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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schnelle Frage: Kamera vor US Reise beim Zoll anmelden?


Alison
14.07.2011, 15:11
Hallo Leute,
ich habe gerade erfahren, dass ich am Sonntag beruflich in die USA reisen muss/soll/darf. Für die Abende würde ich gerne meine Ausrüstung mitnehmen (900er, 70-300GSSM, 28-75, 17-35). Da ich leider keine Zeit für längere Suchen habe hoffe ich auf eine schnelle Antwort, von jemanden der schon Erfahrungen hat:

Sollte ich die Geräte irgendwie beim deutschen Zoll anmelden, damit ich keine Probleme bei der Wiedereinreise bekommen?

Gruß,
Alison

BeHo
14.07.2011, 15:14
Sollte ich die Geräte irgendwie beim deutschen Zoll anmelden, damit ich keine Probleme bei der Wiedereinreise bekommen?
Der Zoll empfiehlt es zumindest: Klick! (http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html)

mrieglhofer
14.07.2011, 15:16
Eine Kopie der Rechnungen sollte reichen um allfälligen Bedenken auszuräumen und Stress zu vermeiden.

Jan
14.07.2011, 15:33
Wie sind Eure Erfahrungen aus dem realen Leben (nicht die Empfehlungen des Zolls)?

Ich müsste bei Zweifeln des Zolls doch eigentlich ganz in Ruhe meine Quittungen zu Hause raussuchen und dem Zoll vorlegen können, oder?

Jan

Alison
14.07.2011, 15:38
Super,
schon mal danke für die schnellen Antworten und den Link ... dsas spart Zeit!

Gruß,
Alison

hpike
14.07.2011, 15:38
Ja, aber soviel ich weiß, musst du aber trotzdem erstmal zahlen. Die Kohle bekommste dann gegen Vorlage der Quittung wieder zurück. So hab ich das jedenfalls mal im TV gesehen.

Echidna
14.07.2011, 15:41
Wenn Du einen Laptop mit hast, spiel doch einfach Kopien der Rechnungen darauf und/oder auf einen Stick. Dann brauchst Du kein zusätzliches Papier zu schleppen. So machen wir das immer. Wurde allerdings noch nie benötigt.

BeHo
14.07.2011, 15:43
Wie sind Eure Erfahrungen aus dem realen Leben (nicht die Empfehlungen des Zolls)?
Ich war bisher mit DSLR-Ausrüstung nur innerhalb der EU unterwegs.

In ein paar Tagen geht es aber mit 2 Bodys und 3 Objektiven nach Island. Ich denke aber, dass da bei der Rückreise kaum ein Verdacht auf Kameraschmuggel aufkommt. :lol:

Ich müsste bei Zweifeln des Zolls doch eigentlich ganz in Ruhe meine Quittungen zu Hause raussuchen und dem Zoll vorlegen können, oder?
Im Zweifel hat der Zoll dann aber Deine Ausrüstung unter Verschluss und Du hast Rennerei.

Hier noch ein Link zum Thema ins Nachbarforum Klick! (https://club-sonus.sony.de/forum/thread.jspa?messageID=63896#63896)

WB-Joe
14.07.2011, 16:07
Wie sind Eure Erfahrungen aus dem realen Leben (nicht die Empfehlungen des Zolls)?

Ich müsste bei Zweifeln des Zolls doch eigentlich ganz in Ruhe meine Quittungen zu Hause raussuchen und dem Zoll vorlegen können, oder?

Jan
Hm, hier in München am Flughafen hat den Zoll meine Fotoausrüstung bei keiner USA-Reise interressiert. Dafür haben sie meine Eltern mal auf Souvenirs gefilzt....:lol:
Ich hatte allerdings immer eine SD-Karte mit den Rechnungs-PDFs dabei, für den Fall der Fälle.......

erwinkfoto
14.07.2011, 16:37
Haha und als "Fotobörsen"-Einkäufer bist du natürlich gea*scht, weil du keine Rechnungen hast.

