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23.05.2018, 12:21 | #291 | |
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
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Zitat:
Doch, genau so, wie Hans es beschrieben hat, ist es auch. Die DSGVO findet nur Anwendung bei kommerzieller Verarbeitung von Daten. Alles andere ist Panikmache.
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23.05.2018, 12:29 | #292 | |||
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.744
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Zitat:
Und was stimmt deiner Ansicht nach an meiner Aussage nicht? Zitat:
Zitat:
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23.05.2018, 12:36 | #293 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 2.035
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23.05.2018, 12:40 | #294 |
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
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Sobald Du die Daten irgendwie veröffentlichst, ist es eine Nutzung der Daten/Fotos außerhalb der Familie. Beispiel Facebook-Account. Solange Dein Profil nicht öffentlich ist, kannst Du da posten was Du willst (sofern Facebook DSGVO-konform ist). Sobald Dein Account öffentlich ist, ist es völlig unerheblich, ob Du damit Geld verdienst oder nicht.
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23.05.2018, 12:47 | #295 | ||
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
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Zitat:
Zitat:
Zitat: "Aber das KUG ist von 1907, es ist nicht aufgrund einer DSGVO erlassen worden, und es regelt auch keine spezifisch datenschutzrechtlichen Fragen für die Meinungs- und Pressefreiheit. Darum bin ich der Meinung, die Aussage, nach der das KUG Anwendungsvorrang habe, ist falsch." Quelle |
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23.05.2018, 12:58 | #296 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.047
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Da muss ich Dir leider widersprechen!
Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, daß ich nicht daran glaube, solange wie Informationen aller Art als das digitale Gold des 21. Jahrhunderts gelten. Ich habe geschrieben was ich gemacht habe, und warum. Du hättest ja auch gern weniger polemische Antworten geben können, aber drauf hauen ist immer einfacher! (Womit darf ich dich jetzt betiteln?)
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
23.05.2018, 13:25 | #297 |
Registriert seit: 15.01.2008
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Im übrigen könnte man auch hier lesen, eine Seite einer Kanzlei:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html Und für mich liest sich das nicht so klargestellt wie es einige hier gern hätten, es wird auch erwähnt, daß das KUG kaum noch anwedbar sei ... Mal ab Rechtslage in Zukunft bis Tschüß „Beiwerk“, es war nett mit dir lesen. Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
23.05.2018, 15:09 | #298 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
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Beiträge: 15.272
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Zitat:
Zitat:
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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23.05.2018, 16:14 | #299 | |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.441
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Zitat:
die das ganz genau andersrum sehen Als "Gewerbler" bist du so oder so von der DSGVO betroffen, da müssen nun alle "durch" und sind gleichermaßen betroffen. Aber die DSGVO betrifft eben auch Privat- und Hobbyfotographie - soviel ist glaube ich inzwischen ja doch klargeworden
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos Geändert von The Norb (23.05.2018 um 16:49 Uhr) |
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23.05.2018, 16:36 | #300 | |||
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Die DSGVO gilt für jeden, der für sich das Recht auf Löschen oder gelöscht werden in Anspruch nehmen will. Mitunter die Personen, welche fotografiert wurden und so deren personen bezogene Daten verarbeitet wurden. Ich will die Auslegungen zu "privat" und "familiär" nicht angreifen - nur was hätte mein Antlitz in einer dieser Sammlungen zu suchen, wenn ich das nicht möchte? Mit genau solchen Fragen dürften sich Richter beschäftigen, wenn es jemand darauf anlegt. Zitat:
Zitat:
Für vermittelbare Rechtssicherheit spricht das nicht gerade Danke an Dat Ei für den Link. Das Gegenteil dazu dürfte wohl dies hier werden? LINK |
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