|
|
|||||||||||||||
|
12.08.2018, 16:38 | #1 |
Registriert seit: 11.02.2014
Beiträge: 1.106
|
Alle Menschen sind gleich, manche mehr, manche weniger
Person A filmt und streamt live aus seiner Stadt S über den Alltag.
Nun kommt eine reiche berühmte Person C welche mit ihrer Clownsmusik Geld verdient und dadurch weltweit bekannt ist. Person C fängt nun in der Stadt S an sein Konzert abzuspielen, sodass der Lärm auch außerhalb des umfriedeten Grundstückes der Geldmacherei alle anderen stört. Nun wird Person A angeprangert, weil es urheberrechtlich geschützten Krach verbreitet und bekommt Schadensersatzansprüche ausgehändigt. Man wirft Person A vor, dass sie Ihren Stream nicht stumm geschaltet hat. Für wen ist unser Recht ausgelegt? Müssen die Armen schweigen, während die Clowns Krach machen? |
Sponsored Links | |
|
13.08.2018, 19:12 | #2 |
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.372
|
Schallwellen sind doch ebenso schützbar wie elektromagnetische
__________________
http://www.chefbossfoto.com |
13.08.2018, 19:44 | #3 |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 5.910
|
Klingt irgendwie harmlos. Nett formuliert.
Liegt aber nicht eventuell da schon das Problem? War da nicht mal was mit Rundfunklizenzen und Twitch? Man kann eben nicht alles einfach so ins Netz stellen. Nur weil es technisch geht, ist es noch nicht unbedingt rechtlich okay. Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange Person C nicht da war, fehlte der Kläger. Jetzt ist er da und dann kommt auch der Richter. Gruß Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
13.08.2018, 21:34 | #4 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.938
|
Der Fall erinnert mich an einen Fall mit YouTube-Video.
Es wurde zuhause ein lustiges Handyvideo von Hund oder Katze gemacht und online gestellt. Im Hintergrund lief der Fernseher mit Film oder Musik, weiß nicht mehr genau. Da gab es doch auch Abmahnungen und Forderungen.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
13.08.2018, 23:02 | #5 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.02.2014
Beiträge: 1.106
|
Ja klar, klingt logisch.
Jemand der nach Katz und Maus sucht will unbedingt ein Geräusch X, welches im Hintergrund lief, finden und sich an diesem ergötzen... Sowas kann es nur in Deutschland gegeben haben. Wenn das Video über Hund und Katz zusammen in einer Mikrowelle geht dann könnte es aber auch aus den USA stammen. Wieso zählt hier nicht der Grundsatz, dass es auch objektiv gesehen ein Dritter so beurteilen muss? Es ist doch ein Schmarrn, dass Richter urteilen: "Jaja aber Sie haben das Katzenvideo nur deswegen hochgeladen, weil im Hintergrund genau dies und jenes zu hören war. Daher Tod durch den Strang!" |
Sponsored Links | |
|
14.08.2018, 09:46 | #6 |
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.951
|
Das könnte daran liegen das bei Gesetzgebungsverfahren inzwischen weniger Fachleute als Interessenvertreter, besser bekannt als Lobbyisten, beteiligt sind. Deshalb sind immer mehr Gesetzestexte uneindeutig und schwer zu lesen. Das Ziel der Interessenvertreter ist wiederum entweder klar zu erkennen oder so gut versteckt das es ein findiger Anwalt dem erstaunten Betroffenen erst unter die Nase reiben muss damit er seinen "Fehler" erkennt. Wenn bekannte Politiker äußern dass die Gerichte entscheiden werden wie ein Gesetzestext zu lesen ist, dann spricht das nicht für die Qualität der Texte die eben die Politiker (mit)beschlossen haben.
__________________
Bye Frank Achtung, was ich schreibe ist meine Meinung. Gesetze haben Paragraphen oder Artikel. Ob der Sensor rauscht höre ich nicht, dafür klappert der Verschluss zu laut. Geändert von deranonyme (14.08.2018 um 09:50 Uhr) |
|
|
|