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13.05.2017, 22:12 | #11 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.931
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Das selbe habe ich beim Anblick der traurigen Bilder auch gedacht...
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
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13.05.2017, 23:12 | #12 | |
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 57
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Zitat:
Andererseits - und dabei wäre ich persönlich vorsichtig - eine Person, ohne ihr Einverständnis abgelichtet, die Bilder öffentlich gemacht. Ich glaub da ist der letzte Schritt, nämlich die Bilder an die Polizei/Jagdpächter schicken eh schon wurscht. Menschen mit mehr Rechtskenntnis als mein angegoogletes Halbwissen dürfen mich natürlich gerne korrigieren, aber ich könnte da durchaus auch ein Problem für den Fotografen vermuten. |
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14.05.2017, 03:51 | #13 |
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 3.171
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InFür mich eine klare Staftat des Hundehalters .
Hunde sind außerhalb geschlossener Ortschaften unter Leinenzwang. ( Bundesgesetz) Aber sollte mal einer erlegt werden, weil er nicht angekrint war und eine Hatz auf Wild gemacht hat ist das geschreie groß. Aber das hilft in solch einem Fall den Hundehalter auch nicht.
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Viele Grüsse aus Berlin Der Schmlzmann Beginne jeden Tag, wie ein neues Leben. |
14.05.2017, 04:28 | #14 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 16.890
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Zitat:
Zitat:
Kann solch eine Ablichtung/Veröffentlichung wirklich zu einem Problem für den Fotografen werden?
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter Geändert von kiwi05 (14.05.2017 um 04:41 Uhr) |
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14.05.2017, 04:54 | #15 |
Registriert seit: 22.03.2016
Ort: 29...
Beiträge: 53
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Guten Morgen kiwi05,
ich glaube, wir führen hier eine falsche Diskussion wenn wir uns nach einer fotografischen Dokumentation einer Straftat Gedanken über das "Recht am eigenen Bild" eines offensichtlichen Straftäters machen. Wir sehen hier eine Straftat, mutmaßlich herbeigeführt durch grobfahrlässiges Verhalten eines Hundehalters. (Der generelle Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit wurde schon zitiert.) Er wäre schon ein Stück aus dem Tollhaus wenn eine solche Dokumentation rechtliche Sanktionen nach sich ziehen würde. Darüber hinaus: Deine Bilder, mit der Rückansicht des offensichtlichen Hundehalters, sind m.E. nicht geeignet, auch nur im Ansatz den Grundsatz vom "Recht am eigenen Bild" zu verletzen. Gruß Theerkeerl Geändert von Theerkeerl (14.05.2017 um 07:20 Uhr) |
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14.05.2017, 06:31 | #16 |
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 10.486
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Zumal der Hund das offenbar nicht zum ersten Mal macht. Unerfahrene Hunde haben mit so grosser Beute fast immer ernste Prlbleme. Dieser offenbar nicht, der weiss genau, was zu tun ist.
Am wahrscheinlichsten aus Erfahrung. Nein, hier MUSS eine Anzeige erfolgen. Viele Grüße Ingo
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Viele Grüße Ingo ____________________________ Kober? Ach der mit den Viechern! |
14.05.2017, 08:01 | #17 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.10.2011
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Beiträge: 16.890
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Überzeugt Ingo, ich werde mit der verantwortlichen Stelle Kontakt aufnehmen.
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter |
14.05.2017, 08:06 | #18 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Das finde ich sehr gut und auch richtig.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
14.05.2017, 09:10 | #19 |
Registriert seit: 06.03.2008
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Beiträge: 2.363
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Hallo Peter,
anzeigen ist hier mit Sicherheit richtig. Wenn ich so etwas sehe bekomme ich einen ganz dicken Hals. Was macht dieser Köter, wenn ihm ein Kind auf einem Kinderfahrrad entgegen kommt, dass Kind Panik bekommt und flüchtet ? Der Hundehalter macht auch nicht den Eindruck, dass Ihn das Verhalten seines Hundes zu irgendeiner Reaktion veranlasst.
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Viele Grüße Werner --------------- "Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen." John Lennon |
14.05.2017, 09:18 | #20 |
Registriert seit: 16.04.2013
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 2.082
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fürchterlich ...
Mit dem Reh muss nach dem Riss ja irgendwas "passiert" sein ... einfach liegen gelassen und der Hundehalter hat sich klammheimlich verdünnisiert ... ? evtl. hat er den Vorfall dann auch selbst dem Jagdpächter gemeldet ? Wenn Anzeige erstattet wird gibt´s Strafe und entsprechende Auflagen für Hund und Halter.
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LG Monika |
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