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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Nicht-kommerziell - Definition bei Software
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Alt 23.03.2017, 21:20   #1
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Nicht-kommerziell - Definition bei Software

Hallo

ich denke gerade darüber nach, wie ich nicht-kommerzielle Freeware für die Nutzung legalisieren soll.
Zum einen Frage ich mich, wann hier gegen nicht-kommerziell verstoßen wird.
Zum anderen bin ich mir unsicher, ob wir eine Paypal-Zahlung ohne Rechnung so einfach buchen können.

Hat da jemand Erfahrung?

Dies habe ich schon gefunden:
https://www.offenenetze.de/2014/05/1...r-psychologie/
Da geht es aber wohl um Bildrechte.
__________________
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Alt 23.03.2017, 21:30   #2
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.426
Poste dich mal bitte einen Link auf die gewährte Lizenz.
Daraus müsste ersichtlich sein, was erlaubt ist und was nicht.
Im Zweifel fragst Du konkret nach und läßt Dir Deine konkrete Nutzung lizensieren.
__________________
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
Kurt Weinmeister ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2017, 21:32   #3
tuxfoto
 
 
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Münsterland
Beiträge: 285
Oft steht in den Lizenzbedingungen Hinweise zur Nutzung. Ansonsten versuchen den Entwicker zu kontaktieren, dann kann das auch mit einer Rechnung funktionieren.
__________________
Gruß Gerrit
tuxfoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2017, 22:13   #4
dey

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Irfanview
http://www.irfanview.de/

Faststone Viewer
http://www.faststone.org/order.htm

Ich finde das jeweils nicht eindeutig.
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dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2017, 22:48   #5
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.426
Hier die Lizenz zum Nachlesen
http://www.irfanview.com/eula.htm

Meine Interpretation der Lizenz:
Du darfst es zu Hause nutzen, wenn Du allerdings Gewerbetreibender bist, dann musst Du eine Gebühr entrichten.
Gleiches gilt auch, wenn Du mit dieser Software Geld verdienen möchtest (Du sie also z.B auf eine CD brennst, damit Deine (käuflich erwerbbaren) Bilder damit betrachtet werden können.
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
Kurt Weinmeister ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.03.2017, 23:00   #6
dey

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Meine Interpretation geht in die gleiche Richtung.
Und hat jemand für ein mittelständisches Unternehmen unter 100 Mitarbeiter Erfahrung?
Donation und sich dann eine Spendenquittung zuschicken lassen?
__________________
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dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2017, 00:23   #7
NetrunnerAT
 
 
Registriert seit: 02.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 2.466
Gelöscht
NetrunnerAT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2017, 07:19   #8
Joshi_H
 
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Meine Interpretation geht in die gleiche Richtung.
Und hat jemand für ein mittelständisches Unternehmen unter 100 Mitarbeiter Erfahrung?
Donation und sich dann eine Spendenquittung zuschicken lassen?
Folge doch einfach dem Hinweis in der EULA:

Zitat:
1b) If you intend to use IrfanView at your place of business or for commercial purposes, please register and purchase it.
Commercial users: please contact me by E-Mail for prices, discounts and payment methods.
Ich bin sicher, dass die dann auch eine ordentliche Rechnung ausstellen können.
__________________
Homepage
Flickr
Joshi_H ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2017, 06:30   #9
benmao
 
 
Registriert seit: 04.10.2014
Beiträge: 551
Falls es nicht möglich ist, eine Rechnung zu bekommen, drucke ich die entsprechende Internetseite aus und gebe das als Buchungsbeleg an die Buchhaltung. Ich habe schon öfter mal Software-Lizenzen über Ebay ersteigert und zumindest früher gab es auch keinen Beleg dafür.
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