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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Foto-Blog, Party Fotos und (Urheber)Recht


winbug
16.08.2011, 04:02
Hallo,

ich bin nicht ganz sicher ob das in dieses unterforum passt,

Ich habe folgendes Problem:
ich habe einen privaten Fotoblog, keine werbung,anmeldung o.ä.

Nun fotografiere ich viel auf Partys (privat) und veröffentliche dementsprechend Fotos, denen ich ein Wasserzeichen(?) mit watermark einfüge.

Ich habe 2 Fragen:

1.) Ich möchte eine Unterseite auf meinem Blog verfassen,
dass die Bilder eben von mir sind und quasi nicht einfach so weiterverwendet werden dürfen,
was muss ich da rein rechtlich gesehen reinschreiben?

2.) mir hat neulich ein "Party-Fotograf" das fotografieren auf einer Party untersagt,
da ich zum einen keinen ausweis hatte
(Ausweis mit Namen und eben der seite für die er fotografiert),
und es auch nicht rechtens wäre einfach so die Leute privat abzulichten,
(die Leute sind auf mich zugekommen und ich habe ihnen erklärt das es sein kann,
das ich die bilder auf meinem Fotoblog veröffentliche.)
Schlußendlich hat dieser "Fotograf" auch nur für lau und den freien Eintritt gearbeitet,
wie ich dann am nächsten Tag herausfand...
Er wollte meinen Namen wissen und sich mal schlau machen.
Kann da was kommen?
Der Besitzer der Diskothek hatte definitiv kein Problem mit uns und der Kamera!


Ich habe in meinem Blog einen Unterpunkt eingefügt,
falls jemand im nachhinein sein Bild vom Blog gelöscht haben möchte,
solle er sich einfach an mich wenden.

Reicht das aus?

BadMan
16.08.2011, 08:35
Das Fotorecht ist tewilweise recht kompliziert. Aber ich versuche es mal.

zu 1)

Das ist noch rel. einfach. Als Fotograf hast Du das Urheberrecht an den Fotos. D.h., Niemand darf idR ohne Deine Einwilligung auch nur irgendwas mit Deinen Bildern machen. Dazu bedarf es keines besonderen Textes auf Deiner Seite.
Da aber Viele das nicht wissen und denken, das Internet ist ein Selbstbedienungsladen, schadet ein entsprechender Hinweis aber sicher nicht, z.B. in der Art "Alle hier gezeigten Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht von Dritten genutzt werden. ".

zu 2)

Da können 2 Punkte greifen.
Wenn Du dich auf Privatgelände befindest (was idR auf einer Party oder in einer Disco der Fall ist), hat der Besitzer Hausrecht. D.h., ohne Erlaubnis darfst Du erst mal nicht fotografieren.
Zudem greift noch das Persönlichkeitsrecht der fotografiertern Personen. Du brauchst also auch noch deren Einverständnis zum Veröffentlichen.

Nun kann ich mir aber noch folgende Szenarien vorstellen (hier bin ich mir bei der rechtlichen Lage aber nicht so sicher).

Der Party-Fotograf hatte einen Vertrag mit dem Veranstalter, dass er dort fotografieren darf. Dann darf er Dir das natürlich untersagen.

Irgendwo am Eingang der Disco steht ein Hinweis, dass Du mit Betreten Derselbigen Dein Persönlichkeitsrecht abtrittst, d.h., Du gibst dich einverstanden, dort fotografert zu werden.
Das alleinige Recht zum Fotografieren hat dann aber u.U. besagter Fotograf, weil er einen Vertrag mit der Disco hat.

Der Fotograf wollte sich nur aufspielen und hatte nicht mehr Rechte als Du. Da er aber als Gegenleistung freien Eintritt hatte, sieht es aber wohl eher nicht so aus.

Der Discobesitzer ist zwar ein gutmütiger Mensch, kennt sich aber im Fotorecht auch nicht wirklich aus. Dann ist halt die Frage, wer im Zweifelsfalle Recht bekommt; der Fotograf, der möglicherweise sogar einen schriftlichen Vertrag besitzt, oder Du, weil Du den Worten des Disobesitzerd vertraut hast.

Pixelmatz
16.08.2011, 09:00
Hallo,

Ich habe auch bereits für einige "Party" Seiten fotografiert. Generell gibt es hier zwei wichtige Infos.

Wenn Du die Leute privat fotografierst und sie vorher fragst und ihnen danach das Ergebnis auf dem Display zeigst und sie Dir Dein ok geben, dann ist das normalerweise ok. Was gut wäre, wenn Du eine Visitenkarte hättest, dann können die Fotografierten sich die Bilder anschauen, bzw herunterladen, denn das ist so das Prinzip der Partyfotos. Und ich denke mal, daß es für Dich ok ist, wenn die von Dir fotografierten Personen, sich das Bild auch herunterladen bzw anschauen können.

Im Prinzip ist das nämlich das gleiche bei den Partyfotografen, auch hier müssen wir nach der Einverständniserklärung fragen und es gibt auch immer ein Kärtchen.

Bzgl Hausrecht, bei den meisten Discos ist es so, daß verschiedene Portale das Recht haben Fotos zu machen. Es gibt aber auch Exklusivrechte, sprich einige Doscos werden nur von einem speziellen Portal fotografiert. Und ich kann Dir sagen, hier gibt es teilweise regelrechte "Kämpfe" etc...