Was macht man in dem Fall? Sich Zahlen ausdenken??:evil:

come_paglia
14.07.2011, 16:45
Haha und als "Fotobörsen"-Einkäufer bist du natürlich gea*scht, weil du keine Rechnungen hast.

Was macht man in dem Fall? Sich Zahlen ausdenken??:evil:

Ein Foto des Objektivs oder der Kamera mit erkennbarer Seriennummer auf einer aktuellen Tageszeitung mit erkennbarem Datum reicht zumindest Foto-Versicherungen als Nachweis, dass es sich um Dein Objektiv handelt. Ich denke, das sollte auch in diesem Fall ausreichen, denn es geht ja nicht um den Nachweis des Werts an sich, sondern dass das Equipment bereits vor Deiner Abreise ins Ausland in Deinem Besitz war und nicht erst im Ausland neu beschafft wurde.

LG, Hella

erwinkfoto
14.07.2011, 16:47
Ich denke, das sollte auch in diesem Fall ausreichen, denn es geht ja nicht um den Nachweis des Werts an sich, sondern dass das Equipment bereits vor Deiner Abreise ins Ausland in Deinem Besitz war und nicht erst im Ausland neu beschafft wurde.


Danke Hella, echt eine gute Idee :D:top:

LG,

Erwin

BeHo
14.07.2011, 16:56
Haha und als "Fotobörsen"-Einkäufer bist du natürlich gea*scht, weil du keine Rechnungen hast.

Was macht man in dem Fall? Sich Zahlen ausdenken??:evil:

Neben Hellas Tipp gibt's ja noch die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr, auf die in den Links weiter oben verwiesen wird.

Tommyknocker
14.07.2011, 16:57
Wenn es ein in D gekauftes Modell ist, sollte das ja anhand der Seriennummer nachweisbar sein und damit sollte sich der Zoll zufrieden geben.

Sieht die Ausrüstung einigermaßen benutzt aus, dürfte das kein Problem sein.

Tom
15.07.2011, 01:27
Ein Foto des Objektivs oder der Kamera mit erkennbarer Seriennummer auf einer aktuellen Tageszeitung mit erkennbarem Datum reicht zumindest Foto-Versicherungen als Nachweis, dass es sich um Dein Objektiv handelt. Ich denke, das sollte auch in diesem Fall ausreichen, denn es geht ja nicht um den Nachweis des Werts an sich, sondern dass das Equipment bereits vor Deiner Abreise ins Ausland in Deinem Besitz war und nicht erst im Ausland neu beschafft wurde.

So ein Foto beweist zollrechtlich gar nichts.
Es ist ein Kinderspiel, eine deutsche Zeitung mit in den Urlaub zu nehmen, und neben den dort erworbenen neuen Artikeln abzulichten.

Danke Hella, echt eine gute Idee :D:top:

Nee, überhaupt nicht...

come_paglia
15.07.2011, 08:19
So ein Foto beweist zollrechtlich gar nichts.
Es ist ein Kinderspiel, eine deutsche Zeitung mit in den Urlaub zu nehmen, und neben den dort erworbenen neuen Artikeln abzulichten.
Gut, unter diesem Aspekt hilft natürlich nur der Ausfuhrstempel des Zolls.

LG, Hella

gerald1101
15.07.2011, 10:54
war in den letzten Jahren regelmäßig, teilweise mehrmals pro Jahr, und sogar mit teilweiser nagelneuer DSLR-Ausrüstung (zB mit A700, oder heuer im Mai mit Nikon D300s samt Objetivpark) in den USA und hatte noch nie Probeme. Zur Sicherheit hatte ich immer Kopien von den Rechnungen dabei.
Mich würd interessieren, wer wirklich da schon Probleme hatte? Kenn zumindest noch niemanden, der/die welche hatte

jqsch
15.07.2011, 12:09
Irgendwie geistert dieses Thema jedes Jahr mindestens einmal durch das Forum. Bisher hat keiner bestätigt, jemals am Zoll Einfuhrsteuer bezahlt zu haben, weil er seine Kamera wieder eingeführt hat. :-)

Dazu kommt, dass der Zoll sehr wohl anhand der Nummern erkennen kann, ob es sich um eine Kamera für den amerikanischen oder europäischen Markt handelt. Zudem braucht auch der Zoll Anhalltspunkte, dass es sich um Neuware handelt (wie Kartons, Gebrauchsanweisungen, etc.)

