Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildrechte - Foto geklaut & kommerziell genutzt
Hi,
ich habe Anfang September für einen Bekannten einer guten Freundin, der DJ ist, Fotos auf einer Party gemacht. Danach habe ich diese zur nicht kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellt. Mein Name stand an jedem Bild dran. Ich habe den Link zu einem Picasa-Album weitergegeben, wo auch am Rand nochmal eingeblendet war, dass die Bilder nur nicht-kommerziell genutzt werden dürfen, mein Name genannt werden muss und eine Bearbeitung nicht erlaubt ist.
Am Sa rief meine Freundin mich an und meinte, sie habe mein Foto auf einem Plakat gesehen. Es war bearbeitet worden, es wurde für eine Party geworben (= kommerziell) und mein Copyright wurde abgeschnitten. Ich bin jetzt natürlich etwas angesäuert darüber. Man hätte ja über alles reden können, aber ich habs ja auch nur zufällig bemerkt. Die Bilder hatte ich kostenlos gemacht, weil es eben ein Bekannter war. Den haben wir inzwischen zu Rede gestellt und er sagt, der Veranstalter hätte ihn gar nicht gefragt. Das ist auch glaubhaft und ich will jetzt den Veranstalter zur Rede stellen. Einen Screenshot habe ich schon gemacht. Nur: Wie mache ich das jetzt am besten? Welche Forderungen kann ich stellen? Ich weiß, dass einer bei uns am Stammtisch einen ähnliches Fall hatte, aber er hatte noch keine Zeit für ein Telefonat. Ich würde es jetzt gerne zeitnah machen.
Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen!
LG, Melanie
About Schmidt
26.09.2011, 13:31
Ich würde ihn einfach auffordern, dir ein Angebot zu machen. Wenn das dir passt, zuschlagen. Wenn es in der nähe deiner Vorstellung ist verhandeln und sehen was sich machen lässt. Wenn es jenseits von gut und böse ist, zum Anwalt gehen.
Gruß Wolfgang
Hi Wolfgang,
ja, so ca. dachte ich es auch. Nur scheitere ich grad schon beim Text, den ich abschicken will. Die zweite Sache wäre ja, wie ich das abrechnen kann. Ich habe einen Gewerbeschein, der über Promotion läuft. Das müsste dann ja eigentlich gehen.
Kann man das so lassen? Ich habe echt keine Ahnung...
Sehr geehrter Herr xx,
ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Bilder zusagen. Leider muss ich Sie darauf hinweisen, dass diese Bilder meinem Copyright unterliegen. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Bilder zu bearbeiten. Bei der Veröffentlichung muss außerdem mein Name genannt werden. Die genannten Punkte wurden leider von Ihnen missachtet. Sie werben u.a. mit meinem Foto für die „Latino Night“ am 05.11.2011, die Am Speksel 58, 33649 Bielefeld, stattfinden soll, d.h. nutzen mein Werk kommerziell, ohne dass ich darüber informiert wurde.
Daher möchte ich Sie auffordern, mir bis zum 30.09.2011 ein Angebot zu machen, so dass man sich einigen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Melanie XXX
LG, Melanie
Ich würde auf jeden Fall folgenden Satz noch klarer ausdrücken und ergänzen, sonst meint er noch, er hätte nach Zahlung eines Trinkgelds einen Freibrief für die weltweite Nutzung auf Lebenszeit:
Daher möchte ich Sie auffordern, mir bis zum 30.09.2011 ein Angebot für das einmalige Nutzungsrecht für den oben genannten Zweck zu machen, so dass man sich einigen kann.
Ich wäre an der Stelle etwas "radikaler" und würde gleich meinen Anwalt einen Brief schicken lassen, mitsamt Kostenrechnung. Als grobe Faustformel habe ich noch so im Hinterkopf 200 % des üblichen Honorars + Zuschlag (Anwaltskosten etc).
Ich bin eigentlich auch ein Freund der gütlichen Einigung und vertrete die Einstellung, das man vieles vernünftig aushandeln kann. Wenn aber, wie in deinem Fall, so offensichtlich und wissentlich das Copyright missachtet wurde (wegschneiden des Hinweises) steckt da schon eine gewisse Portion kriminelle Energie dahinter. :?
Ihr habt total Recht. Ich bin zu nett. Ich überlege auch grad, wie viel ich verlangen soll. Diese MFM Bildhonorartabellen sind ja nicht im Internet zugänglich. Hat jmd sowas? Mein Bekannter hat irgendwas um 750€ verlangt. Echt krass.
Mein Text sieht jetzt so aus:
Sehr geehrter Herr xxx,
ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Bilder zusagen. Leider muss ich Sie darauf hinweisen, dass diese Bilder meinem Copyright unterliegen. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Bilder zu bearbeiten. Bei der Veröffentlichung muss außerdem mein Name genannt werden. Die genannten Punkte wurden leider von Ihnen missachtet. Sie werben u.a. mit meinem Foto für die „Latino Night“ am 05.11.2011, die Am Speksel 58, 33649 Bielefeld, stattfinden soll, d.h. nutzen mein Werk kommerziell, ohne dass ich darüber informiert wurde.
Ich weise Sie hiermit daraufhin, dass mir als Urheberin das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Verwertung meiner Bilder zusteht. Aus diesem Grund sowie aufgrund der unterlassenen Urhebernennung haben Sie sich mir gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.
Daher fordere ich Sie auf, mir innerhalb von 7 Tagen den Betrag von ???? für das einmalige Nutzungsrecht für den oben genannten Zweck plus 100% Aufschlag aufgrund des unterlassenen Bildquellennachweises (bestätigt durch Rechtsprechung, z.B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az. 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91, Az. 210 6247/89) auf mein Konto (xxx) zu überweisen. Damit beträgt die Gesamtsumme ????.
Mit freundlichen Grüßen,
Melanie Jäger
About Schmidt
26.09.2011, 15:22
Nun lasst doch mal die Kirche im Dorf,
lieber einige ich mich Gütlich und bekomme vielleicht ein Folgeauftrag, als ich klage meine Forderung ein und bin anschließend überall verschrien.
Gruß Wolfgang
Ich würde auch nicht unbedingt schlußfolgern, dass das absichtlich und mit krimineller Energie gemacht wurde. Oft sind Veranstalter einfach unwissende Jugendliche, die das garnicht mal unbedingt in böser Absicht machen. Da im Internet fast alles kostenlos ist und jeder irgendwo Bilder "klaut und nutzt" denken die das ist normal.
Ich würde es auch auf die friedliche Art und Weise tun und denen mal die Rechtslage erklären. Danach würde ich es fair finden wenn er mir vom Mehrertrag den er durch mich hatte die Häfte abgibt. Hätte er also einfach ein anderes vergleichbares Bild nehmen können, dann halt nichts, ist mein Bild so grandios dass daher 10 Leute mehr kommen dann halt von deren Eintritt und Getränkekonsum die Hälfte. Dass dies schwer abzuschätzen ist ist klar :D Aber wir sind hier ja auch beim friedlich einigen und gegenseitigen Verständnis, da muss man niciht so genau rechnen :)
PS: Wenn der Veranstalter natürlich ein "großer" ist, der genau weiß was er tut dann würde ich evtl. auch gleich mit Kostenrechnung kommen...
Also nichts dagegen zu tun finde ich dann aber auch nicht OK. Es kann ja nicht sein, dass man nichtmal informiert wird. Und nicht umsonst gibt es feste Beträge, die man nehmen kann. Es sollte doch eig bei jedem angekommen sein, dass Urheberrechtsverletzungen teuer werden können :roll:
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
LG, Melanie
alberich
26.09.2011, 15:50
PS: Wenn der Veranstalter natürlich ein "großer" ist, der genau weiß was er tut dann würde ich evtl. auch gleich mit Kostenrechnung kommen...
Wenn dieses "Plakat" gemeint sein sollte, dann sieht mir das nicht nach "einem Großen" aus.
http://www.facebook.com/event.php?eid=221891787869492&ref=nf
Anaxaboras
26.09.2011, 16:11
Doppeltes Honorar des Üblichen wegen nicht-autorisierter Verwendung fordern.
Wenn keine Reaktion --> Anwalt mit Schadenersatzforderung + Unterlassungserklärung.
Den Veranstalter, der nicht weiß, dass er nicht einfach Bilder aus dem Netz für seine "Werbung" verwenden darf, muss man mir mal zeigen.
Martin
Den Veranstalter, der nicht weiß, dass er nicht einfach Bilder aus dem Netz für seine "Werbung" verwenden darf, muss man mir mal zeigen.
Martin
Sehe ich genauso. Ordentliche Rechnung stellen, diese copy/paste Praxis etabliert sich sonst noch. Möchte gar nicht wissen, wieviele Bildkopien unbemerkt bleiben. Anscheinend so viele, dass man sich als Kopierer in Sicherheit wähnt.
Wenn dieses "Plakat" gemeint sein sollte, dann sieht mir das nicht nach "einem Großen" aus.
http://www.facebook.com/event.php?eid=221891787869492&ref=nf
Genau das ist es. Aber ob groß oder klein... Erlaubt ist es einfach nicht.
Anaxaboras
26.09.2011, 17:01
Melanie,
sofort handeln. Das Recht ist ganz auf deiner Seite.
Martin
Eiii is doch ganz einfach ;)
1. Rechnung schreiben
2. Auf der rechnung steht erstmal der Preis für den du das Bild normalerweise verkaufen würdest (bzw die rechte für dessen nutzung).
Dazu kommt 100% wegen nutzung ohne erlaubniss
Dazu kommen nochmal 100% wegen nichtnennung der Quelle.
Also Rechnung über 300% des eigendlichen Bildwertes und kommentarlos hinschicken.
Villeicht doch noch ein kleines Anschreiben das du um zahlung der angegeben summe bis xxx bittest und gut is.
Wenn das ganze natürlich ein "befreundeter" mensch ist mit dem du in zukunft noch zusammenarbeiten willst würd ich anders vorhehen.
Solche Rechnungen wurden aber auch schon an öffendliche Radiostationen geschickt die einfach Bilder für Newsletter geklaut haben usw und es wurde dann letztendlich auch bezahlt.
edit:
so noch ein bischen edit ... Copyright gibt es in Deutschland nicht und ist so quatsch.
Du hast die Bildrechte, bist urheber und darfst entscheiden was mit deinen Bildern passiert. Wenn er das Nutzungsrecht dafür kaufen will muss er das bei dir machen und du bestimmt wofür genutzt werden kann, wie lange und in welcher Form.
Für ein weiteres neues Plakat muss er auch wieder neu Zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Um ein Angebot musst du ihn auch keinesfalls bitten.
Er hat das Bild einfach komerzielle genutzt. Darüber ohne genehmigung (+100%) und darüber hinaus noch ohne angabe der Quelle (+100%).
Das ist der ganz normale Satz für Bilderklau und wenn er damit nicht einverstanden ist wird er sich schon melden.
Wenn er sich nicht meldet und nicht bezahlt kommen eben weitere kosten auf ihn zu weil du dir dann vermutlich dein Geld einklagen wirst.
Das kann man ihm ja auch kurz wenn er dann nicht zahlen will klar machen.
Honorar verlangen für ein Bild, das mit Glück entstanden ist?
Der Fotograf hat es gesehen und abgedrückt, es war einfach Glück. Es steckt aber fotografisch kaum eine Leistung dahinter, finde ich.
Sorry, aber das konnte ich mir gerade nicht verkneifen.
Jan
steve.hatton
26.09.2011, 17:54
Das ist aber nicht der Punkt, ob der Photograph 4 Wochen im Amazonas baden musste und dabei drei Kameras ersäuft hat, um ein Bild zu machen oder dieses mehr so nebenbei geschossen hat!
Er/Sie hat das Bild gemacht und damit die Urheberrechte! Basta.
Allerdings würde ich, bevor ich eine Rechnung schreibe, mal mit dem "Veranstalter"/Verantwortlichen sprechen.
@ Anaxaboras: Du glaubst nicht wie viele "Veranstalter" rzumrennen, die überhaupt nicht wissen was sie tun....
Gruß
Steve
Honorar verlangen für ein Bild, das mit Glück entstanden ist?
Bild is Bild, und wenn ich rechte an einem Geilen Bild habe das mit glück entstanden ist darf ich doch trotzdem erwarten das es keiner klaut oder?
Ich würde auch nicht unbedingt schlußfolgern, dass das absichtlich und mit krimineller Energie gemacht wurde. Oft sind Veranstalter einfach unwissende Jugendliche, die das garnicht mal unbedingt in böser Absicht machen. Da im Internet fast alles kostenlos ist und jeder irgendwo Bilder "klaut und nutzt" denken die das ist normal.
Und wenn ein Jugendlicher Veranstalter das eben nicht weis und denkt er kann veranstalter sein wird er eben auf die Nase fallen und die eine Veranstaltung mal mit roten Zahlen beenden weil er villeicht nicht nur Fotoaufnahemn verbockt und das nach hinten geht sondern auch anderes.
Das kann keinesfalls eine Ausrede dafür sein Bildrechte zu ignorieren ...
Ich habe früher für EBay verkäufe Bilder von Münzen gemacht (Euro Münzen) die waren anscheinend besser als die Standartbilder und wurden auch reihenweise geklaut ... damals wars mir egal, aber heute geb ich richtig Geld für mein Hobby aus und mache was damit die Bilder besser werden. Wenn da jemand von meinen Fotos komerziell profitieren will soll er auch gefälligst zahlen.
@Shooty, Steve
Das war wohl ein kleiner Seitenhieb von Jan auf diesen Beitrag (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=1227589&postcount=48). ;)
Ah okay.
Nicht meine Meinung was Melanie da schreibt ;)
Aber habs nun als Seitenhieb wahrgenommen ^^
steve.hatton
26.09.2011, 18:06
ui ui ui, ist da jemand eingeschnappt:shock:
ui ui ui, ist da jemand eingeschnappt:shock:
Wer den? ...
ich glaub ich hab den Faden verloren ^^
Honorar verlangen für ein Bild, das mit Glück entstanden ist?
Abgesehen davon, dass ich solche OT Beiträge nicht leiden kann: Wenn man gezielt eine Party fotografiert, sehe ich das nicht als Glück an, ob das Bild was wird. Man muss sich schon ein paar Gedanken machen ;)
Ich werde es so machen, wie Shooty gesagt hat. Zum Glück haben wir einige Juristen am Stammtisch, die ich heute Abend auch nochmal fragen werde.
Danke an alle!
LG, Melanie
hennesbender
26.09.2011, 19:31
Als ob man immer gleich die Keule schwingen müsste... da ruft man einfach mal an und spricht mit den Leuten... und möglicherweise haben die sich gar nix dabei gedacht...
Wie oft ärgert man sich über Abmahnanwälte... die formal oft natürlich auch im Recht sind... auf den Zug sollte man nicht aufspringen, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Manchmal helfen auch die normalen Umgangsformen, um so ein Problem zu lösen.
Als ob man immer gleich die Keule schwingen müsste... da ruft man einfach mal an und spricht mit den Leuten... und möglicherweise haben die sich gar nix dabei gedacht...
Wie oft ärgert man sich über Abmahnanwälte... die formal oft natürlich auch im Recht sind... auf den Zug sollte man nicht aufspringen, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Manchmal helfen auch die normalen Umgangsformen, um so ein Problem zu lösen.
Das wäre das Vorgehen wenn man nochmal mit denen zusammen arbeiten wollen würde *g*
Leider ists mirlerweile so verbreitet einfach mal Bilder zu nehmen (auch bei großen Einrichtungen die sogar Anwälte finanzieren um den Bilderklau zu managen weil das günstiger ist als direkt Lizanzen zu kaufen) das einige Leute da kaum noch lust haben das gütlich zu regeln ...
Vorallem im Kommerziellen Rahmen sollte man sich auskennen und wissen was man macht und was man darf.
Ein "privater" Bilderklau ist immer nochmal anders zu sehen finde ich.
Letztendlich steckt hier aber doch eine Gewinnabsicht dahinter und es wurde sogar direkt nochmal darauf hingewiesen was nun mit den Bildern nicht gemacht werden darf.
Wenn dann konkret das passiert was nicht erlaubt ist ... sorry aber da hab ich persönlich dann 0 verständniss für.
Wenn jmd meine Bilder privat entstellt, bin ich auch nicht begeistert und bitte die Person, das Bild rauszunehmen. Das ist mir dann auch egal und kein Drama.
