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Alt 21.11.2017, 23:20   #21
Giovanni
 
 
Registriert seit: 20.10.2006
Ort: Nordwürttemberg
Beiträge: 4.508
Zitat:
Zitat von mr.jb Beitrag anzeigen
Oh mein Gott... da bin ich zum Glück noch nie in die Falle getappt und werde in Zukunft immer an die Paypal Adresse verschicken.
Ja, es ist echt gut, dass das hier berichtet wurde. Man kann nie aufmerksam genug sein. Auf den Gedanken muss man erst mal kommen, dass da so ein betrügerisches Dreiecksgeschäft abläuft.
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Alt 22.11.2017, 08:18   #22
bjoern.mai@gmx.de

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
Ich hatte bei paypal Verkäuferschutz beantragt und den Sachverhalt geschildert:

- Antwort Paypal:
Guten Tag, Bjoern Mai! Der folgende Fall wurde zu Ihren Gunsten entschieden. Etwaige einbehaltene Zahlungen im Zusammenhang mit dieser Transaktion wurden freigegeben.

- Dann 2 Tage später:
Eine erneute Überprüfung nach Einspruch des Käufers hat ergeben, daß Sie die Ware nicht an die korrekte Adresse versendet haben. Des weiteren haben Sie eine Zahlung für eine Playstation akzeptiert obwohl Sie ein Samsung Handy verkauft haben.

Gemäß unserer Nutzungsbedingungen wurde die Zahlung an den Käufer erstattet.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Falls Sie noch andere Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter

- Dann weiter:
Sie haben die richtigen Fragen gestellt, nur leider haben Sie trotz Ihrer Zweifel die Ware versandt.

Es tut mir Leid, aber der Verkäuferschutz kann nicht greifen, wenn Sie in den Transaktionsdetails sehen, dass PS4 da steht, obwohl Sie gar keine verkaufen.

Ebenfalls sind Sie nicht vom Verkäuferschutz abgesichert, wenn Sie an eine andere versenden als die Lieferanschrift in den Transaktionsdetails.

Sollte es in Zukunft wieder passieren, erstatten Sie den Betrag umgehend, wenn Sie den in den Transaktionsdetails angegeben Artikel nicht zu verkaufen haben - gleiches gilt, wenn keine Lieferanschrift in den Transaktionsdetails angegeben ist.


Den eingezahlten Betrag hier 206.- hatte ich auch schon wieder weggebucht, paypal hat aber mein paypal konto durch den Käuferschutz mit 206.- negativ belastet und ich musste umgehend mein paypal konto um diesen Betrag ausgleichen, sonst wäre mein paypal konto gesperrt worden.

Danke nochmal allen die hier etwas dazugeschrieben haben
Grüße
Björn
__________________
Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen
bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2017, 08:28   #23
mrrondi
 
 
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.454
Schlimm sowas zu lesen.
Klingt vielleicht blöd - aber inzwischen fordere ich bei höheren Geldbeträgen ein Bild vom Ausweis an. An den wird dann die PAYPAL "Rechnung" ausgestellt.
mrrondi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2017, 08:31   #24
bjoern.mai@gmx.de

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
Das mit dem Ausweis habe ich auch schon mal gemacht und auch eine Kopie bekommen, war damals hier im Forum ne große Sache der Kerl, auf den sind ne Menge Leute reingefallen, bei mir an der Wand hängt seit 2009 ein Titel der Staatsanwaltschaft Koblenz, trotz Ausweis des damaligen Verkäufers, der mir eine A700 verkaufen wollte , es gab damals über 40 Geschädigte..... eine Kopie des Ausweises besagt leider gar nichts...
__________________
Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen
bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2017, 08:35   #25
mrrondi
 
 
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.454
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de Beitrag anzeigen
Das mit dem Ausweis habe ich auch schon mal gemacht und auch eine Kopie bekommen, war damals hier im Forum ne große Sache der Kerl, auf den sind ne Menge Leute reingefallen, bei mir an der Wand hängt seit 2009 ein Titel der Staatsanwaltschaft Koblenz, trotz Ausweis des damaligen Verkäufers, der mir eine A700 verkaufen wollte , es gab damals über 40 Geschädigte..... eine Kopie des Ausweises besagt leider gar nichts...
Na ja - ich will ja verkaufen - nicht kaufen.
Für den PAYPAL Schutz reicht des dann sicherlich denk ich.
Du erfüllst ja sämtliche Vorgaben.
mrrondi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.11.2017, 08:42   #26
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
Neu: Nicht nur die Polizeu einschalten, auch wenn das wahrscheinlich erfolglos sein wird, wichtiger ist es, über einen Rechtsanwalt bei PayPal einhaken! Da läuft gerade ein Verfahren beim BGH, das passen könnte!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2017, 09:27   #27
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.571
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de Beitrag anzeigen
...lohnt sich eine Anzeige bei der Polizei ?...
Ja.
Wenn es auch nur der eigenen Beruhigung dient = der Gewissheit/Genugtuung, etwas unternommen zu haben. Aufgrund der Anzeige wird da vermutlich eher nichts passieren.

