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23.01.2017, 13:14 | #21 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 33.809
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Conrad, lies dir einfach mal durch, was auf der Seite steht.
Meine Güte. Das hätte dich weniger Zeit gekostet, als hier zweimal nachzufragen und dann noch wegen der "nichtssagenden Antwort" zu meckern. Aber ich drösele das gern für dich auf. Das sind SELFIES, die geschossen und im Net veröffentlicht worden sind. Von den Menschen selbst. Der Künstler hat sie sich nur geholt. Die Löschung der Bilder ist lediglich zustande gekommen, weil die Selfieleute es selbst gewünscht haben. Auch das steht auf der Seite! Manchmal ist es sinnvoll, auch TEXTE zu lesen, nicht nur Bilder zu gucken.
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Liebe Grüße! Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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23.01.2017, 14:38 | #22 | |
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
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Zitat:
Dann darf jetzt jeder fremde Selfies verwursteln und bis auf Widerruf ins Netz stellen? "Ich bin auf einem der Fotos zu erkennen und schäme mich plötzlich, es öffentlich ins Internet hochgeladen zu haben. Kannst du es entfernen?" Ja. Schicke eine Email an undouche.me@yolocaust.de Ja geht´s noch? Und Die abgebildeten ermordeten Juden haben sicher keine Selfies geschossen und müssen jetzt widerspruchslos helfen, einen Künstler zu profilieren.
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don't be evil & do the right thing Geändert von conradvassmann (23.01.2017 um 14:45 Uhr) |
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23.01.2017, 15:20 | #23 | |
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Müllendorf
Beiträge: 738
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Zitat:
Servus Gerhard
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Wenn Dich ein Laie nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Fachmann bist. Sprachfüllschaummasse erstickt sinnvolle Inhalte. ... und wenn die Technik dann absolut perfekt ist, öffnet sich eine große Leere - denn dann geht es nur noch um Bildinhalte und diese sind nicht zu messen, wiegen, zählen. |
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23.01.2017, 15:34 | #24 | ||
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 5.910
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Zitat:
Keine Ahnung, wie die nun in den speziellen Fällen ausgesehen haben, aber wenn keine Einschränkungen vorhanden waren, dann wird man die Frage wohl mit "ja, dass darf man nutzen und verwenden" beantworten. Neben dieser Frage stellt sich die Frage nach dem Recht am eigenen Bild und der künstlerischen Freiheit. Ich bin mir nicht sicher, wie ich da als Richter entscheiden würde. Durch Veröffentlichung der Originalbilder haben sich die betroffenen Personen schon mal so wie abgebildet im Netz präsentiert. Der Künstler hat diese Bilder mit der Symbolik der Stehlen verknüpft, also quasi "nur" eine andere Darstellung gewählt. Gut, dass ich kein Richter bin und der Künstler durch das Löschangebot versucht, einer Klage aus dem Weg zu gehen. Den Vergleich mit der Benetton-Werbung fand ich nicht schlecht. Dort, wie auch hier, wurde eine sehr provokante Darstellung gewählt, um auf etwas Aufmerksam zu machen. Zitat:
Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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23.01.2017, 15:38 | #25 |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.441
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Es gibt das postmortale Persönlichkeitsrecht, das sich im Allgemeinen aus der Menschenwürde ableitet.
Gibt es bestimmt auch in Österreich. Die hier dargestellten Opfer stehen im besonderen öffentlichem Interesse. Von daher ist das postmortale Recht durch Erben nur dann durchsetzbar, wenn die Würde des Menschen verletzt wird. Das ist bei dem konzeptionellen Werk des Künstlers aber nicht der Fall. Eher genau das Gegenteil - er zeigt uns schön, wie der Umgang mit der Geschichte und dem Erkenntnisgewinnung daraus, von einigen Personen gelebt wird. Sehr gut finde ich im Übrigen das Löschen der Fotis auf Anfrage. Das ist eine große Geste der Versöhnung. Ein Profilneurotiker würde hier sicherlich eher noch einmal nachtreten.
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
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23.01.2017, 17:23 | #26 |
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
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Deine Erklärung zum Bereich Postmortal finde ich ok.
Beim Thema fremde Selfi-Benutzung wäre ich mir nicht im klaren, ob sich der Künstler auf rechtlich einwandfreiem Terrain bewegt. Was wäre z.B., wenn er irgendwelche Facebook-Bilder von Dir oder Deinen Freunden für seine Montagen ohne vorherige Einwilligung benutzt hätte. (Ganz abgesehen davon, ob Du am Denkmal gewesen wärst oder nicht, es spielt rechtlich bestimmt auch keine Rolle in der Montage.) Oder haben die Selfies die Freigabe für jedermann ohne weitere Beachtung von Rechten gehabt? So einfach geht das bestimmt nicht. Die Personen auf den Selfies haben sich bereits selbst blossgestellt, auch ohne den öffentlichen Pranger.
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don't be evil & do the right thing Geändert von conradvassmann (23.01.2017 um 17:38 Uhr) |
23.01.2017, 17:49 | #27 |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Da muss ich Conrad recht geben. Was ist mit dem Recht der Fotografierten?
Zählt das nicht? Rechtfertigt ein Selfie an so einem Ort die Veröffentlichung durch einen Dritten ohne Genehmigung? Wir sind doch sonst bei dieser Thematik so kritisch hier?
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
23.01.2017, 18:19 | #28 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Ich kann mir nicht vorstellen dass das rechtens ist. Das würde ja bedeuten, das Bilder die ich hier oder auf FB poste, für jedermann legal verfügbar wären. Das sind sie garantiert nicht.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
23.01.2017, 22:42 | #29 |
Registriert seit: 06.03.2015
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Beiträge: 4.441
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Bevor jetzt hier jeder meint, auch etwas zu glauben oder sich etwas vorstellen zu müssen: bemühen wir lieber die Fakten. (Ist das nicht "unsere" Marie?)
Wenn ich bei FB ein Bild poste, übertrage ich ein nicht exklusives Recht an FB. Das bedeutet, dass sowohl ich, als auch FB das Bild nutzen darf. Ob der Künstler bei FB für die Nutzung meines Bildes etwas gezahlt hat, wissen wir nicht. Auf alle Fälle bin ich als Lizenzgeber erstmal raus aus der Nummer, wenn irgendwer mein bei FB gepostetet Bild nutzt.
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
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