Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstes Foto schwarz - Reparieren oder Tausch ?
Hallo,
ich habe, wie hier im Forum bereits öfter diskutiert, mit meiner 500er das gleiche
Verschluss-Problem (erstes Foto bleibt schwarz) wie viele andere auch (Meine
Kamera ist Baujahr 5/2010 - d.h. noch Garantie bis 5/2012).
Da ich mir eine Zweitkamera besorgt habe, kann ich das Problem nun angehen.
Aber nach dem Durchstöbern des Forums bleiben zwei Lösungswege offen:
-Über die Homepage von Sony einen Garantie-Reparaturauftrag erteilen, welcher ja
in der Regel schnell ausgeführt wird. Die Kamera wird sogar abgeholt. Der Nachteil liegt
aber hier wohl darin, dass das Verschluss-Problem, nach der Reparatur, nochmals
auftreten kann und man dann den ganzen Aufwand nochmal betreiben muss.
-Ich habe die Kamera über amazon.de gekauft und könnte auch hier einen Garantie-
antrag stellen. Ich müsste die Kamera ebenso einsenden; allerdings spricht amazon
bereits vorab von 6-8 Wochen Reparatur- oder Austauschzeit. Und da ist der Knack-
punkt: Es gibt einige hier im Forum, die anstatt einer reparierten Kamera eine komplett
neue Kamera erhalten haben bzw. eine Gutschrift bei Amazon über den Kaufbetrag,
welcher dann für einen Neukauf genutzt werden konnte.
Rein rechtlich gesehen hat der Hersteller natürlich das Recht zwei Reparaturen aus-
zuführen, bevor ich das Recht erhalte, eine neue Kamera zu fordern.
Was würdet Ihr tun? Habt Ihr mit der Einen oder Anderen Methode bereits Erfahrung?
Was ratet Ihr mir?
Danke im voraus für Eure Antworten
Viele Grüße
Gerd
Hallo,
bei Amazon Reparatur beantragen, evtl. sagen Sie Dir alternativ eine Gutschrift zu. Das würde ich dann machen und eine neue Kamera, (andere Kamera) kaufen.
myserycrash
31.07.2011, 11:43
Also ich würde auch über Amazon gehen. Die haben wirklich einen guten Service!
Rein rechtlich gesehen hat der Hersteller natürlich das Recht zwei Reparaturen aus-
zuführen, bevor ich das Recht erhalte, eine neue Kamera zu fordern.
Da steckt ein Funken Wahrheit drin, aber ganz richtig ist das so nicht.
Dein Ansprechpartner aus einem Kaufvertrag ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller.
Du mußt dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Dabei hast du grundsätzlich selber die Wahl, ob du die Kamera kostenlos reparieren läßt oder eine neue haben willst! Eine Ausnahme wäre höchstens, wenn es sich bei der Kamera z.B. um ein Auslaufmodell handelt und der Händler keine neue mehr beschaffen kann, dann müßtest du mit der Reparatur vorlieb nehmen.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch (wenn also auch die dritte Kamera nicht funktioniert) kannst du wahlweise den Kaufpreis mindern oder den Kauf komplett rückgängig machen und dir dein Geld wiedergeben lassen.
Guckst du §437ff. BGB. ;)
Da steckt ein Funken Wahrheit drin, aber ganz richtig ist das so nicht.
Dein Ansprechpartner aus einem Kaufvertrag ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller.
Du mußt dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Dabei hast du grundsätzlich selber die Wahl, ob du die Kamera kostenlos reparieren läßt oder eine neue haben willst! Eine Ausnahme wäre höchstens, wenn es sich bei der Kamera z.B. um ein Auslaufmodell handelt und der Händler keine neue mehr beschaffen kann, dann müßtest du mit der Reparatur vorlieb nehmen.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch (wenn also auch die dritte Kamera nicht funktioniert) kannst du wahlweise den Kaufpreis mindern oder den Kauf komplett rückgängig machen und dir dein Geld wiedergeben lassen.
Guckst du §437ff. BGB. ;)
Naja, auch nicht ganz richtig. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (z.B. Lieferung neuer Ware) verweigern, wenn unverhältnismäßig, oder eine andere Art der Nacherfüllung (z.B. Reparatur der defekten Ware) für den Käufer keine erheblichen Nachteile mit sich bringt.
