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03.04.2018, 16:00 | #1 |
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DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
Hier ein link zum aktiellen Thema "Datenschutz" für Fotographen
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/ Bei der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geht es darum, daß das Auslösen einer Digitalkamera in Zukunft juristisch als Vorgang gesehen wird, der dem Datenschutzgesetz unterliegt. Und bei Verstößen mit s aftigen Bußgeld belegt ist. Sobald auf Bildern Personen abgebildet sind oder Dinge die Personen eindeutig zugeordet werde können, also dein Nachbar, das Haus deines Nachbarn, das Auto deines Nachbarn oder der Hund deines Nachbarn..... brauchst du für das "Fotographieren" eine vorherige Genehmigung weil es mit einer Digitalkamera als "personenenbezogenes Speichern von Daten" gilt. Hast du diese Genehmigung nicht, musst du mit drakonischem Bußgeld rechnen. Wenn das DSGVO so durchkommt, haben wir in wenigen Wochen aus fotographischer Sicht eine Rechtssituation wie in Nordkorea - nur das man nicht in der Zelle landet sondern vor Gericht fertiggemacht wird Nordkorea wäre - nur auf's Fotographieren bezogen - im Vergleich zu Deutschland sogar ein "liberales Land". Dort darf man nämlich sogar noch "privat Bilder machen" wo andere Leute mit drauf sind. In Deutschland ist das dann "bußgeldbewehrt" und ein Verstoß gegen Datenschutzrecht. Also du drückst zufällig aus Versehen auf deinen Auslöser - und stehst schon vor dem Kadi. Wenn du also ab Mai in Deutschland irgendwo durch die Stadt gehst und in der Fussgängerzone mit deiner DSLR ein Foto machst, und irgendjemand knipst dich dabei mit seinem Handy - bist du "dran". Ganz eindeutige Rechtslage, und du kassierst nach DSGVO ein saftiges Bußgeld. Denn bereits für das publikumsöffentliche Fotografieren mit der Digicam bauchst du in Zukunkt eine schriftliche Zustimmung. Landschaftsfotographie geht vielleicht noch solange im Himalaya der Yeti nicht ins Bild läuft. Astrophotographie geht auch noch ! Obwohl - "der Mann im Mond" ? Der sollte besser nicht mit drauf sein Ganze Fotobereiche wie die traditionsreiche "Welt der Arbeit" oder "Dokumentarfotographie", People / Street oder Urban sind wohl nun endgültig Thema der Vergangenheit - und die Rechtsanwälte freuen sich schon - auch dieser (link oben) kommt ja von einem Anwalt. Die Abmahn-Musterschreiben liegen in den Anwaltsparaxen schon jetzt in den Schubladen. Als Fotograph kommst du in Teufels Küche - es sei denn, du hast für jedes Foto bereits vorab eine lückelose schriftliche "Genehmigung". Mit anderen Worten: Das Ganze ist bezogen auf Fotographie ein solcher Unsinn - da ist absoluter "Handlungsbedarf" Kleine Ergänzung: Das Gesetz gilt natürlich nur für Digitalfotographie - denn nur da geht es um "Daten"-Speicherung. Für Kleinbild-Fotographie mit 36er Film gelten nach wie vor "die alten Regeln". Wir liegen dann also nicht nur "liberal" hinter Nordkorea - sondern auch "technisch" So sieht es ab Mai scheinbar aus. Mit ner Minolta von 1985 darf man also weiterknipsen. Zum Glück passen meine Objektive noch Natürlich sind nicht nur wir Fotographen betroffen, sondern auch jeder der Fotos mit dem Handy macht. Und in nen Handy nen Kodakchrome oder Ilford HP 5 einzulegen, dürfte schweirig werden. Bei der Minolta geht das ja noch Sehe ich zu schwarz ? Wie seht ihr das ?
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos Geändert von The Norb (03.04.2018 um 18:45 Uhr) |
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