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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 25.04.2018, 09:39   #91
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.951
ha_ru hat mit seiner Einschätzung sicher recht. Artikel 2 der DSGVO besagt ziemlich verständlich:
Zitat:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) ...
b) ...
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
d) ...
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Alt 25.04.2018, 11:31   #92
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.440
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.

Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".

Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.

Natürlich wird in Firmen- oder Fachkreisen da anders drüber diskutiert, und
ständig so getan als seien Privatleute von der DSGVO gar nicht betroffen. Das
gibt der Text der DSGVO aber gar nicht her - und einige Anwälte sehen das auch
ganz klar anders. Letztlich werden wir alle irgendwann bei diesen Anwälten sitzen,
und die Gerichte werden entscheiden - ob z.B. das KUG juristisch höher zu
bewerten ist als die DSGVO etc. Das wird durch mehrere Instanzen laufen, also
bedeutet jahrelage Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Ärger. Von
den Kosten für uns mal ganz zu schweigen.

Das es auch aders geht, haben andere europäische Länder bewiesen. Österreich
hat z.B. vor wenigen Tagen eine Entscheidung in die andere Richtung getroffen,
also "kompletten Unfug in die andere Richtung" - sozusagen

https://www.heise.de/newsticker/meld...e-4031217.html


Auf jeden Fall ist klar, das die DSGVO keine europäische Zwangsveranstaltung ist,
sondern durchaus "gestaltungsfähig. Das hat die GroKo leider völlig "verpennt",
und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut
vor die Wand laufen.

So sieht meine persönliche aktuelle Einschäzung aus.
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos
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Alt 25.04.2018, 12:25   #93
About Schmidt
 
 
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Beiträge: 22.914
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 25.04.2018, 12:32   #94
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.951
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.

Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".

Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.
Wenn meine Kinder am Strand spielen, ist das immer noch familiär und persönlich.
Allerdings ist das Posten in sozialen Netzwerken dann wieder was Anderes. Hier haftet dann der Betreiber, jedenfalls wenn man den Erwägungsgrund 18 beizieht:
Zitat:
Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich

1) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.

2) Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.

3) Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 12:50   #95
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

...
und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut
vor die Wand laufen.
...
.
Persönliche Daten sind nicht nur in Ablichtungen enthalten.
Der Inhalt eines Textes reicht dafür mitunter schon aus.
Dazu gehören auch z.B. Daten wie Uhrzeit verknüpft mit einem bestimmten Aufenthaltsort, getragene Sachen, persönlicher Umgang (Freunde, Bekannte, Kollegen, ...) usw. - einfach alles, was jeden einzelnen als Individuum ausmacht.

So könnte beispielsweise eine Nachricht in der "Chronik" eines anderen auf FB den Verfasser schon in eine sehr missliche Lage bringen.
Ebenso das Markieren eines Namen im Text oder im Bild.

Hier wird sicher auf die Betreiber solcher Internetauftritte einiges zukommen.
Dabei wird sich das Akzeptieren von Cookies als geringstes Übel darstellen.

Genau aus dem Grunde wollen wir mal das erste rechtskräftige Urteil abwarten.
Natürlich in der Hoffnung, das man nicht persönlich betroffen ist.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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Alt 25.04.2018, 13:03   #96
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.440
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Wenn meine Kinder am Strand spielen, ist das immer noch familiär und persönlich.
Allerdings ist das Posten in sozialen Netzwerken dann wieder was Anderes. Hier haftet dann der Betreiber, jedenfalls wenn man den Erwägungsgrund 18 beizieht:
Wenn du deine Kinder am Strand spielen lässt, ist das persönlich.
Fotographierst du sie dort, sind evetuell andere Leute mit drauf.
In vielen anderen Alltagssituationen ebenfalls.

Sind andere Leute - selbst nur verschwommen - mit auf deinem Foto,
brauchst du von diesen eine schriftliche Einverständniserklärung.
Und zwar: Schon beim digitalen Fotographieren, denn dabei handelt
es sich schon um "Datenspeicherung" (auf deiner SD-Karte)

In Zukunft reicht es sogar, wenn jemand "behauptet" er sei mit auf dem
Foto (z.B. bei Veranstaltungsbildern) um die Löschung deines Fotos zu
erwirken oder weitere Schritte gegen dich einzuleiten.

Daß ist das, was meiner Meinung nach ab Mai auf uns zukommt, und
dageben sollte man zumindest protestieren bevor man sein Geld nicht
mehr für Objektive ausgibt sondern für Anwälte.

Just: My 5 Cents
__________________
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The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 13:05   #97
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.736
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.

Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".

Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.
Hallo,

Norb setzt "familiär und persönlich " mit "nichtöffentlich" gleich, was nicht richtig ist.

Ich zitiere aus den Erläuterungen zum DSVGO:
Zitat:
Erwägungsgrund 18 Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich*

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
Fette Hervorhebungen durch mich.

Ich befürchte aber, auch das wird Norb nicht von seiner paranoiden Auslegung abbringen. In meiner Eigenschaft als Hobbyfotograf bin wegen der DSGVO jedenfalls komplett entspannt, denn sie ist auf mich nicht anwednbar!

Hans

Geändert von ha_ru (25.04.2018 um 13:11 Uhr)
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 13:16   #98
felix181
 
 
Registriert seit: 13.02.2016
Ort: Österreich
Beiträge: 2.672
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen

Just: My 5 Cents
Der TO hat bekanntlich sehr viel Freude an selbst konstruierten Horrorszenarien - das soll uns kann man ihm auch nicht nehmen. Jeder findet anders seine Freuden im Leben...

ABER: bevor jemand wirklich die Gänsehaut bekommen sollte, weil er die Materie nicht kennt, empfehle ich dringend einfach die DSGVO zu lesen. Das wäre der ideale Kompromiss um seine eigene Furcht als völlig unbegründet zu erkennen, dem TO aber auch sein Vergnügen nicht zu vermiesen...

Also just my 5 Cents
__________________
--------------
Servus Felix
felix181 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 13:17   #99
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.440
Okay, aber das löst das Problem mit dem Fotographieren nicht,
sobald andere Leute mit "ins Bild rutschen".

Dann darfst du deine Kinder im Garten noch fotographieren und
auch "posten" - alles andere nicht mehr.

Wenn wir nach 3-5 Jahren letztinstanzliche Urteile dazu haben,
wissen wir mehr. Bis dahin gilt dann nicht mehr "wer kann ein
gutes Objektiv empfehlen" sondern "wer kann einen guten Anwalt
empfehlen".

Und das kann es ja nicht sein !


Zitat:
Zitat von felix181 Beitrag anzeigen
Der TO hat bekanntlich sehr viel Freude an selbst konstruierten Horrorszenarien - das soll uns kann man ihm auch nicht nehmen. Jeder findet anders seine Freuden im Leben...

Komm lass stecken - alles gut
__________________
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The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 13:18   #100
Traumtraegerin
 
 
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.874
Ich gestehe, ich hatte den Kopf in der letzten Zeit woanders und mich deshalb hier noch nicht eingelesen.

Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern.
Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll.

Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern.
__________________
Gruß aus Hamburg von Sabine

Rettet die Wälder, esst mehr Biber!
Traumtraegerin ist offline   Mit Zitat antworten
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