Siehe §439 (3).
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (z.B. Lieferung neuer Ware) verweigern, wenn unverhältnismäßig, oder eine andere Art der Nacherfüllung (z.B. Reparatur der defekten Ware) für den Käufer keine erheblichen Nachteile mit sich bringt.
Nein, da ist kein "oder" in Absatz 3. Ein Griff ins Regal oder ein Anruf beim Großhändler verursacht sicher keine unverhältnismäßigen Kosten, und damit hat der Verkäufer dem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Anders wäre es z.B., wenn er eigens ein neues Gerät aus Japan importieren müßte – dann wäre abzuwägen, ob er sich das wirklich antun muß oder ob der Käufer sich nicht doch mit einer Reparatur zufrieden geben muß.
Ich finde allerdings im BGB keine Regelung in Bezug auf den Zeitrahmen, in dem sich das abzuspielen hat. Insbesondere kann der Käufer also offenbar nicht verlangen, daß der Händler ihm sofort eine neue Kamera herausgibt, selbst wenn er noch welche vorrätig hat, sondern der kann erst mal seinerseits Nacherfüllung von seinem Großhändler verlangen, der wiederum vom Importeur, und dann verlassen wir den Raum der deutschen Rechtsprechung. :) Es gibt da also duchaus noch Spielraum für unterschiedlich kulanten Service.
Hallo zusammen,
ich wusste gar nicht dass es hier soviele Juristen unter uns gibt - aber das ist auch wiederum gut zu wissen, wenn es mal was ernstes gibt.
Vielen Dank für Eure Antworten und Tips.
Das Entscheidende ist für mich die Aussage, dass ich mit dem Hersteller kein
Vertragsverhältnis eingegangen bin, sondern nur mit dem Verkäufer. Das stimmt.
Also ab zu Amazon und dann mal schauen was die dort machen. Ich habe schon jede
Menge Zeugs dort gekauft aber mit dem Kundendienst habe ich erst einmal Kontakt gehabt, aber der war sehr professionell und positiv.
Nochmal Danke für Eure Mühe,
Viele Grüße
Gerd
Ich bin kein Jurist, aber im Rahmen meines Studiums durfte ich mal ein Semester Bürgerliches Recht und Patentrecht über mich ergehen lassen. Das war ganz spannend, allerdings war die Vorlesung immer Montags morgens in der ersten Stunde, weswegen ich da doch nicht immer anwesend war. :oops:
Ich bin aber immer wieder überrascht, wie viele Gesetze sich seitdem geändert haben, ohne daß ich es mitbekommen habe. Bitte also meine Aussagen immer mit der nötigen Vorsicht genießen und im Zweifelsfall einen richtigen Juristen fragen. ;)
Viel Glück mit der Reklamation!
zoowilli
01.08.2011, 07:15
Ich bin kein Jurist, aber im Rahmen meines Studiums durfte ich mal ein Semester Bürgerliches Recht und Patentrecht über mich ergehen lassen. Das war ganz spannend, allerdings war die Vorlesung immer Montags morgens in der ersten Stunde, weswegen ich da doch nicht immer anwesend war. :oops:
Ich bin aber immer wieder überrascht, wie viele Gesetze sich seitdem geändert haben, ohne daß ich es mitbekommen habe. Bitte also meine Aussagen immer mit der nötigen Vorsicht genießen und im Zweifelsfall einen richtigen Juristen fragen. ;)
Viel Glück mit der Reklamation!
Soviel hat sich gar nicht geändert. Zuerst ist immer der Verkäufer anzusprechen und der hat beim ersten Mal die Wahl. Er wird je nach Größe des Ladens und Zeitspanne seit Verkauf, dass für ihn Günstigste aussuchen. Er darf sogar unter gewissen Umständen, bei Neuwarenersatz eine Gebrauchsentschädigung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung nichts bringt, muss er Neuware oder Geld rausrücken, dann hat sogar der Käufer das Recht der Wahl.
Wobei Geld immer besser ist, denn bei Neuware beginnt die Garantie nicht neu, sondern es gilt die Zeit der alten Rechnungstellung.