Mein Bild wurde aber auf ein Plakat gedruckt und vermutlich auch noch Flyer verteilt, was mir nichtmal gesagt wurde! Das ist einfach nicht lustig... Und wenn man nie was tut, dann artet das irgendwann aus. Ich will nicht wissen, wie viele meiner Bilder schon kommerziell genutzt wurden, ohne dass ich es wusste.
LG, Melanie
Hallo Melanie,
ich will jetzt auch meinen Senf dazugeben.
Ich würde eine freundliche, aber bestimmte Mail schreiben, mit der Bitte ein Angebot zu erstellen.
So, wie Du es am Anfang schon mal formuliert hast.
Dann die Reaktion abwarten.
Ist es ein "Unbedarfter", soll er einfach einen Obulus bezahlen, Du lässt Dich zum Essen einladen und schaust, ob Du nicht dauerhaft ins Geschäft kommst.
Ist es ein "Professioneller" und ist er "normal", wie obiger Absatz.
Ist es ein "Unbedarfter" oder "Professioneller" und frech oder patzig, dann kannst Du die Keule (Rechtsanwalt, Unterlassungsklage, und das ganze andere "Programm") abrufen.
Schau erst mal, wer dahinter ist und gib der Sache eine Chance, dass es gelingt.
Viele Grüße
Gerd
So, es gibt Neuigkeiten:
Also er meint, es sei keine Absicht gewesen (passiert euch das auch ständig, dass fremde Bilder einfach in Photoshop landen, sich selbst bearbeiten und dann plötzlich auf nem Plakat landen? :lol:), was man natürlich nicht glauben kann. Das Bild hat er inzwischen rausgenommen, aber ich hatte ja einen Screenshot gemacht. Er kommt allgemein sehr dreist rüber. Ich werde am Ball bleiben und auf meine Forderung bestehen. So eine dumme Ausrede habe ich jedenfalls selten gehört :roll:
LG, Melanie
erwinkfoto
28.09.2011, 09:19
Ein Copyrighthinweis bzw. Name des Autors schneidet sich nicht von selbst weg.
Draufhauen!
LG,
Erwin
Aus eigener Erfahrung empfehle ich grundsätzlich nur noch den Rechtsweg zu gehen. Verstöße gegen das Urheberrecht sind kein Kavaliersdelikt. Das muss heute jeder wissen. Ab zum Fachanwalt, Abmahnen und fertig.
Leichter kann man mit der Fotografie kein Geld verdienen. ;)
hennesbender
28.09.2011, 10:42
Das ist ja auch der Sinn des Hobbys...
Aus eigener Erfahrung empfehle ich grundsätzlich nur noch den Rechtsweg zu gehen. Verstöße gegen das Urheberrecht sind kein Kavaliersdelikt. Das muss heute jeder wissen. Ab zum Fachanwalt, Abmahnen und fertig.
Leichter kann man mit der Fotografie kein Geld verdienen. ;)
Ich gucke mal, ob er sich heute noch irgendwie äußert und warte die 7 Tage Frist ab, die ich zum Zahlen gesetzt habe. Wenn die abgelaufen sind, bekommt er Post vom Anwalt :top:
LG, Melanie
Karsten in Altona
28.09.2011, 12:45
Darf ich fragen, was Du als Honorar wie festgesetzt hast?
Wie oft ärgert man sich über Abmahnanwälte... die formal oft natürlich auch im Recht sind... auf den Zug sollte man nicht aufspringen, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Manchmal helfen auch die normalen Umgangsformen, um so ein Problem zu lösen.
Du lebst im falschen Jahrhundert.....Abmahnanwälte sind heute die normalen Umgangsformen..:):)
Ich würde auf jeden Fall auch erst mal versuchen, den Fall direkt mit dem "Täter" zu klären. In 90% aller Fälle sind die Leute einsichtig und lassen auch mit sich reden. Anwalt wäre bei mir auf jeden Fall das letzte Mittel.
hennesbender
28.09.2011, 13:11
Den Eindruck habe ich mittlerweile auch, wenn selbst Hobbyknipser auf diesen Zug aufspringen und lieber mit ihrm Anwalt sprechen als bei dem Wetter fotografieren zu gehen...
Als nächstes steht dann der private Feldzug gg Falschparker an. Bitte jeden fleißig notieren und die Polizei verständigen...;)
Ich möchte mal den sehen, dem aus der Fototasche ein Ojektiv geklaut wird und der statt zur Polizei zu gehen, erstmal versucht mit dem Dieb freundlich zu sprechen, ob er es ihm nicht einfach wieder rausgibt - man kann sich ja verständigen.
Hier wurde kein Objektiv sondern das Ergebnis einer krativen Leistung geklaut - und plötzlich muss man nett sein, darf sich nicht mehr wehren und muss erstmal nachfragen, ob man sich einigen kann?
Diese Herangehensweise werde ich nie verstehen.
Omegamaniac
28.09.2011, 13:21
Als nächstes steht dann der private Feldzug gg Falschparker an. Bitte jeden fleißig notieren und die Polizei verständigen...;)
Ja natürlich, hab ich regelmäßig gemacht. Hintergrund: In meiner (schmalen) Straße waren immer wieder Vollpfosten, die schräg versetzt auf beiden Straßenseiten geparkt hatten. Mit dem PKW kommst nur ganz knapp durch. Rettungswagen oder Feuerwehr: keine Chance. Wg. der Deppen braucht mein Haus nicht niederbrennen, nur weil keine Rettungskräfte durchkommen. :flop:
Polizei angerufen, Strafzettel verteilt. Nun ist Ruhe. Bin ich nun ein schlechter Mensch?
Immer nur nett und freundlich geht halt nicht immer, egal in welchem Lebensbereich. Man muß auch mal auf seine Rechte pochen und diese durchsetzten. Genauso seh ich das auch hier in diesem Fall. :top:
Gruß
Christian
Als nächstes steht dann der private Feldzug gg Falschparker an. Bitte jeden fleißig notieren und die Polizei verständigen...;)
Der Vergleich hinkt aber mächtig.
Hier wurde ja nicht systematisch das Internet dahingehend durchforstet, ob irgendwelche Bilder von wildfremden Leuten von irgend Jemandem rechtswidrig verwendet wurden (dann würde der Vergleich mit den Falschparkern passen), sondern es wurde in einem konkreten, persönlichen Fall ein Dieb auf frischer Tat ertappt.
hennesbender
28.09.2011, 13:41
Die Sache hat hier aus meiner Sicht zwei Seiten:
Die persönliche Ebene: Ist mir ein materieller Schaden entstanden und will ich dafür Ersatz? Für einen gewerblichen Fotografen nachvollziehbar (der hat einen entgangenen Gewinn), für einen Hobbyfotografen, der seine Bilder nicht verkauft und auch dieses Bild nicht verkauft hätte, kann ich einen materiellen Schaden nicht sehen. (bei einer zugeparkten Straße käme es daher für mich tatsächlich darauf an, ob ich dadurch wirklich behindert werde oder nicht... im letzteren Fall würde ich mit Sicherheit nicht die Polizei rufen; und wenn mir ein Objektiv geklaut wird, habe ich auch einen materiellen Schaden)
Die Ebene des "Straftäters": Sorge ich dafür, dass der Bilderklauer - der sich objektiv im Unrecht befindet - seiner gesetzlichen Strafe zugeführt wird, obwohl mir persönlich ein materieller Schaden nicht entstanden ist? Tja, und da bin ich halt der altmodische Verfechter der Kommunikation, die hilft nämlich manchmal weiter als man denkt.
Aber natürlich jeder wie er meint. Man darf sich nachher nur nicht wundern, dass man mit seinem Nachbarn in Streit lebt, weil ein Ast rübergewachsen ist und man gleich den Anwalt eingeschaltet hat...
Recht haben und unbedingt Recht bekommen müssen sind halt zwei verschiedene paar Schuhe... aber haut ruhig drauf, ich lebe davon... ;)
Den Eindruck habe ich mittlerweile auch, wenn selbst Hobbyknipser auf diesen Zug aufspringen und lieber mit ihrm Anwalt sprechen als bei dem Wetter fotografieren zu gehen...
Als nächstes steht dann der private Feldzug gg Falschparker an. Bitte jeden fleißig notieren und die Polizei verständigen...;)
So ist nunmal unsere Realität!
Es wurde Equipment angeschafft und es steckt ein "Können" und Beherschen des Materials dahinter.
Ich kenne einige Fälle da wurden Leute von abmahnanwälten angeschrieben weil sie bei Ebay was in falschen kategorien stehen hatten ... die mussten auch zahlen.
Du kannst heutzutage so viel falsch machen!
Und wemm damm trotz mehrfacher Hinweise auf dem Bild und daneben usw sowas ignoriert wird ... ich find das rechtfertigt schon so einiges.
Vorallem wenn man auch einen Gewerbeschein hat und damit sein Geld verdient! (Auch wenns nur zweitjob ist)
Zudem wäre jegliches ignorieren oder lapsiges Umgehen mit der Situation ja eher eine ermutigung der Bilderklauer.
hennesbender
28.09.2011, 16:05
Meine Realität ist das nicht, deine eventuell. Ich benähme mich in so einem Fall anders.
Es kann ja durchaus sein, dass irgend so ein drittklassiger Fetenveranstalter null Ahnung hat was Urheberrecht ist und dass man sowas nicht darf (auch wenn da irgendwo ein (c) und ein Name steht) ... und sich möglicherweise auch 1000mal entschuldigt, wenn man ihn persönlich drauf hinweist... mir wäre es dann eher peinlich, wenn ich ihm vorab ne Rechnung über 750 EUR + Anwaltskosten hätte zukommen lassen und der arme Tropf hat eventuell überhaupt keinen Plan gehabt (ja, sowas gibts auch heutzutage)... als Hobbyknipser (und das habe ich mal unterstellt) so ein Fass aufzumachen und vor allen Dingen in deiser Weise, finde ich halt überzogen...
Dann hast du leider hier falsch unterstellt.
Und selbst wenns nen Hobbyknipser wäre hat der doch trotzdem einen Anspruch auf sein Bildrecht. Aber wir drehen uns hier im Kreis :)
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und wenn ich heute in Frankreich über eine rote Ampel fahre hab ich trotzdem die Verantwortung dafür zu tragen und meine Strafe hinzunehmen.
Da schützt michs auch nicht das ich zuvor nie in Frankreich war und nicht wusste das man dort nicht über rote Ampeln fahren darf.
Hab heute mal einem Kollegen vom dem Fall berichtet und der meinte auch gleich Anwalt und kein Stress damit machen.
Wenn ein drittklassiger Veranstalter sich damit nicht auskennt was er da tut sollte ers villeicht besser sein lassen oder er muss halt aus seinen Fehlern lernen oder sich eben vorher so informieren das er den Job gescheit machen kann.
Alles andere ist für meinen Geschmack :flop:
hennesbender
28.09.2011, 16:53
Eventuell fotografierst du mal versehentlich und unwissend irgendetwas, das du nicht hättest fotografieren dürfen (das kann schnell passieren, da sind wir uns vermutlich einig). Du wirst dankbar sein, wenn sich nicht gleich ein Anwalt auf dich stürzt und du gleich den Betrag einer neuen DSLR los bist, oder?
Die Frage ist halt, ob man das Recht immer durchsetzen muss, nur weil man es hat. Ich erzwinge mir auch nicht immer die Vorfahrt, nur weil ich sie habe...
Die Meinungen liegen ja jetzt offen und jeder kann sich da einsortieren wo er sich wohl fühlt und gut is...
Eventuell fotografierst du mal versehentlich und unwissend irgendetwas, das du nicht hättest fotografieren dürfen (das kann schnell passieren, da sind wir uns vermutlich einig). Du wirst dankbar sein, wenn sich nicht gleich ein Anwalt auf dich stürzt und du gleich den Betrag einer neuen DSLR los bist, oder?
Mir würde nichts einfallen was ich nicht fotografieren dürfte (Bis auf Belästigung).
Jedenfalls auf den ersten Blick.
Veröffendlichen ist dann immer ne andere Sache und das ist dann ein klarer fall von pech gehabt wenn mans doch macht.
Nicht ohne Grund hab ich von so ziemlich allem was auf meiner Homepage ist eine schriftliche genehmigung.
steve.hatton
28.09.2011, 17:12
Das dumme ist - ihr habt alle Recht.
Wo sich meine persönliche Betrachtungsweise von "gutmütig" in "harte Linie" wandelt ist der Punkt wo der "Missetäter" wie unwissend er auch vorab gewesen sein mag, patzug aufführt.
Sorry, genau an dieser Stelle hätte ER es in der Hand gehabt, sein Fehlverhalten zu erkennen und sich zu "entschuldigen" und hätte eine einfache Frage stellen müssen:
"Wie kann ich das wieder gut machen?"
Daraufhin wäre wohl kein Anwalt mehr nötig gewesen, eine vernünftige Lösung wäre in Sichtweite und fertig.
Sprich zur Unwissenheit kommt noch Ignoranz und damit muss der Bub halt mal an die Wand laufen, um zu spüren, dass diese nicht nachgibt.
hennesbender
28.09.2011, 17:14
Da gebe ich dir Recht.
:top:
Ich kenn ja den "original" Schriftwechsel ...
Alles in allem :flop: auf "Täter" Seite ...
Naja ich halt mich nun mal zurück, weil ständig seine Meinung vertreten bringt ja auch nix und dann können andere nur ihre Meinungen posten und dann gehts hin und her ;)
Bin gespammt wies weiter geht!
mrieglhofer
28.09.2011, 18:03
Gut, jetzt ist es eh am Laufen.
Ich sehe das auch anders und mache daher von vornherein meist eine Creative Common Lizenz drauf, wenn ich keinen Auftrag habe. Kommt gut an, trägt ein wenig zur Bekanntheit bei.
Schaden ist ja faktisch keiner entstanden, da ohne das Bild zu kennen, die kreative Leistung wohl eher gering sein wird und der Schaden null, da das gegen Geld eh niemand gekauft hätte. So kannst zwar jetzt auf den Tisch hauen, kommt auch allseits gut an, aber du erwischt damit ja nur die Unbedarften. Die anderen kaufen sich das Foto notfalls um nahezu nichts bei einer Stock Foto Agentur, wenns nicht eh kostenlose Fotos gibt z.B. http://www.pixelio.de.
Ich würde dir soundso deine Honorarforderung dahingehend anfechten, dass so ein Bild keinen Handelswert hat, weil das eh überall kostenlos erhältlich ist und du gar nicht die Modell Releases für die abgebildeten Personen hast und daher das Bild gar nicht verkaufen kannst. Dann noch anführen, dass erden Fehler erkannt und das eh entfernt habe und die Ansprüche anerkenne, sodass der Einsatz eines RA nicht notwendig gewesen wäre. Abmahnung geht wohl noch, bei Gericht hast dann nach §93 Sofortige Anerkennung die Kostentragung.
Keine Ahnung, wie das dann ausgeht. In Deutschland ist das ja ein wenig anders als in Österreich. In Summe hast dich halt gerächt, Geld wirst wohl keines sehen.
Aber okay, jeder wie er will. Ist halt dann eine Erziehungsmaßnahme.
AHHHH
Eigendlich wollt ich nixmehr schreiben, aber dafür muss ich dann einfach nochmal.
Vermutest du das alles nur was du hier schreibst oder wie? ...
"Oh Sorry ich hab den Schmuck nur ausversehen geklaut, hier ist er wieder"
So nun muss ich ja nichtmehr bestraft werden ... Weil Schmuck bekomm ich ja auch oft von Verwandschaft geschenkt, ist also sowiso nix wert.
Und ob man Geld sehen wird ist ganz einfach.
Wenn der Veranstalter als solcher angemeldet ist und in die Insolvenz geht DANN könnte es passieren das kein Geld fließt. Wenn Melanie es aber "richtig" anstellt bleibt garnichts übrig als zu zahlen.
Wer was verbockt muss auch dafür gerade stehn. Is doch ganz einfach .....
Ich finds ja auch ehrenhaft wie ihr mit euren Bildern umgeht, aber denkt mal an diejenigen die mit Fotos ihren Lebensunterhalt finanzieren ... :flop:
steve.hatton
28.09.2011, 18:33
...