Wenn man nun ganz sicher gehen will, dann geht man zum Zoll, und lässt sich einen Stempel geben (kostet das eigentlich was) Oder kann auch noch gerne beim Notar vorbeischauen und sich notariell das Dokument beglaubigen lassen .

Man kann aber auch übertreiben

Insofern ein Dokument vorab mit Seriennummern und Rechnung erstellen, dann verpdfen, auf einen Stick kopieren und gut ist es.

VG

Jürgen

roja75
15.07.2011, 13:15
Geht zum Zoll, nehmt die Ausrüstung mit, füllt das Formular aus, Ihr kriegt eine Unterschrift und Stempel und fertig.
Keine Kosten und der sichere Beweis, dass es Eure Ausrüstung ist!

mrieglhofer
15.07.2011, 15:28
Wie schon oben beschrieben, Kopie der Rechnung reicht. Wenn nicht mit, kann der Zoll zwar behaupten, dass du schmuggeln wolltest, wird ein Verfahren einleiten, aber im Verfahren kannst du die Rechnungen vorlegen und alles löst sich in Luft auf.

Wenn du die Ware gebraucht gekauft hast, empfiehlt es sich auf alle Fälle den Schriftverkehr gut aufzubewahren oder dir zumindest ein Papier unterschreiben zu lassen. Nicht nur für den Zoll. Die Ware kann gesschmuggelt sein, gestohlen, veruntreut. Dann hast die Kamera gehabt. Da mußt du schon Vorsicht walten lassen und alles in deiner Macht stehende tun, um das auszuschließen.

Und auch die Ausfuhrbescheinigung bedeutet ja nicht, dass die Kamera nicht vorher illegal importiert worden ist. Wäre ja genial. Kaufe die Kamera in Amerika, schmuggle sie ins Land, gehe dann zum Zoll und lasse mir bestätigen, dass ich sie in Deutschland gekauft habe und bin für die Zukunft alle Sorgen los. So spielt es das nicht.

kamoebi
15.07.2011, 16:45
Nach zehn Reisen in die Staaten incl. Rückreise ab dem angeblichen Shoppingparadies NY, noch nie hat sich einer für die umgehängte Fototasche interessiert. Bei der Ausreise schon eher, Wischtest wegen Sprengstofftest und Spass mit dem Zöllner, dass endlich mal einer nicht einer C oder N daher kommt. Die mögen nämlich auch Abwechslung.
Und auch für die nächste Reise in paar Wochen wird kein Theater veranstaltet. Eingepackt und mit genommen. Fertsch!

Jan
15.07.2011, 16:54
Wie schon oben beschrieben, Kopie der Rechnung reicht.
Wie hast Du getestet, ob die rechnunskopie reicht? Bist Du gefilzt worden?

Ich lese immer wieder von der Zollbescheinigung und davon dass der ein oder andere Rechnungen scannt etc., aber wer hat denn nun tatsächlich schon einmal seine Unterlagen vorzeigen müssen (nicht im vorauseilenden Gehorsam)?
Wer ist tatsächlich mit reinem Gewissen und seiner gebrauchter Ausrüstung auf der Heimreise durch das grüne Zoll-Tor gegangen und wurde angehalten? Wer kenn wenigstens jemanden persönlich (!), dem es so ergangen ist?