Der Fall klingt plausibel - Problem ist (vermutlich) dessen Nachweisbarkeit.
Selbst wenn die Adresse des Betrügers bekannt ist:
- ist nachweisbar, das tatsächlich er selbst die Mails so wie geschildert verschickt hat? Das fängt vermutlich schon damit an, dass dir die Mail an den vermeintlichen PS4-Käufer (vermutlich) nicht vorliegt.
- sicherlich nachweisbar (z. B. über Sendungsverfolgung) ist, das du ein Paket oder Päckchen an eine Adresse versandt hast. Ist aber tatsächlich nachweisbar, dass in dem Päckchen ein I-Phone lag? Das glaube ich dir natürlich, es kommt aber darauf an, ob man das beweisen kann.
Trotzdem ist eine Anzeige angebracht, da nur so offiziell geklärt werden kann, ob es zu einer gerichtlichen Durchsetzung deiner Ansprüche reicht.
Selbst wenn ist es fraglich, ob dein (vermutlich längst weiterverkauftes) Handy dann noch aufzufinden ist und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch wenn Paypal nicht eingeschaltet gewesen wäre, hättest du den Betrag wieder zurücksenden müssen - allerdings hätte der ebenfalls getäuschte PS4-Käufer seinen Anspruch (Geld überwiesen und dafür keine Gegenleistung erhalten) durchsetzen müssen - notfalls vor Gericht.
Ziemlich sicher hättest du dann von dir aus das Geld zurück gesandt, ohne es erst zu einer (kostenpflichtigen) Gerichtsverhandlung kommen zu lassen - selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung den Fall vielleicht bezüglich der Anwalts- und Gerichtskosten übernommen hätte (was bei dieser Sachlage zu deinen Ungunsten bezweifelt werden muss).
Denkbar wäre natürlich, dass der PS4-Käufer auf die Durchsetzung seiner Rechte wegen des Aufwand verzichtet.
Dann hättest du das Geld zwar behalten können und keinen finanziellen Schaden - aber immer mit dem Wissen, dass du es von "einer armen Sau" erhalten hast, die ohne Schuld (höchstens etwas zu viel Vertrauen seiner Mitmenschen gegenüber) einen finanziellen Verlust erleidet.
Zufrieden kann man damit dann eigentlich auch nicht sein.

Von mir ein GANZ DICKES DANKESCHÖN, dass du den Fall geschildert hast. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen, nicht auf diesen Trick herein zu fallen.

vlG

Manfred
__________________
Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2017, 10:03   #28
raul
 
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
Zitat:
Zitat von mrrondi Beitrag anzeigen
... fordere ich bei höheren Geldbeträgen ein Bild vom Ausweis an.
Ist bis auf wenige Ausnahmen verboten und höchst unseriös. Davon abgesehen datenschutztechnisch ein GAU (u.a. unverschlüsselte Übertragungswege per Email). Leider wird es in der Realität immer noch häufig so praktiziert.

Gruß,
raul
__________________
Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore
raul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2017, 10:08   #29
raul
 
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
Zitat:
Zitat von Man Beitrag anzeigen
Aufgrund der Anzeige wird da vermutlich eher nichts passieren.
Für mich die gruseligste Aussage in dem ganzen Thread, gerade weil sie wahrscheinlich realistisch ist.
Wenn die bürokratischen und gesetzlichen Hürden in einem Land zu hoch und die technischen Möglichkeiten der Polizei zu niedrig sind, um Verbrechen mit 200€ Schadenssumme effektiv zu ahnden, läuft was falsch!

Gruß,
raul
__________________
Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore
raul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2017, 10:26   #30
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von raul Beitrag anzeigen
...
Wenn die bürokratischen und gesetzlichen Hürden in einem Land zu hoch und die technischen Möglichkeiten der Polizei zu niedrig sind, um Verbrechen mit 200€ Schadenssumme effektiv zu ahnden, läuft was falsch!

Gruß,
raul

Hallo Raul

Es sind nicht nur die technischen Möglichkeiten, sondern auch die personellen Möglichkeiten, die eine Verfolgung einschränken.
Sparen auf Teufel komm raus - hieß die Devise.

Hinzu kommen noch die rechtlichen Einschränkungen, die bei der Datenanalyse
durch die Gesetze vorgegeben werden.
Ohne das eine StA das Verfahren ins Rollen bringt, kann kein Richter die Einholung
der angefallenen Daten anweisen.
Erst wenn dies veranlaßt wäre, würde wohl auch Paypal dem Fall einen anderen
Betrachtungswinkel schenken.
Denn deren Daten (vor allem die Transferdaten) wären der Schlüssel zur Aufklärung.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr
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