Ich finds ja auch ehrenhaft wie ihr mit euren Bildern umgeht, aber denkt mal an diejenigen die mit Fotos ihren Lebensunterhalt finanzieren ... :flop:
:top:
hennesbender
28.09.2011, 18:33
Um die geht's hier aber nicht.
steve.hatton
28.09.2011, 18:35
Das Prinzip bleibt aber das gleiche.
Ihr Werk, Ihr Eigentum, Ihr Recht.
Sein Plakat, zu seinem Vorteil (Werbung für Veranstaltung), seine Verantwortung - seine Kosten.
Diese wollte er gering halten indem er etwas nutzte, wozu er kein Recht hat.
That`s it.
... Geld wirst wohl keines sehen.
Und weil mir dieser Teil so wichtig ist und ich vermute das du hier reine Spekulationen hervorbringst.
Ich kenne nicht nur ein oder zwei solche Fälle.
In JEDEM der mir bekannten Fällt musste gezahlt werden. Manchmal wars ne Einigung auf eine Gewisse Summe und manchmal wars die volle Summe, aber jedesmal musste bezahlt werden.
Wie nun schon x mal geschrieben: Wer was verbockt muss dafür gerade stehen!
Wir reden hier ja nicht von einem Kleinkind das einem Freund den Lolli klaut.
steve.hatton
28.09.2011, 18:44
Aber vielleicht wäre genau diese (offenbar nicht erhaltene( Watsch`n seinerzeit das richtige gewesen und damit das hier diskutierte gar nicht entstanden!
hennesbender
28.09.2011, 18:49
Genau. Prügelstrafe für Bilderdiebe. :D
Roland_Deschain
28.09.2011, 19:02
Ich bin hier ganz auf Melanies Seite. Es geht hier nicht um eine Abmahnabzocke wie z.B. mit den Bildern von Speisen/Zutaten, die gezielt ins Internet gestellt wurden, damit andere sie finden, unwissentlich nutzen und gezielt verklagt werden können.
Und es geht hier nicht um eine Privatperson, die hier ein Bild auf eine private Homepage gebastelt hat sondern um einen Veranstalter (ob groß oder mini ist mir da erstmal wurscht) der das Bild genommen, Autorenhinweis entfernt hat und damit für eine Veranstaltung wirbt, mit der er Geld machen möchte.
Keine private Party für Freunde sondern eine Veranstaltung mit dem Ziel, Kohle zu machen.
Wenn man bei dem jetzt hin geht und ohne zu zahlen Bier zapft, schnell austrinkt und dann sagt "Och, das muss man bezahlen? Das ist mir aber neu...", würde er bestimmt auch darauf bestehen, dass man zahlt und wird sich nicht damit zufrieden geben, dass man das nächste Bier aber ganz bestimmt ordnungsgemäß kauft.
Sorry, wer sowas aufzieht sollte sich halbwegs auskennen und wenn er das nicht tut, zahlt er hier eben Lehrgeld.
Klar kann man sich einigen, aber so wie sich das bisher liest, scheint er nicht unbedingt einsichtig zu sein. Und in dem Fall kann man dann auch gerne den juristischen Hammer auspacken.
mrieglhofer
28.09.2011, 19:10
Und weil mir dieser Teil so wichtig ist und ich vermute das du hier reine Spekulationen hervorbringst.
Das ist auch wahrscheinlich, dass der Rechtsanwalt Geld bekommt. Aber für ein Urheberrecht ist auch ein gewisse Schöpfungshöhe notwendig. Und für einen Schadensersatz ein Schaden nachzuweisen.
Nach Loewenheim (S. 54) unterscheidet man vier Elemente oder Schutzvoraussetzungen des Werkbegriffs:
Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.
Also wenn ein Schimpanse ein Bild macht, so wie es jeder andere auch machen würde, sollten zumindest einige der obigen Punkte nicht zutreffen. Bei einem Bild einer Veranstaltung "vermute" ich das mal sehr.
Nicht umsonst kannst ja eine Software auch nur schützen, wenn du eine merkbare geistige Leistung erbracht hast.
Aber um das geht es in dem Fall ja nicht. Da geht es doch bitte darum, dass nicht sein darf, dass jemand ein Bild, das mir niemand abkaufen würde, einfach verwendet. Ich meine, dass ist ja eine Schweinerei. Und dann noch nicht nur dumm, sondern auch dreist. Das gehört bestraft.
Damit kann ich leider nichts anfangen. Da ist mir die Zeit zu schade. Und solche Leute enden dann meist als Prozesshansel.
Klar, wenn jemand eine geistige Schöpfung erzeugt (ordentliches Foto, neue Sicht, neuer Stil,..) , das kommerziell verwertet und dann macht jemand anderer ein T-Shirt oder eine Tasse, verdient Geld damit, dann verstehe ich das. Da gibt ja tatsächlich einen berechenbaren Schaden und damit einen Geldverlust. Da geht es um was.
Im konkreten Fall (ohne jetzt den Typen zu kennen) ist der halt wohl dumm und dreist. Mit halbwegs sozialer Intellegenz hätte er sie/ihn zur Party eingeladen und die Sache wäre gegessen gewesen. Noch intellegenter hätte er sein Plakat gleich mit einem kostenfreien Bild gemacht, die es ja unter dem letzten Link zuhauf in guter Qualität gibt. Heißt, es ist kein Schaden entstanden und wohl auch nicht belegbar. Das schaue ich mir gerne vor Gericht an, wie man das belegt.
Und noch zum Beispiel klauen von Objektiven: Geistige Leistung kann geteilt werden. Es ist zwar schwer zu verstehen, aber wenn jemand sein Beispiele von Parabildern hier einstellt, damit andere besser werden, dann ist das so ein Beispiel, das allen nutzt und keinem schadet.
Bleibt also noch, dass nicht sein darf, was verboten ist, und damit hetzte ich ihm halt den RA auf den Hals. Der RA verdient, der Täter ist diszipliniert und die Rache war mein. Da war doch was mit dem Maschendrahtzaun oder so;-)
Roland_Deschain
28.09.2011, 19:18
Mit halbwegs sozialer Intellegenz hätte er sie/ihn zur Party eingeladen und die Sache wäre gegessen gewesen.
Ja wenn... Wenn mir sowas passieren würde, wäre ich mit sowas auch zufrieden gewesen. Ordentliche Entschuldigung, Einladung zur Party mit Freigetränken für mich und meine Freundin und alles wäre in Butter.
Da aber sowohl Melanie als auch Shooty schreiben, dass der Gute ganz und gar nicht einsichtig ist und scheinbar einen eher frechen Ton an den Tag legt, halte ich die juristische Keule nicht für unangebracht. Wenn ein Lerneffekt nicht anders herbeizuführen ist, dann bitte...
...der Täter ist diszipliniert und die Rache war mein.
Ganz genau :twisted:
mrieglhofer
28.09.2011, 19:26
Noch als Nachtrag:
In Deutschland wird Lichtbildern generell eine Schöpfungshöhe zugestanden. Na ja man lernt nie aus. Das wußte ich wieder nicht.
Trotzdem ist das Beispiel mit dem dressierten Schimpansen korrekt, da Tieren eine solche nicht zugestanden wird ;-)
Trotzdem verstehe ich auch Melanie, dass sie sich nicht alles gefallen lassen will.
hennesbender
28.09.2011, 19:28
Auf den wollte ich auch noch kommen. :D
Ich hab mich mal über die Art der Schadensberechnung schlau gemacht. Ein konkreter Schaden lässt sich wohl nicht belegen, so dass man wohl nur über eine Lizenzanalogie weiterkommt. Da gibt es aber wohl Gerichte, die prüfen, ob dann überhaupt eine Vereinbarung zustande gekommen wäre. Wenn man vergleichbares Material auch gratis bekommt, wird das möglicherweise verneint.
Beim Unterlassungsanspruch bleibt es natürlich. Aber dem ist der Verwender wohl sofort nachgekommen.
Ich bin kein Experte für Urheberrecht. Aber einfach so Geld geben wird es möglicherweise nicht und ein Schaden muss vorliegen... wie ich auch laienhaft schon mal anmerkte.
mrieglhofer
28.09.2011, 19:45
Es kommt noch was dazu:
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/fotoklau-bei-ebay-abmahnung-kann-fuer-urheber-teuer-werden_aid_479761.html
Es scheint in Deutschland so zu sein, dass nur ein Anrecht auf 100€ Anwaltkosten besteht. Das wurde in dem Urteil bestätigt. Wenn also der Beklagte kein Kaufmann oder so ist, kannst damit auch auf den RA Kosten schön sitzenbleiben. Dann kriegst zwar vielleicht 15€ fürs Foto (okay kann auch mal 50€) sein, dafür zahlst dann dem RA 300€ und kannst 100 rückfordern.
Na ja, wenns um ordentliche Beträge geht, ist es eh egal. Aber das wurde damals für die Massen-Bagatelldelkikte eingeführt, bei denen sich die RA Kanzlei gesundgestoßen haben.
Ich möchte mal den sehen, dem aus der Fototasche ein Ojektiv geklaut wird und der statt zur Polizei zu gehen, erstmal versucht mit dem Dieb freundlich zu sprechen, ob er es ihm nicht einfach wieder rausgibt - man kann sich ja verständigen.
Hier wurde kein Objektiv sondern das Ergebnis einer krativen Leistung geklaut - und plötzlich muss man nett sein, darf sich nicht mehr wehren und muss erstmal nachfragen, ob man sich einigen kann?
Diese Herangehensweise werde ich nie verstehen.
Danke, das kann ich direkt unterschreiben :top:
So ist nunmal unsere Realität!
Es wurde Equipment angeschafft und es steckt ein "Können" und Beherschen des Materials dahinter.
[...]
Und wenn dann trotz mehrfacher Hinweise auf dem Bild und daneben usw sowas ignoriert wird ... ich find das rechtfertigt schon so einiges.
Vorallem wenn man auch einen Gewerbeschein hat und damit sein Geld verdient! (Auch wenns nur zweitjob ist)
Zudem wäre jegliches ignorieren oder lapsiges Umgehen mit der Situation ja eher eine ermutigung der Bilderklauer.
Das wollte ich grade auch mal sagen: Meine Ausrüstung war nicht billig und auch wenn es hauptsächlich mein Hobby ist, habe ich nichts dagegen, wenn sich diese Investitionen wieder ausgleichen, in dem auch Geld wieder in meine Kasse zurückfließt. Natürlich hätte ich lieber eine Hochzeit fotografiert oder sonst was getan, um das Geld zu verdienen, aber wenn ich zufällig meine Bilder kommerziell genutzt auf Facebook finde, ohne dass ich irgendwas geahnt hatte, finde ich das nicht mehr lustig. Man kann immer mit mir reden, dann aber bitte vorher.
Ich habe nun vom DJ gehört, dass der Veranstalter seinen Anwalt angerufen hat und dieser scheinbar auch meinte, dass ich wohl im Recht sei. Es ist ja auch einfach eindeutig. Das RAW habe ich ja auch noch hier.
LG, Melanie
hennesbender
28.09.2011, 19:53
Na dann gibt es ja bald einen warmen Geldregen... :D
Halt uns mal auf dem Laufenden, was unter dem Strich (abzüglich eigener Anwaltkosten) dabei rausgekommen ist. Unabhängig davon, welchen Weg man als richtig erachtet, weiß man dann wenigsten, ob sich der Aufwand lohnt. Sowas wie dir wird ja anderen möglicherweise auch noch passieren.
mrieglhofer
28.09.2011, 19:57
Na ja, ich verstehe deinen Ärger schon.
Aber du hättest das Bild ja soundso nicht verkaufen können, offensichtlich, sonst hättest du das ja auch gemacht.
Und ob ein Veranstaltungsfoto eine kreative Leistung ist, die über dem von Normalsterblichen herausragt, stelle ich so mal in Frage, aber ist eh nicht dass Thema, weil solange es kein Tier macht, besitzt es lt. Gesetz eine Schöpfungshöhe.
Aber das ändert eh nichts. Du kannst dein Honorar über eine Abmahnung versuchen reinzubekommen, mußt den Schaden nachweise, sonst kriegst das, was eine Lizenz kosten würde zuz. 100% wenn er das Copyright weggeschnitten hast und kannst für den RA 100€ bekommen. Damit hängts davon ab, was dich die Aktion kostet, ob du Gewinn oder Verlust machst. Da ist halt die Frage, obs den Ärger lohnt.
Außer es ist eine Firma, da schaut das ja anders aus.
Schaut anders aus, wenn jemand mit dem Foto wirklich Geld verdient. Aber okay, du bist im Recht und wenns dir das Wert ist, dann mußt es eh tun.
Das mit dem Objektiv hinkt halt schon gewaltig, weil teilen hier nicht möglich ist. Schau dir Filme, Fotos, Software mit GNU oder Creative Commons an. Wenn alle ihre geistige Leistung nicht mehr teilen, gäbe es kein Linux, kein Gimp, kein OpenOffice uind auch kein Forum usw. und die verschiedenen kleinen Tools, die uns weiterhelfen. Und daran verdienen sogar Firmen noch was. Es ist schon eine andere Herangehensweise und durchaus auch kommerziell erfolgreich.
Na dann gibt es ja bald einen warmen Geldregen... :D
Halt uns mal auf dem Laufenden, was unter dem Strich (abzüglich eigener Anwaltkosten) dabei rausgekommen ist. Unabhängig davon, welchen Weg man als richtig erachtet, weiß man dann wenigsten, ob sich der Aufwand lohnt. Sowas wie dir wird ja anderen möglicherweise auch noch passieren.
Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten. Ich bin sehr sehr gespannt.
LG, Melanie
erwinkfoto
28.09.2011, 22:24
Na ja, ich verstehe deinen Ärger schon.
Aber du hättest das Bild ja soundso nicht verkaufen können, offensichtlich, sonst hättest du das ja auch gemacht.
Naja, wenn jemand haufenweise Objektive verschenkt, ich aber deins klaue -und du verschenkst keine Objektive-, bin ich dennoch berechtigt es zu tun?
Ich meine, wenn dieser Veranstalter auf kostenlose Alternativen nicht zugreift und ein Bild MIT NAMENSSCHRIFTZUG benutzt und SO dreist ist, den Namen wegzuschneiden, dann hat er wohl gelitten.
Melanie, so wie andere hier (mich inklusive) betreiben die Fotografie zwar hauptsächlich als Hobby, aber nicht nur.
Ich mache auch Veranstaltungen, Bands und Hochzeiten.
Meistens bin ich auch in Kontakt mit den betreffenden Personen (Bandmitglieder, Veranstalter).
Wenn ich ihnen Bilder verschenken will, dann tue ich das (und das mache ich manchmal durchaus).
Wenn jemand aber ein Bild von mir klaut (Namen wegschneiden ist für mich mehr als nur ein Raub:evil::evil::evil:),
dann hat derjenige ein Problem mit mir. :itchy::itchy::itchy:
ps: Melanie ist kein Schimpanse ;):cool:
LG,
Erwin
Ich frage mich, warum die Gemüter so erhitzen.
Melanie hat ein Bild gemacht.
Qualität oder Seltenheitswert: WURSCHT für die Diskussion.
Das Bild wurde verwendet - und nicht nur verwendet sondern manipuliert und dann verwendet. = Derjenige wusste genau, was er macht.
Melanie möchte nun für diese Aktion Geld sehen.
Der Typ reagiert patzig und uneinsichtig.
Wo ist denn da Diskussionsstoff? Es ist doch völlig klar, dass Melanie sich ihr Recht holen darf, nicht zuletzt deshalb, weil der Typ wohl ein Blödi ist, der sich an Sachen vergreift und dann noch rumzickt.
Wichtig ist nur, Melanie, dass du keinen Mail-Streit mit ihm eingehst. Wenn du in Wut dann Dinge schreibst, die er dann schwarz auf weiß hat, ist das absolut nicht gut. Sollte er also keine Einsicht zeigen, lass einen Anwalt drüber gucken. Vielleicht hilft dir ja Marie auch, wenn sie das auf diese Weise darf. Allerdings hat sie dir hier ja schon indirekt gute Hilfen gegeben.
Was die Anwaltskosten betrifft....im Verkehrsrecht ist es so, dass die "Schuldnerseite" auch den gegnerischen Anwalt bezahlen muss...ob das im Fotorecht auch so ist, weiß ich natürlich nicht...aber ich könnte mir vorstellen, dass Melanies Kosten, sollte sie gewinnen, nicht allzu hoch sind.
