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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Bereich Verkäufe und steuerliche Auswirkungen 2019
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Alt 09.01.2019, 18:05   #11
10Heike10
 
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.286
Zitat:
Zitat von 10Heike10 Beitrag anzeigen
... m.E. wird die Definition "elektronischer Marktplatz" der springende Punkt sein/werden.
§ 25e (5) UStG
Ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden, die es einem Dritten, der nicht Betreiber des Marktplatzes ist, ermöglicht, Umsätze auszuführen.

§ 25e (6) UStG
Betreiber im Sinne dieser Vorschrift ist, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen.



So weit zwei Absätze aus dem ab 01.01.2019 gütigen Paragraphen 25e UStG,

Grüße
10Heike10 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.01.2019, 18:25   #12
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
@Heike:Bist schon gut im Angstmachen!

Ein paar ungelöste Fragen bleiben dennoch, die einerseits die Wirksamkeit und andererseits die Basis für eine Steuerpflicht und deren Umfang bzw. Entstehen offenlassen:
  • Hat die Webseite dann eine Buchführungspflicht zum Nachhalten der Umsätze, sprich müssen Verkäufer und Käufer der Webseite den wirklichen Umsatz melden, der dann in einer Umsatzsteuer- oder Einkommensteuermeldung an die Finanzbehörde übermittelt werden muss?
  • Was passiert mit Umsätzen über die Ländergrenzen (EU und Nicht-EU)?
  • Welches Finanzamt/Bundesland ist zuständig (kann bei einer ehrenamtlich geführten Seite, die als Verein konstituiert ist, schon mal fraglich werden)?
  • Gibt es Freigrenzen und wo liegen die?
  • Wann müssen die Umsätze gemeldet werden?
  • Wie nennt sich die Steuer, die erhoben wird?
  • Können Versandkosten in Abzug gebracht werden?
  • Welcher Steuersatz fällt an?
    • Wer ist zahlungspflichtig?
    ...

Also bitte keine Panikmache, ich bin sicher, der freundliche Steuerberater weiß Bescheid!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"

Geändert von guenter_w (09.01.2019 um 18:27 Uhr)
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2019, 18:49   #13
10Heike10
 
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.286
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
...
Ein paar ungelöste Fragen bleiben dennoch, ...
  • Hat die Webseite dann eine Buchführungspflicht zum Nachhalten der Umsätze, sprich müssen Verkäufer und Käufer der Webseite den wirklichen Umsatz melden, der dann in einer Umsatzsteuer- oder Einkommensteuermeldung an die Finanzbehörde übermittelt werden muss?
  • Was passiert mit Umsätzen über die Ländergrenzen (EU und Nicht-EU)?
  • Welches Finanzamt/Bundesland ist zuständig (kann bei einer ehrenamtlich geführten Seite, die als Verein konstituiert ist, schon mal fraglich werden)?
  • Gibt es Freigrenzen und wo liegen die?
  • Wann müssen die Umsätze gemeldet werden?
  • Wie nennt sich die Steuer, die erhoben wird?
  • Können Versandkosten in Abzug gebracht werden?
  • Welcher Steuersatz fällt an?
    • Wer ist zahlungspflichtig?
    ...
...
Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen beantwortet deine Fragen.
Hilfreich sind hierbei neben den §§ 25e und 22f UStG u.a. auch der § 12 UStG.

Ändert jedoch nichts daran, dass auch ich in diesem Forum meinen Feierabend genießen möchte, denn das SUF liegt mir zwar am Herzen, aber was die Betreiber aus den Hinweisen von Fachleuten machen, ist und bleibt (i.ü.S.) nicht mein Bier ...
10Heike10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2019, 19:01   #14
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.733
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Also bitte keine Panikmache, ich bin sicher, der freundliche Steuerberater weiß Bescheid!
Hallo,

ich bin Steuerberater, ob freundlich oder nicht müssen andere entscheiden.

Und ich weiß nicht Bescheid, weil ich mit den unbestimmten bzw. neu eingeführten Rechtsbegriffen nichts anfangen kann und eine Auslegung durch die Gerichte bisher fehlt. Bis dahin kann ich Dir nur das antworten:

Aber da bin ich nicht allein: Click

Das Gesetz zielt in erster Linie gegen Amazon und ähnliche Plattformen, die asiatischen Händlern es ermöglichte über bestimmte Wege aber auch einfach durch falsche Zollerklärungen als "Geschenke" oder Warenwerten unter 25 € Waren ohne Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer in der EU in den Handel zu bringen.