Bei Geld zurück und dann Neukauf, hat man auch wieder die Garantie vom Datum des Neukaufs.
About Schmidt
01.08.2011, 08:27
Ab zu Amazon,
ich habe mit Amazon bezüglich Reklamation nur allerbeste Erfahrungen gemacht. In der Zeitspanne sind sie meist sehr großzügig und nicht selten werden 8 Wochen angegeben und nach 14 Tagen hast du dein Paket zurück. Für mich der einzige Internetversender, dem ich zu 100% vertraue.
Gruß Wolfgang
Hallo,
@usch - vielen Dank, ich hoffe es klappt auch ohne Glück!
@Wolfgang - ich hatte bis dato zwar noch nicht viele Reklamationen mit amazon
aber ich kaufe sehr viel dort. Vielleicht gibt's einen Stammkundenbonus und die
schicken mir 'ne nagelneue 580er zurück....O.K., O.K. ein bisschen träumen darf ja wohl noch sein...:D
Ich berichte dann hier, wie der weitere Ablauf ist - da es mittlerweile ja schon
einige Kameras hier mit dem Fehler gibt, ist vielleicht der Ein oder Andere daran interessiert.
Bis dahin,
viele Grüße
Gerd
Hallo,
ich hatte bei meiner 550 auch das rundum bekannte Problem, dass nach etwa 7000 Aufnahmen gelegentlich das erste Bild schwarz blieb.
Die rechtliche Lage ist immer so, dass der VERKÄUFER IN DEUTSCHLAND der Vertragspartner ist und eine gesetzliche 24-Monate-Gewährleistung erfüllen muss - und da interessiert mich nicht, welche Garantie- und Gewährleistungsregeln in Japan gelten.
Den HERSTELLER würde ich erst dann in Anspruch nehmen, wenn mein deutscher VERKÄUFER insolvent wäre.
So habe ich meine Kamera gut verpackt und frei von jeglichen Anbauteilen beim HÄNDLER eingeliefert und bekam von ihm nach 1 Woche die Kamera mit getauschtem Shutter zurück. Erledigt wurde das selbstverständlich bei Geissler, aber ich habe mich nicht mit denen auseinanderzusetzen, ob / was kostenlos erledigt wird. Außerdem konnte ich sofort beim Händler prüfen, ob alles in Ordnung ist (man hörte ja schon, dass auch verschmutzte Spiegel und Sensoren zurück kamen).
gruss
happy
Hallo,
ich hatte ja versprochen, dass ich mich melde, wenn es etwas Neues gibt bzgl. meiner Reparatur:
Ich habe meine 500er zu amazon nach Bad Hersfeld geschickt und nach nicht mal 10 Tagen hatte ich eine Mail, in der mir die volle Erstattung des Kaufpreises angekündigt wurde zzgl. meinen ausgelegten Versandkosten.
Ich habe den Betrag natürlich wieder brav "reinvestiert" und mir eine 580er bestellt, die jetzt hoffentlich schon morgen geliefert wird.
Der große Vorteil bei dieser, so wie ich finde sehr kulanten Regelung, ist, dass ich mit meiner neuen A580 jetzt wieder die vollen zwei Jahre Gewährleistung habe und nicht die 1-jährige Garantie auf die Reparatur.
Ich habe natürlich noch mit mir gekämpft, ob ich noch etwas mehr drauflege und mir die A77 oder A65 kaufe. Aber ich habe den Verdacht, dass diese beiden Kameras Sonys Weihnachtsgeschäft beleben sollen und so lange wollte ich nun wirklich nicht warten.
Gespannt bin ich auf die Videofunktion - ich habe so einen Schnickschnack an einer DSLR immer abgelehnt - aber seit ich auf einem Konzert mal ein paar Videos mit der NEX meiner Frau gedreht habe, bin ich nicht mehr ganz so feindlich gesinnt.....wir werden sehen.
So, genug geschwallt - zum Abschluß noch ein Lob an amazon: Ich hatte bisher genau zwei Reklamationen bei amazon, welche beide sehr kulant, schnell und unkompliziert erledigt wurden. Ich finde das gerade bei so einem "Branchenriesen" sehr bemerkenswert und bin vollauf zufrieden mit dem Laden.
Viele Grüße
Gerd