Aber du hättest das Bild ja soundso nicht verkaufen können, offensichtlich, sonst hättest du das ja auch gemacht.
Hätte sie, wenn derjenige der es für seine kommerziellen Zwecke genutzt hat vorher nachgefragt und dafür bezahlt hätte.
Irgendwie verstehe ich einige Rechtsauffassungen hier nicht. Wird das Bild eines Berufsfotografen widerrechtlich genutzt, so darf der klagen, passiert das einem Hobbyfotografen, dann soll der ruhig sein. Nichts anderes lese ich aus einigen Kommentaren hier raus.
Könnt ihr eigentlich nachvollziehen wie man sich fühlt, wenn einem eines oder mehrere seiner Bilder geklaut werden?
2009 hatte ich ein Konzert der Band UFO fotografiert. Dabei sind viele Aufnahmen von der Bühne aus entstanden die wirklich einen absoluten Seltenheitswert haben. Einige dieser Aufnahmen hatte ich später im Internet wieder gefunden. Ein paar davon wurden sogar zu einer Bannerkollage zusammen gemischt.
1437/euro_tour_banner_columbia.jpg
-> Bild in der Galerie (http://www.sonyuserforum.de/galerie/details.php?image_id=133860)
In einem anderen Fall wurden über 1000 meiner Bilder widerrechtlich genutzt; teilweise ohne Urhebernennung. Da kommen richtig große Summen zusammen und im Streitfall muss der Kläger die Gerichtskosten vorverauslagen; die sich übrigens nach dem Streitwert berechnen.
Ob ein Foto von einem Berufs- oder Hobbyfotografen gemacht ist, ob es mit Verkaufsabsicht oder aus Spaß entstand spielt absolut keine Rolle. Die Verletzung des Urheberrechts verstößt gegen geltendes Recht und da ist dann kein Unterschied mehr zwischen Berufs- und Hobbyfotograf.
Mich ärgert es immer wieder wenn eines meiner Konzertfotos ungefragt auf Internetseiten auftaucht. Mein Verständnis ist in diesem Punkt gleich Null.
Wer ein fremdes Foto privat oder kommerziell nutzen will, der hat den Urheber zu fragen, bzw. für die Nutzung zu bezahlen. Ich wünsche Melanie, dass der vorliegende Fall für sie gut aus geht und sie sich nicht ständig darüber ärgern muss.
Denen die hier eine recht lockere Rechtsauffassung besitzen wünsche ich, dass ihnen nie ein Bild geklaut wird und sie meine und Melanies Erfahrungen und den damit verbundenen Ärger nicht durchmachen müssen.
erwinkfoto
29.09.2011, 09:53
:top: habe dem nichts hinzuzufügen.
LG,
Erwin
Moin, moin,
(Namen wegschneiden ist für mich mehr als nur ein Raub:evil::evil::evil:)
Raub ist eine unrechtmäßige Aneignung unter Anwendung oder Androhung von Gewalt. Das ist hier wohl kaum der Fall.
Ansonsten gibt´s bei dem Fall wenig zu deuteln: Melanie ist die Urheberin, und ihr Urheberrecht ist hier ungefragt verletzt worden. Es obliegt ihrer Entscheidung, ob sie dafür ein Entgeld haben möchte und/oder rechtlich dagegen vorgehen möchte.
Dat Ei
Irgendwie verstehe ich einige Rechtsauffassungen hier nicht. Wird das Bild eines Berufsfotografen widerrechtlich genutzt, so darf der klagen, passiert das einem Hobbyfotografen, dann soll der ruhig sein. Nichts anderes lese ich aus einigen Kommentaren hier raus.
Ohne jetzt noch mal die ganze Diskussion durchgelesen zu haben hat, so weit ich mich erinnere, niemand geschrieben, Hobbyfotografen sollen ruhig sein. Es ging nur um die verschiedenen Vorgehensweisen und die Auffassung, ob gleich ein Anwalt nötig ist oder nicht.
Ich persönlich renne nicht gleich zur Polizei oder zu einem Anwalt, wenn ich ein Problem mit einem Mitbürger habe sondern versuche das erst mal selbst zu lösen. Jeder wie er will...
Denen die hier eine recht lockere Rechtsauffassung besitzen wünsche ich, dass ihnen nie ein Bild geklaut wird und sie meine und Melanies Erfahrungen und den damit verbundenen Ärger nicht durchmachen müssen.
Ich denke, dass es Hennesbender nicht um eine lockere Rechtsauffassung geht, sondern um die Angemessenheit der Reaktion auf einen (so denke ich) unstreitigen Rechtsbruch.
Die Gedanken sollte man sich immer machen, bevor man reagiert. IMMER. Nur durch stetige Abwägung der Angemessenheit einer Reaktion funktioniert eine moderne Gesellschaft.
Die hier geäußerte Meinung, "Draufhauen bei Verstoß" ist als Grundeinstellung ganz schön gefährlich, wenngleich bei Patzigkeit und Uneinsichtigkeit wie in diesem Fall möglicherweise angemessen.
Wie oft hab ich es schon erlebt, dass ein besoffener Depp (entschuldigung, aber man könnte das auch noch grasser beschreiben) den anderen mit irgendwelchen justiziablen Kraftausdrücken bedenkt, und der aus Prinzip sofort zum Anwalt und zum Gericht rennt (Unterlassungsklage), und am Ende für diese Prinzipientreue der Steuerzahler per Prozeßkostenhilfe bezahlt.
Will sagen: Wo fängt das Ganze an, wo hört es auf, dass man bei Rechtsverletzungen aus Prinzip die ganz große Keule auspackt?
Das soll nicht heißen, dass die große Keule nie angemessen ist. Aber niemals aus Prinzip und niemals ohne abzuwägen.
hennesbender
29.09.2011, 10:50
Danke Itscha. Genau das wollte ich ausdrücken.
Wie cdan zu dieser merkwürdigen Verkürzung meiner Aussagen kommt, ist mir nicht ganz klar.
Karsten in Altona
29.09.2011, 11:06
Um das Gleichgewicht wieder etwas herzustellen, sehe ich es auch eher ähnlich wie Itscha und hennesbender. Bin damit immer gut gefahren. :top:
hennesbender
29.09.2011, 11:14
Und noch mal kurz zum Sachverhalt:
Melanie hat sich hier gemeldet, BEVOR sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt hat und um Rat gefragt wie sie sich verhalten soll. Sie selber hatte die Idee, sich direkt unmittelbar mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen (was ich zunächst auch mal für sinnvoll halte) und einige Kollegen haben dann vorgeschlagen, sofort zum Anwalt zu gehen! Melanie ging daraufhin selber davon aus, dass sie möglicherweise zu nett sei.
Und nebenbei noch eine Frage dazu wie der Veranstalter überhaupt an die Bilder gekommen ist: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurden die Bilder für einen Bekannten gemacht und der hat die Bilder an den Veranstalter weitergegeben. Oder habe ich das falsch verstanden? So ganz klar wird das im Eingangspost nicht...
erwinkfoto
29.09.2011, 11:15
ps: Das mit dem "draufhauen" ist wohl überlegt. In wirklichkeit bewahre ich immer ein kühlen Kopf und ruhigen Händen ;)
Was ich in diesem Fall als Urheber täte:
Ich würde den Anteil, der über das eigentliche Bildhonorar hinausgeht (Verletzung Copyright, Uneinsichtigkeit, etc ) an eine gemeinnützige Organisation spenden.
Dann hätten hier auch alle Beteiligten ein Interesse das der Betrag möglichst hoch ausfällt :)
Und dem Veranstalter wäre vielleicht auch wohl(er) dabei und er hätte seinen Lerneffekt trotzdem erzielt.
VG
Jürgen
PS Gehört der Thread wirklich in dieses Forum oder wäre er nicht im Cafe besser aufgehoben ?
mrieglhofer
29.09.2011, 15:18
Trotzdem ist es interessant, wie es ausgeht.
Wenn bei der Abmahnung nur 100€ für den RA berechnet werden dürfen (wird wohl nur auf Privatpersonen zutreffen, nehme ich mal an) und wenn man ohne Abmahnung und Einsicht der Beklagten die GerichtsKosten dem Kläger bleiben, wird natürlich interessant, ob da dann überhaupt was bleibt (außer Kosten).
Denen die hier eine recht lockere Rechtsauffassung besitzen wünsche ich, dass ihnen nie ein Bild geklaut wird und sie meine und Melanies Erfahrungen und den damit verbundenen Ärger nicht durchmachen müssen.
"Mit der lockeren Rechtsauffassung" habe ich keinen Ärger. Die Bilder sind ja damit nicht klaubar. Wie schon gesagt, alle öffentlich zugänglichen Bilder sind Creative Commons lizensiert. Und wenn ich was verkaufe, dann bekommt der Käufer alle Rechte und die Sache ist erledigt. Das ist bei Events, Firmung, Erstkomunion usw. klar einfacher, weil sich das in 1 Jahr eh nicht verkaufen ließe. Wobei unsere Stadtzeitung immer wieder gerne Bilder von mir verwendet, ohne meinen Namen zu nennen. Eigentlich müsste ich die jetzt klagen. Wird wohl ein Abendessen werden;-)
Was mich viel mehr interessiert, DURFTEST du überhaupt Fotos machen? Hierzu muß der Veranstalter gefragt werden und sein okay geben - und nicht der DJ oder co...das könnte genauso gut auch nach hinten losgehen, weil Du ohne seine Genehmigung die Fotos auf einer nicht öffentlichen Veranstaltung gemacht hast (soweit ich das verstanden habe). Das soll nicht sein Verhalten entschuldigen, aber man weiß auch nie, wie die Gegenseite reagiert und wenn man da verstimmt ist, dann kann das für einen selbst auch negative Folgen haben.
Ich finde es generell gut verbal Probleme zu lösen.
Viel besser finde ich wenn Probleme erst nicht entstehen. Wenn also ein wie auch immer gearteter Dieb mir was klaut, dann "hau ich auch drauf" - nein nicht mit der Keule oder dem AK47 sondern rechtlich.
Für was anderes hab ich kein Verständnis. Da bereichert sich einer an Melanies Foto. Früher hat man Dieben die Hand abgehakt. Heute sperrt man Diebe ein die unsere Steuergelder wegfressen... weiß ja nicht was besser ist.
Der Schaden der aus meiner Sicht entstanden ist läßt sich anhand der Bildhonorarliste der BVPA nachvollziehen. Kerstin hatte da neulich ein Fall wo der Gegenwert einer nagelneuen NIKON D3s im Raum stand (Da fällt mir auf - nu hat sie eine - grins... )
Geht es Euch auch so - jeden Tag trifft man irgendwelche Billigheimer die meinen, dass (meine) Bilder nichts kosten müssen. Bei Billigheimern geht mir der Hut hoch.
Neben der Nutzungsrechte bzw. das Bezahlen dieser würde ich auch die Anwaltskosten einklagen lassen. Nur weil irgendwo steht dass das limitiert ist, heißt das nicht, dass es so bleibt. Wenn Menschen die sich an anderer Leute Eigentum vergehen nur lernen indem sie zahlen - lasst sie viel (!) zahlen. Dann lernen auch die es endlich...
Melanie ich drück Dir die Daumen - "mach in platt". - OK, ich drücke es netter aus - lass ihn lernen wie man es zukünftig richtig macht ;)
Cheers
Norbert
Was mich viel mehr interessiert, DURFTEST du überhaupt Fotos machen? Hierzu muß der Veranstalter gefragt werden und sein okay geben - und nicht der DJ oder co...das könnte genauso gut auch nach hinten losgehen, weil Du ohne seine Genehmigung die Fotos auf einer nicht öffentlichen Veranstaltung gemacht hast (soweit ich das verstanden habe). Das soll nicht sein Verhalten entschuldigen, aber man weiß auch nie, wie die Gegenseite reagiert und wenn man da verstimmt ist, dann kann das für einen selbst auch negative Folgen haben.
...öffentliche Veranstaltung? Hing irgendwo ein Schild mit Kameraverbot??? Thema schon rum...
hennesbender
29.09.2011, 16:18
Die Gegenseite müsste schon auch die Kosten übernehmen, wenn sie verliert.
Die Gegenseite müsste schon auch die Kosten übernehmen, wenn sie verliert.
Nach meinem Rechtsverständnis wird die Verliereseite die Kosten tragen müssen - und der Verlierer steht ja eigentlich schon fest.
Anaxaboras
29.09.2011, 16:44
Ich lese eifrig mit und kann mich nicht länger zurückhalten :evil:.
Schaden ist ja faktisch keiner entstanden, da ohne das Bild zu kennen, die kreative Leistung wohl eher gering sein wird und der Schaden null, da das gegen Geld eh niemand gekauft hätte.
Natürlich ist ein Schaden entstanden, auf alle Fälle ein immaterieller. Und wie man ohne das Bild zu kennen, die dahinter stehende kreative Leistung beurteilen kann, ist mir ein Rätsel.
Nicht umsonst kannst ja eine Software auch nur schützen, wenn du eine merkbare geistige Leistung erbracht hast.
Aber für ein Urheberrecht ist auch ein gewisse Schöpfungshöhe notwendig.
Im deutschen Urheberrecht gibt es die klare Festlegung (wie es in Österreich ist, weiß ich nicht), dass eine Fotografie per se Werkcharakter hat und damit schützenswert ist. Das ist eben ein gewaltiger Unterschied zu einer Software oder einem Text, wo der Programmierer/Autor im Streitfall erst einmal die "Schöpfungshöhe" belegen müsste.
Wer eine Fotografie ungefragt/unerlaubt nutzt, greift in Deutschland tief in die Rechte des Urhebers ein. Dazu gehört ja nicht nur eine möglicherweise entgangene Vermarktung, sondern vielleicht auch der Wunsch, das Werk zu vernichten.
Mal ganz davon abgesehen: Dadurch, dass das Foto für ein Werbeplakat verwendet wurde, hat es ja durchaus einen materiellen Wert erhalten :D.
Was mich viel mehr interessiert, DURFTEST du überhaupt Fotos machen?
Das ist doch für das Urheberrecht völlig unbedeutend. Melanie bleibt Urheberin der Fotos, ganz gleich, ob es eventuell gar nicht hätte entstehen dürfen. Da könnte jetzt vielleicht der Veranstalter bei dessen Veranstaltung das Foto entstand, dessen Vernichtung fordern. Oder die darauf abgebildeten Personen ihre Persönlichkeitsrechte geltend machen. Letztere werden aber nur eine Veröffentlichung untersagen können, und kaum die Vernichtung des Werks durchsetzen können.
Sollte Melanie mit den Fotos tatsächlich das Hausrecht des Veranstalters, bei dessen Veranstaltung die Aufnahmen entstanden sind, verletzt haben, so hat jetzt vor allem derjenige ein Problem am Hals, der die Bilder unautorisiert veröffentlicht hat. Das gilt auch, sollten durch die Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzt worden sein.
Junge, junge, ich kann nur den Kopf schütteln, wie hier von einigen die Selbstbedienungsmentalität im Internet verteidigt wird.
Klar, kann man jetzt sagen, einen RA muss man dafür ja nicht gleich einschalten. Ich hätte allerdings keine Lust, meine persönliche Zeit und Mühen zu opfern, um mein Recht (und mein Geld) zu bekommen. Das würde ich ganz bequem einem RA übergeben, der die Sache für mich regelt. Dass das dann für den Schädiger teurer wird, ist doch nicht mein Problem.
Martin
@Anaxaboras
:top: Danke für diese Worte! :top:
alberich
29.09.2011, 17:59
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,789073,00.html
hennesbender
29.09.2011, 18:51
Ich sags ja... wer andern eine Grube gräbt... :D
SirSaggi
29.09.2011, 19:18
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,789073,00.html
Ich hab auch gerade das Forum aufgerufen um den Link zu posten :D
Wer am lautesten schreit... ;)
Ich sags ja... wer andern eine Grube gräbt... :D
Wer am lautesten schreit... ;)
Ich würde davon ja eher ableiten das es mitlerweile fast normal ist das Webdesigner usw Bilder klauen.
Der Politiker hat zu 99% nix mit den Bildern auf seiner Webseite zu tun.