In § 25e UStG heißt es:
"Ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden, die es einem Dritten, der nicht Betreiber des Marktplatzes ist, ermöglicht, Umsätze auszuführen. "

Man kann das "ermöglicht" jetzt eng auslegen, d.h. über die Webseite werden alle für einen Umsatz notwendigen Informationen ausgetauscht damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, dann hätten die Foren kein Problem.

Oder man legt man es aber weit aus, also im Sinne von es reicht schon, wenn die Ausführung angebahnt wird. Dann wird es aber schwierig, weil wo zieht man dann die Grenze? Bei Rubriken wie Kaufe/Verkaufe oder reicht schon in einen Beitrag reinzuschreiben "Objektiv xy ist bei mir überzählig, bei Interesse PN an mich".

Ich traue mir da keine Abschätzung zu. Leider ein zutreffendes Beispiel für ein schlecht gemachtes Gesetz.

Wäre ganz interessant an das Finanzamt als Forenbetreiber den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu stellen, dass man mit den Rubriken keinen elektronischen Marktplatz betreibt und so den Ball zurückzuspielen. Den Antrag aber so zu stellen, dass man die Auskunft auch bekommt und ist etwas tricky und damit aufwändig. All zu oft wir der Antrag abgelehnt weil nicht alle Vorraussetzungen dazu vorliegen. Und jeder Steuerberarter wird deshalb den Aufwand gerade zum jetzigen Zeitpunkt im Jahr (in unserem Beruf ist die Zeit vom 1. Januar bis Ende Februar die mit dem höchsten Termindruck) scheuen.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2019, 19:02   #15
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
Zitat:
Zitat von 10Heike10 Beitrag anzeigen
Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen beantwortet deine Fragen.
Ich glaube, hier wird unnötig Staub aufgewirbelt! Wenn du schon so wissend bist, dann erkläre bitte im erforderlichen Umfang, was Sache ist! Kannst natürlich auch das Forum unwissend so richtig im Sinne von Fake-News, wie sie gerade im Schwange sind, darnieder liegen lassen...

Ich gehe, auch und gerade nach der Lektüre des von Hans genannten links davon aus, dass zumindest irgendeine finanzielle Transaktion das Forum an sich berühren muss (Provision o.ä.), damit überhaupt etwas steuerlich relevantes für das Forum vor sich geht.
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"

Geändert von guenter_w (09.01.2019 um 19:08 Uhr)
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.01.2019, 19:16   #16
10Heike10
 
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.286
@ha_ru

_______________________________________________


Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Kannst natürlich auch das Forum unwissend so richtig im Sinne von Fake-News, wie sie gerade im Schwange sind, darnieder liegen lassen...
Wenn veröffentlichte Gesetzestexte für Dich gleichbedeutend mit den sogenannten Fake-News sind, dann fehlt für mich jegliche Grundlage (in meiner Freizeit!) für einen Gedankenaustausch hier mit dir zu diesem Thema.


Gruß
10Heike10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2019, 19:31   #17
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 5.523
Für meine bescheidenen Kenntnisse stellt sich vor allem ein Problem:
Um Steuern von irgend was zu zahlen muss doch zu aller erst irgend ein Betrag rein kommen oder ein anderer geldwerter Vorteil entstehen.
Plattformen wie Ebay oder Amazon lassen sich doch ihre Dienste in der Regel bezahlen. Dass dann eine Steuer fällig wird, ist mir schon klar, aber dass, was hier gerade in der Diskussion ist, ist doch so als ob man die Aufstellung eines schwarzen Brettes im Supermarkt oder Vereinsheim besteuern würde.......
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2019, 19:57   #18
10Heike10
 
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.286
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Für meine bescheidenen Kenntnisse stellt sich vor allem ein Problem:
Um Steuern von irgend was zu zahlen muss doch zu aller erst irgend ein Betrag rein kommen oder ein anderer geldwerter Vorteil entstehen.
...
Es geht im § 25e UStG nicht um die Besteuerung z.B. von Provisionen an die Marktbetreiber.

Überschrieben ist der § 25e UStG mit
Haftung beim Handel auf einem elekronischen Marktplatz



Gruß
10Heike10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2019, 20:02   #19
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
Der entscheidende Hinweis steckt im Sachverhalt ‚Umsätze‘. Diese macht ein Wirtschaftsunternehmen und keine Privatperson (die hat Einnahmen). Wirtschaftsunternehmen sind durch die Forenregeln aber ausgeschlossen.
MaTiHH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2019, 20:15   #20
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.096
danke - und ja, so ist es. Gerade Gesetzestexte muss/sollte man sehr genau lesen.
__________________

Crimson ist offline   Mit Zitat antworten
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