Zitat:
Zitat von BeHo
Viele der teils bedauerlichen Vorschriften gäbe es wohl erst gar nicht, wenn sich alle vernünftig verhielten.
Diese Aussagen zur Rechtssituation in Schleswig-Holstein finde ich ziemlich befremdlich und mag ich kaum glauben:
Ein Kranker auf dem Sterbebett im Krankenhaus darf seinen Hund nicht mehr sehen? Kindern in Kindergärten und Schulen darf man den Umgang mit Hunden nicht vor Ort praxisnah vermitteln? Blinde mit Begleithund dürfen alle genannten Einrichtungen nicht mehr besuchen?
Ist das in Schleswig-Holstein tatsächlich so?
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Vielleicht gitb es Ausnahmeregelungen für Begleithunde ?
Auf der anderen Seite sind "wir" extrem bemüht eine klinisch saubere Krankenhauswelt ja sogar klinisch saubere Privatwelt, oder Sagrotanlandschaft zu gestalten, dass Haustiere dort keinen Platz mehr haben - dafür immer mehr Allergien.
Vielleicht sollte man sich mal ein paar Gedanken machen was von was kommt....
Viel Spaß
(MAn sollte sich eigentlich immer die Frage cui bono zu stellen ....)