Die haben doch nochnichma Ahnung davon wie ein PC funktioniert (sieht man daran das behauptet wird beim Onlinestream würde ein Film nicht heruntergeladen werden und daher wäre das legal wenn man dort Kinofilme guckt).
Das heisst jemand der für ihn die Seite macht nimmt sich einfach die Bilder und sch**** auf jegliche Rechte. Fällt ja sowiso meist nich auf ;)
Und wenns auffällt isses zumeist günstiger die 100% Aufschlag zu zahlen, weils ja nur bei jedem 10. Bild rauskommt. :flop:
Ich würde davon ja eher ableiten das es mitlerweile fast normal ist das Webdesigner usw Bilder klauen.
Der Politiker hat zu 99% nix mit den Bildern auf seiner Webseite zu tun.
Die haben doch nochnichma Ahnung davon wie ein PC funktioniert (sieht man daran das behauptet wird beim Onlinestream würde ein Film nicht heruntergeladen werden und daher wäre das legal wenn man dort Kinofilme guckt).
Das heisst jemand der für ihn die Seite macht nimmt sich einfach die Bilder und sch**** auf jegliche Rechte. Fällt ja sowiso meist nich auf ;)
Und wenns auffällt isses zumeist günstiger die 100% Aufschlag zu zahlen, weils ja nur bei jedem 10. Bild rauskommt. :flop:
das sind dann amateure, die heute noch bilder klauen. du bekommst doch heute fast alles für wenige cent bei stockbörsen, wofür sich den stress noch machen? das ist einfach nur unwissenheit...auch tolle party-fotos kauft man doch heute bei istock, shutterstock oder fotolia...
Ich gehe davon ja aus, dass alle Schreiber im Thread (mich eingeschlossen)
a) in ihrer Steuererklärung immer alle ihre Einkünfte angegeben haben,
b) noch nie eine Musik CD kopiert haben,
c) die Rechte am eigenen Bild anderer immer gewahrt haben,
d) nur mit lizensierter Software ihre Bilder bearbeiten
e) und wenn ich dann erwischt werde die Strafe ohne Widerspruch akzeptiere.
:)
Sonst wäre man ja mit Herrn Kauder auf eine Stufe zu stellen. Oder ein Pharisäer.
Für mich erscheint es unstrittig - ich kenne ja nur eine Seite - dass der Veranstalter die Urheberrechte verletzt hat. Und Melanie dafür zu entlohnen hat. Aber deshalb zwei bis dreifache Summen einzufordern. Wo nicht einmal klar ist, wie hoch der erzielte "Gewinn" durch das Foto war oder sein wird.
Melanie ist moralisch und juristisch wohl im Recht. Und sie soll ihre Entlohnung bekommen. Aber deswegen den doppelten oder dreifachen Satz einfordern.
VG
Jürgen
Melanie ist moralisch und juristisch wohl im Recht. Und sie soll ihre Entlohnung bekommen. Aber deswegen den doppelten oder dreifachen Satz einfordern.
So ist es halt wenn man bestraft wird :D
ohne Fahrkarte fahren und dann beim erwischt werden nur den normalen Kartenpreis zahlen wäre auch toll, geht aber leider nicht ^^
Und deine Auflistung ist ein wirklich toller vergleich! :) :top:
Für mich hinkts in dem punkt das du dann zu allen Punkten unterstellen müsstest das die "geklaute" Musik aber auch gewerblich genutzt würde, die geklaute Software geweblich genutzt werden würde usw :)
Allen Vergleichen ist gemein, dass das Rechte von anderen oder Urheberrechte verletzt werden.
Ich stelle mir gerade vor, wie groß hier das Geschrei wäre, wenn A---- aus den jpgs auslesen könnte und würde, wer hier keine auf seinen Namen lizensierte Software bei der Bearbeitung seiner Bilder eingesetzt hat. Und dafür dann die dreifache Summe des Verkaufpreises von LR, PS oder Elements pro Bild einfordert.
Und ich dann grinsend schreibe: So ist das halt, wenn man bestraft wird.
Über Strafen entscheiden im Gerichte und nicht Firma xy, Du oder ich:)
VG
Jürgen
mrieglhofer
29.09.2011, 21:04
Klar ist es nicht rechtens, das bezweifelt eh niemand.
Und wenn das ein offizieller Veranstalter ist, wird er auch RA Kosten und Honorar mal 2 zahlen. Wenn der das privat macht, dann wird er bei der Abmahnung auf die Kostenbeschränkung lt. Gesetz berufen und 100 € zahlen und allenfalls das Honorar nach Liste. Wenn das ein offizieller RA ist, dann ist es ein Nullsummenspiel. Vor Gericht schaut es auch nicht soviel besser aus. Wenn der Beklagte einsichtig ist und davor keine Abmahnung erfolgte, bleiben dem Kläger die Kosten.
Aber wir tun ja da so, als ob da alles rechtlich einwandfrei ist und nur jemand ein Bild geklaut hat. Wie schaut es mit dem aus:
- gibt es eine Zustimmungserklärung der abgebildeten Personen
- Zustimmung des Veranstalters, der das Hausrecht hat
- Zustimmung der auftretenden Gruppen entsprechend Leistungsschutzrechte
Hätte das Bild überhaupt schon aus den Gründen verkauft werden dürfen. Fragen über Fragen und spannend, was rauskommt.
In Wirklichkeit ist ja der Bilderklau noch das geringste Problem als Fotograf. Aber als Fotograf stehst ja praktisch mit einem Fuß dauernd im Gefängnis. Fotgrafierst einen ICE, ein Cola Schild zu groß, einen Braten in altem Geschirr, ist ein Gemälde im Eck an der Wand, bist bei einer Veranstaltung ohne beauftragt zu sein, läuft die die Tante Emma ins Bild. Bei fast jedem Bild, dass nicht professionell produziert wird und bei dem nicht alle Assesoirs Massenware ohne geprüftem Gebrauchsmusterschutz sind, läufst heute Gefahr, von irgendjemanden, der eine Chance auf Geld wittert, geklagt zu werden. Das ist leider die Kehrseite der Medaille.
...Aber deshalb zwei bis dreifache Summen einzufordern. Wo nicht einmal klar ist, wie hoch der erzielte "Gewinn" durch das Foto war oder sein wird...
Um den erzielten Gewinn geht es hier nicht, der spielt keine Rolle. Aus eigener Erfahrung würde ich den Wert auf ca. 180 Euro zzgl. 100% Aufschlag wg. Nichtnennung des Urhebers zzgl. MwSt. ansetzen. Das schließt allerdings die zeitlich unbefristete Verwertung aus. Hinzu kommen noch die Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten.
Was da über einen Wert im Bereich einer D3x gesagt wurde ist utopisch - auch in Kerstins Fall.
Kerstin hatte da neulich ein Fall wo der Gegenwert einer nagelneuen NIKON D3s im Raum stand (Da fällt mir auf - nu hat sie eine - grins... )
Nee, die hab ich mir hart erarbeitet.
Wobei - die Sache, die ist noch immer unerledigt. Sollte ich allerdings auch mal was tun ....
mrieglhofer
29.09.2011, 21:11
Hinzu kommen noch die Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten.
Wie kommst auf das?. Habe doch 2 deutsche Links dazu gesetzt hinsichtlich gesetzliche Limitierung und Gerichtskosten.
Immer unter der Annahme, dass es sich um einen Privaten handelt und nicht um eine Firma. Vielleicht trifft das ja nicht zu.
Die Abmahnkosten bei Bagatellen sind auf 100€ begrenzt und wenns ohne Abmahnung zu Gericht gehst, zahlst soundso selber.
hennesbender
29.09.2011, 21:20
Nein
Die Abmahnkosten bei Bagatellen sind auf 100€ begrenzt und wenns ohne Abmahnung zu Gericht gehst, zahlst soundso selber.
Nein
So können wir ewig weiter machen :D
Behauptet doch mal nicht einfach sondern bringt Quellen die das belegen :D :top:
Christian ich kenne ja ein wenig deinen Fall. Und der ist für mich anders gelagert als Melanies.Bei deinem Fall wurde ja unter anderem im großen Stil Dein Copyright verletzt.
Nochmal mir geht es gar nicht darum, eine etwaige Urheberrechtsverletzung schönzureden.
Und wenn man den zweifachen / dreifachen Satz fordert und bekommt dann ist das auch ok.
Wie schon weiter oben geschrieben, würde ich bei einem einmaligen Fall diesen Teil spenden oder den Veranstalter bitten es zu spenden. Bei deinem Fall liegen s.o. die Dinge anders.
Hätte Melanies Veranstalter so etwas schon häufiger gemacht, dann würde ich auch ins überlegen kommen.
Mir geht es aber auch darum, dass im Glashaus sitzen und mit Steinen werfen einen angreifbar macht (siehe Kauder).
Und wenn hier u.a. von Raub gesprochen wird, dann geht das völlig daneben.
VG
Jürgen
Was da über einen Wert im Bereich einer D3x gesagt wurde ist utopisch - auch in Kerstins Fall.
Muss Dich korrigieren. Aus zwei Gründen - zum einen hätte ich Kerstin angelogen - ich Böser ich. Zum anderen hab ich das aus der Liste für Kerstins Sachverhalt abgeleitet. Nix utopisch.
Beispiel aus der Praxis. Ein Foto in Größe DIN A0 auf Aussenwerbungsplakate (Bis zu 50 Stück) bringen im Quartal über 600 Euro. Sollte also wie in dem von mir bedachten Fall diese Werbung entsprechend lange laufen darf entsprechendes Geld gezahlt werden - und wird es auch ;)
@Kerstin - worauf wartest Du? Wenn Du nicht magst, schenke mir die Rechte ;)
BtW - ist Raub nicht Diebstahl unter Lebensbedrohung...oder so ähnlich ;) ... ??? Ich habe in diesem Thread den Part vom RAUB wohl überlesen... mmh....
hennesbender
29.09.2011, 21:45
So können wir ewig weiter machen :D
Behauptet doch mal nicht einfach sondern bringt Quellen die das belegen :D :top:
Die Abmahnkosten sind zusätzlicher Gegenstand des Schadensersatzanspruchs. Der Ersatzanspruch ist insoweit auf 100 EUR gedeckelt. Daneben kann selbstverständlich ein weitergehender Schaden geltend gemacht werden. Z.B. ein entgangener Gewinn oder halt im Wege der Lizenzanalogie. Und diesbezüglich gibt es KEINE Deckelung. Und der Ersatzanspruch besteht auch unabhängig davon, ob ich ein Gericht anrufe oder nicht. Da gilt auch für die Kosten.
Und Gerichtskosten sind grdls von denjenigen zu tragen der unterliegt. Die Kosten hast du also ebenfalls NICHT am Bein.
Das kannste mir jetzt glauben oder nicht...:)
Und noch mal kurz zum Sachverhalt:
Melanie hat sich hier gemeldet, BEVOR sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt hat und um Rat gefragt wie sie sich verhalten soll. Sie selber hatte die Idee, sich direkt unmittelbar mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen (was ich zunächst auch mal für sinnvoll halte) und einige Kollegen haben dann vorgeschlagen, sofort zum Anwalt zu gehen! Melanie ging daraufhin selber davon aus, dass sie möglicherweise zu nett sei.
Und nebenbei noch eine Frage dazu wie der Veranstalter überhaupt an die Bilder gekommen ist: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurden die Bilder für einen Bekannten gemacht und der hat die Bilder an den Veranstalter weitergegeben. Oder habe ich das falsch verstanden? So ganz klar wird das im Eingangspost nicht...
Was mich viel mehr interessiert, DURFTEST du überhaupt Fotos machen? Hierzu muß der Veranstalter gefragt werden und sein okay geben - und nicht der DJ oder co...das könnte genauso gut auch nach hinten losgehen, weil Du ohne seine Genehmigung die Fotos auf einer nicht öffentlichen Veranstaltung gemacht hast (soweit ich das verstanden habe). Das soll nicht sein Verhalten entschuldigen, aber man weiß auch nie, wie die Gegenseite reagiert und wenn man da verstimmt ist, dann kann das für einen selbst auch negative Folgen haben.
Also: Der Veranstalter ist der DJ. Dieser hatte vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Webseite dazu aufgerufen, Fotos auf der Veranstaltung zu machen. Das beste Partybild sollte mit einer CD prämiert werden. Meine Freundin machte mich darauf aufmerksam und weil sie seine Musik gerne hört und die CD gerne haben wollte, habe ich meine Kamera mitgenommen (sonst wäre sie zu Hause geblieben). Gleich zu Beginn sprach ich mit dem DJ, dass ich ihm die Bilder nach der Party am nächsten Tag zukommen lassen. Die fotografierten Gäste wurden von mir darauf hingewiesen, dass die Fotos von ihnen auf der Facebookseite des DJs zu finden sind. Ich bin schon seit Jahren Partyfotografin und so läuft es immer: Wenn man davon ausgehen kann, dass die Leute mit der Veröffentlichung einverstanden sind, reicht das (d.h. Hinweis auf Internetseite und Lächeln in die Kamera --> sieht so aus, als hätte man sie nicht dazu gezwungen). Und wenn ich sie darauf hinweise, dass man die Bilder auf Facebook findet, sie sich dann freuen und fragen, wann denn, dann habe ich wohl das Recht, diese Bilder zu veröffentlichen. Unerwünschte Bilder lösche ich immer sofort vor den Augen der abgebildeten Personen.
Dann habe ich am nächsten Tag den Picasalink dem DJ geschickt und der hat diesen Link auf seiner Seite gepostet, so dass jeder die Bilder sehen konnte.
Mir kann auf jeden Fall niemand was. Die Bilder sind unbearbeitet und selbst wenn, dann wäre das egal, da ich sowohl Lightroom 3, als auch Photoshop CS 5 gekauft habe (kommerziell nutzbar). Ich habe kein einziges illegales Programm auf dem Rechner und auch keine Musik. Und wieso? Weil ich mich immer absichern wollte, falls so ein Fall mal eintritt. Und jetzt bin ich froh darüber.
LG, Melanie
Ich gehe davon ja aus, dass alle Schreiber im Thread (mich eingeschlossen)
a) in ihrer Steuererklärung immer alle ihre Einkünfte angegeben haben,
Ja.
b) noch nie eine Musik CD kopiert haben, Nur meine eigenen, damit mein früheres Autoradio die auch abspielt, weil es ziemlich allergisch auf diverse Kopierschutzverfahren reagiert hat. Als Jugendlicher hatte ich aber schon einige MCs der LPs von Kollegen ;)
c) die Rechte am eigenen Bild anderer immer gewahrt haben,Ich glaube ja.
d) nur mit lizensierter Software ihre Bilder bearbeitenDas auf jeden Fall. Ich bin ... äh war ... selbst Software Entwickler. Was ich mir nicht leisten kann/will, brauche ich auch nicht
e) und wenn ich dann erwischt werde die Strafe ohne Widerspruch akzeptiere. Ich wüsste nicht wobei.
Es ist schön, wie Du offensichtlich davon ausgehst, dass einigermaßen anständiges Verhalten und Umgang mit den Leistungen Anderer ziemlich exotisch sei ...
Nur meine eigenen, damit mein früheres Autoradio die auch abspielt, weil es ziemlich allergisch auf diverse Kopierschutzverfahren reagiert hat.
Bingo. Dass es deine eigenen CDs sind, ist vollkommen unerheblich. Nach dem Urheberrechtsgesetz darf ein Kopierschutz nicht umgangen werden.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Belfigor
29.09.2011, 22:40
Sagt mal, habt ihr das nötig? Nur weil einer mit unverschämten und beleidigenden Unterstellungen daher kommt, fangt ihr an euch zu rechtfertigen?
Bingo. Dass es deine eigenen CDs sind, ist vollkommen unerheblich. Nach dem Urheberrechtsgesetz darf ein Kopierschutz nicht umgangen werden.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
Das Gesetz ist dehnbar, aber ich habe vor der Entfernung des Schutzes keine Haare gespalten. Ich fühlte mich im Recht ;)
Sagt mal, habt ihr das nötig? Nur weil einer mit unverschämten und beleidigenden Unterstellungen daher kommt, fangt ihr an euch zu rechtfertigen?
