Zitat:
Zitat von wwjdo?
Das scheint Ländersache zu sein.
In Bayern gilt, dass Tiere wie Katzen und Hunde, die mindestens 300 Meter von einer Behausung entfernt beim Jagen angetroffen werden, erlegt werden können.
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Nach den Vorstellungen einiger, dürfte das aber auch nicht sein, weil ja Tiere in der Natur ja auch fressen und gefressen werden. Eine Katze jagt Mäuse und Vögel, ein Hund Hasen und Rehe. Also das was eine Wildkatze, ein Wiesel, ein Dachs (er frisst zum Beispiel junge Hasen und auch Frischlinge) oder wie in Bayern ein Luchs auch tun. Mit welchem "Recht" dann ein Jäger Hunde und Katzen abknallen darf, erschließt sich mir nun auch nicht so recht?
Gruß Wolfgang