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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 26.04.2018, 08:07   #121
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Nein - das reicht ganz klar nicht aus.




Und jeder nichtkommerziell, bzw privat fotographierende auch.

In Deutschland ist die DSGVO von der Politik einfach als Thema "verpennt" worden,
kein einziger Politiker hatte das Thema scheinbar auf der Roste, und momentan
stehen alle da, und sagen: "Wissen wir nicht, bzw. waren wir ja nicht - kommt ja aus
Brüssel"

Dabei lässt die DSGVO explizite Möglichkeiten zu, diese auf Landesebene noch mal
auszugestalten. Das Bundesdatenschutzgesetz, das ja in gewisser Weise eine der
Vorlagen für die DSGVO war, kennt zum Beispiel das sogenannte "Medienprivileg".
Das ist ab Mai nicht mehr da. Inwieweit das Kunsturhebergestz für Fotographie noch
relevant sein wird, bzw. der DSGVO juristisch unter- oder übergeordnet wird -
auch da hat sich noch keiner Gedanken drum gemacht.

Die GroKo lässt uns mit dem Thema schlichtweg vor die Wand laufen (ist jetzt kein
"Regierungsbashing") und die Gerichte sollen das einfach in den nächsten Jahren
fallweise entscheiden. Wir werden also in gewisser Weise zu "Versuchskaninchen".
In anderen EU Ländern hat man das auf einfache Weise gelöst, denn die DSGVO
lässt explizit hier Lücken, bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten.
In Deutschland hatte man das nicht mal auf dem Schirm

Germany: "No Points"
Wie groß seht ihr die Chance, dass sich hier noch was ändert? Ich habe mal ein Presseorgan dazu angeschrieben und ein mir bekannten Pressefotografen dazu befragt, warte mal die Antworten ab.
Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 26.04.2018, 08:30   #122
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Nein - das reicht ganz klar nicht aus.
Was würde denn ausreichen?
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf.
befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts?

Das ist nicht realisierbar.
Nachher "flutscht da einer durchs Netz" der dann Ärger machen kann.
Alleine die Verarbeitung der Videodaten dauert regelmäßig ein paar Monate, manchmal sogar Jahre.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2018, 09:55   #123
MiLLHouSe
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
Wurde der Link hier schon gepostet?

Scheint ja in der Tat sehr problematisch zu sein... Das ist richtig heftig übel und absolut traurig, dass die Polititk hier nichts unternommen hat...
__________________

MiLLHouSe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2018, 10:31   #124
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.694
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Was würde denn ausreichen?
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf.
befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts?
Gerade der Ausschluss des Widerrufsrechts ist systematisch nicht möglich.

Zentraler Baustein der DSGVO ist, dass der Betroffene vollständige Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behält und deshalb jederzeit die Löschung der Daten verlangen können muss.

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
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Alt 26.04.2018, 10:32   #125
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
...
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf.
befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts?

Das ist nicht realisierbar.
...
.
Realisierbar wäre es - mit riesigem Aufwand.
Aber es wäre gesetzeswidrig!

Denn der Anspruch auf Löschung besteht in jedem Fall.

Dem Wortinhalt "Datenverarbeitung" nach ist es egal,
ob "Ablichtung" oder "Name in Tabelle" in Form von Nullen und Einsen.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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Alt 26.04.2018, 10:35   #126
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.639
Moin Stephan,

Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Zentraler Baustein der DSGVO ist, dass der Betroffene vollständige Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behält und deshalb jederzeit die Löschung der Daten verlangen können muss.
dem muss aber nicht immer nachgekommen werden. Es gibt auch personenbezogene Daten, die Du zwingend für vertragliche oder steuerrechtliche Aspekte behalten und aufbewahren musst (Stichwort: Aufbewahrungsfristen).


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2018, 11:36   #127
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.280
Das Recht auf Löschung kann auch nicht global für alle Daten gelten!

Wie es zB. in meinem Bereich (Schule) eindeutig der Fall ist: oder soll der Schüler das Recht haben, dass seine Schulnoten gelöscht werden dürfen? Wir sind gesetzlich(!) dazu verpflichtet seine persönlichen Daten zu erheben und auch zu speichern. Und da gehören sogar so "böse" Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht, Religion usw. dazu. Dann kommen noch Noten und eventuell sogar Bilder von Schulveranstaltungen dazu. Dafür gibt es schon seit Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern, dass wir die Bilder für schulische Zwecke (auch Werbung) verwenden dürfen. Da kann die neue Verordnung nur teilweise eine Änderung bringen. Oder sollen wir raten in welche Klasse ein Schüler kommen soll, wenn wir das Geburtsdatum nicht erheben und speichern dürfen?
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2018, 11:47   #128
rhamsis
 
 
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Westoverledingen
Beiträge: 418
Wenn eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung der erforderlichen Daten vorliegt, dann dürfen diese erhoben und gespeichert werden. Darüber hinaus aber auf keinen Fall sogenannte "nice to have" Daten. Das Recht bzw. die Pflicht auf Löschung bezieht sich dann wohl eher nicht auf den "aktiven" Zeitraum, sondern nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Dann dürfen diese nicht nur gelöscht werden, sondern müssen gelöscht werden.

Gruß
Jürgen
__________________
Das Leben ist ein Labyrinth aus Treppen ohne Geländer ...
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Alt 26.04.2018, 14:20   #129
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Das Recht auf Löschung kann auch nicht global für alle Daten gelten!

Wie es zB. in meinem Bereich (Schule) eindeutig der Fall ist....

Da kann die neue Verordnung nur teilweise eine Änderung bringen. Oder sollen wir raten ...
Daran hat man bei der Umsetzung sicher auch nicht gedacht.
GLOBAL - Nein.

Aber bezogen auf dein Bundesland bricht Bundesrecht Landesrecht - so das GG.

Da werden sich einige noch den Kopf über die Kollision zerbrechen dürfen.
Denn wo Daten erhoben werden, müssen diese auch auf Verlangen wieder gelöscht werden.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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Alt 26.04.2018, 14:51   #130
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 5.349
Ist in Österreich die Bildung nicht sowieso Bundessache?
Und die Verfassung heisst, öh, Verfassung (jedenfalls nicht Grundgesetz)?
__________________
Viele Grüße,
Michael

Do what you can, with what you've got, where you are.
Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography'
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