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03.04.2018, 19:46 | #11 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Vielleicht doch?
Zitat:
Auszugsweise: "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden; - Ende Auszug - Damit sind eindeutig natürliche Personen verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung. Eine Unterscheidung von gewerblich oder nicht, wird hier ausgeschlossen, da jede Person und/oder Unternehmen für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich gemacht werden kann und hierüber rechenschaftsplichtig ist. Bedauerlicher Weise wurde auch bei dieser VO wieder auf die Auslegung von Richtern und Anwälten gesetzt, so das diese Verordnung nicht dem entspricht, was man begreifbar und gleichzeitig transparent nennen kann. |
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