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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 13.06.2018, 12:56   #461
Fuexline
 
 
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.978
Eine andere kurze Sache die Fotografen vergessen wenn sie zusätzlich eine Facebook Seite haben ist dort auch einen Link zur Datenschutzseite zu hinterlegen, seit dem EUGH urteil von letztens bietet Facebook das über folgenden Weg an:

1. Auf deine Facebook Seite gehen
2. auf den Reiter Info klicken (linke Seite)
3. runter scrollen zum Punkt Datenschutzrichtlinie bearbeiten
4. eine URL eintragen zu einer Seite die deine Datenschutzerklärung anzeigt.
5. speichern - das wars
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Alt 13.06.2018, 13:29   #462
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Moin Frank,

nicht nur Banner oder Affiliatelinks, sondern auch (Blog-)Beiträge mit journalistischem Charakter können dazu führen, dass eine Anbieterkennzeichnung vorliegen muss.


Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 13.06.2018, 13:47   #463
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.736
Zitat:
Zitat von erich_k Beitrag anzeigen
Auszug aus einer Mail, die ich mal bekommen abe:

Ein Datenschutzbeauftragter ist dann zu ernennen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind ...
Quelle: § 38 BDSG

Zitat:
Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Einfach die Gesetzesgrundlage zitieren.

Deshalb der Rat an alle Organisationen, bei denen es sich so einrichten lässt die Zahl auf 9 oder weniger zu begrenzen. Das sollte in vielen Vereinen zu schaffen sein.

Dabei zählen auch Dritte (also nicht nur Mitarbeiter sondern auch externe Dienstleister oder ehrenamtlich Tätige etc.) zu den Personen. Also wirklich die Zahl auf 9 oder weniger Personen begrenzen.

Hans
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Alt 13.06.2018, 14:15   #464
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.148
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Moin Frank,

nicht nur Banner oder Affiliatelinks, sondern auch (Blog-)Beiträge mit journalistischem Charakter können dazu führen, dass eine Anbieterkennzeichnung vorliegen muss.


Dat Ei
Richtig, geschäftsmäßig betrieben - wie es in den Regelungen heißt - hat nach der allgemeinen Auslegung nichts mit der Absicht, Einkommen zu erzielen, zu tun. Es genügt eine Regelmäßigkeit des Erscheinens neuer Artikel, es muss somit nicht unbedingt gewerblich sein.
__________________
Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
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Alt 13.06.2018, 16:54   #465
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 5.307
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
...
Deshalb der Rat an alle Organisationen, bei denen es sich so einrichten lässt die Zahl auf 9 oder weniger zu begrenzen. Das sollte in vielen Vereinen zu schaffen sein.
...
In den lokalen Vereinen die ich kenne, ist es ja meist schon ein Problem die Mindestbesetzung für die Vorstandsposten zu finden.
Das bleibt in diesen Fällen dann sowieso schon sehr eng begrenzt.
__________________
Viele Grüße,
Michael

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Alt 14.06.2018, 06:59   #466
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.736
Hallo Michael,

leider ist es oft doch nicht so eindach.

Beispiel Verein:
In einem Sportverein melden oft die Trainer oder Mannschaftsbetreuer die Spielergebnisse/-berichte nach dem spiel an den Verband. dazu gehören auch eingesetzte Spieler etc. Oft gelten da z.B. sehr kurze Fristen, weshalb bei einem Verein mit Fussball- und Handballabteilung bisher deutlich mehr als 10 Personen die Eingaben beim Verband machten. Jetzt muss eine Relaisstation eingebaut werden, also Mannschaftsführer ruft nach dem Spiel einen "Eingeber" an und gibt die einzugebenden Daten durch.

Beispiel Ladengeschäft:
In einem Ladengeschäft kann jeder Mitarbeiter Ware beim Großhändler kundenbezogen bestellen. D.h. er gibt die Bestellung auf und vermerkt dazu als Kommission den Namen und Telefonnummer des Kunden für den Anruf, dass die Ware da ist. Typischerweise haben auch kleiner Läden mit Aushilfen für die Stoßzeiten mehr als 10 Mitarbeiter. Lösung: Angabe eines Kürzels für die Kommission und als Link eine Papierliste mit Kürzel und Kundennamen.

