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03.04.2018, 19:46 | #11 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Vielleicht doch?
Zitat:
Auszugsweise: "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden; - Ende Auszug - Damit sind eindeutig natürliche Personen verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung. Eine Unterscheidung von gewerblich oder nicht, wird hier ausgeschlossen, da jede Person und/oder Unternehmen für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich gemacht werden kann und hierüber rechenschaftsplichtig ist. Bedauerlicher Weise wurde auch bei dieser VO wieder auf die Auslegung von Richtern und Anwälten gesetzt, so das diese Verordnung nicht dem entspricht, was man begreifbar und gleichzeitig transparent nennen kann. |
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03.04.2018, 19:53 | #12 |
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
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Wie Gerhard auch bin ich beruflich damit befasst. Das ist weder für die nicht-Profis noch für die Profis ein Thema. Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben. Und in erster Linie betrifft es Kundendaten, nicht Fotos.
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03.04.2018, 20:42 | #13 |
Registriert seit: 24.10.2012
Ort: D
Beiträge: 5.614
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additiv muss der Betroffene die Möglichkeit bekommen auf alle von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten "zugreifen" zu können. Er hat das Recht diese löschen zu lassen oder ändern zu lassen.
Ein Bild speichert Exifs. Personenbezogene Daten im Bild wären? Die Sozialdaten? Die Adressdaten? Das Hochzeitskleid? |
03.04.2018, 20:49 | #14 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.747
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Hallo Rico,
Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen. Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon. Hans |
03.04.2018, 21:06 | #15 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Vor dem ersten Präzedenzfall rege ich mich nicht auf.
Zitat:
Es geht doch gar nicht um uns! Sondern um die Hemmungloshandydraufhalter-und-Onlinesteller. Denn da sehe ich auch berechtigten Bedarf.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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03.04.2018, 22:12 | #16 | |
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.817
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Zitat:
Im übrigen kann ich mich nur den anderen anschließen: der Ausnahmetatbestand regelt es klar und eindeutig: für Hobbyfotografen nicht anwendbar. Punkt. Wer es anders sieht, hat möglicherweise andere Interessen...
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LG Wolfgang Meine Bilder: |
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03.04.2018, 23:10 | #17 | |||
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.441
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Zitat:
Ja gut, diesen Abschnitt 2 hattee ich ja auch "zitiert" auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole Zitat:
Deine Famile darfst du noch fotographieren. Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr. D.h. - Moment - für ausschließlich persönliche Zwecke schon, also du darfst das Bild in dein Fotoalbum kleben. Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen, verlässt du diesen engen Bereicht und bist ja "öffentlich". So etwas könnte man in Zukuft also nicht mehr machen Bzw. um Umkehrschluss: Wir sind alle von der neuen Regelung betroffen Zitat:
"Die Botschaft hör ich schon", aber wie Goethe schon schrieb: Mir fehlt im Moment ein wenig der Glaube Ich finde nichts, wo man das "herauslesen" könnte, und bei etlichen Fotographen in meinem Umfeld gibt es aktuell wirklich grosse Besorgnis
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos |
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04.04.2018, 06:13 | #18 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.281
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Ein Profifotograf wird sich auf jeden Fall daran halten müssen, da er ja personenbezogene Daten (Name, Adresse usw.) speichert und eventuell sogar online stellt - egal, ob in einem passwortgeschützen Bereich, wo man sich seine eigenen Bilder (zB. Portraits) anschauen und auch downloaden kann, oder öffentlich.
Nur ich als Privatperson speichere zusätzlich zu den Fotos keine personenbezogene Daten. Daher ist die DSGVO hier nicht anzuwenden! Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu. Mich trifft es im Schulbereich massiv: da ist noch immer nicht klar, ob und welcher Form Schülerdaten (zB. Noten) gespeichert werden dürfen...
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04.04.2018, 07:05 | #19 | |
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Beiträge: 5.473
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Zitat:
Einfach mal den Ball flach halten und sich zivilisiert benehmen... Grüße, meshua
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04.04.2018, 08:04 | #20 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Und es ist ein tatsächliches digitales Problem, dass mehr nutzbare Bilder aus dem öffentlichen Raum entstehen und verfügbar gemacht werden, die durch Privatpersonen erzeugt werden, als durch Behörden. Zitat:
Gar nicht mal wirkliche rechtliche Probleme, sondern die totale Verunsicherung, ob überhaupt noch Bilder zu Onlineartikeln gestellt werden (dürfen). Die Diskussion hier ist schon in vollem Gange. Aktuell werden die Bilder als kleine 800x600-Bildchen per jpg-show zur Verfügung gestellt (hält den Normalo ja uach vom Bildklau ab). Die guten 4MP-Bilder stelle ich privat per Dropbox zur Verfügung. Eine sinnvolle Vereilung erweist sich als schwierig. Mal schauen, wo das hingeht.
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