Jan


P.S.: Wenn es für die Bescheinigung reichen würde, dem Zoll am Flughafen meine Fototasche zu zeigen und eine Liste mit Inhalt/seriennummern vorzulegen, könnte man das ja vielleicht machen, aber wenn ich dafür schon vorher rumrennen muss oder Rechnungen raussuchen, lasse ich es darauf ankommen. Die Arbeit kann ich mir hinterher immer noch machen. Der Thread im Nachbarforum gibt zwar auch tolle Tipps, aber keiner schreibt, dass die Bescheinigung tatsächlich benötigt wurde. Die tollen Tipps bzgl. Rechnungskopie oder Scan scheinen mir auch komplett unerprobt.

kamoebi
15.07.2011, 16:57
Keinen Einzigen:!:

iffi
15.07.2011, 17:01
Kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen.
Waren jetzt das siebte Mal in Kanada/Alaska, keinerlei Probleme bei Ein- und Ausreise.
Von den obligatorischen Wischtests und fachsimpeln mit dem Personal mal abgesehen.
Also ich mach mir keinen Kopf um ungelegte Eier.

hpike
15.07.2011, 17:31
Ich hab vor ca. einem halben Jahr auf einem der dritten Programme mal eine Reportage über den Frankfurter Flughafen und genauer über den dortigen Zoll gesehen. Dort wurden Laptops, Iphones, Kameras und Uhren und Goldschmuck von den Zöllnern sehr genau untersucht. Bei den Laptops wurde danach gesucht wo sie hergestellt wurden bzw. für welche Länder wenn ich mich recht erinnere, ebenso bei den Kameras, wobei das alles Sucherkameras waren, bei den Uhren ob es Originale waren. Jeder, der nicht nachweisen konnte, das er das schon vor der Ausreise in seinem Besitz hatte, wurde zur Kasse gebeten und bekam dazu noch ne Anzeige. Es wurde aber darauf hingewiesen, das wenn die Belege nachgereicht werden, auch das Geld zurückgezahlt wird. Aber zahlen mussten alle die keine Belege hatten und zwar an Ort und Stelle.

mrieglhofer
15.07.2011, 18:00
Es wurde aber darauf hingewiesen, das wenn die Belege nachgereicht werden, auch das Geld zurückgezahlt wird. Aber zahlen mussten alle die keine Belege hatten und zwar an Ort und Stelle.
Ersteres kann ich mir vorstellen. Es wirft der Staat dir eine Straftat vor. Damit muß er ein Verfahren einleiten und in diesem Verfahren kannst du den Beweis erbringen, dass du das korrekt im Land gekauft hast. Damit ist der Vorwurf entkräftet. Da kanns auch keine Diskussion geben bis auf das Thema Unschuldsvermutung. Aber bei der Finanz gilt die nicht ;-)

Das zweite habe ich nicht erlebt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Wenn ich kein Geld dabei habe können sie sich brausen. Einzig die Ware einziehen und gut darauf aufpassen können sie und natürlich ein Verfahren starten.

Das Problem ist ja nicht die Ausrüstung. Wenn du die ordentlich eingeführt oder im Land gekauft hast, ist das eh kein Problem. Die Seriennummer zeigen ja, woher das kommt und der Händler muß das auch 7 Jahre aufbewahren. Blöde ist nur, wenn du es davor eingeführt hast und es eine US Version ist. Das Problem entsteht eher damit, dass sie dich wegen was anderem filzen und dann halt auch die Ausrüstung beäugen. Und dann hast halt Zores.

hpike
15.07.2011, 18:06
Nein sie mussten alle zahlen und weil sie die Sachen nicht angemeldet hatten wurde auch sofort wegen eines Steuervergehens, nämlich dem nicht anmelden und einfach durcfh den grünren Bereich gehen, Strafe erhoben. Das eigentliche Verfahren folgt dann später. Das war auch so mit denjenigen die zuviel Zigaretten mitgebracht hatten. Die mussten die Steuer nachzahlen und als Strafe zusätzlich den gleichen Betrag nochmal obendrauf und die überzähligen Zigaretten waren auch noch weg. Ich hätte ja gedacht, Steuer bezahlt, Strafe bezahlt und gut isses, aber die haben denen die überzähligen Kippen trotzdem noch weggenommen.

Oldy
15.07.2011, 20:00
Über das geballte Halbwissen und das Argument " ich habe mal im Fernsehen gesehen" kann ich mich immer wieder köstlich amüsieren.