Ich rechtfertige mich nicht. Ich wollte diese Äußerungen einfach mal konterkarieren, da sie aus meiner Sicht darauf abzielten, Melanies berechtigten Unmut und die daraus ggf. resultierenden Folgen in ein Licht zu stellen, als handele es sich bei ihr und denn Befürworten um einen Haufen unentspannter Erbsenzähler, die in Wirklichkeit ihre Ansprüche selbst nicht ernst nehmen.
Viele Grüße,
Markus
erwinkfoto
30.09.2011, 02:06
Mit "Raub" war "Klau" gemeint :oops: :mrgreen:
Wünsche Melanie jedenfalls ein guter Ausgang aus dieser Geschichte. :top:
LG,
Erwin
Wünsche Melanie jedenfalls ein guter Ausgang aus dieser Geschichte. :top:
Im Worst Case sehe ich kein Geld. Aber das halte ich für unwahrscheinlich. Vllt rentiert sich nun mal die Rechtsschutzversicherung. Werde nach Ablauf der 7 Tage Frist mal mit denen telefonieren.
LG, Melanie
Karsten in Altona
30.09.2011, 08:13
Rechtsschutzversicherungen "für den Hausgebrauch" schliessen Urheberrechtsfragen in der Regel nicht mit ein. Wenn Du allerdings aufgrund Deiner Fototätigkeit eine entsprechende Berufsrechtschutz abgeschlossen hast, dann natürlich schon, aber die sind in der Regel deutlich teurer.
Ich spreche in dem Fall aus Erfahrung als jemand der Urheberrecht verletzt haben soll (angebliche Verfügungstellung einer mp3 in einer Tauschbörse und sollte dafür knapp 900 Euro zahlen). Kulanterweise hat man mir eine Telefonberatung angeboten, aber wenn ich auf die gehört hätte, dann wäre ich heute 300 Euro ärmer. :flop:
Im Worst Case sehe ich kein Geld. Aber das halte ich für unwahrscheinlich. Vllt rentiert sich nun mal die Rechtsschutzversicherung.
Ganz sicher nicht.:!:
... Vllt rentiert sich nun mal die Rechtsschutzversicherung. Werde nach Ablauf der 7 Tage Frist mal mit denen telefonieren...
Eine Versicherung rentiert sich in allererster Linie für die Gesellschaft und für die Aktionäre:eek::?:.
Man sollte eine Versicherung auch nicht mit dem Ziel abschließen, dass sie sich "rentiert", sondern in der Hoffnung, dass der "elementare" Schaden nicht eintritt.
Und das mit "elementaren" Schaden meine ich wirklich so! Das hat nichts mit der Höhe der Versicherung zu tun, da hat jeder andere "Schmerzgrenzen".
Versicherungsgesellschaften haben einen - zumindest bei den Kapitalgesellschaften - rechtlich geforderten Zweck: Gewinne erzielen!
Viele Grüße
Gerd
mrieglhofer
30.09.2011, 12:39
Die fotografierten Gäste wurden von mir darauf hingewiesen, dass die Fotos von ihnen auf der Facebookseite des DJs zu finden sind. Ich bin schon seit Jahren Partyfotografin und so läuft es immer: Wenn man davon ausgehen kann, dass die Leute mit der Veröffentlichung einverstanden sind, reicht das (d.h. Hinweis auf Internetseite und Lächeln in die Kamera --> sieht so aus, als hätte man sie nicht dazu gezwungen)
Und wie willst du das Einverständnis für eine Veröffentlichung beweisen? Auch wenn sie lächeln, heißt das nur, dass sie nichts gegen fotografieren hatten. Die Frage der Veröffentlichung lasst sich daraus nicht ableiten. Noch dazu, du fragst, gibst die Fotos weiter und jemand anders veröffentlicht sie.
Normal läuft das dann so, ich klage den DJ auf Unterlassung und Schadensersatz, der hat nämlich nichts vom mir. Der zahlt und klagt dich, weil du die Fotos ihm gegeben hast und ihn glauben machen wolltest, dass du alle REchte hast. Das nur zum Thema, bei uns läuft eh alles rechtens.
Klar, ich weiss, dass das in der Praxis nicht von jedem fotografierten schriftlich geben lassen kannst. Das war früher auch kein Problem, wenn er nur der seine Bilder bekommen hat. Wenn du sie aber jetzt veröffentlichst und es klagt dich jemand, dann weißt, warum eine Rechtschutzversicherung brauchen kannst.
Die einzige mir bekannte Möglichkeit ist, diese auf der Eintrittskarte als Bedingung anzugeben, dass die Fotos veröffentlicht werden dürfen. Und sonst Karte retour.
Anaxaboras
30.09.2011, 13:24
Und wie willst du das Einverständnis für eine Veröffentlichung beweisen? Auch wenn sie lächeln, heißt das nur, dass sie nichts gegen fotografieren hatten.
Doch. :arrow: Konkludentes Handeln (http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln).
Es bleibt natürlich die Frage, ob sie etwas gegen das Veröffentlichen hatten.
Aber wie gesagt: Das ist nicht das Problem von Melanie. Nicht sie hat die Plakate veröffentlicht, sondern nicht-autorisiert ein anderer Veranstalter.
Mit welcher Halstarrigkeit hier gegen Melanie als Geschädigte argumentiert wird, wundert mich immer mehr. :roll::roll::roll:
Martin
Mit welcher Halstarrigkeit hier gegen Melanie als Geschädigte argumentiert wird, wundert mich immer mehr. :roll::roll::roll:
Nicht nur dich.
steve.hatton
30.09.2011, 13:30
:top::top::top:
Aber wahrscheinlich geht es nicht gegen Melanie persönlich. Eher scheinen manche hier offenbar entweder ein Problem damit zu haben jedes Foto als Leistung anzuerkennen und zudem ein grundsätzliche Problem mit Anwälten, Gerichten und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Der Täterschutz geht mir auch ein wenig zu weit.
Ein Stammtischkollege hat ca. einen Monat vor mir den gleichen Rechtsstreit angefangen und sollte es hart auf hart kommen, kann ich glücklicherweise auf seine Erfahrungen zurückgreifen. Ich hoffe immer noch, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Der Täter hat immerhin eingesehen, dass er vor Gericht keine Chance hätte. Also denke ich mal, er will nicht auch noch meine Anwaltskosten tragen und wird mir ein vernünftiges Angebot machen.
LG, Melanie
Karsten in Altona
30.09.2011, 14:32
Hört sich doch bislang gut an, Melanie! :top:
ingoKober
30.09.2011, 14:37
Hallo,
vielen Leuten ist glaube ich die Rechtslage einfach nicht bewusst.
Ich habe schon etliche meiner Bilder in Printkatalogen, in online Shops und auf Homepages wiedergefunden, ohne dass mich jeweils jemand um erlaubnis gefragt hätte.
Wenn ich da jedesmal klagen würde, hätte ich nichts anderes mehr zu tun.
Wenn was mich wirklich ärgert, schreibe ich eine Unterlassungsemail, notfalls eine bitterböse zweite und das wars dann auch.
Mach mir doch wegen sowas keinen Stress..
Viele Grüße
Ingo
phootobern
30.09.2011, 14:45
Ich habe schon etliche meiner Bilder in Printkatalogen, in online Shops und auf Homepages wiedergefunden, ohne dass mich jeweils jemand um erlaubnis gefragt hätte.
*******e meine Fotos klaut keiner, Fotografiere ich so schlecht?:flop:
Keiner sagt was ... :mrgreen::mrgreen:
mrieglhofer
30.09.2011, 16:26
Der Täter hat immerhin eingesehen, dass er vor Gericht keine Chance hätte. Also denke ich mal, er will nicht auch noch meine Anwaltskosten tragen und wird mir ein vernünftiges Angebot machen.
na, das klingt ja vernünftig. Hoffentlich klappt das auch.
Aber wahrscheinlich geht es nicht gegen Melanie persönlich.
Du sagst das. War auch nie so gemeint. Ich sehe immer mehr, dass jeder jeden klagt und wir gerade als Fotografen auf dünnen Eis unterwegs sind. Wenn wir von jedem eine Freigabe einholen müssen, können wir bei den meisten Sachen zwar noch fotografieren, aber sicher nichts mehr veröffentlichen.
Daher bin ich daran interessiert, dass der Ball flach gehalten wird. Weil nach so einer Aktion kann halt dann sein, dass bei der nächsten Veranstaltung der Fotograf geklagt wird, wenn er seine Bilder veröffentlicht und nicht alle rechtlichen Punkte eingehalten hat.
Fängt ja in der Schulen schon an. Machst ein Gruppenbild und einer wehrt sich. Klar, scharzer Balken drüber usw. Dito Erstkommunion, Firmung. Wir machen da ja eine Menge Gruppenbilder. Wenn jetzt da mehrere Eltern hier den Rechtsweg gehen, kannst auch bei der Anmeldung zu Erstkommunion und Firmung usw. zuerst unterschreiben lassen, dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind und sonst Sorge tragen müssen, dass sich ihr Kind nicht zu den anderen stellt. Sonst hast es drauf und kannst nichts verwenden. Oder du kannst ein Liste vorhalten und mußt die Kinder vor dem Bild zuerst checken und dann entfernen.
Es ist jetzt nicht so, dass ich jeden verklagen würde. Es ist das erste Mal und das auch nur, weil es so dreist war und ich durch einen Bekannten erst drauf aufmerksam gemacht worden bin, dass man mit sowas Erfolg haben wird. Vorher dachte ich auch, die Mühe lohnt nicht. Ich werds versuchen, um eine Erfahrung reicher sein und davon meine zukünftigen Entscheidungen abhängig machen. Jeden verklagen, der ne Kleinigkeit macht, werde ich ganz sicher nicht. Aber das ist für mich keine Kleinigkeit.
LG, Melanie
Ein Stammtischkollege hat ca. einen Monat vor mir den gleichen Rechtsstreit angefangen und sollte es hart auf hart kommen, kann ich glücklicherweise auf seine Erfahrungen zurückgreifen. Ich hoffe immer noch, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Der Täter hat immerhin eingesehen, dass er vor Gericht keine Chance hätte. Also denke ich mal, er will nicht auch noch meine Anwaltskosten tragen und wird mir ein vernünftiges Angebot machen.
LG, Melanie
Melanie, ohne das jetzt im einzelnen nachgelsesen zu haben, hattest Du mal in der BVPA-Bildhonorareliste geschaut. Dann kannst Du ihm ein "Angebot" machen ;)
Gruß
Norbert
Mit welcher Halstarrigkeit hier gegen Melanie als Geschädigte argumentiert wird, wundert mich immer mehr. :roll::roll::roll:
Ich empfinde das oft so, dass ein "Opfer" versucht wird als "Täter" darzustellen - wie konntst Du nur auslösen - böses Mädchen Du ;) Kenn ich auch aus anderen Fällen - zuletzt war das ein Beleidigungsfall gegen mich... herrje war ich am Ende vielleicht ein übler Schurke, der den Beleidigenden ja geradezu genötigt hat eine öffentlich niedergeschriebene Beleidigung loszuwerden. Und auch in dem Fall gab es vom "Täter" keine Einsicht - aber Unterstützung anderer... verdrehte Welt halt.
Nur gut, dass diese Person sowas von unwichtig (für mich) ist, da hab ich dann auch vorhandenes Beweismaterial "nur gesichert" (für alle Fälle) und gedacht für so'nen Kasper mach ich mir nicht die Arbeit. ABER da ging es auch nicht um Geld!
Meine Bilder sind so schlecht, dass die keiner klaut. Aber wenn ich lese, dass es anderen schon öfter so ergangen ist und die dann nichts dagegen tun - naja, ggf. hat der "Geschädigte" das Geld auch nicht nötig. ;)
Gruß
Norbert
erwinkfoto
01.10.2011, 23:01
Melanie, ohne das jetzt im einzelnen nachgelsesen zu haben, hattest Du mal in der BVPA-Bildhonorareliste geschaut. Dann kannst Du ihm ein "Angebot" machen ;)
Norbert, darauf haben die wenigsten hier Zugriff, du kannst Melanie per PN sagen, was es wert wäre und ferdisch:cool::top:
Norbert, darauf haben die wenigsten hier Zugriff, du kannst Melanie per PN sagen, was es wert wäre und ferdisch:cool::top:
Hombre,
dazu müsste ich a) mehr Details und b) die aktuelle Liste haben. Der Anwalt hat die sicher bzw. wird die auf jeden Fall "beizaubern" können.
Adios Amigos
Diese Liste kann man für 33 Euro bestellen. Aber das war mir doch etwas viel für eine einmalige Sache (hoffentlich). Ich hab mich jetzt bei meinem Bekannten orientiert, der das gleiche Problem hat.
Di läuft die Frist aus. Es bleibt spannend.
LG, Melanie
Ich habe mich mit ihm grade telefonisch auf 250€ zu zahlen binnen 14 Tagen geeinigt. Da ich jetzt keinen Stress mit Anwalt usw habe, bin ich zufrieden :top:
Sehr gut, es geht auch ohne Hammer:top:
Viele Grüße
Gerd
hennesbender
02.10.2011, 20:23
Ja das ist doch mal vernünftig!...:top:
der_knipser
02.10.2011, 20:29
... auf 250€ .... geeinigt....Dafür kannst Du Dir öfter mal ein Bild klauen lassen. :top:
Es ging mir ja auch überhaupt nicht darum, hier einen großen Streit anzufangen. Aber das habe ich ja auch oft genug schon betont. Jetzt muss ich nur noch die Rechnung zu ihm schicken und er das Geld dann auch wirklich überweisen. Da bin ich jedoch zuversichtlich. Am Telefon einfach bestimmt, halbwegs verständnisvoll und höflich auftreten, dann klappt das auch :top: Ihm war sehr bewusst, dass er kein Recht bekäme. Also denke ich, dass ich das Geld auch sehe.
erwinkfoto
02.10.2011, 21:14
:top::cool:
Karsten in Altona
02.10.2011, 22:17
:top:
Ja guck. Das gute alte Telefon. :cool:
:top: Sehr schöner Abschluss eines unerfreulichen Themas.
:top: Sehr schöner Abschluss eines unerfreulichen Themas.
Naja, so ganz abgeschlossen ist das Thema ja noch nicht, weil das Geld noch nicht auf meinem Konto ist. Und er hat jetzt noch 13 Tage Zeit zum Zahlen. Aber ich war sehr entschlossen, meinen Anwalt anzurufen und das hat ihn eingeschüchtert. Also denke ich, es geht gut aus. Aber wissen kann man es ja nie so genau.
About Schmidt
03.10.2011, 16:02
Womit mal wieder belegt wäre, dass die "immer feste druff Methode" nicht immer der beste Weg ist.
So ganz ohne Anwalt ist die Sache schneller und mit viel weniger Ärger aus der Welt. Jeder wart sein Gesicht und so steht auch eventuellen Folgeaufträgen nichts im Weg.
Glückwunsch
Wolfgang
Najaaaa
Also hinschreiben und erstmal feste druff und Geldvorderrungen stellen ist ja geschehen ;)
Aber wie auch immer!
Ich finds gut das die "Bösen" bestraft werden und der Bilderklau nicht einfach so ungeahndet bleibt.
Zudem wars nun ja auch nicht viel stress dem sich Melanie gemacht hat (so mein Eindruck) ;) :top:
steve.hatton
03.10.2011, 16:22
Womit mal wieder belegt wäre, dass die "immer feste druff Methode" nicht immer der beste Weg ist.
So ganz ohne Anwalt ist die Sache schneller und mit viel weniger Ärger aus der Welt. Jeder wart sein Gesicht und so steht auch eventuellen Folgeaufträgen nichts im Weg.
Glückwunsch
Wolfgang
Wenn DU Frieden willst rüste Dich für den Krieg.
Hansevogel
03.10.2011, 17:36
Wenn DU Frieden willst rüste Dich für den Krieg.
"Si vis pacem, para iustitiam" paßt hier besser. :oops: :D
hennesbender
03.10.2011, 17:43
Und schon wieder hat ein para geholfen... :D :D
Und schon wieder hat ein para geholfen... :D :D
:lol: :lol: :lol: :top:
Ihr seid alle schon völlig PARANOID :P
hennesbender
03.10.2011, 19:06
Nein. Das ist alles paranormal. :)
Zunächst mal Glückwunsch an Melanie zu ihrem Erfolg in dieser Sache. Und es auf diese Weise gelöst bekommen zu haben, ist sicher das beste für alle Beteiligten. Schade natürlich, dass es so wie Melanie schreibt, erst mit der Drohung eines Anwalts zu einem Einsehen bei der anderen Partei geführt hat.
