Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil: Ähnliche Fotoidee verletzt Urheberrecht
Was 'n Witz!
Ich habe diesen Link gefunden und überlegt, was es wohl bedeutet, wenn man das Recht auch auf Deutschland übertragen würde.
"Urteil: Ähnliche Fotoidee verletzt Urheberrecht
Ein Gerichtsurteil aus Großbritannien verunsichert Fotografen: Danach kann ein Foto dann Urheberrechte Dritter verletzen, wenn es die geistige Schöpfung des Vorbildes kopiert. So entschied das Londoner Patentgericht, wie Amateur Photographer (AP) berichtet. " Quelle: Heise online (Urteil: Ähnliche Fotoidee verletzt Urheberrecht)
Bedeutet das, wenn ich ein Blumenfoto machen will, ich gucken muss, dass ich gefahr laufe, das mich derjenige der auch ein Blumenfoto gemacht hat, mich verklagt, weils seine Idee war? Welcher Gegenstand es exakt ist muss ja wohl auch nicht wirklich 100% eine Rolle Spielen.
Jeder kennt die Fotos, wenn jemand auf einer (Hänge)Brücke steht und versucht entlang der Brücke die Seile usw. symmetrisch einzufangen. Das ganze wird vorzugsweise oft noch schwarz-weiß dargestellt und fertig. Hat derjenige, der (nachweislich) das erste Bild davon gemacht hat jetzt das geistige Eigentum an der Idee?
:roll:
Es gibt doch sicher fast jedes Foto schonmal, zumindest eine ähnliche Idee.
Wenn das so wäre, braucht man bald keine Fotos mehr verkaufen, weil man eh damit nixmehr fotografieren und zeigen darf
:roll:
Und für diejenigen, die diesen Artikel mit voller Ernsthaftigkeit gelesen haben und sich gerade denken: Der kann den Post hier doch nicht ernst meinen....
Nein, ganz sicher nicht...aber ich dachte im Café können wir das Szenario ja mal weiterspinnen!
Grüße
Der Link ist leider kaputt. Hier mal der Link auf Heise Foto: Klick! (http://www.heise.de/foto/artikel/Urteil-Wie-das-Bild-eines-roten-Busses-das-Urheberrecht-verletzt-1423127.html)
Schmiddi
27.01.2012, 16:10
Hallo,
ich fand das gestern schon in einem englisch-sprachigem Forum - auch dort wurde das heiß diskutiert.
Im Prinzip ist der Richterspruch recht einfach: JEDES Foto hat schon mal wer gemacht, irgendwann. Und sich möglicherweise die Rechte darauf gesichert. Damit kann man NIX mehr fotografieren (in England) und im Netz zeigen oder gar kommerziell nutzen (die heimische Einlagerung auf der Festplatte ist sicher halbwegs unkritisch), ohne Gefahr zu laufen, dass man verklagt wird. Wenn also unsere Schottlandreisenden im Jahresverlauf plötzlich alle verschwinden...
Glücklicherweise ist Deutsches Recht in diesem Bereich (bislang noch?) anders - aber England sollte man mit Kamera nicht betreten...
Viele Grüße,
Andreas
Dimagier_Horst
27.01.2012, 16:15
können wir das Szenario ja mal weiterspinnen!
Herzlichen Glückwunsch, Dein Beitrag trägt dann auch wieder zu jenem Unsinn bei, der mit Halbwissen im Netz herumgeistert und von selbsternannten Bildersherifs trollartig verbreitet wird.
Um ein Urheberrecht zu schöpfen, bedarf es einer eigenen geistigen Leistung. Allerwelts-"Plümchenfotografie" gehört mit Sicherheit nicht dazu. Wenn aber ein Busfahrer eine Blume in seine Bestandteile zerlegt, diese auf eine Unterlage ordentlich gegliedert drapiert, das Ganze noch mit einem Bauplan gerade dieser Blume als Hintergrund unterlegt, dann wird dieses Foto sicher einer Urheberschaft unterliegen. Und wer es einfach nachäfft ist dran - das kann auch heute und hier schon der Fall sein. Und das ist auch in Ordnung so.
Bei Taxifahrern ist es aber nicht so, glaube ich....;)
Schmiddi
27.01.2012, 16:26
Naja - aber wenn ein simples Colorkey schon reicht??? Klar - wenn ich als Touri da rumlaufe und all die Bilder mache, die schon alle anderen gemacht haben, ist das sicher keine große Schöpfung und kaum etwas, wo jemand (der das auch schon tat) was einklagen kann. Aber dann sitzt man zu Hause und spielt mit 'nem HDR oder sonst einem Filter - und Zack...
Andreas
Metalspotter
27.01.2012, 16:35
Bei 95% aller "HDR-Kunstwerke" gehört so oder so Zack gemacht ;)
steve.hatton
27.01.2012, 16:54
Somit wird bald Sony verklagt werden weil Color-Key in einigen Modellen als Effekt schon eingebaut ist und somit beim photographieren in UK einer Straftat vorshub leistet ?
Im ERnst: Ich lese aus dem Urteil verschiede Aspekte heraus, die das Urteil begründen. Das Motiv und die ähnliche Perspektive plus das besondere Merkmal (DOppeldeckerbus rot) plus die Ausführungs als Colourkey (red-b/w) - die Kombination der drei Aspekte ergab dann das Urteil
So gesehen kann ich das Urteil nachvollziehen!
Nicht Glen Coe zum x. male vom gleichen Standpunkt aus, sondern GlenCoe vom gleichen Standpunkt aus in Grün und ein s/w Highlander davor in voller Montur und schon haben wir mehr als 2 Elemente die das Bild zu dem machen was es ist und ....das ist dann das Problem.