Wer ganz sicher gehen will, der besorgt sich die hier schon genannte Nämlichkeitsbescheinigung (kostet nix, geht schnell). Kopien der entsprechenden Rechnungen (mit Seriennummern!) reichen in der Regel auch.
Mehr ist zu dieser Thematik nicht zu sagen.

Ich hätte ja gedacht, Steuer bezahlt, Strafe bezahlt und gut isses, aber die haben denen die überzähligen Kippen trotzdem noch weggenommen.
Du kannst an "Schmuggelgut" kein Eigentum erwerben, die Steuern und Zölle sind jedoch per Gesetz entstanden und werden auch erhoben.

lg
Uwe

hpike
15.07.2011, 20:21
Ich kann mich immer über Menschen köstlich amüsieren die denken sie hätten die Weisheit gepachtet und meinen sich müssten sich über andere Leute lustig machen.

Oldy
15.07.2011, 20:44
Ich kann mich immer über Menschen köstlich amüsieren die denken sie hätten die Weisheit gepachtet und meinen sich müssten sich über andere Leute lustig machen.

Das mag daran liegen, dass ich beim Zoll bin und in Düsseldorf schon an beiden Ausgängen gestanden habe.
Das habe ich in anderen Zollsthreads hier schon kundgetan.

Uwe

an-my
15.07.2011, 21:21
wem es schon mal so ergangen ist?

Zwar nicht mir selbst, aber einem Arbeitskollegen. Der durfte nur dann unverrichteter Dinge gehen, als seine Frau mit der Originalrechnung zum Flughafen kam. Ging damals um einen iPod. In Deutschland gekauft und deshalb mit der deutschen Rechnung nachzuweisen.

Oldy muss es wohl auch wissen, dass so etwas vorkommt.

Oldy
15.07.2011, 21:24
Oldy muss es wohl auch wissen, dass so etwas vorkommt.
Sicher kommt das vor.
Man kann solchen Ärger schon im Vorfeld vermeiden (siehe meine Beitrag zum Thema).

lg
Uwe

Sofian
15.07.2011, 21:52
War letztes Jahr auf Weltreise inklusive LAX. Hatte Rechnungskopien dabei, aber habe diese nicht gebraucht.

Witzigerweise haben die Kontrolleure die H10 meiner Freundin immer genauer untersucht als meine DSLR :cool:

erwinkfoto
17.07.2011, 22:31
Witzigerweise haben die Kontrolleure die H10 meiner Freundin immer genauer untersucht als meine DSLR :cool:

Tja, DSLR hat inzwischen jeder.
Die gefährlichen sind die Bridgekameras ;)

Tom
18.07.2011, 10:15
Die gefährlichen sind die Bridgekameras ;)
Und warum ist das so?:shock:

Hansevogel
18.07.2011, 11:17
Und warum ist das so?:shock:
Heimlich, still und leise kommen sie daher, verbergen ihr Innerstes, verstecken sich gerne in Hosen- oder Jackentaschen und schießen urplötzlich unangemeldet aus der Hüfte.
Teufelsapparate eben.

:lol: :lol:

Gruß: Joachim

erwinkfoto
18.07.2011, 12:57
:cool: Joachim hat's erraten ;)

Wobei, die Sicherheitsleute wissen nicht, dass die SLTs das auch können ^^

Tom
18.07.2011, 13:02
Und deshalb werden sie beim Zoll eher konfisziert?
Oder, weil sie deshalb häufiger geschmuggelt werden?

Hansevogel
18.07.2011, 13:23
Und deshalb werden sie beim Zoll eher konfisziert?
Nicht konfisziert, kontrolliert. :D

erwinkfoto
18.07.2011, 13:44
Oder, weil sie deshalb häufiger geschmuggelt werden?

Jetzt mal ernst, ich denke, sie werden eher geschmuggelt als SLRs, weil sie leichter zu verstecken sind....