Ich habe mich aus diesem Thread mangels Erfahrung und eigener Meinung (oder einer, die nicht bereits gepostet war) rausgehalten, aber interessiert gelesen, weil man ja vielleicht auch betroffen sein könnte. Nun habe ich aber doch ein paar Überlegungen dazu:
Klar ärgert es einen, wenn man die eigene Arbeit auf diese Weise verwendet sieht. Aber sind wir umgekehrt auch immer Engel? Ich meine, hat jeder, der hier nach dem Rechtsanwalt und "harter Bestrafung" schreit, auch ausschließlich rechtmäßig erworbene Software (bzw. Musik, Videos etc.) auf seinem Rechner? Für mich besteht hier schon ein vergleichbarer Sachverhalt. Auch wenn der Titel dieses Threads auf die kommerzielle Verwendung hinweist.
Versteht mich nicht falsch - ich will keinen hier kritisieren. Ich möchte nur den Gedanken anstoßen, ob wir (und da beziehe ich mich mit ein) nicht manchmal mit zweierlei Maß messen, je nachdem, aus welcher Richtung wir betroffen sind ...
Naja, glaube mir - wenn DICH jemand erwischt dass du etwas Illegal herunterlädst, dann bist du genau so dran.
War doch schon immer so: man kann alles machen, man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Daher finde ich es schon ok, wenn man mal jemandem auf die Finger klopft.
Ich könnte das auch tun, aber mir ist es derzeit zu viel Stress.
Aber wie cdan schon sagte: Einfacher kann man mit der Fotografie kein Geld verdienen!
Schade natürlich, dass es so wie Melanie schreibt, erst mit der Drohung eines Anwalts zu einem Einsehen bei der anderen Partei geführt hat.
Naja, so wars auch nicht. Ich hab mich nur sehr bestimmt verhalten und ihm war bewusst, dass er nicht im Recht ist (er hatte seinen Anwalt wohl um Rat gefragt und der meinte, er habe keine Chance). Daraufhin meinte ich, dass ich es lieber ohne Anwalt lösen würde, dass ich mit mir reden lasse, mich aber auch nicht verarschen lasse und zur Not zum Anwalt gehe.
Klar ärgert es einen, wenn man die eigene Arbeit auf diese Weise verwendet sieht. Aber sind wir umgekehrt auch immer Engel? Ich meine, hat jeder, der hier nach dem Rechtsanwalt und "harter Bestrafung" schreit, auch ausschließlich rechtmäßig erworbene Software (bzw. Musik, Videos etc.) auf seinem Rechner? Für mich besteht hier schon ein vergleichbarer Sachverhalt. Auch wenn der Titel dieses Threads auf die kommerzielle Verwendung hinweist.
Meine komplette Software ist legal und Filme habe ich nicht auf dem Rechner. Nichtmal Musik :top: Und ich weiß, wieso ich das so handhabe.
Ihr seid alle schon völlig PARANOID :P
Paranoid zu sein bedeutet nicht, dass sie nicht hinter dir her sind! :mrgreen:
Hallo Melanie,
schön dass es Menschen gibt die lernfähig und -willig sind und wie in Deinem Fall das dann auch zum Ausdruck bringen! Ich freu mich für Dich über den Erlös. Möglicherweise kommt "er" zukünftig vorher zu Dir!!!
Herzliche Grüße.
Norbert
Hey,
ich wollte hier nochmal aktualisieren:
Das Geld ist heute auf meinem Konto eingegangen. Zwar 4 Tage zu spät, aber damit kann ich leben.
Davon kaufe ich mir jetzt eine Spülmaschine und freue mich darüber, zukünftig nicht mehr spülen zu müssen :top:
LG, Melanie
Hey,
Davon kaufe ich mir jetzt eine Spülmaschine und freue mich darüber, zukünftig nicht mehr spülen zu müssen :top:
LG, Melanie
Super Plan. :top:
Meinen Glückwunsch! :top:
Habe gerade heute wieder mehrere meiner Bilder auf einer fremden Seite entdeckt. Ohne Urhebernennung und Link. Leider nicht in Deutschland. :zuck:
EarMaster
20.10.2011, 17:33
Auch im Ausland gibt es Anwälte. Er einfachste Weg dürfte aber sein, den Serverbetreiber darauf hinzuweisen und die Löschung zu fordern. Wenn du glaubhaft nachweisen kannst, dass es deine Bilder sind, ist das durchaus im Bereich des möglichen…
About Schmidt
20.10.2011, 17:52
Meinen Glückwunsch! :top:
Habe gerade heute wieder mehrere meiner Bilder auf einer fremden Seite entdeckt.
Wie findet man so was, wenn nicht durch Zufall?
Gruß Wolfgang
EarMaster
20.10.2011, 18:35
Mit Google kann man inzwischen auch eigene Bilder zur Suche verwenden (kann sein, dass man dazu ein Plugin installieren muss, auf jeden Fall bewirbt Google das mit einem kleinen Text unter dem Suchfeld). Das macht natürlich niemand mit allen seinen Bildern, aber üblicherweise hat man auch nicht tausende tolle Fotos sondern eine überschaubare Anzahl. Bei mir klappt das ganz zuverlässig. Ich habe ein paar Bilder, bei denen ich weiß, dass sie an verschiedenen Stellen im Netz unterwegs sind und die finde ich so gut wieder…
Mit Google kann man inzwischen auch eigene Bilder zur Suche verwenden (kann sein, dass man dazu ein Plugin installieren muss, auf jeden Fall bewirbt Google das mit einem kleinen Text unter dem Suchfeld). Das macht natürlich niemand mit allen seinen Bildern, aber üblicherweise hat man auch nicht tausende tolle Fotos sondern eine überschaubare Anzahl. Bei mir klappt das ganz zuverlässig. Ich habe ein paar Bilder, bei denen ich weiß, dass sie an verschiedenen Stellen im Netz unterwegs sind und die finde ich so gut wieder…
das funktioniert tatsächlich, danke, wusste ich nicht :top:
...ich habe gleich ein Vogelfoto von mir gefunden -> "Mönchengladbacher Geflügelfreunde" :shock: :cool: Naja. Ich verbuche das mal unter "denn sie wissen nicht, was sie tun..." ;)
Gruß, Lothar
...ich habe gleich ein Vogelfoto von mir gefunden -> "Mönchengladbacher Geflügelfreunde" :shock: :cool: Naja. Ich verbuche das mal unter "denn sie wissen nicht, was sie tun..." ;)
Sowas finde ich ja noch OK, aber wenn sie mit deinem Foto für ihre neusten Nachzuchten werben und diese teuer verkaufen wollen, DANN würde ich mich da mal melden ;)
LG, Melanie
PS: Falls hier jmd einen gebrauchten Geschirrspüler im Raum Münster abzugeben hat, darf er/sie sich gerne bei mir melden :lol: :top:
Wie findet man so was, wenn nicht durch Zufall?
Mit der Google Bildersuche zum Beispiel, indem ich nach bestimmten Musikern und Bands suche, die ich fotografiert habe. Dann google ich ab und an nach meinem Namen in der Bildersuche und es ist schon erstaunlich, wie oft Leute meinen mit der Urhebernennung sei das Thema erledigt. Letztere Methode macht es mir sehr einfach.
Die Möglichkeiten im Ausland sind begrenzt. Da hilft das freundliche Anschreiben des Serverbetreibers nur selten. In vielen Ländern ist das Urheberrecht leider nicht so gut geregelt wie bei uns. Ich habe schon einmal darüber nachgedacht, eine eigene Webseite zu machen: "Meine Bilder die immer wieder gern geklaut werden". Dann natürlich mit namentlicher Nennung des Täters inklusive Link. ;)
Roland_Deschain
15.11.2011, 19:30
Es gibt ein aktuelles Urteil zu einem ähnlichen Fall
Fotoklau für eBay-Auktion kostet 300 Euro Schadenersatz (http://www.teltarif.de/foto-klau-ebay-auktion-urteil-olg-braunschweig-schadenersatz/news/44607.html).
Ich sollte doch wieder mehr bei Ebay machen... :lol:
sven.dressler
18.01.2013, 02:19
Wollte mich mal hier einreihen.
Ich habe vorgestern festgestellt, dass im Online Magazin Cicero (http://de.wikipedia.org/wiki/Cicero_(Zeitschrift)) eines meiner Flickr Bilder ohne vorherige Anfrage heruntergeladen, verändert und in recht hoher Auflösung verwendet wurde. Ob es in die Printausgabe gekommen ist weiß ich gar nicht :(
Auf meiner Flickr Seite stehen die Rechte aller Bilder auf
"Alle Rechte vorbehalten."
und bei diesem Bild ist ein Verweis zum Lizensierungsantrag über Getty gegeben:
"Lizenzierungsantrag der Fotos von sven.dressler über Getty Images"
Aber sie hätten sich genauso gut mal per Mail an mich wenden können.
Ich habe hier schon öfter gelesen, dass man damit am besten zu einem Anwalt gehen sollte. Kann man irgend einen empfehlen?
Schönen Dank schon mal für eure Hilfe und viele Grüße,
Sven
Hallo zusammen,
bin momentan viel auf Youtube am stöbern und hab mir da von "Blende 8" schon viele Videos angeschaut.
Das ist das Video "Das Recht am Bild"
Hier wird genau das Thema Fotorecht verständlich erklärt.
http://www.youtube.com/watch?v=5Rcl5F4i-s4
Was man laut Anwalt tun kann wenn sein Werke fremdentwendet wurde, wird ab der 16min angesprochen.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß
@Sven
Doofe Frage aber könnte es sein das das Bild über Getty Images gekauft wurde?
Ich weis nich wie wann oder wo man das mitbekommt ... nicht das es mit rechten Dingen zu geht und du machst dir nun die Mühe und Kosten.
Karsten in Altona
18.01.2013, 08:54
Sven,
nachdem Du Beweise gesichert hast gehe auf die Seite von Cicero Richtung Impressum und ruf da Mal an. Sprich mit denen und frag mal, wie das gelaufen ist. Wenn's nicht koscher war, dann frag sie freundlich an wen Du die Rechnung über Summe xxx Eur (Hinweise über die Höhe im wahrscheinlich schon hier im Thread) schicken darfst. Wenn dann nichts geht kannst Du immer noch zum Anwalt dackeln. Ach,und im Zeitungsladen mal die Cicero durchblättern und wenn Du es dort auch findest: Kaufen und Preis bei xxx erhöhen.
sven.dressler
18.01.2013, 09:42
Erst mal Danke an alle :)
..Hoffe ich konnte helfen...
Danke für das Video, werd ich mir später anschauen :)
Doofe Frage aber könnte es sein das das Bild über Getty Images gekauft wurde?
Ich weis nich wie wann oder wo man das mitbekommt ... nicht das es mit rechten Dingen zu geht und du machst dir nun die Mühe und Kosten.
Ich glaube ich hab dieses GettySystem noch nicht so richtig verstanden :) also:
Es kann eine Lizenzanfrage gestellt werden:
Nach Einreichen einer Anfrage, geht das Editorenteam bei Getty Images wie folgt vor:
- Das Foto wir geprüft, um festzustellen, ob es für eine Lizenzierung über Getty Images in Frage kommt
- Das Team nimmt Kontakt mit dem Fotografen auf
- Details, wie Freigaben und Preise werden geklärt
Wie viel kostet die Lizenzierung?
Lizenzierungen gibt es schon ab 5 USD – abhängig von Größe* und Verwendungszweck.
Sehr klein – 280 x 211 Pixel $5
Klein – 500 x 340 Pixel $35
Mittel – 700 x 500 Pixel $125
Groß – 2100 x 1400 Pixel $325
Punkt zwei kam nie bei mir an.
nachdem Du Beweise gesichert hast gehe auf die Seite von Cicero Richtung Impressum und ruf da Mal an. Sprich mit denen und frag mal, wie das gelaufen ist. Wenn's nicht koscher war, dann frag sie freundlich an wen Du die Rechnung über Summe xxx Eur (Hinweise über die Höhe im wahrscheinlich schon hier im Thread) schicken darfst. Wenn dann nichts geht kannst Du immer noch zum Anwalt dackeln. Ach,und im Zeitungsladen mal die Cicero durchblättern und wenn Du es dort auch findest: Kaufen und Preis bei xxx erhöhen.
Ich habe die Seite in ein PDF gedruck hierraus wird aber leider die Größe nicht ersichtlich, da das erst in einer lightbox sichtbar wird.
Das mit dem Anruf ist eine gute Idee und ich werde auch mal zu einem Zeitungsladen gehen vielleicht habe ich Glück und es gibt noch eine Ausgabe vom Dezember.
Noch mal Danke für die Hinweise... muss jetzt erst mal zur Arbeit :) Meld mich später noch mal
Dimagier_Horst
18.01.2013, 09:47
So einfach ist es in diesem Fall vielleicht nicht:
heruntergeladen, verändert und in recht hoher Auflösung
Da könnte nämlich wiederum ein eigenständiges Werk entstanden sein. Gar nicht mal so dumm, wenn der Verkäufer das gezielt gemacht hat ;). Vorausgesetzt, eine eigene Aufnahme des Verkäufers kann zu 150% ausgeschlossen werden.
sven.dressler
18.01.2013, 11:10
So einfach ist es in diesem Fall vielleicht nicht:
Da könnte nämlich wiederum ein eigenständiges Werk entstanden sein. Gar nicht mal so dumm, wenn der Verkäufer das gezielt gemacht hat ;). Vorausgesetzt, eine eigene Aufnahme des Verkäufers kann zu 150% ausgeschlossen werden.
Ich werde ja als Urheber des Bildes genannt sonst hätte ich das Foto ja nicht gefunden... aber die haben das Bild verwendet ohne mich vorher zu fragen :(
Ich glaub ich zeig euch mal das Foto...
Artikel auf Cicero (http://www.cicero.de/salon/politik-trifft-maerchen-der-rumpelsteinbrueck/52563)
Grimm's Fairy Tales - Rumpelstiltskin (http://www.flickr.com/photos/sdressler/4151757360/) auf Flickr
Dimagier_Horst
18.01.2013, 12:26
Oh, Vorsatz. Sie scheinen sich ihrer Sache sicher. Neben einer möglichen Urheberrechtsverletzung setzen sie auch noch Deinen Namen in den Zusammenhang mit einer politischen Äußerung. Ersteres würde ich einem lokalen Anwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist und auch die lokale Rechtsprechung kennt, überlassen. Mit letzterem sollte jeder durchschnittlich fähige Anwalt zurecht kommen.
Karsten in Altona
18.01.2013, 12:32
Interessant wäre vielleicht noch, was die Bedingungen im Detail bei flickr sagen. Nicht, dass Du mit dem Upload bestätigt hast, dass Deine Bilder zur weiteren Verwendung freigegeben sind, solange Dein Name und flickr als Ursprung genannt werden... Wobei ich mir das nicht vorstellen kann - eigentlich, aber wer weiss.
Nichts desto Trotz, würde ich dort anrufen und einfach Mal hören was die sagen und dann entscheiden, wie als nächstes vorzugehen ist. Drohen würde ich erst Mal nicht. Mit den richtigen Fragen kann man oft schon sehr weit kommen. Hat aber auch ein bisschen was mit Verhandlungsgeschick zu tun. Viel Erfolg und wir lesen gerne über den Fortgang. :top:
sven.dressler
18.01.2013, 17:13
Interessant wäre vielleicht noch, was die Bedingungen im Detail bei flickr sagen. Nicht, dass Du mit dem Upload bestätigt hast, dass Deine Bilder zur weiteren Verwendung freigegeben sind, solange Dein Name und flickr als Ursprung genannt werden... Wobei ich mir das nicht vorstellen kann - eigentlich, aber wer weiss.
Bei Flickr kann man seine Bilder mit unterschiedlichen Lizenzen versehen:
None (All rights reserved) << Bei allen meinen Bildern verwendet
Attribution-NonCommercial-ShareAlike Creative Commons
Attribution-NonCommercial Creative Commons
Attribution-NonCommercial-NoDerivs Creative Commons
Attribution Creative Commons
Attribution-ShareAlike Creative Commons
Attribution-NoDerivs Creative Commons
...