---------- Post added 27.01.2012 at 16:09 ----------
Was 'n Witz!
...
:roll:
Es gibt doch sicher fast jedes Foto schonmal, zumindest eine ähnliche Idee.
Wenn das so wäre, braucht man bald keine Fotos mehr verkaufen, weil man eh damit nixmehr fotografieren und zeigen darf
:roll:
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Grüße
Eben kein Witz, sondern eine Logik.
Stell Dir vor es macht jeder eine Aufnahme eines weißen Babys in großen schwarzen Händen...das gäb sicher auch Probleme mit Annie L. Zu Recht !
Was ist eigentlich mit den Bildern, bei denen jemand mit voller Absicht die Bildidee imitiert aber m.E. trotzdem einzigartig ist? Also z.B. die Nachstellungen berühmter Fotos aus Lego?
Viele Grüße,
Markus
Mir fallen da spontan Sonnenuntergänge ein.... :twisted:
Ein wenig Absurd ist das schon, wenn man mal das Urteil (http://www.bailii.org/ew/cases/EWPCC/2012/1.html) liest. In England ist halt vieles anders und kommt uns Inseleuropäern sonderbar vor. :zuck:
Aus dem Text bei Heise geht jedoch auch hervor, dass unser Urheberrecht da anders ist. So können wir uns also vorerst entspannt zurück lehnen, denn wir Deutschen haben ein doch recht entspanntes Verhältnis zu Kopien. Im April bin ich jedoch wieder in London; muss ich eben ein wenig aufpassen wenn ein Bus kommt. ;)
Fischvati
27.01.2012, 18:53
......
Um ein Urheberrecht zu schöpfen, bedarf es einer eigenen geistigen Leistung. Allerwelts-"Plümchenfotografie" gehört mit Sicherheit nicht dazu. Wenn aber ein Busfahrer eine Blume in seine Bestandteile zerlegt, diese auf eine Unterlage ordentlich gegliedert drapiert, das Ganze noch mit einem Bauplan gerade dieser Blume als Hintergrund unterlegt, dann wird dieses Foto sicher einer Urheberschaft unterliegen. Und wer es einfach nachäfft ist dran - das kann auch heute und hier schon der Fall sein. Und das ist auch in Ordnung so.
......das finde ich nicht, dann müßte jedes Haus jeden Ding auf der Welt schützen....ich find es idiotisch.
Und so sieht das bei uns in Deutschland aus: http://www.lawmas.de/database/upload/hq/pstock_hq1bf86feade3c3e5db7f778e084355a03.pdf
miwiedmann
27.01.2012, 19:24
Hallo Rings'rum !
Wenn ich es richtig verstehe, geht es darum, dass wesentliche Bildelemente in genau gleicher Weise angeordnet sind, wie es ein Fotograf zuvor getan hat.
Also im Beispiel eines Sonnenuntergangs:
Wenn man das so anordnet, dass die dunkle Landmasse unten ist, der hellere und bunte Himmel oben, die Sonne knapp oberhalb der Trennlinie und noch einzelne Wolken oben verteilt - dann wird das Urheberrecht verletzt.
Ordnet man die Elemente "Landmasse", "Sonne", "Himmel" und "Wolken" beliebig anders an, dann jedoch gibt es keine Probleme.
Hoffentlich gilt das nur für britische Sonnenuntergänge - wetterbedingt selten.
Beste Grüße vom miwiedmann
fallobst
27.01.2012, 23:22
Was das deutsche Beispiel betrifft, bin ich auch der Meinung das hier ein Plagiat erstellt wurde und dieser Fall zu Recht zu einer Verurteilung führte. In dem gezeigten Beispiel ist es zu offfensichtlich.
Bei einem diesbezüglichen Gesetzestext möchte ich nicht die Aufgabe haben, es zu formulieren.
Damit will ich sagen, es istmindestens so bedeutungsvoll für eine Beurteilung wie ein Gesetz interpretiert also angewandt wird und nicht nur auf Formulierungen zu sehen.
Ich denke, überall werden solche Gesetze nach einiger Zeit der Praxis überprüft und angepasst. In diese und auch in die andere Richtung. Es ist also unbedingt notwendig die aktuelle Rechtssprechung in GB zu kennen, um die mit dem neuen Gestz gewünschten Änderung zu verstehen. Das alles erschließt sich mir noch nicht.
Es grüßt Matthias
Wenn man das so anordnet, dass die dunkle Landmasse unten ist, der hellere und bunte Himmel oben, die Sonne knapp oberhalb der Trennlinie und noch einzelne Wolken oben verteilt - dann wird das Urheberrecht verletzt.
Nein, denn diese Anordnung ist keine schöpferische Leistung. Sie ist eher der Standardfall, die meisten Sonnenuntergangsfotos sind so angeordnet, weil einem diese Anordnung praktisch in den Schoß fällt.
Und so sieht das bei uns in Deutschland aus: http://www.lawmas.de/database/upload/hq/pstock_hq1bf86feade3c3e5db7f778e084355a03.pdf
Und wenn man dieses Urteil sich mal durchliest und mit dem hier "heiß" diskutiertem aus England vergleicht, fällt einem doch auf, dass sie vom Inhalt her doch sehr ähnliches bezwecken. Ich bin kein Jurist, aber tangiere fachlich die Jurisprudenz und die Auslegung von Gesetzen und Urteilen. Wie steve.hatton und DimagierHorst hier schon geschrieben haben: Durchatmen und entspannen, Urteile und Gesetze erscheinen manchmal für Laien ohne detaillierte Auseinandersetzung widersprüchlich oder nicht nachvollziehbar. Das sind sie zum Teil sicherlich auch, aber hier wird sich umsonst aufgeregt.