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19.05.2018, 09:35 | #251 |
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Hallo Kurt,
danke für den Link, den merke ich mir. Da wird für mich einigermaßen verständlich argumentiert, was ich für den Bereich der Streetfotografie und rein privaten Hobbyausübung schon immer so gesehen habe: Das DSVGO ändert nichts an der bisherigen Rechtslage. Ob der Problemfall Eventfotografie ebenfalls mit den angeführten Argumenten erlaubt bleibt, sehe ich in dem Fall, in dem die abgebildeten Personen kein Beiwerk sind (also das Motiv die Gruppe auf der Bühne und die Personen davor nur zwangsläufig auf dem Bild) weiter kritisch. Hans |
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19.05.2018, 09:58 | #252 |
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19.05.2018, 17:11 | #253 | |||
Themenersteller
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Zitat:
Ich würde deine Meinung gern teilen, dieser Text "vom Fachanwalt" gibt das aber nicht her.... Zitat:
Im Zweifelsfall gilt also der Text der DSGVO und nicht das KUG Riek & Co beurteilten das bereits vor Wochen so: Zitat:
Merkel hatte ja vor 10 Tagen angekündigt, das nach $ 85 DSGVO noch eine Anpassung für Deutschland erfolgen wird. Das ist aber bisher nicht geschehen, und nächste Woche Freitag geht die DSGVO in für uns geltendes Recht über. Heia Safari - also "wir werden sehen" !
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19.05.2018, 21:12 | #254 | |
Registriert seit: 04.06.2016
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Zitat:
Tatsache ist, dass es unter Juristen zwei verschiedene Rechtsauffassungen über die DSGVO und das KUG gibt. Die einen Juristen meinen aus bestimmten Gründen, dass das KUG weiterhin gilt und in Bezug auf die DSGVO eine Öffnungsklausel darstellt, so dass die Notwendigkeit für den deutschen Gesetzgeber entfällt, hier eine explizite Öffnungsklausel zu verabschieden. Diese Meinung teilt auch das BMI in seiner Stellungnahme dazu. Riek, andere Juristen sowie einzelne Datenschutzstellen der Länder (z.B. Hamburg) meinen aufgrund anderer Argumente, dass das DSGVO das KUG aushebelt und der Gesetzgeber deswegen eine explizite Öffnungsklausel verabschieden müssen. Selbst die Datenschutzstellen der einzelnen Länder widersprechen sich in ihren Stellungnahmen dazu. Sicher ist derzeit nur eins: dass kein einziger den Durchblick hat und momentan weder der deutsche Gesetzgeber, noch die Datenschutzstellen der Länder, das BMI und die Juristen eine eindeutige rechtsverbindliche Auskunft geben können und wollen. Es ist ein Gesamtdesaster. Letztlich müssen die einzelnen Aspekte vor Gerichten in jahrelanger Arbeit entschieden werden. Und Frau Merkel kann man komplett vergessen: für die ist nach wie vor alles "Neuland" und das wird sich bei ihr in diesem Leben auch nicht mehr ändern. Geändert von RXer-SH (19.05.2018 um 21:16 Uhr) |
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19.05.2018, 21:44 | #255 | |
Registriert seit: 04.03.2013
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Beiträge: 854
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Zitat:
Das KUG benennt die DSGVO nicht. Die DSGVO benennt das KUG nicht. (Wie auch?) Das ist ein Fehler, den es auszumerzen gilt. Wäre bedauerlich, wenn das wirklich erst durch einen VG am BVerfG gerichtet werden soll. |
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22.05.2018, 11:32 | #256 | |
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"Das ist blanker Unsinn!"
Aus aktuellem Anlaß folgt nachfolgend weiteres "Meinungsfutter":
Zitat:
Grüße, meshua
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22.05.2018, 12:33 | #257 | |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
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Beiträge: 1.441
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Zitat:
Es ist wirklich erstaunlich, das grosse Teile der progressiven und kreativen Leute in Deutschland in einer die eigene Arbeit existentiell betreffenden Frage inzwischen bei der Meinung von Horst Seehofer ("Dos passt scho") und Angela Merkel ("wir machen erstmal gar nichts") angekommen sind http://www.horizont.net/medien/nachr...insehen-166967 In 60 Stunden tritt die DSGVO in Kraft - alles weitere sehen wir dann ab Freitag
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22.05.2018, 12:41 | #258 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Ja dann geht wahrscheinlich die Welt unter.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
22.05.2018, 12:49 | #259 |
Gesperrt
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Beiträge: 2.035
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Ganz bestimmt
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22.05.2018, 13:21 | #260 |
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