinzipiell veröffentlicht werden. Ausser wenn die "privacy verletzt wurde, das ist aber im Regelfall nur bei Werbung oder sonstigen kommerziellen Zwecken möglich.
Ein (etwas längerer Text der am Rande das Thema berührt): http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf
Ich würde nun davon ausgehen dass ich Bilder die ich in den USA aufgenommen habe und auf denen Menschen zu sehen sind (die z.B. in die Kamera lächeln) zeigen darf ohne deren Einverständnis erfragt zu haben - auch auf einer deutsche Website die deutschem Recht unterliegt.
D.h. meiner Meinung nach sollte bei einem Foto das Recht des Landes gelten in dem das Foto aufgenommen wurde. Oder liege ich da falsch?