Tom
18.07.2011, 17:04
Jetzt mal ernst, ich denke, sie werden eher geschmuggelt als SLRs, weil sie leichter zu verstecken sind....
Und deswegen werden sie öfter kontrolliert (und dann auch konfisziert), weil sie ja nicht zu sehen sind... ???
:lol:

Fastboy
19.07.2011, 09:26
Ich habe gestern mit einem Rechtsberater unserer Firma gesprochen und eine guten und günstigen Tipp erhalten.

Ganz einfach eine Aufstellung des Equipments mit Seriennummern in ein Kuvert, das Ganze an die eigene Adresse Eingeschieben senden. Diesen Brief ungeöffnet mitnehmen und erst bei Troubles mit dem Zoll in Anwesenheit der Zollbeamten öffnen.

Somit ist belegbar, daß die Seriennummern schon vor Reisebeginn bekannt waren. Nicht 100%ig aber für den Normalfall reicht es. Das hat den Vorteil auch gebraucht gekaufte, oder Teile ohne Rechnungen belegen zu können.

Sein Einwand war jedoch, Seriennummern könnten schon durch einen "Strohmann"im Ausland, der das Teil bereits für einen gekauft hat, vorher bekannt gegeben worden sein.

Sein 1. Rat war jedoch das Equipment vor der Ausreise durch den Zoll bescheinigen zu lassen

LG
Gerhard

Jan
19.07.2011, 09:43
Toll, noch eine theoretische Lösung für ein Problem, dass eigentlich nicht existiert, die aber noch mehr Mühe und Kosten verursacht als der korrekte Weg über den Zoll.

Diesen Aufwand im vorauseinelnden Gehorsam zu betreiben, ist offensichtlich übertrieben, ich warte immer noch auf den ersten persönlichen Erfahnrungsbericht.

Natürlich bestätigt der Zöllner hier - übrigens danke für Deine sachkundigen Beiträge -, dass es Kontrollen gibt, aber ich bin sicher, es wird nur ein sehr kleiner Teil der Passagiere mit Kamerarucksack tatsächlich kontrolliert. Ich vertraue zudem auf die Erfahrung / Menschenkenntnis oder den 6. Sinn der Zöllner. Für mich als steuer- und sonstwie-ehrlicher Bürger ist die Chance gefilzt zu werden damit nochmals kleiner.
Sollte es aber doch vorkommen, was ich vollkommen ok fände, zahle ich halt vorläufig oder lasse die Kamera in sicherer Verwahrung beim Zoll, suche meine Belege raus, fahre einmal extra zum Zoll und alles ist gut.

Jan


P.S.: Nur noch eine Frage an den Zoll: Warum genügt es nicht, Kamera/Objektive (und zur Abreitserleichterung eine Liste mit Bezeichnung/Seriennummer) vorzulegen, warum braucht man zusätzlich die Kaufbelege?

Fastboy
19.07.2011, 10:36
P.S.: Nur noch eine Frage an den Zoll: Warum genügt es nicht, Kamera/Objektive (und zur Abreitserleichterung eine Liste mit Bezeichnung/Seriennummer) vorzulegen, warum braucht man zusätzlich die Kaufbelege?

Wahrscheinlich deswegen, damit keine geschmuggelte Ware dadurch legal wird.

Denn habe ich ein Teil geschmuggelt und lasse den danach ohne Beleg registrieren, ist es somit bei der nächsten Einreise durch den Zoll selbst bestätigt, ohne jedoch jemals Einfuhrumsatzsteuer bezahlt zu haben.

LG
Gerhard

jqsch
19.07.2011, 10:54
Noch einmal.

Objektive und Kameras, die für den amerikanischen Markt hergestellt worden sind, erkennt man an den Nummern und an Länderkürzeln.

Somit ist es fast unmöglich in den USA eine Kamera/Objektiv zu kaufen, dass für den deutschen Markt hergestellt ist. MIthin besteht auch kein Anfangsverdacht. Anders wäre es, wenn die Kamera oder die Objektive auf den amerikanischen Markt zeigen. Dann ist man in Erklärungsnot.

