Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auslandsflugreise: Probleme mit dem Zoll?
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, ob ich bei der Rückkehr von einer Auslandsflugreise (Südafrika) eventuell Probleme mit dem Zoll bekommen kann, was meine gebrauchte Kameraausrüstung betrifft?
Ist es sinnvoll/erforderlich die einzelnen Objektiv(e)/Kamera(s)/Blitzgerät eventuell vor der Ausreise aus Deutschland beim Zoll registrieren zu lassen?
Wohin müßte man sich da wenden (Raum Frankfurt/Main bzw. Airport FFM) und muß ich mit Gebühren dafür rechnen? Wäre das am Abreisetag beim Zoll im Airport möglich (Liste mit Seriennummern könnte ich ggf. vorbereiten)?
Sorry für Fremdlink, manche Themen wurden in anderen Foren erschöpfender behandelt:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044
boo70200
20.03.2011, 11:16
Nimm doch einfach nen Kaufbeleg mit, das sollte reichen ;-)
AllAboutA!
20.03.2011, 11:57
Hallo Tom,
auch wenn die Antworten an anderer Stelle zu Lesen sind, denke ich,
dass es sinnvoll ist, das Thema nochmals kurz zusammenzufassen.
Da hast 3 Moglichkeiten:
1) Kameraausrüstung so mitzunehmen, ohne irgendwelche Zollvorkehrungen.
Vorteil: keine Arbeit, zein Zeitverlust
Nachteil: Bei der Rückreise nach D kann der Zoll Schwierigkeiten bereiten.
Der Zoll bestimmt dann, welcher Teil Deiner Ausrüstung NEU ist und Du
hast (direkt vor Ort) den Nachweis zu erbringen (Rechnungen), dass
die Ware hier gekauft und versteuert ist.
Abhilfe: Rechnungen mitnehmen. ABER es müssen auch die Seriennummern
der Geräte drauf sein, da Du sonst ja so ein Gerät im Ausland gekauft
haben könntest, von dem Du eine deutsche Rechnung hast.
2) Kameraausrüstung am Flugtag am Flughafen deklarieren Nämlichkeitserklärung)
Ja, das geht. Dazu brauchst Du auch wieder Nachweise, dass alles schon
die deutsche Steuer abgeführt hat ( Rechnungen) und ZEIT.
Vorteil: Auf der sicheren Seite.
Nachteil: Unberechenbarer Zeitverlust am Abflugtag, Du schleppst die Rechnungen
mit in Urlaub, Zeitverlust am Rückkehrtag in D (siehe3)
3) Du gehst mit Deiner Ausrüstung ein paar Tage vor Abflug zu Deinem zuständigen
Zollamt, incl. Rechnungen, etc. und läßt die Nämlichkeitserklärung dort in Ruhe
machen.
Ich bereite immer eine Liste vor, auf die ich alle mitzunehmenden Geräte mit Serien-
nummer, Typ, Marke, etc. fortlaufend aufliste. Das erleichtert dem lieben Zollmann
die Arbeit nämlich ungemein und meist will er auch die Rechnungen garnicht sehen
(besser ist es aber, sie dabei zu haben).
Er gleicht alle Seriennummern mit der Liste ab, erstellt dann seine Nämlichkeits-
bescheinigung, heftet meine Liste dran, überall Stempel drauf fertig.
Du bekommst 2x Exemplare der Nämlichkeitserklärung:
- Original läßt Du zu hause (Nachweis bei Verlust der Kopie)
- Beglaubigte Kopie nummst Du mit in Urlaub
Kosten tut das (sowohl am Flughafen, als auch auf dem Zollamt) nichts.
Zeitfaktor (ohne Wartezeiten) auf dem Zollamt ca. 1h
Vorteil: Korrekt und sicher
Nachteil: Zeitaufwändig vorher und bei Rückkehrtag in D
Bei Lösung 2) +3), also mit Nämlichkeitsbescheinigung MUSST Du, wenn Du wieder
in Frankfurt ankommst, egal ob Du etwas zu verzollen hättest oder nicht, beim
Zoll an den Schalter "to declare" (der rote) gehen und Deine Nämlichkeitsbescheinigung
und Deine Cam vorzeigen.
Das ist halt oft einwenig nervig, wenn man ehh schon sehr müde ist, der Flieger
Verspätung hatte und man dadurch den letzten Zug vielleicht nicht mehr schafft.
Auch noch wichtig ist, sich die Einfuhrbeschränkungen (Höhe des erlaubten Waren-
wertes) des zu bereisenden Landes anzuschauen !!!
So, hoffe ich habe nichts vergessen.
Bei Fragen -> fragen!
Viel Spass in SA.
AllAboutA!
