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24.06.2016, 16:31 | #71 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.401
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Zitat:
Es ist tatsächlich so, das Drohnen genauso wie ferngesteruerte Helikopter und Flugzeuge "ferngesteuerte Fluggeräte" sind und bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze ohne jede Anmeldung nur von nichtgewerblichen Piloten ohne kommerzielles Interesse "in die Luft gebracht" werden dürfen. Dafür gibt es allerdings immer mehr generelle Einschränkungen für ALLE die erlaubten Flugzonen betreffend. Viele von diesen Einschränkungen sind neu dazugekommen und Drohnen- Piloten "zu verdanken", die sich nicht einer gewissen freiwilligen Selbstbeschränkung unterwerfen wollten.
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Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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02.07.2016, 18:00 | #72 | |
Registriert seit: 02.01.2014
Ort: Hessen nähe Landeshauptstadt
Beiträge: 204
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Zitat:
Hallo Volker, leider auch nicht ganz richtig!! Ich betreibe schon von meiner Kindheit an Modellbau und denke das ich hier doch weiterhelfen kann.Voraussetzung eine Versicherung für alle Modellbetriebenen Modelle. Flugmodelle mit einem Gewicht bis 5 Kg kann ich auf einem nicht ausgewiesenen Platz ( Feld oder Ähnlich ) mit einer Zustimmung Fliegen , also Wildfliegen.Dabei spielt es keine Rolle ob Gewerblich oder nicht. Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 Kg sind nur auf einen ausgewiesenen Modelflugplatz erlaubt.Dies betrifft auch den Turbinenantrieb. Für Flugmodelle mit mehr als 25 Kg gibt es Sonderregelungen denn diese dürfen ohne TÜV Abnahmen erst garnicht in die Luft, und wenn alles passt gibt es ohne Aufstiegsgenehmigung des Bundesluftfahrtsamt keine Staterlaubniss. Was das Fliegen mit einer Drohne betrifft so hatte ich schon in einer anderen Seite mich geäußert. Das Fliegen über Menschen und Häuser ist grundsätzlich für den Privaten Gebrauch Verboten und wer sich nicht daran hält sollte mit der Höchststrafe rechnen müssen. Meine Persönliche Meinung!! Es gibt im Moment genug über Flugverbote im Internet zu lesen auch in dem DMFV.de. Liebe Grüße Carsten |
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15.07.2016, 00:45 | #73 | ||
Registriert seit: 08.03.2014
Beiträge: 156
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Zitat:
Flugmodelle über 5 Kg (bis 25Kg) dürfen natürlich auch "Wild" geflogen werden sobald eine Aufstiegsgenehmigung erteilt wurde. Für Verbrennungsmotoren sowie Turbinen zählt zudem noch die Einhaltung der Nahgrenze zum nächsten Ort, kann diese nicht eingehalten werden gibt´s auch keine Genehmigung. Bei uns z.B. benötigt man zudem wegen Flugplatznähe (Airbase Ramstein) noch eine Flugverkehrskontrollfreigabe, die aber Formlos innerhalb einer Stunde erteilt wurde. Zitat:
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15.07.2016, 07:36 | #74 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
17.07.2016, 18:42 | #75 | |
Registriert seit: 02.01.2014
Ort: Hessen nähe Landeshauptstadt
Beiträge: 204
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Zitat:
Auf solchen endlosen Diskussionen hab ich keine Lust, es war einfach nur ein Hinweis und eine grobe Richtung. Wenn du mit dein 30Kg Jet F16 auf dem Kornfeld Fliegen gehrst ,,,,Prost ! Falls du dich auskennst schau einfach im DMFV Flugregeln nach. Grüße |
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22.07.2016, 12:47 | #76 | |
Registriert seit: 08.03.2014
Beiträge: 156
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Zitat:
Wer hat denn etwas von einem 30 kg Jet gesagt? Es ging um Modelle über 5 kg und die dürfen nun mal mit einer Aufstiegsgenehmigung auch Wild geflogen werden. Modelle über 25 kg ist eine andere Sache, das hast du ja richtig erkannt. Und was soll ich bei den DMFV Flugregeln schauen, die sind dafür nicht relevant, die betreffen nur die Haftpflicht und sonst nichts. |
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22.07.2016, 18:56 | #77 | |
Registriert seit: 02.01.2014
Ort: Hessen nähe Landeshauptstadt
Beiträge: 204
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Zitat:
Hallo Norbert, wer lesen kann ist klar im Vorteil,,,, Ich habe doch geschrieben ohne Genehmigung geht nichts,,,,.Hätte ich es anders ausdrücken sollen ( Aufstiegsgenemigung) !!!! |
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25.07.2016, 18:25 | #78 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.410
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Hier noch was dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf Jetzt ist die Gewichtsbeschränkung von 5kg auf 10kg angehoben worden.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
25.07.2016, 18:33 | #79 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.453
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In Oberbayern kostet die Ausstiegs Genehmigung für die geschäftliche Nutzung seit Anfang 2016 nichts mehr.
Jedoch muss manch sich bei der Regierung von Oberbayern registrieren lassen. |
28.07.2016, 12:48 | #80 | ||
Registriert seit: 08.03.2014
Beiträge: 156
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Zitat:
Zitat:
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