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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 20.12.2018, 08:55   #561
Andronicus
 
 
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.738
Zitat:
Zitat von felix181 Beitrag anzeigen
.... Vielleicht kann der eine oder andere ... berichten?
Hatte bei mir keine Negativen Auswirkungen und Folgen.
Andronicus ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.12.2018, 09:41   #562
Eikazon
 
 
Registriert seit: 14.07.2016
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 467
Zitat:
Zitat von felix181 Beitrag anzeigen
Vielleicht kann der eine oder andere (…) berichten?
Mir ist bisher nur Folgendes passiert: Als ich im Sommer in Öhringen den Hofgarten fotografierte (einigermaßen auffällig mit Stativ), kamen drei Juristen vom nahegelegenen Amtsgericht vorbei und haben mitleidig kommentiert: „Also Fotograf möchte ich jetzt nicht sein, das ist ja furchtbar mit der DSGVO!“
Eikazon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2020, 22:26   #563
Mainecoon
 
 
Registriert seit: 20.10.2013
Beiträge: 2.097
Interessanter und gut erklärter Artikel heute im Spiegel zu Fotografieren und DSGVO

Viele Grüße

Mainecoon
__________________
Zur Demokratie gibt es keine Alternative.
Mainecoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2020, 08:11   #564
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 16.841
Oh je.
__________________
Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
kiwi05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2020, 12:01   #565
Peabody
 
 
Registriert seit: 19.04.2015
Ort: Area 73
Beiträge: 261
Gilt das auch für Handyknipser?
Peabody ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.03.2020, 14:21   #566
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Warum sollte das nicht für Handyknipser gelten? Kommt ja unter anderem drauf an, was sie damit machen. Foto ist Foto, das Werkzeug dafür, dürfte egal sein. Wenn zwei das gleiche Motiv fotografieren, nur mit unterschiedlichen Kameras, gelten auch für beide, die gleichen Regeln.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2020, 14:55   #567
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 16.841
Außer es ist eine Analogkamera und keine Digitalkamera.
__________________
Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
kiwi05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2020, 16:46   #568
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Stimmt, die analogen Kameras, sind schon lange, weit außerhalb meines normalen Denkens angekommen.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2020, 07:52   #569
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 5.307
Ja, TEOPPAWKI.
Möglicherweise.

Mir persönlich wird dabei immer der Erwägungsgrund 18 der DSGVO zu wenig stark gewertet:
'(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.'
[Hervorhebung durch mich]

Da ich ja zu der Handvoll absolut nicht-professioneller Fotografen hier im Forum gehöre also kein Bezug zu beruflicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit bei meinen Fotos vorliegt, behaupte ich, die DSGVO gilt für meine Fotografie für das Aufnehmen von Fotos im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen nicht.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, unterliegen dann natürlich den Regeln des Rechts am eigenen Bild, der DSGVO und sonstigen zutreffenden gesetzlichen Regelungen.
__________________
Viele Grüße,
Michael

Do what you can, with what you've got, where you are.
Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography'
embe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2020, 09:20   #570
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.736
Hallo,

dass der "Hobbyfotograf" mit seiner Tätigkeit von der DSVGO nicht betroffen ist, kommt in dem verlinkten Artikel doch klar zum Ausdruck:

Zitat:
Für Hobbyfotografen, die Bilder im privaten Bereich schießen, gilt weiterhin das KUG. Die DSGVO regelt nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten im persönlichen oder familiären Bereich. Dieses Haushaltsprivileg gilt auch für die Nutzung sozialer Netzwerke und anderer Online-Tätigkeiten. Nach Ansicht der Datenschutzbehörden muss man aber sehr genau differenzieren: Macht man Personenfotos einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich, gilt dies nicht mehr als ausschließlich persönliche oder familiäre Nutzung. Wenn man hingegen innerhalb geschlossener Nutzergruppen oder in passwortgeschützten Bereichen einer Website private Fotos ins Netz stellt, muss man das Datenschutzrecht nicht berücksichtigen. Als Faustformel gilt: Je mehr Menschen involviert sind, desto eher fehlt es an einer persönlichen Verbundenheit und die Anwendung des Haushaltsprivilegs scheidet aus.
Problembehaftet ist für den Hobbyfotografen das unbeschränkte Teilen auf Instagramm etc. Aufgrund der heutigen Möglichkeiten der Personenerkennung und Durchforstung des Internets durch Bots sehe ich da keine andere Auslegungsmöglichkeit.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
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