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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 12.06.2018, 10:22   #441
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.148
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
posten vielleicht nicht, aber als Webseitenbetreiber wird es schon schwer, die Veröffentlichung dieser Daten zu vermeiden oder gar zu unterbinden.

Dat Ei
Die Denic hat die Abfrage der Daten für nicht berechtigte Interessenten jedenfalls mehr oder weniger unmöglich gemacht. Früher konnte man online ganz einfach nachschauen, wem eine Domain gehört. Das geht offenbar nicht mehr.
__________________
Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
fhaferkamp ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.06.2018, 11:16   #442
pavlov991
 
 
Registriert seit: 31.08.2016
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 36
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.
Danke!
Dann werde ich die Jungs und deren Eltern weiter mit Fotos glücklich machen.
pavlov991 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2018, 13:18   #443
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Hey Frank,

Zitat:
Zitat von fhaferkamp Beitrag anzeigen
Die Denic hat die Abfrage der Daten für nicht berechtigte Interessenten jedenfalls mehr oder weniger unmöglich gemacht. Früher konnte man online ganz einfach nachschauen, wem eine Domain gehört. Das geht offenbar nicht mehr.
das ist richtig. Aber dann gibt's da noch das Thema Impressumspflicht.


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2018, 13:22   #444
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.262
Das ist das Problem mit vielen Domains deren Namen nur von Domainhändlern reserviert sind....

Damit`s nicht langweilig wird, für alle Facebook-Seiten-Betrieber:

https://www.e-recht24.de/artikel/fac...ages-eugh.html
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2018, 13:43   #445
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.440
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Ergo: kein einziges konkretes Beispiel, nur einige Bkannte sind auf dein Geplapper reingefallen und du hast ihnen ihr Hobby ohne jeden Grund vermiest. Herzlichen aglückwunsch!

Hey - also nicht ich habe die DSVGO verfasst, sondern der EU-Gesetzgeber
Ich habe lediglich versucht, bereits vor etlichen Wochen auf das Thema
"aufmerksam zu machen" weil sich hierdurch einige Dinge ändern werden.

Das ja auch - im Gegensatz zu deiner Prognose - durch die DSGVO passiert
Und darüber reden wir ja hier auch fortlaufend.

Im übrigen möchte ich dich jetzt zu wiederholten Male bitten, diese ständigen
"persönlichen Spitzen" aus der Diskussion wegzulassen. Die sind bei diesem
Thema nicht notwendig und auch nicht wirklich angebracht. Bisher warst du
ja derjenige, der sich mit jeder seiner Ansichten zum Thema "völlig verhauen"
hat. Zum Beispiel jetzt wieder

Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
.....ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.
Wie kommst du z.B. nach wochenlanger Diskussion jetzt darauf, die DSGVO würde für
Privatpersonen nicht "gelten" ?

Selbstverständlich ist das so - die DSGVO betrifft uns alle
Zumindest so viel sollte doch inzwischen klargeworden sein
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos

Geändert von The Norb (12.06.2018 um 13:57 Uhr)
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.06.2018, 14:16   #446
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.735
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen



Wie kommst du z.B. nach wochenlanger Diskussion jetzt darauf, die DSGVO würde für
Privatpersonen nicht "gelten" ?

Selbstverständlich ist das so - die DSGVO betrifft uns alle
Zumindest so viel sollte doch inzwischen klargeworden sein
Hallo,

da muss ich Dir - nicht zum ersten Mal - widersprechen und nicht zum ersten Mal hier für Dich und alle anderen der entsprechende Passus:

Zitat:
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
...
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit,
a ) die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b ) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c)
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ,
Solange da kein Zweifel dran besteht, weil man keinerlei Erlöse mit seinen Fotos generiert wie in dem vorstehenden Fall ist das klar und eindeutig!

Ich glaube nicht mehr dran, dass die Erkenntnis bei Dir ankommt, glaube selbst was Du glauben willst, aber aber bitte verbreite diese Meinung, die keinerlei Stütze im Gesetz hat, nicht penetrant weiter.

Die DSGVO betrifft in der Tat auch Privatpersonen, weil es gerade die Privatpersonen in ihren Rechten stärkt. Aber das hast Du nicht gemeint.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2018, 14:23   #447
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Die DSGVO betrifft in der Tat auch Privatpersonen, weil es gerade die Privatpersonen in ihren Rechten stärkt. Aber das hast Du nicht gemeint.
Wobei "persönlich" recht undefiniert ist. Es würde weitesgehend jede Handyknipserei für FB wieder einschließen. Damit wäre die Stärkung der Rechte von Privatpersonen wieder nichtig.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2018, 14:34   #448
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.125
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Es würde weitesgehend jede Handyknipserei für FB wieder einschließen. Damit wäre die Stärkung der Rechte von Privatpersonen wieder nichtig.
Natürlich gelten die schon an anderen Stellen normierten Persönlichkeitsrechte auch weiterhin. Was die ungehemmte Verbreitung von Personenfotos auf Facebook durch Dritte auch weiterhin einschränkt. Das ist nach meinem Verständnis aber kein Widerspruch zu dem vorstehend zitierten Passus aus der DSGVO und der Einschätzung, dass die DSGVO für "natürliche Personen bei der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" eben nicht gilt.

Diese Einschätzung teile ich (steht ja auch deutlich genug da ;-)). Ob ein damit künftig befasstes Gericht die Wortlaute "natürliche Personen" zur Ausübung ausschließlich "persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" genauer umreißt, bleibt abzuwarten.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2018, 14:43   #449
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.735
Hallo,

ebenfalls schon gepostet, der Erwägungsrund 18 zum Artikel 2:

Zitat:
Erwägungsgrund 018

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online- Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Das ist die Auslegungsrichtschnur und da soziale Netze explizit aufgeführt sind wird es für diese bei "normaler" Nutzung gelten, solange es nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie ein Blog mit Werbeeinnahmen etc. steht. Weil man es nicht isoliert sehen kann steht da "könnte... gelten" und nicht "gilt". Bei "gilt" wäre es damit bedingungslos ausgenommen, was der Gesetzgeber nicht wollte (als Erläuterung für Wortklauber, die sich an dem könnte stören).

Solange man keine - auch nicht mittelbar - Erlöse mit den Bildern generiert ist das meiner Ansicht nach sehr eindeutig.

Hans

Geändert von ha_ru (12.06.2018 um 14:45 Uhr)
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2018, 14:44   #450
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Natürlich gelten die schon an anderen Stellen normierten Persönlichkeitsrechte auch weiterhin. Was die ungehemmte Verbreitung von Personenfotos auf Facebook durch Dritte auch weiterhin einschränkt.
Was ja defakto nicht wirklich gegeben ist. Leider. Hier hatte ich doch auf mehr Durchschlag mit DSGVO gehofft.

Zu langsam/ äh schnell

>>>
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Hallo,

ebenfalls schon gepostet, der Erwägungsrund 18 zum Artikel 2:



Das ist die Auslegungsrichtschnur und da soziale Netze explizit aufgeführt sind wird es für diese bei "normaler" Nutzung gelten, solange es nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie ein Blog mit Werbeeinnahmen etc. steht. Weil man es nicht isoliert sehen kann steht da "könnte... gelten" und nicht "gilt". Bei "gilt" wäre es damit ausgenommen (als Erläuterung für Wortklauber, die sich an dem könnte stören).

Hans
Was mich aber wieder zu meinem gefühlten Rechtsverständnis zurück bringt. Und das ist gut so.
__________________
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Geändert von dey (12.06.2018 um 14:46 Uhr)
dey ist offline   Mit Zitat antworten
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