Was ich nicht gefunden habe was genau "automatisiertes Verarbeiten" umfasst. aktuell tendiere ich dazu, dass bloßes Aufrufen und Ansehen nicht dazugehört, wenn aber der Benutzer die Daten sortieren und filtern kann dann schon. Drucken und Speichern (Bildschirmkopie?) kann man auch als Form der Verarbeitung ansehen, aber ist das automatisiert?

Gruß
Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 07:50   #467
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 5.307
Hmm, interessanter Punkt.
Hier beim Südbadischen Handballverband laufen die Spielberichte seit einigen Jahren 'online'.
Das heisst der Zeitnehmer gibt während des Spiels die entsprechenden Daten (Tore, Verwarnungen, Auszeiten, etc.) im vom Verband gestellten Programm ein und nach Gegenprüfung durch den Schiedsrichter ist der Spielbericht direkt beim Verband.

Das sehe ich dann eher beim Verband aufgehängt?
__________________
Viele Grüße,
Michael

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Alt 14.06.2018, 08:56   #468
kromgi
 
 
Registriert seit: 20.06.2016
Ort: Stendals Mitte
Beiträge: 431
Mal zwei konkrete Fragen dazu:
- Jemand macht Handybilder bei einer Geburtstagsfeier & postet das in ihrem Facebookaccount mit den Gästen,, die natürlich alle zuerkennen sind. Ohne Einverständnis der Abgebildeten. Erlaubt oder nicht?

- Jemand macht Fotos von einem öffentlichen Gottesdienst mit vielen Beteiligten und Zuschauern, worauf auch diese zu erkennen sind. Diese Fotos werden von der Privatperson an eine sogenannte öffentliche Gruppe in Facebook hochgeladen und vom Admin der Gruppe gezeigt/gepostet, weil es zum Thema der Facebookgruppe passt. Unter anderem ein Bild, worauf die Teilnehmer an dieses besonderen Gottesdienstes zum Abschluss für Fotos posierten. Veröffentlichung erlaubt oder nicht?
__________________
Gruß
Ole
kromgi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 09:12   #469
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.736
Zitat:
Zitat von kromgi Beitrag anzeigen
Mal zwei konkrete Fragen dazu:
- Jemand macht Handybilder bei einer Geburtstagsfeier & postet das in ihrem Facebookaccount mit den Gästen,, die natürlich alle zuerkennen sind. Ohne Einverständnis der Abgebildeten. Erlaubt oder nicht?

- Jemand macht Fotos von einem öffentlichen Gottesdienst mit vielen Beteiligten und Zuschauern, worauf auch diese zu erkennen sind. Diese Fotos werden von der Privatperson an eine sogenannte öffentliche Gruppe in Facebook hochgeladen und vom Admin der Gruppe gezeigt/gepostet, weil es zum Thema der Facebookgruppe passt. Unter anderem ein Bild, worauf die Teilnehmer an dieses besonderen Gottesdienstes zum Abschluss für Fotos posierten. Veröffentlichung erlaubt oder nicht?
Bei beiden Fällen ist die DSVGO nicht einschlägig, sofern es sich um Hobbyfotografen handelt, sondern § 22, 23 KUG und § 201a StGB und war schon vor dem 15.05.2018 so.

Fall 1: Meiner Meinung nach eindeutig nicht erlaubt
Fall 2: Eventuell erlaubt nach § 23 KUG, wobei ich die Veröffentlichung des Gruppenfotos als sehr problematisch ansehe, weil es für mich nicht Teil der Veranstaltung an sich ist.

§ 23 KUG:
Zitat:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Hans

Geändert von ha_ru (14.06.2018 um 09:15 Uhr)
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 09:23   #470
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.736
Zitat:
Zitat von embe Beitrag anzeigen
Hmm, interessanter Punkt.
Hier beim Südbadischen Handballverband laufen die Spielberichte seit einigen Jahren 'online'.
Das heisst der Zeitnehmer gibt während des Spiels die entsprechenden Daten (Tore, Verwarnungen, Auszeiten, etc.) im vom Verband gestellten Programm ein und nach Gegenprüfung durch den Schiedsrichter ist der Spielbericht direkt beim Verband.

Das sehe ich dann eher beim Verband aufgehängt?
Dann ja, der wird auch einen Datenschutzbeauftragen brauchen/haben.

Aber schau mal hier: Click
Beim HVW ist aktuell immer noch der Mannschaftsführer der Verantwortliche und über dessen Zugang hat die Meldung zu erfolgen. Bin aber da raus, seit mein Sohn nicht mehr spielt.

Sorry für das OffTopic.

Hans
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