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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildverkauf Fragen


Ixxy
09.06.2011, 21:39
Heute wurde ich von einer Agentur angeschrieben, die Interesse an einem Foto von mir haben, das ich auf einer anderen Website zur Diskussion gestellt habe. Und zwar möchten die das Foto für eine Broschüre verwenden mit einer Auflage von 5000 Exemplaren und haben mich darum gebeten ein Angebot zu machen. Jetzt bräuchte ich etwas Hilfe, da ich von sowas wenig Ahnung habe. Deshalb paar Fragen:

1. Was ist denn in so einem Fall ein gängiger Preis, was kann ich von denen in etwa dafür verlangen?

2. Die reden von einer Auflage von 5000 Stück, wollen aber eine zeitliche und räumliche unbegrenzte Nutzungsbedingung. Was heist das? Das sie eventuell das Bild noch weiterhin nutzen wollen. Die Rechte am Bild sind doch weiterhin bei mir, oder?

3. Auf dem Bild ist eine geschützte Marke zu sehen (Hauptmotiv ist ICE der DB AG), an sich darf ich das doch ohne Zustimmung des Inhabers gar nicht weiterverkaufen, oder? Oder kann ich es mit entsprechendem Hinweis, dass sie sich noch darum kümmern müssen trotzdem verkaufen?

Ich bin für jeden Tip dankbar, vielleicht hat ja jemand noch einen wichtigen Ratschlag, den ich unbedingt beachten sollte.

Dat Ei
10.06.2011, 10:27
Moin, moin,

3. Auf dem Bild ist eine geschützte Marke zu sehen (Hauptmotiv ist ICE der DB AG), an sich darf ich das doch ohne Zustimmung des Inhabers gar nicht weiterverkaufen, oder? Oder kann ich es mit entsprechendem Hinweis, dass sie sich noch darum kümmern müssen trotzdem verkaufen?

das ist der entscheidende Punkt: ohne Genehmigung darfst Du die Aufnahme nicht kommerziell nutzen. Selbst eine Veröffentlichung (z.B. im Web) kann Dich in Schwierigkeiten bringen. Die Reglementierung geht sogar soweit, daß selbst Siemens auf die Verwendung von ICE-Bildern verzichtet, obwohl sie am Bau beteiligt sind.
Sofern Du das Bild immer noch verkaufen willst, solltest Du auf jeden Fall Rücksprache mit der DB in Berlin nehmen.


Dat Ei

PS: Nicht alle ICE-Reihen sind geschützt.

Belfigor
10.06.2011, 10:34
1. Was kostet ein Auto?
Offensichtlich hat auch die Agentur keine Ahnung in Sachen Bilderkauf von Laien, denn sonst hätten sie dir ein Angebot mit Preisvorstellung gemacht. Worum gehts dir bei der Sache? Um Gewinnmaximierung? Falls ja, dann melde dich bei einem der großen Archive (Corbis, Getty usw.) an, such ein vergleichbares Motiv, schmeiß den Kostenrechner an und schau was dabei rauskommt. Ob die Agentur bereit ist, diesen Preis zu zahlen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

2. Die Rechte am Bild bleiben grundsätzlich schon bei dir, du erlaubst nur jemandem anderem das Bild zu verwenden und handelst den Verwendungsumfang aus. Der Wunsch nach zeitlich und räumlich unbeschränkter Nutzung kann dadurch begründet sein, dass die Broschüren einfach über einen längeren Zeitraum verwendet und nach überallhin verschickt werden sollen - allerdings ist die Auflage dafür fast zu mickrig. Könnte auch sein, dass die Broschüre als PDF zum Download bereitgestellt werden soll - was weiß ich? Warum fragst du nicht einfach nach, warum ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht gebraucht wird?

3. Warum sollst du das Bild nicht verkaufen dürfen? Die Agentur hat sich dein Bild vermutlich ja genau wegen dem ICE ausgeguckt, du kannst schon davon ausgehen, dass die wissen, was sie tun. Solang du keine entsprechende Freistellungsklausel eingehst, liegt der schwarze Peter bei der Agentur und nicht bei dir. - Aber ich bin kein Rechtsanwalt und wenn dus ganz genau und verbindlich wissen willst dann solltest du einen solchen aufsuchen.

Auch noch eine Möglichkeit: mit offenen Karten spielen, sagen, dass du keine Ahnung von Bildpreisen hast und die Agentur fragen, welchen Preis sie sich vorstellen und dann entscheiden ob das für dich passt.

Dat Ei
10.06.2011, 10:48
Moin Brigitte,

3. Warum sollst du das Bild nicht verkaufen dürfen?

für den ICE3 besitzt die DB AG ein Geschmacksmuster. In welch schwieriges, juristisches Umfeld man sich da begibt, zeigt allein schon die Google-Suche (http://www.google.de/search?hl=de&biw=1638&bih=994&q=geschmacksmuster+ice3&aq=f&aqi=&aql=&oq=).


Dat Ei

Belfigor
10.06.2011, 10:51
mal hier nachlesen, ab dem fünften Absatz wirds interessant (http://www.lawmas.de/database/upload/hq/pstock_hq111d2d336e1d50f1e12452321beb4723.pdf?PHPS ESSID=7167d6a6b06d205a04f334b64dd30d53)

Dat Ei
10.06.2011, 11:04
Moin Brigitte,

in dem Papier geht es um die Klage der verwertenden Unternehmens gegen die Bildagentur. Wie man insbesondere der Urteilsbegründung entnehmen kann, ist der Fall sehr speziell (große Menge Bilder zu geringem Preis).

Hier ist aber erstmal die Frage, ob dem Photographen Ärger seitens des Geschmacksmusterinhabers droht, wenn er gewerblich mit Bildern handelt, auf denen Gegenstände mit Geschmacksmuster zu sehen sind. Insofern die Bilder sogar von Grund und Boden der DB AG gemacht wurden, ergeben sich noch weitere Schwierigkeiten.


Dat Ei

Neonsquare
10.06.2011, 11:12
@Belfigor
Das natürlich interessant, allerdings bezieht sich dieser Fall auf den Massenverkauf von Fotos über "royalty free"-Fotoagenturen. Da fallen pro Bild vielleicht 1-2€ an und der Käufer bekommt üblicherweise nicht-exklusive urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt. Hier im Thread geht es schlicht darum, was genau eigentlich verkauft werden soll. Wenn es schlicht um urheberrechtliche Nutzungsrechte geht, dann sind die Geschmacksmusterrechte der Deutschen Bahn davon nicht von Interesse - denn der Käufer erwirbt ja nur einen Baustein dessen, was er für sein Vorhaben braucht. Ob er weitere Rechte erwerben muss, muss eben überprüft werden. Wer das letztlich macht ist Verhandlungssache, ich würde es als Verkäufer aber in jedem Fall thematisieren.

Schwieriger ist dabei eher, wie der Käufer überhaupt auf das Bild kam. Vermutlich wird es auf einer Website gezeigt und verletzt damit womöglich die Rechte Dritter (Das ist eine Veröffentlichung). Das sollte der TO für sich auf jeden Fall klären. Desweiteren ist zu klären, ob der TO bereits mit dem Verkaufen der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Werk diese Rechte verletzt kann. Das zitierte Urteil beim Massenverkauf von Bildern deutet an, dass dies nicht der Fall sein muss, es also durchaus legitim sein kann derartige urheberrechtliche Nutzungsrechte zu veräußern.

"Zu klären" heißt in diesem Zusammenhang, dass man sich rechtlichen Beistand holt - kurz: Anwalt.

mrieglhofer
10.06.2011, 14:37
Nur so als kleiner Hinweis:


Die Abbildung eines geschützten Geschmacksmusters wie z. B. des ICE in einem Nachschlagewerk oder einer elektronischen Enzyklopädie dürfte unproblematisch sein, sofern das Bild den entsprechenden Artikel veranschaulicht. Richtet ein freies Projekt aber einen gemeinsamen internationalen Bilderserver ein, auf dem ohne Verklammerung mit entsprechenden Artikeln hochwertige Bilder geschützter Gegenstände kostenfrei und zur beliebigen Verwendung unter einer freien Lizenz zum weltweiten Online-Abruf bereitgehalten werden, so könnte dies eine Verletzung des Schutzrechts darstellen, da man nicht unbedingt von einer Zitierung ausgehen kann. Ein deutlicher Unterschied zur Abbildung urheberrechtlich geschützter Gegenstände, soweit diese sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen kann, ist nicht auszumachen.

Im Gegensatz dazu hat der u. a. für das Geschmacksmusterrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht "zum Zwecke des Zitats" nach § 40 Nr. 3 GeschmMG zulässig ist, wenn sie ausschließlich Werbezwecken dient (Urteil vom 7. April 2011, Az.: I ZR 56/09). Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt eine Forschung, die sich mit Schienenfahrzeugtechnik befasst und die für die die Deutsche Bahn eine Radsatzprüfanlage für den Zugtyp ICE 1 entwickelt hat. Im Ausstellerkatalog einer Fachmesse warb die Fraunhofer-Gesellschaft für ihre Leistungen und bildete zu Ihrem Produkt den Triebwagen eines ICE 3 ab. Diese Abbildung diene reinen Werbungszwecken, so dass diese Veröffentlichung nicht mehr vom Geschmacksmustergesetz gedeckt sei, so der I. Zivilsenat.

Da in der urheberrechtlichen Kommentarliteratur die Ansicht anzutreffen ist, die Abbildung von Fahrzeugen im Straßenverkehr unterliege der Panoramafreiheit, könnte man erwägen, diesen Grundsatz analog anzuwenden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

Das Problem ist somit nicht, dass du das Photo nicht jederzeit irgendwo veröffentlichen kannst, das ist abgedeckt, problematisch ist eher, was mit dem Bild danach angestellt wird. Das kann dir aber egal sein.
Ich würde nur darauf hinweisen, dass ein Geschmacksmuster besteht und je nach Verwendung des Bildes die damit einhergehenden rechtlichen Restriktion nicht dir angelastet werden.

Ixxy
10.06.2011, 18:03
An alle schon mal vielen Dank für die Antworten. Auf dem Bild ist ein ICE 3 zu sehen, also der mit dem Geschmacksmuster. Ich hatte das Bild auch schon mal hier gezeigt, und zwar in folgendem Thema:

http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=75230

Bei der Sache geht es mir nicht um Gewinnmaximierung, aber da ich wirklich keine Ahnung habe, was ich denen anbieten soll, dachte ich vielleicht kann mir jemand einen Anhaltswert für so etwas nennen.

Wegen der rechtlichen Sache mit dem Geschmacksmuster bin ich mir momentan doch unsicher, ob ich es überhaupt anbieten soll. Vielleicht ruf ich nach Pfingsten einfach mal bei denen an und erkundige mich.

mrieglhofer
10.06.2011, 18:20
Also bei dem Bild würde ich mir hinsichtlich Geschmacksmuster überhaupt nicht in die Hose machen. Das ist doch eindeutig eine Gegenüberstellung öffentliche zu Individualverkehr. Noch dazu auf öffentlichem Grund. Der Zug ist halt dafür notwendig, aber weder eine Werbung für oder gegen irgendjemand. Da müßtest ja in jeder Stadt alle Werbebilder entfernen.
Ich dachte zuerst, da geht es um Details oder nur den Zug. Aber das Bild kannst als Poster überall verkaufen.

Preislich: Nimm halt die übliche Mittelstandsliste. Obs kriegst, siehst dann eh. Aber da hängt es davon ab, wie groß das Bild abgebildet wird. als Titel schauts natürlich ganz anders als irgendwo in der 4.Spalte als Deko. Ich würde da dann noch etwas nachgeben und sicherstellen, dass Referenzexemplar und Namensnennung erfolgt. Hilft dir mehr.
http://www.digitalfotodesign.de/preisempfehlung/mfm-liste.php

jameek
10.06.2011, 18:28
Aber das Bild kannst als Poster überall verkaufen.

woha, das wage ich stark zu bezweifeln.
Ohne da nun in die Interpretation rein zu gehen:
Auch die Bahn beschreitet neue Wege. Alle reden vom Wetter – sie nicht! Statt Fixhonorar fordert die Deutsche Bahn AG bei ICE-Aufnahmen eine finanzielle Beteiligung ein. Und beruft sich dabei auf das Geschmacksmusterrecht an den Zü*gen, das sie inne hat. Zehn bis 15 Prozent vom Nettoverkaufserlös müssen abgetreten, mindestens aber 10 Euro für den ICE 2 und 50 Euro für den ICE 3 berappt werden. Noch Unklarheiten?
Quelle:
http://www.freelens.com/freelens-magazin-17/wem-gehoert-der-eiffelturm

mrieglhofer
10.06.2011, 19:47
woha, das wage ich stark zu bezweifeln.
War gemeint, wenn du einen Käufer findest natürlich.

Die in deinem LInk angeführten Beispiele beziehen sich hauptsächlich auf Frankreich, wo es die Panoramafreiheit nicht gibt. Jeder Architekt hat kann da Urheberrecht geltend machen. Allerdings nur, solange es in Frankreich vertrieben wird. Verkaufst du das in Deutschland gilt die Rechtslage hier.

Hinsichtlich ICE:
Klar ist, dass du den ICE selbst nicht als Hauptmotiv werblich verarbeiten darfs.
Wenn du den ICE einsetzt auf ein Wahlplakat z.B. mit uns geht es schneller abwärts, dann wirst natürlich ein Problem bekommen. Generell wird sich hier die Frage stellen, ob das das Hauptmotiv ist. Hier ist aber klar ersichtlich die Strasse und die Bahnlinie und die Gegenüberstellung das Motiv. Der ICE tritt in den Hintergrund und könnte bei gleicher Wirkung auch ein andere Zug sein. Würde ich also nicht als kritisch sehen, aber sicher nicht als ICEx Bild verkaufen.

Stelle dir vor, du fotografierst einen Stau auf der Autobahn, verkaufst das Bild, es wird als Werbebild für die Bahn verwendet und dich Klagen alle Autohersteller, die am Bild erkennbar sind.

Dat Ei
10.06.2011, 21:57
Moin, moin,

Der ICE tritt in den Hintergrund und könnte bei gleicher Wirkung auch ein andere Zug sein. Würde ich also nicht als kritisch sehen, aber sicher nicht als ICEx Bild verkaufen.

Stelle dir vor, du fotografierst einen Stau auf der Autobahn, verkaufst das Bild, es wird als Werbebild für die Bahn verwendet und dich Klagen alle Autohersteller, die am Bild erkennbar sind.

Deine Auffassung teile ich nicht. Es ist insbesondere das rot-weisse Design der Lackierung, was die Bahn sich hat schützen lassen. Siemens verwendet z.B. in der Aussenkommunikation lieber Bilder der spanischen Variante, weil die problemfrei(er) zu verwenden sind.

Ich selber habe die Erfahrung gemacht, daß es alles andere als einfach ist, bei Bahnens die Freigabe für eigene ICE-Bilder im gewerblichen Kontext zu bekommen, obwohl mein Unternehmen seit Jahrzehnten als Partner für die DB AG arbeitet.


Dat Ei

mrieglhofer
10.06.2011, 23:59
Die Frage ist, ob es sich um ein ICE Bild handelt. Das Motiv ist eigentlich die Konkurrenz von Straßenzug Bahn und der ICE ist austauschbar. Ändert nichts an der Bildwirkung. Klar ist das diskutierbar, wie auffällig und wie groß der ICE dafür abgebildet werden darf. Und auch davon, wie die Darstellung im Kontext ist. Wäre der Zug das einzige Motiv, wäre die Sachlage klar.

Elric
11.06.2011, 15:27
Es ist insbesondere das rot-weisse Design der Lackierung, was die Bahn sich hat schützen lassen. Siemens verwendet z.B. in der Aussenkommunikation lieber Bilder der spanischen Variante, weil die problemfrei(er) zu verwenden sind.

Dann färben wir den Rot-Anteil einfach um in blau oder so...:?:

Ixxy
11.06.2011, 21:27
Dann färben wir den Rot-Anteil einfach um in blau oder so...:?:

Die Frage ist dann aber, ob die Agentur es immer noch kaufen will...

Bin mir momentan immer noch unsicher wie ich weiter vorgehen soll! Ist das zur Schau stellen eines solchen Fotos z.B. hier im Forum jetzt eigentlich ein Problem oder nicht? Sollte ich das Bild besser wieder herausnehmen hier?

mrieglhofer
12.06.2011, 10:55
Bevor du vor Angst stirbst, würde ich das jetzt entfernen und auch nicht verkaufen.

Allein schon zur Illustration zum Thema Geschmacksmuster und ICE fällt das Ding in die Ausnahme Zitat und kann problemlos veröffentlicht werden. Sonst kannst ja gar nicht über das Thema reden, weil das vom konkreten Bild abhängt. Da könntest du unter der Zitat Ausnahme sogar jedes Detail vom ICE veröffentlichen.

http://www.ra-dr-graf.de/blog/2011/04/12/bgh-ice-nur-bei-verbindung-zwischen-abgebildetem-geschmacksmuster-und-dargestellter-tatigkeit-zitierfahigkeit-zu-bejahen-reine-werbezwecke-rechtfertigen-kein-geschmacksmuster-zitat/

Die Fraunhofer Gesellschaft hat ja nur den Fehler gemacht, dass sie etwas für den ICE I gebaut hat und mit dem ICE 3 geworben hat. Damit fällt der ICE3 unter Werbung für Fraunhofer und damit brauchst natürlich eine Freigabe.

Wie schon geschrieben ist die Rechtslage nicht 100%, weil gerade dein Bild Auslegungssache ist. Aber wenn du keine Landschaft mehr verkaufen kannst, weil im Unendlichen irgendwo ein ICE rumkrebst, dann wäre das auch nicht akzeptabel.

Du kannst aber allenfalls die Agentur darauf hinweisen, dass keine Rechte für eine reine werbliche Verwendung zu vergeben sind. Im redaktionellen Umfeld ist das kein Problem.

Ixxy
06.07.2011, 20:04
So, ich hol jetzt doch nochmal das Thema aus dem Keller, hatte jetzt Kontakt mit der Agentur, die haben mir einen Vertrag zukommen lassen, den ich allerdings noch nicht unterschrieben habe. Dazu hätte ich noch ein paar Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

1. In dem Vertrag steht, dass ich der Agentur erlaube das Foto zu werblichen Zwecken zu verwenden und dass die Lizensierung des Fotos nicht mit inbegriffen ist, sondern von der Agentur oder dem Kunden einzuholen ist.
Ist das rechtlich so ok? Oder kann man das so nicht machen?

2. In dem Vertrag steht weiterhin, dass die Nutzungsrechte des Bildes für den genannten Zweck an die Agentur übergehen und dass die Abtretung zeitlich unbegrenzt ist und auch das Internet mit einschließt.
Heißt "übergehen" und "Abtretung", dass ich denen die Nutzung erlaube, aber selbst weiterhin mit Bild machen kann, was ich will (z.B. hier im Forum lassen, noch jemand anderen verkaufen), oder bedeutet das, dass nur noch die Agentur das Nutzungsrecht hat und ich es nicht weiterhin hier oder wo anders zeigen darf?

mrieglhofer
06.07.2011, 20:18
ad 2)
Normal gibt es exklusiv und nicht exklusiv. Exklusiv darf nur einer, sonst hat jeder das Nutzungsrecht, der es bekommt. Internet ist heute klar, nutzt ja jeder zusätzlich zum Druck.

ad 1) verstehe den Satz nicht: wer holt jetzt was bei wem ein? Meinen die die Lizenz von der Bahn oder für die weitergehende Nutzung des Bildes durch Veränderung oder so?

Ixxy
06.07.2011, 20:29
ad 2)
Normal gibt es exklusiv und nicht exklusiv. Exklusiv darf nur einer, sonst hat jeder das Nutzungsrecht, der es bekommt. Internet ist heute klar, nutzt ja jeder zusätzlich zum Druck.

ad 1) verstehe den Satz nicht: wer holt jetzt was bei wem ein? Meinen die die Lizenz von der Bahn oder für die weitergehende Nutzung des Bildes durch Veränderung oder so?

zu 2: bedeutet "Abtretung" bzw. "übergehen" (steht so im Vertrag), dass die Nutzungsrechte exklusiv abgetreten werden, oder dass sie nur eingeräumt werden?

zu 1: Die Agentur, bzw. der Kunde der Agentur, für den das Bild verwendet wird, holt die Lizensierung bei der Bahn. Und ich räume der Agentur ein das Bild zur werblichen Zwecken zu verwenden (auch in veränderter Form).

abc
06.07.2011, 20:43
Du verkaufst ja nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Broschüre Auflage 5000, meinetwegen auch Internet. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei dir.
Urheberrecht sowieso, das kann man gar nicht verkaufen.
Übrigens, bei einer Neuauflage der Broschüre ist erneutes Honorar fällig, wenn auch wesentlich geringer.

Gruß
Thomas

mrieglhofer
06.07.2011, 21:32
Nutzungsrechte des Bildes für den genannten Zweck an die Agentur übergehen und dass die Abtretung zeitlich unbegrenzt ist
War mein Fehler, habe ich nicht genau genug gelesen.
Abtreten heißt normal schon, dass es dann weg ist. Wenn ich eine Forderung abtrete, dann hat sich auch der dem ich sie abgetreten habe. Deutet also auf exklusiv hin. Da ich aber kein Jurist bin, solltest du dich anderweitig nochmals versichern.