Andy
steve.hatton
20.03.2011, 12:31
Vielleicht muss man nicht immer seine Originalrechnungen mitschleppen, wenn man die Belege einfach einscannt und auf einen Memory-Stick schreibt, den man bei sich trägt - ich mache das schon seit Jahren mit den Ausweispapieren, falls was verloren gehen sollte.
Ob der Zolle diese PDF-Dateien dann akzeptiert bei der Wiedereinreise, weiß ich nicht.
Die Idee mit dem einscannen finde ich schon mal gut. :top:
Allerdings hatte ich nach 30 Jahren reisen noch nicht einmal Probleme bei der Einreise, und wurde auch noch nie kontrolliert, aber das mit dem einscannen werde ich wohl auch mal machen.
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Ihr habt nur eines vergessen:
Das Zeug ist gebraucht gekauft, z.T. schon Jahre in meinem Besitz, meist ohne jede Rechnung (wie üblich bei Flohmarkt- und Internet-Gebrauchtkäufen).
Ich dachte, wenn ich nachweisen kann, daß ich es bereits bei der Anreise hier in DE besessen habe (auch ohne Rechnungen), genügt das als Beleg bei der Wiedereinreise.
SanGerman
20.03.2011, 12:54
du wirst mit deinem gebrauchten Fotoarsenal keine Probleme bekommen, die von Zoll sehen schon wie alt das Zeuchs ist - stutzig werden die nur wenn man OVP dabei hat...
Auch das Urlaubsland spielt eine Rolle, wenn du aus Cuba kommst, sind Zigarren, Rum und Café interessanter als Deine Fotoausrüstung...
...die von Zoll sehen schon wie alt das Zeuchs ist.
Da meine Ausrüstung i.d.R. sehr gut in Schuß ist, möchte ich mich nicht unbedingt darauf verlassen müssen.
Nicht, daß der Zoll plötzlich sagt:
Sieht aus wie neu, also ist es neu. :shock:
...stutzig werden die nur wenn man OVP dabei hat...
Habe ich ja nicht; außerdem verschickt man Verpackungen doch separat per Post... :lol:
Ich düse seit 25 Jahren mit meiner fetten Tamrac in der Weltgeschichte rum - in manchen Jahren bis zu 10 mal. Dabei bin ich genau 1 mal vom Zoll rausgezogen worden, und das war als ich direkt aus Singapur kam. Da hatte ich tatsächlich sehr günstig eingekauft und musste dann verzollen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass Du bei Einreise aus Südafrika rausgezogen wirst. Wenn dann wohl eher wegen Verdacht auf Einfuhr irgendwelcher verbotener Tierprodukte.
3) Du gehst mit Deiner Ausrüstung ein paar Tage vor Abflug zu Deinem zuständigen
Zollamt, incl. Rechnungen, etc. und läßt die Nämlichkeitserklärung dort in Ruhe
machen.
Ich bereite immer eine Liste vor, auf die ich alle mitzunehmenden Geräte mit Serien-
nummer, Typ, Marke, etc. fortlaufend aufliste. Das erleichtert dem lieben Zollmann
die Arbeit nämlich ungemein und meist will er auch die Rechnungen garnicht sehen
(besser ist es aber, sie dabei zu haben).
Er gleicht alle Seriennummern mit der Liste ab, erstellt dann seine Nämlichkeits-
bescheinigung, heftet meine Liste dran, überall Stempel drauf fertig.
Du bekommst 2x Exemplare der Nämlichkeitserklärung:
- Original läßt Du zu hause (Nachweis bei Verlust der Kopie)
- Beglaubigte Kopie nummst Du mit in Urlaub
Kosten tut das (sowohl am Flughafen, als auch auf dem Zollamt) nichts.
genauso habe ich es auch bereits 2x gemacht, allerdings ohne jede Rechnung mit zum Zollamt zu nehmen. Ich habe teilweise 20 Jahre alte Objektive und keine Rechnung dazu. Da hat der Zoll auch noch nie gefragt, er geht davon aus, dass was bereits in der EU ist da auch rechtmäßig ist.
Bei Lösung 2) +3), also mit Nämlichkeitsbescheinigung MUSST Du, wenn Du wieder
in Frankfurt ankommst, egal ob Du etwas zu verzollen hättest oder nicht, beim
Zoll an den Schalter "to declare" (der rote) gehen und Deine Nämlichkeitsbescheinigung
und Deine Cam vorzeigen.
sorry, aber das ist Blödsinn!
Du gehst natürlich bei "nichts zu verzollen" durch, weil du hast ja tatsächlich nichts zu verzollen. Deine Erklärung musst du nur im Bedarfsfall vorlegen, falls du in eine Stichprobe kommst.
Bin auch oft mit meiner Ausrüstung unterwegs.
"Probleme" (also Überprüfungen) gab es, wenn überhaupt, nur bei Flügen aus Nordamerika und Südostasien.
Ich führe eingescannte Rechnungen des GESAMTEN! teureren Kameraequipments auf einem USB-Stick mit. Hatte bis jetzt gereicht (2x).