Edit: Hab mich verlesen, sorry, dachte das wäre der 16.1. gewesen im Cicero Artikel, aber der ist ja doch deutlich älter. Wenn die dich also nicht kontaktiert haben, ab zum Anwalt damit.
Gruß,
raul
sven.dressler
18.01.2013, 18:23
Ich würde vermuten, dass da einfach ein Journalist unsauber gearbeitet hat, indem er das Bild schon vor der Bestätigung durch Getty verwendet hat (wahrscheinlich weil er eine Deadline hatte). Insofern würde ich davon ausgehen, dass du bald eine Anfrage von Getty bekommst (das ganze Prozedere kann anscheinend schonmal eine Woche dauern) und dir dann überlegst, ob du da draufhaust oder deren Angebot annimmst. Sollten die sich nicht melden, würde ich das zum Anwalt geben! Beweise hast du ja hoffentlich schon gesichert.
Gruß,
raul
jop, habe die Seite in eine pdf-datei gedruckt. Die Veröffentlichung steht vom 16.11.12, daher weiß ich nicht ob da wirklich noch was von Getty kommt...
Grüße, Sven
jop, habe die Seite in eine pdf-datei gedruckt. Die Veröffentlichung steht vom 16.11.12, daher weiß ich nicht ob da wirklich noch was von Getty kommt...
Grüße, Sven
Naja die können ja nicht zuerst veröffendlichen und dann nachfragen ^^
Daher schätze ich mal da wird nixmehr kommen oder? *G*
Jo, 16.1. statt 16.11. gelesen, da wird wohl nix mehr kommen.
Gruß,
raul
sven.dressler
23.01.2013, 13:57
hab gerade die Redaktion angerufen.. und sie meinte ich solle eine Eimail an redaktion@cicero.de schreiben damit sie genau wissen worum es sich handelt.
Ich setze dann mal eine Mail auf und poste das an diese Stelle :)
Karsten in Altona
23.01.2013, 14:02
Ich setze dann mal eine Mail auf und poste das an diese Stelle :)Den Inhalt würde ich für mich behalten, aber das Ergebnis der Aktion wäre interessant.
sven.dressler
26.01.2013, 22:56
wir haben Ihre E-Mail erhalten, ich werde Sie an die Online-Redaktion weiterleiten, mit der Bitte sich der Sache anzunehmen.
Mit besten Grüßen
Ich habe dann auf die Seite geschaut und mein Bild war verschwunden...
Bisher keine weitere Aktion.
mal sehn.
Karsten in Altona
27.01.2013, 09:30
Anschreiben, dass Dir aufgefallen ist, dass das Bild online entfernt wurde mit dem Hinweis, dass vor allem ohne Reaktion es damit nicht getan sei, ach und anbei meine Rechnung für die Verwendung eines Bildes von mir in Ihrer Publikation. Vielen Dank für Ihre Begleichung bis zum TT.MM.2013... oder so ähnlich. :?
sven.dressler
29.01.2013, 01:59
Antwortschreiben inkl. Rechnung auf diese Aktion ist raus... Hab noch den Vermerk hinzugefügt, dass ich rechtliche schritte einleite sollten sie sich nicht melden oder zahlen...
Den Anwalt hätte ich schon längst hinzugezogen. Das Entfernen des Bildes ohne Reaktion ist ein klares schuldeingeständnis und zugleich ein Versuch, sich aus der Sache rauszustehlen. Ich wünsche dir natürlich, daß es sich ohne großen Aufwand regeln läßt, aber mein Bauchgefühl sagt mir, daß du ohne Rechtsbeistand keinen Pfennig von denen sehen wirst.
sven.dressler
02.02.2013, 13:46
Sehr geehrter Herr Dressler,
Sie hatten sich wegen der nichtautorisierten Verwendung eines Ihrer Bilder beschwert. Und Sie haben völlig recht! Wir möchten uns in aller Form dafür bei Ihnen entschuldigen. Wir haben dies keineswegs mit Vorsatz getan, sondern uns ist im stressigen und hektischen Redaktionsalltag ein Fehler unterlaufen.
Laut flickr hätte uns die Lizensierung maximal xxx$ gekostet, das sind umgerechnet xxxEuro. Wir würden Ihnen gerne xxxEuro anbieten, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Lassen Sie mir doch einfach eine Rechnung zukommen.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Beste Grüße
Das Angebot ist schon ne Frechheit... Sie bieten mir ca. 45% von dem an was ich veranschlagt habe... (Gettylizenz + 19% und das mal 2 wegen unerlaubter Benutzung)
Bin gerade am überlegen ob ich antworte und mich mit denen irgendwo in der Mitte treffe oder direkt einen Anwalt einschalte...
Wenn ich beim Schwarzfahren erwischt werde, zahle ich auch nicht nur den Wert des Tickets...
konzertpix.de
02.02.2013, 13:58
Zurückschreiben "Vielen Dank. Die Sache ist nun bei meinem Anwalt, Sie werden in Kürze von ihm hören". Von deiner Seite aus keine weitere Diskussion mehr anpeilen, sondern die Sache anschließend an den Anwalt übergeben.
sven.dressler
02.02.2013, 17:43
Ich habe gerade ein anderes Flickr Bild bei Cicero gefunden das von verändert und eingestellt wurde. Ich hab Fotografen kontaktiert und er hat bestätigt, dass er nicht um Genehmigung zur Nutzung gefragt wurde. Für mich klingt das jetzt nicht nach "Fehler im stressigen Redaktionsaltag" sondern eher nach "Methode".
In 99% aller Fälle geht das wahrscheinlich auch gut...
mrieglhofer
02.02.2013, 18:26
Na ja, dann nützt nicht jammern sondern klagen.
Wenn du mit denen eh in keiner Geschäftsbeziehung stehst und auch nicht planst, ist das eh kein Problem. Sonst ist die amikale Tour, entsprechend noch was auszuhandeln, geeigneter.
Und klar, das Risiko ist überschaubar, die paar Euro sind egal, nachdem das Lizensieren ja durchaus auch einen Aufwand bedeutet. Und 10% zum doppelten Betrag ist immer noch billiger als 100% zum einfachen ;-)
Ist so ähnlich wie beim Schwarzfahren, auf Dauer kann es sich lohnen, nur muß mans dann konsequent durchziehen ;-)
Hallo Sven,
das Schreiben ist doch ein klare Schuldanerkennung, besser geht es nicht. Damit zu einem spezialisierten Anwalt - ohne vorherige "Vorwarnung" an den Dieb Deines Bildes.
Damit kannst Du nur was falsch machen - unserer Rechtsprechung ist da für einen Nicht-Juristen zu undurchsichtig.
Die ganze Schilderung dieses Vorganges bestätigt nur, daß ich mit meiner Vorgehensweise, bei kommerzieller Verwendung eines meiner Bilder sofort zum Anwalt zu gehen (ohne Kontakt zum Bilderklauer), richtig liege und viele Nerven dabei schone. Und nur so wird auch beim unrechtmäßigen Verwender das Bewußtsein geweckt, Unrechtes getan zu haben. Manche kapieren das nur, wenn es richtig Geld kostet.
Bei nicht-kommerzieller Verwendung setze ich mich allerdings dann auch mit dem Anwender in Verbindung.
Grüße
Bernd
sven.dressler
04.02.2013, 14:08
Bin nä Montag beim Anwalt...
sven.dressler
06.05.2013, 13:14
achso, hier das Ergebnis obiger Sache :)
Habe das Geld was ich ursprünglich haben wollte bekommen + Verzugszinsen und Anwaltskosten :)
feine Sache :)
erwinkfoto
06.05.2013, 17:05
:top::top::top: Das hört man gern.
Nerven- und Zeitverlust kann man aber leider nicht ersetzen.
Hoffentlich werden mir auch mal Bilder geklaut :lol:.
Nee, im Ernst: Schön, daß es gut für dich ausgegangen ist! :top:
Mir is lieber wenn die Leute direkt nachfragen als einfach zu nehmen .... viel stressfreier *G* :top:
sven.dressler
07.05.2013, 08:24
Eine wichtige Sache habe ich gelernt, der Rechteverletzer muss einen Schadenersatz leisten und bekommt daher keine Rechnung für eine erbrachte Leistung, da er das Bild widerrechtlich verwendet hat.
Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich mehr "rausschlagen" können :)
Aber der Betrag geht schon in Ordnung.
Hallo,
freut mich für Dich. Anscheinend kommt man nur noch mit einem Anwalt zu seinem Recht. Nur für unwahrscheinlichen Fall, dass jemand eines meiner Bilder klaut: wie geht man denn bei so einem Fall in Sachen Beweissicherung vor? Reichen da Screenshots als Beweis?
Gruß
Karlo
Eine wichtige Sache habe ich gelernt, der Rechteverletzer muss einen Schadenersatz leisten und bekommt daher keine Rechnung für eine erbrachte Leistung, da er das Bild widerrechtlich verwendet hat.
Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich mehr "rausschlagen" können :)
Aber der Betrag geht schon in Ordnung.
In wiefern hättest du mehr rausschlagen können?
Wenn du keine Rechnung geschrieben hättest oder wie?
Da blick ich gerade nich durch ...
MatthiasPhuong
07.05.2013, 15:39
Hallo,
freut mich für Dich. Anscheinend kommt man nur noch mit einem Anwalt zu seinem Recht. Nur für unwahrscheinlichen Fall, dass jemand eines meiner Bilder klaut: wie geht man denn bei so einem Fall in Sachen Beweissicherung vor? Reichen da Screenshots als Beweis?
Gruß
Karlo
So der Topfotograf bin ich ja nun wirklich nicht, aber in 2 Jahren Fotocommunity sind da 4 Fälle die ich weiss von unberechtigter Nutzung meiner Bilder.
Das erste habe ich per EMail geregelt, nix zu holen finanziell da.
Das nächste Bild liegt gerade beim Anwalt.
2 weitere wurden leider von Seiten in Tschechien und der Slowakei benutzt, ohne Kosten beim Anwalt und mit Korespondenzanwalt in den entsprechenden Ländern ist da nichts zu machen.
MfG
Matthias
Moin Matthias,
2 weitere wurden leider von Seiten in Tschechien und der Slowakei benutzt, ohne Kosten beim Anwalt und mit Korespondenzanwalt in den entsprechenden Ländern ist da nichts zu machen.
Tschechien und Slowakei sind Teil der Europäischen Union. Daher liegt es nahe, dass auch dort ein Urheberrecht existiert, das dem unseren recht ähnlich ist. Einfach mal googlen.
Dass es auch ohne Korrespondenzanwalt geht, habe ich im letzten Jahr zweimal durch exerziert. Beide Fälle waren in Spanien angesiedelt. Du kannst die Geschichte hier mal nachlesen (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=110918). Man muss in solchen Fällen einen etwas längeren Atem haben, aber es geht.
Dat Ei
MatthiasPhuong
07.05.2013, 16:42
Hi Dat Ei,
nicht uninteresannt Deine zwei Fälle. Bei mir sind es auch Reiseveranstalter. Da wir hier in Grenznähe wohnen und ich viele meiner Bilder in der FC teilweise mit tscheschischen Begriffen verschlagwortet habe, naja.
MfG
Matthias
sven.dressler
07.05.2013, 22:51
In wiefern hättest du mehr rausschlagen können?
Wenn du keine Rechnung geschrieben hättest oder wie?
Da blick ich gerade nich durch ...
Der Anwalt auf der Anderen Seite hat die Rechnung die ich geschrieben hatte als Angebot gesehen und ich hatte nicht drunter geschrieben, dass ich von diesem Angebot Abstand nehme, wenn sie sich nicht bereiterklären den Betrag zu bezahlen :(
ah okay', danke für die info!
Nun hat es mich also auch "erwischt" - eines meiner Bilder findet sich in einem Buch eines größeren Verlages. Ein freundlicher Mensch, dessen Bild(er) dort ebenfalls ohne Genehmigung veröffentlicht wurden, hat mich informiert und mir bereits einen Scan der Buchseite geschickt. Bis auf einen minimalen Beschnitt und leichten Farb-/Kontraständerungen ist dieses Bild 1:1 auf einer meiner Internetseiten zu finden.
Das Buch ist über Amazon etc und im gesamten deutschsprachigen Raum im Buchhandel erhältlich.
Auf der Seite meines "Informanten" ist bereits ein Anwalt eingeschaltet.
Ich werde mich wohl ohne Umwege über den Autor oder Nachfragen beim Verlag ebenfalls an einen Anwalt wenden, da es sich nicht nur um ein Bild, sondern wohl um eine größere Anzahl an nicht erlaubter Nutzungen handelt, oder wie würdet ihr vorgehen?
Nachtrag: Das Buch verfügt am Ende über einen "Bildnachweis", den ich gerade noch bekommen habe; in diesem ist zu jedem Bild der Autor genannt - teilweise private Seiten, fotocommunity, fotalia, etc werden dort gelistet.
Das macht aber doch eine Nutzung ohne meine Genehmigung nicht rechtens, oder??
Moin Holger,
Nachtrag: Das Buch verfügt am Ende über einen "Bildnachweis", den ich gerade noch bekommen habe; in diesem ist zu jedem Bild der Autor genannt - teilweise private Seiten, fotocommunity, fotalia, etc werden dort gelistet.
Das macht aber doch eine Nutzung ohne meine Genehmigung nicht rechtens, oder??
nein, das macht es nicht rechtens, sofern Du direkt oder indirekt Nutzungsrechte eingeräumt hast.
Dat Ei
screwdriver
05.09.2013, 20:32
Nachtrag: Das Buch verfügt am Ende über einen "Bildnachweis", den ich gerade noch bekommen habe; in diesem ist zu jedem Bild der Autor genannt - teilweise private Seiten, fotocommunity, fotalia, etc werden dort gelistet.
Das macht aber doch eine Nutzung ohne meine Genehmigung nicht rechtens, oder??
Nein, das macht es das nicht (ohne juristische Verbindlichkeit).
Aber was ist das für ein Verlag, der den Autor nicht wenigstens auf die Notwendigkeit eines explizit notwendigen Verwendungsrechts (= Einwilligung jedes einzelnen Bilderstellers) hinweist?
Moin Holger,
nein, das macht es nicht rechtens, sofern Du direkt oder indirekt Nutzungsrechte eingeräumt hast.
Das einzige was ich gemacht habe war, das Bild auf einer privaten Seite im Netz zu veröffentlichen. Es gab keinen Kontakt zum Autor oder Verlag.
Im Impressum meiner Seite steht dazu:
Urheberrecht
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Das sollte eigentlich eindeutig sein...
der_knipser
05.09.2013, 20:50
Freu Dich einfach, dass Du bald eine Rechnung schreiben kannst! :top:
Maarthok
05.09.2013, 22:50
Nachtrag: Das Buch verfügt am Ende über einen "Bildnachweis", den ich gerade noch bekommen habe; in diesem ist zu jedem Bild der Autor genannt - teilweise private Seiten, fotocommunity, fotalia, etc werden dort gelistet.
Das macht aber doch eine Nutzung ohne meine Genehmigung nicht rechtens, oder??
Und es ist vorsätzlich ;)
Aber was ist as für ein Verlag, der den Autor nicht wenigstens auf die Notwendigkeit eines explizit notwendigen Verwendungsrechts (= Einwilligung jedes einzelnen Bilderstellers) hinweist?
Ich denke schon, dass die Autoren mittels der unterschriebenen Verträge darauf hingewiesen werden. Und Du kannst Dir vielleicht vorstellen, wieviel Projekte ein einzelner Verlagsmitarbeiter gleichzeitig lektorieren darf. Das Gros der Auflagenhöhen ist sehr weit entfernt vom Harry-Potter-Niveau (Niveau als Höhe gemeint).
Fehler passieren.
Rechtlich scheint ja alles klar zu sein, solange das Bild nicht noch woanders hochgeladen wurde und dort Nutzungsbestimmungen zugestimmt wurden, die die geschilderte Verwendung gestatten. Der Verlag wird also wohl zahlen dürfen. Inwieweit die anderen genannten Bildverwendungen Urheberrechtsverstöße sind, ist natürlich schlecht zu beurteilen, solange man keine genaueren Informationen hat.
Nur der Vollständigkeit halber: Habe gerade Nachricht vom RA bekommen, dass der Verlag das Bild jetzt bezahlt hat... und es wäre deutlich billiger gewesen, mich im Vorfeld zu fragen... :top: