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13.12.2018, 11:20 | #11 |
Registriert seit: 20.11.2016
Beiträge: 1.630
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Soweit ich weiß ja, kannst nur keine MwSt ausweisen.
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13.12.2018, 11:24 | #12 |
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.453
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Achso - Gewerbe muss schon anmelden davor.
Dann noch den Betrag an die Handwerkskammer zahlen. Und dann kanns losgehen. Finanzamt will es auch noch wissen. Ich mein des sollte ja auch jetzt schon bei deinen Aufträgen die du so gegen Geld an nimmst so sein. Sobald du GELD nimmst ist es ein zu versteuerbares Einkommen. |
13.12.2018, 11:40 | #13 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
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Falsch!
Wenn man nur ganz gelegentlich (so ca. einmal pro Jahr) Bilder verkauft, muss man kein Gewerbe anmelden und auch keine Zwangsmitgliedschaft der IHK eingehen! Natürlich muss man auch keine Umsatzsteuer anmelden oder gar vereinnahmen, das geht bis 17.500 € als Kleingewerbe auch ohne (muss aber auf der Rechnung vermerkt werden). Selbstverständlich muss jeder Euro als Einkommen versteuert bzw. angemeldet wrerden. Bei Geld hört der Spaß auf - wer Bilder verkaufen will, soll sich bitte zuvor beim Steuerberater erkundigen! Der Discloser sagt, dass das hier keine Rechtsberatung ist!
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
13.12.2018, 11:45 | #14 |
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.453
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Herrlich - für einmal im Jahr den Aufwand ???
Rechnung/Quittung musst du schreiben. Na ja - wenn du deine Kosten geltend machen willst - dann wird das schwer ohne Gewerbeschein. Von der Umsatzsteuer sind wir noch ganz weit weg. Geht doch gar ne um Rechtsberatung - sondern im Infos ob es sich lohnt oder nicht. |
13.12.2018, 12:07 | #15 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
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Einkommensteuer müssen nebenberuflich Selbstständige für Nebeneinkünfte zahlen, sobald diese über 410 Euro im Jahr liegen. Zu den Nebeneinkünften zählen neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit etwa auch Miet- und Kapitaleinkünfte. Wenn jemand mit einer Nebentätigkeit hochgerechnet auf ein Jahr keine 17.500 Euro Umsatz erzielt, ist er von der Umsatzsteuer befreit. Dann darf er die Steuer nicht beim Auftraggeber kassieren und muss sie nicht an das Finanzamt überweisen.
Wenn Sie "regelmäßig und nachhaltig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen", sind sowohl Steuern auf die Gewinne fällig als auch eine Gewerbeanmeldung nötig. Genau wie bei jedem anderen auch, der regelmäßig etwas zum Verkauf anbietet - egal, ob selbstgemacht oder nicht. Das "regelmäßige" wird verdammt eng gefasst, zweimal pro Jahr kann schon von manchen Finanzämtern als solches angesehen werden. Also - beim Bilderverkaufen am besten den Steuerberater im Vorfeld kontaktieren! Wer etwa häufiger Bilder verkaufen möchte, gerät ganz schnell in einen ziemlichen Dschungel, aus dem er ohne Hilfe nicht mehr rauskommt. Dann lieber verschenken oder sich zum Essen einladen lassen!
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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13.12.2018, 19:22 | #16 | |
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.286
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Zitat:
je nachdem was die Ausrüstung (Stichwort: Afa) gekostet hat und an laufenden Kosten (Stichwort: RK) dazu kommt sowie den tatsächlich erzielbaren Einnahmen, dürfte man in der Fotografie sich sehr wahrscheinlich im obigen Beispiel (des Threaderstellers) steuerrechtlich im Bereich der Liebhaberei bewegen. Im Zweifel, besser vorher einen Steuerberater befragen. Geändert von 10Heike10 (13.12.2018 um 19:49 Uhr) |
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13.12.2018, 19:42 | #17 |
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.879
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Warum kann ein Gruppenbild nicht einfach entsprechend teurer angesetzt werden? Dann kann einer die Datei erwerben, sich mit mehreren zusammentun oder nicht. Oder alle legen zusammen...
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Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
13.12.2018, 19:51 | #18 | |
Registriert seit: 21.10.2004
Beiträge: 3.592
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Zitat:
Jedenfalls wenn es kein Gewerbe werden soll! Der "Kunde" zahlt für den Abzug (reale Kosten) und bekommt das digitale Original kostenfrei dazu. "Recht am eigenen Bild" hat er ja eh' ... PS: Ich freue mich in solchen Situationen, wenn jemandem das Bild gefällt, und ich denke dann nicht über Kommerz nach ... Geändert von CP995 (13.12.2018 um 19:54 Uhr) |
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13.12.2018, 20:06 | #19 |
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.453
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Recht an eigenen Bild hat er - aber nicht das Recht am Bild ;-)
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13.12.2018, 21:59 | #20 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.217
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So, bevor hier noch mehr kommt, ich habe für mich eine Lösung gefunden. Ich gebe die Bilder letztendlich zum Selbstkostenpreis ab und die digitalen Versionen sind kostenlos mit dabei.
Alles andere ist mir zu kompliziert ...
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Meine HP |
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