Vergesst nicht auch gebrauchte Kameras und Objektive kosten oft mehr als der Freibetrag.
LG
Gerhard
AllAboutA!
20.03.2011, 15:08
Also wenn Ihr in Frankfurt Flughafen ankommt werden ALLE aufgegebenen
Gepäckstücke auf dem Weg vom Flugzeug zum Gepäckband gescannt und durchleuchtet.
Die Software und die ehrfahrenen Zollbeamten können sehr gut differenzieren,
was für Waren da im Koffer sind. Bei Koffern, die einer genaueren Betrachtung
wert sind, wird der Kofferbesitzer dann höflich gefragt, ob er etwas anzugeben hat
und muss ggf. sein Gepäck öffnen.
Da in der Halle der Kofferrollbänder ja nicht nur ein Flug abgefertigt wird, sondern
oftmals viele verschiedene aus aller Herren Länder, weiß der Zollbeamte ja von
vornherein nicht (wenn er Dich aus Verdacht rauspicken würde), woher Du kommst.
Und ja, 1000x kannst Du ohne die Koffer zu zeigen passieren.
Aber ich denke, für das 1001x mal kann es sehr sinnvoll sein, seiner Nachweispflicht
in soweit schon vorher nachgekommen zu sein, dass man einfach guten Gewissens
zeigen kann, HIER, ich habe alles von zuhause mitgenommen.
Das funktioniert auch sehr gut mit gebrauchten, aber neuwertig aussehenden
Gerätschaften. Im allgemeinen braucht mann auf dem Zollamt keine Rechnungen,
trotzdem ist es nützlich, diese, bzw. den Ebay- Ausdruck oder was auch immer
mitzunehmen, falls der Zollbeamte Ihn doch sehen wollte. Und ich rede hier davon
vor der Abreise zum Zollamt zu gehen und nicht erst auf dem Flughafen, weil es
dann zeitlich etwas eng werden könnte.
Insgesamt habe ich immer mit sehr netten, hilfsbereiten und kompetenten Menschen
vom Zoll zu tun gehabt, die auch gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Nein, keiner MUSS das machen, das er seine Ausrüstung vorher beim Zoll deklariert.
Das muss jeder selbst entscheiden.
Gefragt wurde, ob und wie das geht, und was das kostet.
Ich denke, da ich ca. die Hälfte des Jahres im außereuropäischen Ausland unterwegs
bin und immer Foto - Equipment > 10.000.- mitnehme, dass sich hierdurch
ein gewisser Erfahrungsschatz bei mir angesammelt hat.
Wie es jeder einzelne für sich handhabt, bleibt natürlich Euch selbst überlassen.
Wünsche jedem eine schöne, stressfreie Reise.
Gruss.
AllAboutA!
Andy
---------- Post added 20.03.2011 at 14:19 ----------
sorry, aber das ist Blödsinn!
Du gehst natürlich bei "nichts zu verzollen" durch, weil du hast ja tatsächlich nichts zu verzollen. Deine Erklärung musst du nur im Bedarfsfall vorlegen, falls du in eine Stichprobe kommst.
.... So,so so.... Punkt 4 auf dem INF. 3 Nr.B der Nämlichkeitsbescheinigung der
Europäischen Gemeinschaften ist also Blödsinn ?
Zitatanfang:
" Wichtiger Hinweis:
............
4) Dieses Auskunftsblatt ist der Zollstelle der Wiedereinfuhr vorzulegen."
Zitatende.
Scan kann ich gerne nachliefern.
Gruss.
AllAboutA!
Andy
Hallo Tom,
ich habe mittlerweile fast 40 Länder bereist und wurde noch nie nach irgendwelchen Kaufbelegen gefragt.
Jetzt habt ihr mich fast schon überzeugt, vorher gar nichts zu unternehmen.:)
Aber ich schwanke noch etwas... :roll:
In den vergangenen 20 Jahren, seitdem ich auch gen Westen reisen darf, hatte ich noch nie einen neugierigen Zoll, der sich für den Fotokram interessiert hat.
Ich kann zwar nur für viele USA Reisen sprechen, aber selbst auf der Shoppinglinie Berlin-NY gabs nie Fragen zu dem Thema.
Übrigens, ob es abgenutzt oder nicht, ist der Artikel mal ohne Verzollung eingeführt wurden, kann der der Zoll immer noch im Nachhinein erhoben werden.
ingoKober
21.03.2011, 17:10
Ich bin Vielflieger (Silber) und habe die Kamera immer dabei. Oft mit umfangreicher Ausrüstung. Ich werde häufiger auf Sprengstoff kontrolliert und warne vor Stativen im Handgepäck, aber Zollprobleme hatte ich noch nie. Auch nicht bei Ein- oder Ausreise nach/aus Südafrika.
Viele Grüße
Ingo