VG

Jürgen

dergrossekleine
24.01.2014, 07:55
Nur noch eine Frage an den Zoll: Warum genügt es nicht, Kamera/Objektive (und zur Abreitserleichterung eine Liste mit Bezeichnung/Seriennummer) vorzulegen, warum braucht man zusätzlich die Kaufbelege?

Wahrscheinlich deswegen, damit keine geschmuggelte Ware dadurch legal wird.



Jupp, genau darum geht es. Du kannst die Kamera/iPad usw ja auf einer vorherigen Reise schon geschmuggelt haben. Der Zoll will also keinen Nachweis das Du das Teil schon vor der Reise besessen hast, sondern der Zoll will einen Nachweis das schon Steuern darauf bezahlt wurden. Somit sind Seriennummern allein ohne Rechnung usw völlig unwichtig, die sind maximal ein Anhaltspunkt. Auch bei der Nämlichkeitsbescheinigung die Du vor der Abreise austellen lassen kannst, braucht man die Rechnungen.

Problematisch sind da natürlich gebrauchte Sachen die man hier ohne Rechnung gekauft hat. DU mußt nachweisen das Steuern drauf gezahlt wurden, nicht der Zoll muß Dir nachweisen das... DAS ist schon ein Unterschied ;)

Wegen der Frage wer schon kontrolliert wurde: Mich hat es 2x bisher erwischt (filztechnisch :lol:, nix gefunden) von insgesamt ca 30 Flugreisen. Früher stand in Tegel nie jemand wenn man da mit einem Cityhopper aus AMS/LHR/FRA eingeschwebt ist, das hat sich schon geändert. 1x aus Thailand kommend gefilzt, da haben sie Drogen gesucht inkl. Zahnpastatube abtasten, war recht intensiv. 1x USA, wobei diese Kontrolle eher lasch war. Kurzes gucken in die Taschen, logisch hatte ich reichlich neue Klamotten dabei, der hat das aber dann wohl überschlagen ob es mit der Freimenge passt. Kamera hat ihn nicht interessiert (Pentax DSLR), auf dem Laptop stand Medion :crazy:, mußte ich nur kurz aufmachen, hat er wohl auf der Tastatur nach Y, Z geguckt, dann war es ok. Nach iPhone & Co hat er gar nicht gefragt, hatte ich in der Jackentasche.

Gruß
Carsten

hsdtp1
24.01.2014, 10:12
ich bin schon dreimal in den USA unterwegs gewesen, davon zweimal mit einer umfangreichen professionellen Kameraausrüstung - zwei bis drei Bodys plus diverse Objektive. Ich wurde dabei weder vom amerikanischen, noch bei der Rückreise vom deutschen Zoll behelligt. Ich denke auch nicht, das da - falls dies doch passiert - direkt Einsatzumsatzsteuer fällig wäre. Wahrscheinlicher wäre in diesem Fall, dass der Zoll die Kameras und die Ausrüstung registriert und ich hinterher beweisen muss, dass ich die Ausrüstung in Deutschland gekauft und daher kein Zollvergehen begangen habe.

Aber wie schon erwähnt - ist bei drei USA Besuchen nie vorgekommen.

klaga
24.01.2014, 16:55
Nämlichkeitsbescheinigung die Du vor der Abreise austellen lassen kannst, braucht man die Rechnungen.

Problematisch sind da natürlich gebrauchte Sachen die man hier ohne Rechnung gekauft hat.

Stimmt so nicht, Rechnungen sind nicht nötig!

Du musst die Sachen vor der Ausreise mit zum Zollamt nehmen, die seriennummern werden dort beurkundet.
Zitat von Zoll.de
Wertvolle Gegenstände

Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) zu verwenden, oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.


Ich habe das selber schon so gemacht, die Ausrüstung mit zum Zollamt genommen und dort vergleichen und bestätigen lassen, Rechnungen waren nie erforderlich!
Gerade wenn man keine Rechnungen hat ist es sinnvoll vorher zum Zollamt zu fahren.
Alternativ reichen auch Rechnungskopien mit der genauen Bezeichnung und Seriennummern bei der Einreise als Nachweis aus.