Da Du Dir aber die Erlaubnis der Betreibers eingeholt hast und auch keine kommerziellen Absichten verfolgst, gibt es auch kein Problem, denn das muß dann der Betreiber mit dem Portal klären.

Wenn Dir also so ein "Partyfotograf" das Fotografieren untersagen will, gleich auf den Betreiber verweisen bzw mit dem Typen zum Betreiber hingehen und die Sache klären. Es geht nicht darum einen Ausweis zu haben, das ist keine Pflicht, auch mußt Du ihm erst einmal nicht Deinen Namen sagen.

jameek
16.08.2011, 09:46
Ohne nun lange auf die rechtliche Sitution einzugehen (such mal nach Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht etc.):
Ich rate immer dazu sich mal in die andere Lage zu versetzen: Willst Du ungefragt in einer Situation abgelichtet werden?
Der beste Weg ist immer der offene: 1. Betreiber fragen, 2. abgebildete Personen optimalerweise vorher fragen, notfalls hinterher, 3. keine Bilder (egal ob Blog oder sonstwas, es ist immer ein Veröffentlichung) veröffentlichen, bei denen grauzonen bestehen.
Hier hast Du jede Menge Hintergrund-Infos dazu:
Deutscher Fachjournalisten Verband PDF zum Fotorecht
http://www.dfjv.de/fileadmin/user_upload/pdf/DFJV_Leitfaden_Arbeitsrecht.pdf

und zu 1):
Eigentlich ist das überflüssig, denn Deine Bilder sind immer Dein Urheberrecht und ungefragte Nutzung ist prinzipiell untersagt. Daher ist in D-land auch der (c)-Hinweis überflüssig.
Wenn Du es dennoch reinschreiben willst, dann formuliere das einfach so wie es Dir in den Sinn kommt, da es nur ein Hinweis ist und keine rechtlich verbindliche Aussage. (les grad, dass das so schon gesagt wurde)

Shooty
16.08.2011, 10:19
Es wurde ja schon viel geschrieben :D

Ich will aber auch nochmal! *G*

Ich habe folgendes Problem:
ich habe einen privaten Fotoblog, keine werbung,anmeldung o.ä.

Das is doch kein Problem, das ist doch toll! :) :top: :lol:

1.) Ich möchte eine Unterseite auf meinem Blog verfassen,
dass die Bilder eben von mir sind und quasi nicht einfach so weiterverwendet werden dürfen,
was muss ich da rein rechtlich gesehen reinschreiben?

Hatten wir ja schon.
Garnix.

Du bist Urheber der Bilder und dadurch kannst du auch bestimmen was damit passiert und wo sie veröffendlicht werden (wenn keine Persönlichkeitsrechte von abgebildeten verletzt werden, Stichwort: Recht am eigenen Bild).
Allerdings darf jeder die Bilder von deiner Page herunterladen und für nicht öffendliche private zwecke benutzen.
Das heisst z.b. ausdrucken und in ein Fotoalbum kleben :D

2.) mir hat neulich ein "Party-Fotograf" das fotografieren auf einer Party untersagt,
da ich zum einen keinen ausweis hatte

solange er kein Hausrecht hat kann er dir garnix untersagen.
Wenn es wirklich nur einen Partyfotografen laut vertrag gibt muss dir trotzdem der Besitzer das Fotografieren untersagen (oder dann das veröffendlichen, je nachdem).

Der Besitzer der Diskothek hatte definitiv kein Problem mit uns und der Kamera!

Hat kein Problem, oder weis das die Bilder bei dir auf dem Blog veröffendlicht werden?
Ein Besitzer wird sich nicht krumm stellen wenn Partygäste mit ihren Kameras Bilder machen. Da würde er sich ja die Gäste vergraulen weil das so ziemlich jeder macht. Wenn dann aber was veröffendlicht wird sollte man wirklich nochmal fragen ob das okay ist.
Inwiefern der Besitzer durch die Lokation an der ein Bild entstanen ist mitspracherecht am Bildrecht hat weis ich leider nicht.
Die Abgebildeten Personen müssen aber aufjedenfall einwilligen auch veröffendlicht zu werden. Da helfen auch keine sätze das im nachinein das Bild entfernt werden kann, denn dann wurde ja schon veröffendlicht.

und es auch nicht rechtens wäre einfach so die Leute privat abzulichten
Du kannst Fotografieren wen du willst solange er sich dadurch nicht belästigt fühlt.
Veröffendlichen ist dann aber wieder eine andere sache.

Ich habe in meinem Blog einen Unterpunkt eingefügt,
falls jemand im nachhinein sein Bild vom Blog gelöscht haben möchte,
solle er sich einfach an mich wenden.

Reicht das aus?

Wenn du die Leute vorher um genehmigung zur veröffendlichung gefragt hast kannst du dir das auch sparen. Oder es ist eben ein netter "Service" den du anbietest.

Hast du nicht umgenehmigung gefragt rettet dich dieser Satz auch überhauptnicht!
Das heisst in beiden fällen kannst du ihn eigendlich weglassen.
Denn entweder du darfst sowiso veröffendlichen oder du hast schon ungefragt veröffendlicht ;)